Projektinformationssystem (PRINS) zum Bundesverkehrswegeplan 2030
ProjektinfoAbb. 1: Lage der Maßnahme |
Projektnummer | B016-G051-BY |
Bundesland | Bayern |
Straße | B 16 |
Verbindungsfunktionsstufe 0/1 | Nein |
Anzahl der Teilprojekte | 4 |
Länge | 31,3 km |
Bautyp(en), Bauziel(e) | 3-streifiger Neubau / 4-streifiger Neubau |
Planungsstände1) | Vorentwurf in Bearbeitung seit 15.02.2013 ohne Planungsbeginn seit 18.10.2013 |
Künftige mittlere Verkehrsbelastung | |
im Bezugsfall 2030 | 0 Kfz/24h |
im Planfall 2030 | - Kfz/24h |
1) Die Planungsstände beziehen sich auf den Zeitpunkt der Anmeldung.
Dringlichkeitseinstufung | siehe Teilprojekte |
Kostenbestandteile | [Mio. €] | Kosten Dritter | [Mio. €] |
---|---|---|---|
Gesamtprojektkosten (Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014) | 216,3 | - | - |
Ausbau-/Neubaukosten (Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014) | 199,9 | davon | |
Länder | 1,3 | ||
Kommunen | 0,0 | ||
Deutsche Bahn | 0,0 | ||
Sonstige | 0,0 | ||
Summe Dritter | 1,3 | ||
Erhaltungs- bzw. Ersatzkosten (Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014) | 16,4 | - | - |
Haushaltsrelevante Projektkosten BVWP (Bruttogesamtprojektkosten abzüglich Kosten Dritter und abzüglich Erhaltungskosten, Preisstand 2014) | 198,6 | - | - |
Bewertungsrelevante Ausbau-/Neubaukosten (Nettokosten, inkl. Planungskosten, Preisstand 20122)) | 194,3 | - | - |
2) Für die gesamtwirtschaftliche Bewertung wird bei allen Verkehrsträgern der Preisstand 2012 gewählt.
Bewertungsergebnisse | Projektbewertung |
---|---|
Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) (Modul A) | siehe Teilprojekte |
Umweltbetroffenheit (Modul B) | hoch |
Raumordnerische Bedeutung (Modul C) | nicht bewertungsrelevant |
Städtebauliche Bedeutung (Modul D) | hoch |
Dringlichkeitsbegründung und Nutzen-Kosten-Verhältnis siehe Teilprojekte.
Die B 16 verbindet die Verdichtungsräume Regensburg, Ingolstadt und Ulm/Neu-Ulm miteinander. Sie ist ortsdurchfahrtenfrei ausgebaut, stellt in der Region 10 neben der B 300 die wichtigste Ost-West-Verbindung dar und weist entsprechende Verkehrsbelastungen mit hohen Schwerverkehrsanteilen auf. Dies führt auf der zweistreifigen Straße oft zu Pulkbildungen hinter LKW, was immer wieder zu Problemen im Verkehrsfluss und zu schweren Unfällen führt, da nur wenige sichere Überholstrecken vorhanden sind. Ziele des Projektes sind die Schaffung einer leistungsfähigen und sicheren Verbindung zwischen der BAB A 9 und dem sich stark entwickelnden Mittelzentrum Neuburg a. d. Donau durch einen drei- bzw. vierstreifigen Ausbau der B 16, die Verbesserung der Verkehrssicherheit und Verkehrsqualität sowie eine Verkürzung der Reisezeit. Die B 16 ist gem. RIN in die Verbindungsfunktionsstufe II, Straßenkategorie LS II und in die Entwurfsklasse 2 einzuordnen. Aufgrund der hohen Verkehrsnachfrage (hohe Verkehrsbelastung und Schwerverkehrsanteile von über 10%) wird der Planung abschnittsweise ein 4-streifiger Querschnitt zugrunde gelegt.
Der in den nachfolgend aufgeführten, herunterzuladenden Lageplänen dargestellte Verlauf des Projekts stellt eine der Lösungsmöglichkeiten dar. Dieser Verlauf liegt der gesamtwirtschaftlichen, umweltfachlichen, städtebaulichen und raumordnerischen Bewertung bzw. Beurteilung zugrunde. In den nachfolgenden Planungsstufen kann sich der Verlauf verändern. In diesem Fall wird regelmäßig eine neue gesamtwirtschaftliche Bewertung zum Nachweis der Bauwürdigkeit des Projekts durchgeführt.
Länderübergreifendes Projekt | nein |
Betroffene Bundesländer | Bayern |
Betroffene Kreise/kreisfreie Städte | Ingolstadt, Stadt; Neuburg-Schrobenhausen, Landkreis; Pfaffenhofen a.d.Ilm, Landkreis |
Betroffene Wahlkreise (des Bundes) | Ingolstadt (217) |
Siehe Teilprojekte.
Siehe Teilprojekte.
Siehe Teilprojekte.
Gesamtwirtschaftliche Bewertungsdaten liegen nur für die Teilprojekte und nicht für das Hauptprojekt vor. Der Umweltbeitrag Teil 1 entfällt deshalb für das Hauptprojekt.
