Projektinformationssystem (PRINS) zum Bundesverkehrswegeplan 2030
Abb. 1: Lage der Maßnahme |
Projektnummer | A553-G10-NW-T3-NW |
Bundesland | Nordrhein-Westfalen |
Straße | |
Verbindungsfunktionsstufe 0/1 | Ja |
Anzahl der Teilprojekte | 0 |
Bautyp(en), Bauziel(e) | Aus / Neubau eines Knotenpunktes |
Planungsstände | ohne Planungsbeginn seit 24.09.2013 |
Mittlere Querschnittsbelastung der Hauptfahrbahnen im Bezugsfall / Planfall 2030 | - Kfz/24h / - Kfz/24h |
Dringlichkeitseinstufung | siehe Hauptprojekt |
Kostenbestandteile | [Mio. €] | Kosten Dritter | [Mio. €] |
---|---|---|---|
Gesamtprojektkosten (Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014) | 18,9 | - | - |
Ausbau-/Neubaukosten (Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014) | 18,9 | davon | |
Länder | 0,0 | ||
Kommunen | 0,0 | ||
Deutsche Bahn | 0,0 | ||
Sonstige | 0,0 | ||
Summe Dritter | 0,0 | ||
Erhaltungs- bzw. Ersatzkosten (Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014) | 0,0 | - | - |
Haushaltsrelevante Projektkosten BVWP (Bruttogesamtprojektkosten abzüglich Kosten Dritter und abzüglich Erhaltungskosten, Preisstand 2014) | 18,9 | - | - |
Bewertungsrelevante Ausbau-/Neubaukosten (Nettokosten, inkl. Planungskosten, Preisstand 20121)) | - | - | - |
2) Für die gesamtwirtschaftliche Bewertung wird bei allen Verkehrsträgern der Preisstand 2012 gewählt.
Bewertungsergebnisse | Projektbewertung |
---|---|
Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) (Modul A) | siehe Hauptprojekt |
Umweltbetroffenheit (Modul B) | gering |
Raumordnerische Bedeutung (Modul C) | Nicht bewertungsrelevant. |
Städtebauliche Bedeutung (Modul D) | Nicht bewertungsrelevant. |
Dringlichkeitsbegründung und Nutzen-Kosten-Verhältnis siehe Hauptprojekt.
Die Realisierung des Teilprojektes A553-G10-NW-T2 macht die Realisierung eines planfreien Autobahnknotenpunktes am Verknüpfungspunkt A553 / A59 erforderlich. Da es sich dabei um den Anschluss einer neuen Autobahn an eine bestehende Strecke handelt, ist der Neubau eines Autobahndreieckes erforderlich. Wegen der nahen Lage zur Ortslage Lind wurde vorerst der Name "AD Köln-Lind" vergeben. Entsprechend den RAA ist die linksliegende Trompete gemäß Bild 38 verwendet worden. Dies stellt wegen der eingeschränkten Flächenverfügbarkeit im Bereich der Kiesseen die günstigste Form dar, zumal dadurch nur einer der vier Baggerseen, der Schwalbensee, betroffen ist. Ein Dreieck mit einem oder drei Bauwerken wurde nicht berücksichtigt, da eine Unterquerung der A59 wegen der unklaren Grundwassersituation im Bereich der Seen derzeit nicht abschätzbar ist. Eine Bemessung der Leistungsfähigkeit wurde noch nicht durchgeführt, da hierfür die Belastungszahlen der einzelnen Rampenströme fehlen. Im Zuge der weiteren Planungsphasen sind ggfls. Anpassungen an der Form des Autobahndreieckes erforderlich. Derzeit wurde für die Anzahl der Fahrstreifen in den Rampen nur die Rampenlänge berücksichtigt. Bei mehr als 500m wurde von zweistreifigen Rampen ausgegangen. Ohne das Teilprojekt A553-G10-NW-T2-NW liegt keine Projektnotwendigkeit für das Teilprojekt A553-G10-NW-T3-NW vor.
Der in den nachfolgend aufgeführten, herunterzuladenden Lageplänen dargestellte Verlauf des Projekts stellt eine der Lösungsmöglichkeiten dar. Dieser Verlauf liegt der gesamtwirtschaftlichen, umweltfachlichen, städtebaulichen und raumordnerischen Bewertung bzw. Beurteilung zugrunde. In den nachfolgenden Planungsstufen kann sich der Verlauf verändern. In diesem Fall wird regelmäßig eine neue gesamtwirtschaftliche Bewertung zum Nachweis der Bauwürdigkeit des Projekts durchgeführt.
Zu diesem Projekt liegen folgende Lagepläne vor, die hier heruntergeladen werden können.
LPL_1_1_A553-G10-NW-T3-NW_Systemskizze.pdf (760.5KB)Länderübergreifendes Projekt | nein |
Betroffene Bundesländer | Nordrhein-Westfalen |
Betroffene Kreise/kreisfreie Städte | Köln, Stadt; Rhein-Sieg-Kreis |
Betroffene Wahlkreise (des Bundes) | Köln II (094); Rhein-Sieg-Kreis II (098) |
Hinweis
Die umweltfachliche Beurteilung von Knotenpunkten erfolgt in Form einer qualitativen Einschätzung.
Umwelt-Betroffenheit [gering/mittel/hoch] oder "Projekt planfestgestellt" | gering |
Der Ausbau des AK Köln-Lind im südöstlichen Stadtgebiet von Köln führt nicht zur Betroffenheit besonderer Umweltqualitäten. |
Nachfolgend ist in den Abbildung 2 und 3 die räumliche Lage des Projektes in Bezug auf die nicht monetarisierten Umweltkriterien dargestellt.
Abb. 2: Geschützte Gebiete |
Abb. 3: Bereiche ohne spezifischen Gebietsschutz |
Bewertungskriterium ist Reduktion der Staustundenanzahl im Planfall bezogen auf den Bezugsfall. Die Staustunden werden über ein Rückstaumodell ermittelt.
Bei Reduktionen um ≥ 30 % der Staustundenanzahl im Vergleich vom Planfall zum Bezugsfall wird eine wirksame Engpassreduktion angenommen.
Jährliche Staustunden [in 1.000 Std.] | Pkw | Lkw | gesamt | |
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jährliche Staustunden im Werktagsverkehr (DTVw) | Bezugsfall | - | - | - |
Planfall | - | - | - | |
Differenz | - | - | - | |
jährliche Staustunden im Urlaubsverkehr (DTVu) | Bezugsfall | - | - | - |
Planfall | - | - | - | |
Differenz | - | - | - | |
jährliche Staustunden Sonn- und Feiertagsverkehr (DTVs) | Bezugsfall | - | - | - |
Planfall | - | - | - | |
Differenz | - | - | - |
Im Bezugsfall treten keine Staustunden auf, der Knotenpunkt stellt keinen Engpass dar.