1 Gesamtprojekt

A 553 AK Köln-Godorf (A 555) - AD Köln-Lind ( A59)

1.1 Übersicht

Quellbild nicht vorhanden
Abb. 1: Lage der Maßnahme

1.2 Grunddaten

ProjektnummerA553-G10-NW
BundeslandNordrhein-Westfalen
StraßeA 553
Verbindungsfunktionsstufe 0/1Ja
Anzahl der Teilprojekte3
Länge10,2 km
Bautyp(en), Bauziel(e)Aus / Neubau eines Knotenpunktes /
4-streifiger Neubau
Planungsstände1)ohne Planungsbeginn seit 24.09.2013
Künftige mittlere Verkehrsbelastung
im Bezugsfall 20300 Kfz/24h
im Planfall 203063.000 Kfz/24h

1) Die Planungsstände beziehen sich auf den Zeitpunkt der Anmeldung.

DringlichkeitseinstufungVordringlicher Bedarf (VB)

Kostenbestandteile[Mio. €]Kosten
Dritter
[Mio. €]
Gesamtprojektkosten
(Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014)
367,2--
Ausbau-/Neubaukosten
(Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014)

362,9
davon
Länder1,5
Kommunen0,0
Deutsche Bahn0,0
Sonstige0,0
Summe Dritter1,5
Erhaltungs- bzw. Ersatzkosten
(Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014)
4,3--
Haushaltsrelevante Projektkosten BVWP
(Bruttogesamtprojektkosten abzüglich Kosten Dritter und abzüglich Erhaltungskosten, Preisstand 2014)
361,4--
Bewertungsrelevante Ausbau-/Neubaukosten
(Nettokosten, inkl. Planungskosten, Preisstand 20122))
350,6--

2) Für die gesamtwirtschaftliche Bewertung wird bei allen Verkehrsträgern der Preisstand 2012 gewählt.


BewertungsergebnisseProjektbewertung
Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) (Modul A)>10
Umweltbetroffenheit (Modul B)mittel
Raumordnerische Bedeutung (Modul C)nicht bewertungsrelevant
Städtebauliche Bedeutung (Modul D)nicht bewertungsrelevant

Begründung der Dringlichkeitseinstufung

Das Projekt ist aufgrund des hohen Nutzen-Kosten-Verhältnisses vordringlich. Es erfolgt eine Einstufung in den Vordringlichen Bedarf (VB).

Der Anmeldung zugrunde gelegte Notwendigkeit aus Sicht des Landes

Die Ballungsraumrandzone zwischen Köln und Bonn weist eine hohe Wachstumsdynamik auf. Dies trifft sowohl für die Arbeitsplatz- als auch Einwohnerentwicklung auf beiden Seiten des Rheins zu. Eine Querung des Rheins ist aber nur mit großen Umwegen über die hoch belasteten A4 (AK Köln/West bis AD Köln-Heumar) mit der Rodenkirchener Rheinbrücke und A565 (AK Bonn-Nord bis AD BN-Nordost) mit der Rheinbrücke „Friedrich-Ebert-Brücke“ möglich. Eine neue Verbindung ist dringend erforderlich, die zudem eine deutlich verbesserte Flughafenanbindung für die linksrheinischen Gebiete bedeuten sowie den Chemiegürtel um Köln aufgrund der besseren Vernetzung stärken würde. Ferner würde eine Alternativroute bei Staulagen im Bereich der A4 und A565 entstehen (z.B. bei Instandsetzungsarbeiten). Der Streckenbeginn bei Köln-Godorf ist durch den 4-streifigen Ausbau des westlich anschließenden Straßenzuges (derzeit L150) bedingt, der auf Dauer eine zweibahnige Durchgängigkeit bis zur A553 bei Brühl erschließt. Somit entsteht eine Autobahnverbindung zwischen dem AK Bliesheim (A1/A61/A553) und dem neuen AD Köln-Lind (A553/A59). Die Verkehrszahlen werden grob prognostiziert bei über 30.000 Kfz/24h liegen, da bereits für die im IGVP NRW untersuchte Rheinquerung ohne durchgehende Verbindung zwischen den Autobahnen A1 und A59 bereits von einer Verkehrsbelastung von ca. 17.000 Kfz/24h ausgegangen worden ist.

1.3 Lage der Trasse und betroffene Kreise

Wichtiger Hinweis

Der in den nachfolgend aufgeführten, herunterzuladenden Lageplänen dargestellte Verlauf des Projekts stellt eine der Lösungsmöglichkeiten dar. Dieser Verlauf liegt der gesamtwirtschaftlichen, umweltfachlichen, städtebaulichen und raumordnerischen Bewertung bzw. Beurteilung zugrunde. In den nachfolgenden Planungsstufen kann sich der Verlauf verändern. In diesem Fall wird regelmäßig eine neue gesamtwirtschaftliche Bewertung zum Nachweis der Bauwürdigkeit des Projekts durchgeführt.

Zu diesem Projekt liegen folgende Lagepläne vor, die hier heruntergeladen werden können.

LPL_1_1_A553_G10_NW.pdf (190.6KB)
Quelle: © Landesvermessungsamt Nordrhein-Westfalen

Betroffene Kreise

Länderübergreifendes Projektnein
Betroffene BundesländerNordrhein-Westfalen
Betroffene Kreise/kreisfreie StädteKöln, Stadt; Rhein-Sieg-Kreis
Betroffene Wahlkreise (des Bundes)Köln II (094); Köln III (095); Rhein-Sieg-Kreis II (098)

1.4 Der Anmeldung zugrundegelegte Alternativenprüfung

Für eine weitere Rheinbrücke und somit eine zusätzliche schnelle Verbindung der links- und rechtsrheinischen Gebiete gibt es räumlich kaum eine Alternative. Alle südlicher gelegenen vorhandenen Straßenverbindungen mit West-Ost-Ausrichtung führen meist durch Siedlungsgebiete und eignen sich daher nicht für die Aufstufung zur Autobahn. Ferner ist mit dieser Anbindung eine sinnvolle Verknüpfung mit dem westlich der A555 gelegenen überörtlichen Straßennetz gegeben. Die genaue Führung der Trasse östlich des Rheins muss in weiteren Planungsschritten durch ein übliches Linienbestimmungsverfahren festgelegt werden. Die derzeit dargestellte Trasse versucht mit einem möglichst großen Abstand zur Bebauung und den vorhandenen Schutzgebieten eine möglichst verträgliche Variante darzustellen. Die Betroffenheit der Wasserschutzzone II des WSG Zündorf lässt sich aus trassierungstechnischen Gründen nicht vermeiden und ist somit alternativlos.

1.5 Verkehrsbelastungen im Bezugs- und Planfall

Die Quelle für die nachfolgenden Karten ist das Geodatenzentrum des Bundesamtes für Kartographie und Geodäsie (BKG).

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Abb. 2: Kfz-Querschnittsbelastungen des DTVw im Bezugsfall 2030

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Abb. 3: Lkw-Querschnittsbelastungen des DTVw im Bezugsfall 2030

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Abb. 4: Kfz-Querschnittsbelastungen des DTVw im Planfall 2030

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Abb. 5: Lkw-Querschnittsbelastungen des DTVw im Planfall 2030

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Abb. 6: Querschnittsbezogene Kfz-Belastungsdifferenzen des DTVw zwischen dem Planfall und dem Bezugsfall 2030

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Abb. 7: Querschnittsbezogene Lkw-Belastungsdifferenzen des DTVw zwischen dem Planfall und dem Bezugsfall 2030

