3 Teilprojekt 2

A 553 AK Köln-Godorf - AD Köln-Lind

3.1 Übersicht

Quellbild nicht vorhanden
Abb. 1: Lage der Maßnahme

3.2 Grunddaten

ProjektnummerA553-G10-NW-T2-NW
BundeslandNordrhein-Westfalen
StraßeA 553
Verbindungsfunktionsstufe 0/1Ja
Anzahl der Teilprojekte0
Länge10,0 km
Bautyp(en), