5 Teilprojekt 4

B 16 St 2043 - B 13

5.1 Übersicht

Quellbild nicht vorhanden
Abb. 1: Lage der Maßnahme

5.2 Grunddaten

ProjektnummerB016-G051-BY-T04-BY
BundeslandBayern
StraßeB 16
Verbindungsfunktionsstufe 0/1Nein
Anzahl der Teilprojekte0
Länge16,3 km
Bautyp(en), Bauziel(e)4-streifiger Neubau /
Erweiterung auf 4 Fahrstreifen
Planungsstände1)ohne Planungsbeginn seit 18.10.2013
Künftige mittlere Verkehrsbelastung
im Bezugsfall 203013.000 Kfz/24h
im Planfall 203012.000 Kfz/24h

1) Die Planungsstände beziehen sich auf den Zeitpunkt der Anmeldung.

DringlichkeitseinstufungVordringlicher Bedarf (VB)

Kostenbestandteile[Mio. €]Kosten
Dritter
[Mio. €]
Gesamtprojektkosten
(Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014)
110,3--
Ausbau-/Neubaukosten
(Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014)

98,8
davon
Länder1,3
Kommunen0,0
Deutsche Bahn0,0
Sonstige0,0
Summe Dritter1,3
Erhaltungs- bzw. Ersatzkosten
(Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014)
11,5--
Haushaltsrelevante Projektkosten BVWP
(Bruttogesamtprojektkosten abzüglich Kosten Dritter und abzüglich Erhaltungskosten, Preisstand 2014)
97,5--
Bewertungsrelevante Ausbau-/Neubaukosten
(Nettokosten, inkl. Planungskosten, Preisstand 20122))
95,6--

2) Für die gesamtwirtschaftliche Bewertung wird bei allen Verkehrsträgern der Preisstand 2012 gewählt.


BewertungsergebnisseProjektbewertung
Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) (Modul A)2,0
Umweltbetroffenheit (Modul B)mittel
Raumordnerische Bedeutung (Modul C)nicht bewertungsrelevant
Städtebauliche Bedeutung (Modul D)unbedeutend

Begründung der Dringlichkeitseinstufung

Einstufung in den Vordringlichen Bedarf (VB). Das Projekt leistet einen Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und Verkehrsqualität.

Der Anmeldung zugrunde gelegte Notwendigkeit aus Sicht des Landes

Zwischen der B 13 und der St 2043 weist die B 16 überdurchschnittlich hohe Verkehrsmengen von bis zu 13.899 Kfz/24h (SVZ 2010) mit Schwerverkehrsanteilen von rund 17 % auf. Dies führt zu langen Reisezeiten, schlechter Verkehrsqualität und zunehmendem Überholdruck auf der nur zweistreifigen Straße. Der Anteil sicherer Überholstrecken auf der B 16 ist gering, so dass es immer wieder zu schweren Verkehrsunfällen aufgrund riskanter Überholmanöver kommt. Nur wenige Knotenpunkte sind teilplanfrei ausgebaut, plangleiche Knotenpunkte liegen nahe ihrer Kapazitätsgrenze und sind z.T. unfallauffällig. Die Verkehrsqualitätsstufe der B 16 liegt zwischen D und E nach HBS. Durch den vierstreifigen Ausbau werden die Verkehrsqualität erhöht, die Verkehrssicherheit verbessert und die Bildung von Fahrzeugpulks hinter Lkw's vermieden. Die Reisezeit wird verringert, die Knotenpunkte teilplanfrei ausgebildet. Das Projekt trägt der mittel- bis langfristigen Verkehrsentwicklung auf der B 16 zwischen Donauwörth und der BAB A9 Rechnung, deren Verkehrszunahme von 1995 bis 2010 bei über 40% lag. Vor allem aufgrund des hohen Schwerverkehrsanteils ist ansonsten zu erwarten, dass sich die Verkehrssicherheit und die Verkehrsqualität weiter verschlechtern. Das Projekt wird von der Stadt Neuburg a.d. Donau und dem Landkreis Neuburg-Schrobenhausen gefordert.

5.3 Lage der Trasse und betroffene Kreise

Wichtiger Hinweis

Der in den nachfolgend aufgeführten, herunterzuladenden Lageplänen dargestellte Verlauf des Projekts stellt eine der Lösungsmöglichkeiten dar. Dieser Verlauf liegt der gesamtwirtschaftlichen, umweltfachlichen, städtebaulichen und raumordnerischen Bewertung bzw. Beurteilung zugrunde. In den nachfolgenden Planungsstufen kann sich der Verlauf verändern. In diesem Fall wird regelmäßig eine neue gesamtwirtschaftliche Bewertung zum Nachweis der Bauwürdigkeit des Projekts durchgeführt.

Zu diesem Projekt liegen folgende Lagepläne vor, die hier heruntergeladen werden können.

LPL_1_1_B016-G051-BY-T04-BY_2013-10-10_Lageplan.pdf (16.2MB)
Quelle: Bayerische Straßenbauverwaltung

Betroffene Kreise

Länderübergreifendes Projektnein
Betroffene BundesländerBayern
Betroffene Kreise/kreisfreie StädteIngolstadt, Stadt; Neuburg-Schrobenhausen, Landkreis
Betroffene Wahlkreise (des Bundes)Ingolstadt (217)

5.4 Der Anmeldung zugrundegelegte Alternativenprüfung

Alternativen zu einem vierstreifigen Ausbau, die die Verkehrssicherheit und die Leistungsfähigkeit der B 16 erhöhen, sind nicht vorhanden. Durch einen dreistreifigen Ausbau können zwar sichere Überholabschnitte geschaffen werden. Eine Steigerung der Leistungsfähigkeit des Streckenzuges sowie eine Verbesserung der Verkehrssicherheit der vorhandenen Knotenpunkten wäre aber nicht zu erreichen. Durch den Anbau einer neuen Fahrbahn an die bestehende B 16 auf überwiegender Länge werden die Eingiffe in Natur und Landschaft so weit möglich minimiert.

5.5 Verkehrsbelastungen im Bezugs- und Planfall

Die Quelle für die nachfolgenden Karten ist das Geodatenzentrum des Bundesamtes für Kartographie und Geodäsie (BKG).

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Abb. 2: Kfz-Querschnittsbelastungen des DTVw im Bezugsfall 2030

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Abb. 3: Lkw-Querschnittsbelastungen des DTVw im Bezugsfall 2030

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Abb. 4: Kfz-Querschnittsbelastungen des DTVw im Planfall 2030

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Abb. 5: Lkw-Querschnittsbelastungen des DTVw im Planfall 2030

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Abb. 6: Querschnittsbezogene Kfz-Belastungsdifferenzen des DTVw zwischen dem Planfall und dem Bezugsfall 2030

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Abb. 7: Querschnittsbezogene Lkw-Belastungsdifferenzen des DTVw zwischen dem Planfall und dem Bezugsfall 2030

5.6 Zentrale verkehrliche / physikalische Wirkungen

Kenngröße  Wirkungen  
Verkehrsbelastungen auf dem Projekt
mittlere Kfz-Belastungen
im Bezugsfall13.000Kfz/Tag
im Planfall12.000Kfz/Tag
mittlerer Lkw-Anteil
im Bezugsfall21%
im Planfall21%
Verkehrswirkungen im Planfall
Veränderung der Betriebsleistung im Personenverkehr (PV)4,04Mio. Pkw-km/a
(87 % Fahrzweck Privat, 13 % Fahrzweck Geschäft)
davon aus induziertem Verkehr0,33Mio. Pkw-km/a
nachrichtlich aus Modal - verlagertem Verkehr0,00Mio. Pkw-km/a
Veränderung der Fahrzeugeinsatzzeiten im PV-0,50Mio. Pkw-h/a
(87 % Fahrzweck Privat, 13 % Fahrzweck Geschäft)
davon aus induziertem Verkehr0,01Mio. Pkw-h/a
nachrichtlich aus Modal - verlagertem Verkehr0,00Mio. Pkw-h/a
Veränderung der Reisezeit im PV-0,76Mio. Personen-h/a
(91 % Fahrzweck Privat, 9 % Fahrzweck Geschäft)
davon aus induziertem Verkehr0,01Mio. Personen-h/a
nachrichtlich aus Modal - verlagertem Verkehr0,00Mio. Personen-h/a
Veränderung der Betriebsleistung Güterverkehr (GV)0,90Mio. Lkw-km/a
Veränderung der Fahrzeugeinsatzzeiten im GV-0,09Mio. Lkw-h/a
Fahrzeitdifferenz im Lkw-Verkehr mit Fahrtweiten < 50 km-0,03Mio. Lkw-h/a
Fahrzeitdifferenz im Lkw-Verkehr mit Fahrtweiten ≥ 50 km-0,06Mio. Lkw-h/a
Veränderung der Kraftstoffverbräuche (PV+GV)
Benzin0,07Mio. l/a
Diesel0,20Mio. l/a
Gas0,04Mio. l/a
Elektro0,08Mio. kWh/a
Veränderung der Abgasemissionen (PV+GV)PkwLkwKfz
Stickoxid-Emissionen (NOx)0,34-0,65-0,31t/a
Kohlenmonoxid-Emissionen (CO)4,43-1,003,43t/a
Kohlendioxid-Emissionen (CO2)426,78404,97831,75t/a
Kohlenwasserstoff-Emissionen (HC)0,07-0,050,03t/a
Feinstaub-Emissionen (PM)0,02-0,000,02t/a
Schwefeldioxid-Emissionen (SO2)0,020,000,02t/a
Veränderung der Zuverlässigkeit
Summendifferenz der Standardabweichungen
der Reisezeitverluste über alle Routen
0,00Tsd. h/a
Veränderung der Trennwirkungen-1,61Tsd. Personen-h/a

5.7 Nutzen-Kosten-Analyse (Modul A)

Jährliche
Nutzen
[Mio.
€/Jahr]
Barwert
der Nutzen
[Mio. €]
Veränderung der Betriebskosten im Personen- und GüterverkehrNB2,83552,836
Fahrzeugvorhaltekosten0,58310,868
Betriebsführungskosten (Personal)3,29061,325
Betriebsführungskosten (Betrieb)-1,039-19,357
Veränderung der Instandhaltungs- und Betriebskosten der VerkehrswegeNW-0,264-4,921
Veränderung der VerkehrssicherheitNS2,23641,671
Veränderung der Reisezeit im PersonenverkehrNRZ3,76070,085
davon Reisezeitnutzen aus Einzelreisezeitgewinnen < 1 min0,0000,000
Veränderung der Transportzeit der Ladung im GüterverkehrNTZ0,3256,060
Veränderung der impliziten NutzenNI0,0571,062
Veränderung der Lebenszyklusemissionen von Treibhausgasen der InfrastrukturNL-0,130-2,425
Veränderung der GeräuschbelastungNG-0,056-1,046
InnerortsNGi0,0000,000
AusserortsNGa-0,056-1,046
Veränderung der AbgasbelastungenNA-0,117-2,184
Stickoxid-Emissionen (NOx)NA10,0050,090
Kohlenmonoxid-Emissionen (CO)NA20,000-0,004
Kohlendioxid-Emissionen (CO2)NA3-0,121-2,248
Kohlenwasserstoff-Emissionen (HC)NA40,000-0,001
Feinstaub-Emissionen (PM)NA5-0,001-0,017
Schwefeldioxid-Emissionen (SO2)NA60,000-0,004
Veränderung der innerörtlichen TrennwirkungenNT0,0100,192
Veränderung der ZuverlässigkeitNZ0,0000,000
Gesamtnutzen8,657161,339

Kosten

Bewertungsrelevante KostenKosten
[Mio. €]
Barwert
der Kosten
[Mio. €]
Planungskosten14,26-
Aus- und Neubaukosten81,37-
Summe bewertungsrelevanter Investitionskosten95,6381,496

Nutzen-Kosten-Verhältnis

Barwert des Nutzens161,3 Mio. €
Barwert der bewertungsrelevanten Investitionskosten81,5 Mio. €
Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV)2,0

Grundlagen der Barwertermittlung
Dauer der noch ausstehenden Planungen114 Monate
Dauer der Bauphase24 Monate
Dauer der Betriebsphase (mittlere über alle Anlagenteile gewichtete Nutzungsdauer)31 Jahre