1.6 Zentrale verkehrliche / physikalische Wirkungen

Kenngröße  Wirkungen  
Verkehrsbelastungen auf dem Projekt
mittlere Kfz-Belastungen
im Bezugsfall0Kfz/Tag
im Planfall63.000Kfz/Tag
mittlerer Lkw-Anteil
im Bezugsfall0%
im Planfall18%
Verkehrswirkungen im Planfall
Veränderung der Betriebsleistung im Personenverkehr (PV)-32,54Mio. Pkw-km/a
(89 % Fahrzweck Privat, 11 % Fahrzweck Geschäft)
davon aus induziertem Verkehr16,53Mio. Pkw-km/a
nachrichtlich aus Modal - verlagertem Verkehr2,16Mio. Pkw-km/a
Veränderung der Fahrzeugeinsatzzeiten im PV-7,39Mio. Pkw-h/a
(89 % Fahrzweck Privat, 11 % Fahrzweck Geschäft)
davon aus induziertem Verkehr0,19Mio. Pkw-h/a
nachrichtlich aus Modal - verlagertem Verkehr0,03Mio. Pkw-h/a
Veränderung der Reisezeit im PV-10,64Mio. Personen-h/a
(92 % Fahrzweck Privat, 8 % Fahrzweck Geschäft)
davon aus induziertem Verkehr0,25Mio. Personen-h/a
nachrichtlich aus Modal - verlagertem Verkehr0,04Mio. Personen-h/a
Veränderung der Betriebsleistung Güterverkehr (GV)-14,71Mio. Lkw-km/a
Veränderung der Fahrzeugeinsatzzeiten im GV-0,84Mio. Lkw-h/a
Fahrzeitdifferenz im Lkw-Verkehr mit Fahrtweiten < 50 km-0,31Mio. Lkw-h/a
Fahrzeitdifferenz im Lkw-Verkehr mit Fahrtweiten ≥ 50 km-0,54Mio. Lkw-h/a
Veränderung der Kraftstoffverbräuche (PV+GV)
Benzin0,78Mio. l/a
Diesel-2,31Mio. l/a
Gas0,28Mio. l/a
Elektro-0,68Mio. kWh/a
Veränderung der Abgasemissionen (PV+GV)PkwLkwKfz
Stickoxid-Emissionen (NOx)7,45-4,023,43t/a
Kohlenmonoxid-Emissionen (CO)105,05-7,7997,26t/a
Kohlendioxid-Emissionen (CO2)2.935,84-7.130,73-4.194,89t/a
Kohlenwasserstoff-Emissionen (HC)0,73-0,240,50t/a
Feinstaub-Emissionen (PM)0,31-0,040,27t/a
Schwefeldioxid-Emissionen (SO2)-0,10-0,03-0,13t/a
Veränderung der Zuverlässigkeit
Summendifferenz der Standardabweichungen
der Reisezeitverluste über alle Routen
4.520,28Tsd. h/a
Veränderung der Trennwirkungen-97,21Tsd. Personen-h/a

1.7 Nutzen-Kosten-Analyse (Modul A)

Jährliche
Nutzen
[Mio.
€/Jahr]
Barwert
der Nutzen
[Mio. €]
Veränderung der Betriebskosten im Personen- und GüterverkehrNB54,1961.286,894
Fahrzeugvorhaltekosten6,600156,709
Betriebsführungskosten (Personal)38,381911,360
Betriebsführungskosten (Betrieb)9,215218,825
Veränderung der Instandhaltungs- und Betriebskosten der VerkehrswegeNW-0,304-7,228
Veränderung der VerkehrssicherheitNS6,609156,931
Veränderung der Reisezeit im PersonenverkehrNRZ58,4591.388,123
davon Reisezeitnutzen aus Einzelreisezeitgewinnen < 1 min6,097144,781
Veränderung der Transportzeit der Ladung im GüterverkehrNTZ3,06672,811
Veränderung der impliziten NutzenNI4,474106,236
Veränderung der Lebenszyklusemissionen von Treibhausgasen der InfrastrukturNL-0,431-10,226
Veränderung der GeräuschbelastungNG0,2756,527
InnerortsNGi1,80342,824
AusserortsNGa-1,529-36,296
Veränderung der AbgasbelastungenNA0,52412,447
Stickoxid-Emissionen (NOx)NA1-0,053-1,255
Kohlenmonoxid-Emissionen (CO)NA2-0,006-0,143
Kohlendioxid-Emissionen (CO2)NA30,60814,443
Kohlenwasserstoff-Emissionen (HC)NA4-0,001-0,020
Feinstaub-Emissionen (PM)NA5-0,026-0,619
Schwefeldioxid-Emissionen (SO2)NA60,0020,040
Veränderung der innerörtlichen TrennwirkungenNT0,62214,774
Veränderung der ZuverlässigkeitNZ63,4411.506,420
Gesamtnutzen190,9304.533,699