Umweltbeitrag Teil 2: Umwelt-Betroffenheit [gering/mittel/hoch] oder "Projekt planfestgestellt" | hoch |
Das Mischprojekt liegt auf Ackerland und Wald (Unterhauser und Sehensander Forst) in ebener bis bewegter Landschaft. Ein Teil der Fläche schneidet ein kleines Waldgebiet ab (T1). Die Trasse quert auf der Ausbaustrecke an einem Bauende die Paar, die als FFH-Gebiet ausgewiesen ist, so dass erhebliche Beeinträchtigungen nicht ausgeschlossen werden können (T3). Im Bereich der Ausbaustrecke wird ein FFH-Gebiet randlich zerschnitten, ein Teil des Gebietes wird als schmales Gewässer überbrückt. Ein weiterer Teil des FFH-Gebiets und ein VSG liegen im Norden in der Wirkzone. Erhebliche Beeinträchtigungen können nicht ausgeschlossen werden (T4). Auf längerer Strecke verläuft es durch Großräume (Großsäuger-, Feucht- und Waldlebensräum) (T2, T4). Auch Kernräume (Feucht- und Waldlebensräume) (BfN) werden gequert (T2, T4). Zur Entlastung ist für T2 eine Brücke (50 m lichte Weite) geplant. Weitere Tierquerungshilfen sollen ertüchtigt werden (T4). Ein LSG wird randlich durchfahren (T4). Ein UZVR wird zerschnitten, mit einer Restgröße von > 100 km² bleibt er voraussichtlich bestehen (T2). Wegen der Betroffenheit von Natura 2000-Gebieten, Großräumen, UZVR, LSG und ÜSG hat das Projekt ein hohes Konfliktpotenzial. |
Eine Kartendarstellung für ein Hauptprojekt, welches Teilprojekte enthält, ist nicht vorgesehen. Es wird auf die Kartendarstellungen der Teilprojekte verwiesen.
Das Projekt besitzt eine hohe städtebauliche Bedeutung.
Es sind hohe Wirkungen bei nur geringen Zusatzbelastungen zu erwarten. In der Gesamtschau führt dies zur obengenannten Bewertung.
Beiträge der einzelnen Effekte zum Gesamtergebnis und zusammenfassende Beurteilung:
Straßenraumeffekte | Sanierungseffekte | Flächen- und Erschließungseffekte | |
---|---|---|---|
Wirksamkeitsgrad | 0,0% | 0,0% | 100,0% |
Beeinträchtigungsgrad | 13,0% | 0,0% | 0,0% |
Wirkungsumfang | 2.000 m | 0 m | 5.300 Einw. |
Bewertung der pos. Wirkungen | ++++ | ||
Bewertung der neg. Wirkungen | - | ||
Zusammenfassende städtebauliche Bedeutung | hoch |
Hinweis: Das Projekt ist mit seinen Wirkungsbereichen am Ende des Abschnitts kartografisch dargestellt.
Entlastungen auf Streckenabschnitten mit der Hauptwirkung im Straßenraum und der Möglichkeit einer anderen Raumnutzung (Straßenraumeffekte) | ||
Innerörtliche Entlastungen stellen sich ein auf | - | |
Die Entlastungen führen in keinem Fall zu signifikanten Wirkungen. | ||
- | ||
Entlastungen, die Aufwertungen in der Straßenrandnutzung wie Fassadensanierung, Umgestaltungen, Umnutzungen etc. ermöglichen (Sanierungseffekte) | ||
Innerörtliche Entlastungen stellen sich ein auf | - | |
Die Entlastungen führen in keinem Fall zu signifikanten Wirkungen. | ||
- | ||
Entlastungen mit der Wirkung auf benachbarte Siedlungsareale, die durch die Verringerung der Verkehrsintensitäten in Verbindung mit den Netzanschlussmöglichkeiten Qualitätsgewinne z.B. durch Umorganisation ihrer Erschließung oder Verbesserung der Erreichbarkeit erhalten (Flächen- und Erschließungseffekte) | ||
Verbesserungen stellen sich ein für | 5.300 Einw. (100% Anteil) | |
Verbesserungen, die dabei zu signifikanten Erhöhungen der Erschließungspotentiale führen, stellen sich ein für | 5.300 Einw. (100% Anteil) | |
Ortslagen, in denen sich signifikante Erhöhungen ihrer Erschließungspotentiale einstellen: Manching, Manching-Oberstimm, Manching-Pichl |
Beeinträchtigungen mit der Hauptwirkung im Straßenraum und der Reduktion von Umgestaltungspotentialen (Straßenraumeffekte) | ||
Zusätzliche Belastungen stellen sich innerorts ein auf | 2.000 m (100% Längenanteil) | |
Belastungen, die dabei zu Verschlechterungen von Aufenthaltsqualitäten führen können, stellen sich ein auf | 300 m (13% Längenanteil) | |
Ortslagen, in denen erhöhte Risiken für Aufenthaltsqualitäten entstehen: Oberhausen | ||
Beeinträchtigungen, die zu qualitativen Abwertungen der Straßenrandnutzung führen können (Sanierungseffekte) | ||
Zusätzliche Belastungen stellen sich innerorts ein auf | - | |
Die Belastungen führen in keinem Fall zu signifikanten nachteiligen Wirkungen. | ||
- | ||
Beeinträchtigungen mit der Wirkung auf benachbarte Siedlungsareale, die durch die Erhöhung von Verkehrsintensitäten im Hinblick auf die Netzanschlüsse Qualitätseinbußen erfahren, z.B. wegen Verschlechterung ihrer Erschließung (Flächen- und Erschließungseffekte) | ||
Beeinträchtigende Wirkungen stellen sich ein für | - | |
Die Belastungen führen in keinem Fall zu signifikanten nachteiligen Wirkungen. | ||
- |
Städtebauliche Beurteilung (© GeoBasis-DE / BKG 2013 (Daten verändert))
Abb. 2: Städtebauliche Beurteilung
Abb. 3: Legende zu Abbildung 2