5.8 Umwelt- und Naturschutzfachliche Beurteilung (Modul B)

Ergebnisübersicht

Umweltbeitrag Teil 1: Nutzensumme Umwelt [Mio. Euro Barwert]-5,655

Umweltbeitrag Teil 2: Umwelt-Betroffenheit [gering/mittel/hoch] oder "Projekt planfestgestellt"mittel
Das Mischprojekt ist identisch mit B016-G050-T04-BY. Es umgeht südwestlich von Ingolstadt mehrere kleinere Ortschaften. Ein Großteil davon erfolgt als Ausbau. Der Ort Zuchering wird mit einer Neubaustrecke südlich umgangen. Die Landschaft ist eine leicht bewegte bis fast ebene Ackerlandschaft. Im Bereich der Ausbaustrecke wird ein FFH-Gebiet randlich zerschnitten, ein Teil des Gebietes wird als schmales Gewässer überbrückt. Ein weiterer Teil des FFH-Gebiets und ein VSG liegen im Norden in der Wirkzone. Erhebliche Beeinträchtigungen können nicht ausgeschlossen werden. Im Bereich der Ausbaustrecke durchfährt das Projekt Kernräume (Wald- und Feuchtlebensräume) sowie Großräume (Wald- und Großsäugerlebensräume). Tierquerungshilfen sollen ertüchtigt werden, eine weitere Zerschneidung im Kernraum und im Großraum findet auf kurzer Strecke im Bereich von zwei kurzen Neubau-Anbindungen statt. Ein LSG wird randlich durchfahren.

Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen

Umweltbeitrag Teil 1
(monetarisierte Umweltkriterien, übernommen aus der Nutzen-Kosten-Analyse)

Beschreibung Bewertung
Nr. Kriterium Differenz Planfall-Bezugsfall Nutzen [Mio. €/a]Barwert
[Mio. €]
1.13) Veränderung der Anzahl von Verkehrslärm betroffenen Einwohner (innerörtlicher Anteil)- - 0,0000,000
Neubelastung oder stärker betroffen 0Einw. - -
Entlastung 0 Einw. - -
1.2 Veränderung der Geräuschbelastung außerorts (fiktive außerörtliche Lärmschutzwand)0,0 Tsd. qm-0,056-1,046
1.3 Kohlendioxid-Emissionen (CO2) (bestehend aus CO2 aus Betrieb und CO2-Äquivalenten aus Lebenszyklusemissionen) 1.729,069 t/a -0,251 -4,673
1.4 Luftschadstoff-Emissionen
Stickoxid-Emissionen (NOX) -0,313 t/a 0,005 0,090
Kohlenmonoxid-Emissionen (CO) 3,428 t/a 0,000 -0,004
Kohlenwasserstoff-Emissionen (HC) 0,027 t/a 0,000 -0,001
Feinstaub-Emissionen 0,016 t/a -0,001 -0,017
Schwefeldioxid-Emissionen (SO2) 0,017 t/a 0,000 -0,004
Nutzensumme Umwelt-5,655

3) Die konkrete Ermittlung der Lärmbetroffenheit und des notwendigen Lärmschutzes im Bereich des Projektes erfolgt in nachgelagerten Planungs- und Genehmigungsverfahren.

Umweltbeitrag Teil 2
(nicht-monetarisierte Kriterien)

Nr. Kriterium Beschreibung Bewertung
absolut Betroffenheit
pro Strecken km
je Kriterium
2.1 Inanspruchnahme / Beeinträchtigung Naturschutzvorrangflächen mit herausragender Bedeutung 0,3 ha 0,01 ha/km mittel
2.2 Erhebliche Beeinträchtigung von Natura 2000-Gebieten mittel
Erhebliche Beeinträchtigung nicht ausgeschlossen 2 Anzahl Gebiete-- -
Erhebliche Beeinträchtigung wahrscheinlich 0 Anzahl Gebiete - - -
2.3 Inanspruchnahme von unzerschnittenen Kernräumen (UFR 250) 0,0 ha 0,00 ha/km gering
2.4 Zerschneidung von unzerschnittenen Großräumen und Lebensraumachsen/-korridoren (BfN-Lebensraumnetzwerke) mittel
1a) Neubau: Zerschneidung von unzerschnittenen Großräumen (UFR 1.000/1.500: Feucht-, Trocken- und Waldlebensräume) 0,5 km 0,02 km/km -
1b) Neubau: Zerschneidung von unzerschnittenen Großsäuger-Lebensräumen (UFR 1.500) 1,1 km 0,06 km/km -
1c) Neubau: Zerschneidung von Lebensraumachsen/-korridoren 0 Anzahl - - -
2) Ausbau: Wiedervernetzung von Lebensraumnetzwerken 0 Anzahl - - -
2.5 Flächeninanspruchnahme 38,4 ha - - -
2.6 Durchfahrung von Überschwemmungsgebieten 0,0 km 0,00 km/km gering
2.7 Durchfahrung von Wasserschutzgebieten 0,0 km 0,00 km/km gering
2.8 Zerschneidung Unzerschnittener verkehrsarmer Räume (UZVR) 0,0 ha - - gering
2.9 Inanspruchnahme / Beeinträchtigung von Vorrangflächen des (Kultur-)Landschaftsschutzes 0,1 ha 0,00 ha/km mittel