Kosten

Bewertungsrelevante KostenKosten
[Mio. €]
Barwert
der Kosten
[Mio. €]
Planungskosten52,85-
Aus- und Neubaukosten297,76-
Summe bewertungsrelevanter Investitionskosten350,61299,193

Nutzen-Kosten-Verhältnis

Barwert des Nutzens4.533,7 Mio. €
Barwert der bewertungsrelevanten Investitionskosten299,2 Mio. €
Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV)>10

Grundlagen der Barwertermittlung
Dauer der noch ausstehenden Planungen138 Monate
Dauer der Bauphase48 Monate
Dauer der Betriebsphase (mittlere über alle Anlagenteile gewichtete Nutzungsdauer)43 Jahre

1.8 Umwelt- und Naturschutzfachliche Beurteilung (Modul B)

Ergebnisübersicht

Umweltbeitrag Teil 1: Nutzensumme Umwelt [Mio. Euro Barwert]8,748

Umweltbeitrag Teil 2: Umwelt-Betroffenheit [gering/mittel/hoch] oder "Projekt planfestgestellt"mittel
Das Neubauprojekt verläuft in der Ballungsraumzone zwischen Köln und Bonn. Im T2 quert es den Rhein und zerschneidet ein FFH-Gebiet, in dem zwei NSG liegen. In dem Bereich ist eine Großbrücke vorgesehen, erhebliche Beeinträchtigungen können nicht ausgeschlossen werden. Ein ÜSG wird auf längerer Strecke durchfahren. Hier liegen ein nationaler Lebensraumkorridor für Feuchtlebensräume sowie BfN-Kernräume. Zur Entlastung wird eine lange Vorlandbrücke geplant. Ein LSG sowie ein WSG werden randlich durchfahren. Insgesamt wird das Projekt mit einer mittleren Konfliktträchtigkeit bewertet.

Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen

Umweltbeitrag Teil 1
(monetarisierte Umweltkriterien, übernommen aus der Nutzen-Kosten-Analyse)

Beschreibung Bewertung
Nr. Kriterium Differenz Planfall-Bezugsfall Nutzen [Mio. €/a]Barwert
[Mio. €]
1.13) Veränderung der Anzahl von Verkehrslärm betroffenen Einwohner (innerörtlicher Anteil)- - 1,80342,824
Neubelastung oder stärker betroffen 590Einw. - -
Entlastung 5.633 Einw. - -
1.2 Veränderung der Geräuschbelastung außerorts (fiktive außerörtliche Lärmschutzwand)0,0 Tsd. qm-1,529-36,296
1.3 Kohlendioxid-Emissionen (CO2) (bestehend aus CO2 aus Betrieb und CO2-Äquivalenten aus Lebenszyklusemissionen) -1.224,874 t/a 0,177 4,217
1.4 Luftschadstoff-Emissionen
Stickoxid-Emissionen (NOX) 3,432 t/a -0,053 -1,255
Kohlenmonoxid-Emissionen (CO) 97,259 t/a -0,006 -0,143
Kohlenwasserstoff-Emissionen (HC) 0,497 t/a -0,001 -0,020
Feinstaub-Emissionen 0,269 t/a -0,026 -0,619
Schwefeldioxid-Emissionen (SO2) -0,129 t/a 0,002 0,040
Nutzensumme Umwelt8,748

3) Die konkrete Ermittlung der Lärmbetroffenheit und des notwendigen Lärmschutzes im Bereich des Projektes erfolgt in nachgelagerten Planungs- und Genehmigungsverfahren.