Zusätzliche bewertungsrelevante Sachverhalte

1Trassenführung verursacht nur indirekte Betroffenheiten-
2 Querungshilfen eingeplant -
3 Bündelungsmöglichkeit mit bestehenden Vorbelastungen -
4 Sonstiges: -
  -
Die zusätzlichen Sachverhalte führen
zur Heraufstufung des Ergebnisses, d. h. das Vorhaben wird aus Umweltsicht kritischer eingestuft, als nur die Bewertung nach Umweltbeitrag 1 und 2 ergibt-
zu keiner Veränderung des ErgebnissesX
zur Herabstufung des Ergebnisses, d. h. das Vorhaben wird aus Umweltsicht weniger kritisch eingestuft, als nur die Bewertung nach Umweltbeitrag 1 und 2 ergibt-

Karten

Nachfolgend ist in den Abbildung 8 und 9 die räumliche Lage des Projektes in Bezug auf die nicht monetarisierten Umweltkriterien dargestellt.

Quellbild nicht vorhanden
Abb. 8: Geschützte Gebiete
Quellbild nicht vorhanden
Abb. 9: Bereiche ohne spezifischen Gebietsschutz

5.9 Raumordnerische Beurteilung (Modul C)

Nicht bewertungsrelevant.

5.10 Städtebauliche Beurteilung (Modul D)

Gesamtergebnis

Das Projekt besitzt keine städtebauliche Bedeutung.

Begründung

Bei einer erwogenen Realisierung der Maßnahme werden im Vergleich zur Situation im Bezugsfall auf allen betroffenen Streckenabschnitten nur geringe Unterschiede in den Verkehrsintensitäten, auftreten. Wirksamkeiten oder Beeinträchtigungen können daher nicht ausgewiesen werden. Städtebauliche Potentiale lassen sich deshalb voraussichtlich nicht oder nur auf niedrigem Niveau aktivieren.

Maßnahmewirkungen

Entlastungswirkungen

Entlastungen auf Streckenabschnitten mit der Hauptwirkung im Straßenraum und der Möglichkeit einer anderen Raumnutzung (Straßenraumeffekte)
 Innerörtliche Entlastungen stellen sich ein auf -
 Die Entlastungen führen in keinem Fall zu signifikanten Wirkungen.
 
    -
Entlastungen, die Aufwertungen in der Straßenrandnutzung wie Fassadensanierung, Umgestaltungen, Umnutzungen etc. ermöglichen (Sanierungseffekte)
 Innerörtliche Entlastungen stellen sich ein auf -
 Die Entlastungen führen in keinem Fall zu signifikanten Wirkungen.
 
    -
Entlastungen mit der Wirkung auf benachbarte Siedlungsareale, die durch die Verringerung der Verkehrsintensitäten in Verbindung mit den Netzanschlussmöglichkeiten Qualitätsgewinne z.B. durch Umorganisation ihrer Erschließung oder Verbesserung der Erreichbarkeit erhalten (Flächen- und Erschließungseffekte)
 Verbesserungen stellen sich ein für -
 Die Entlastungen führen in keinem Fall zu signifikanten Wirkungen.
 
    -

5.11 Ergänzende Betrachtungen

Nicht bewertungsrelevant.