Umweltbeitrag Teil 2
(nicht-monetarisierte Kriterien)

Nr. Kriterium Beschreibung Bewertung
absolut Betroffenheit
pro Strecken km
je Kriterium
2.1 Inanspruchnahme / Beeinträchtigung Naturschutzvorrangflächen mit herausragender Bedeutung 4,7 ha 0,46 ha/km mittel
2.2 Erhebliche Beeinträchtigung von Natura 2000-Gebieten mittel
Erhebliche Beeinträchtigung nicht ausgeschlossen 1 Anzahl Gebiete-- -
Erhebliche Beeinträchtigung wahrscheinlich 0 Anzahl Gebiete - - -
2.3 Inanspruchnahme von unzerschnittenen Kernräumen (UFR 250) 3,8 ha 0,38 ha/km mittel
2.4 Zerschneidung von unzerschnittenen Großräumen und Lebensraumachsen/-korridoren (BfN-Lebensraumnetzwerke) gering
1a) Neubau: Zerschneidung von unzerschnittenen Großräumen (UFR 1.000/1.500: Feucht-, Trocken- und Waldlebensräume) 0,0 km 0,00 km/km -
1b) Neubau: Zerschneidung von unzerschnittenen Großsäuger-Lebensräumen (UFR 1.500) 0,0 km 0,00 km/km -
1c) Neubau: Zerschneidung von Lebensraumachsen/-korridoren 0 Anzahl - - -
2) Ausbau: Wiedervernetzung von Lebensraumnetzwerken - Anzahl - - -
2.5 Flächeninanspruchnahme 43,0 ha - - -
2.6 Durchfahrung von Überschwemmungsgebieten 1,5 km 0,20 km/km hoch
2.7 Durchfahrung von Wasserschutzgebieten 1,0 km 0,10 km/km hoch
2.8 Zerschneidung Unzerschnittener verkehrsarmer Räume (UZVR) 0,0 ha - - gering
2.9 Inanspruchnahme / Beeinträchtigung von Vorrangflächen des (Kultur-)Landschaftsschutzes 18,3 ha 1,80 ha/km mittel

Zusätzliche bewertungsrelevante Sachverhalte

1Trassenführung verursacht nur indirekte Betroffenheiten-
2 Querungshilfen eingeplant X
3 Bündelungsmöglichkeit mit bestehenden Vorbelastungen -
4 Sonstiges: -
  -
Die zusätzlichen Sachverhalte führen
zur Heraufstufung des Ergebnisses, d. h. das Vorhaben wird aus Umweltsicht kritischer eingestuft, als nur die Bewertung nach Umweltbeitrag 1 und 2 ergibt-
zu keiner Veränderung des ErgebnissesX
zur Herabstufung des Ergebnisses, d. h. das Vorhaben wird aus Umweltsicht weniger kritisch eingestuft, als nur die Bewertung nach Umweltbeitrag 1 und 2 ergibt-

Eine Kartendarstellung für ein Hauptprojekt, welches Teilprojekte enthält, ist nicht vorgesehen. Es wird auf die Kartendarstellungen der Teilprojekte verwiesen.

1.9 Raumordnerische Beurteilung (Modul C)

Nicht bewertungsrelevant.

1.10 Städtebauliche Beurteilung (Modul D)

Nicht bewertungsrelevant.

1.11 Ergänzende Betrachtungen

Nicht bewertungsrelevant.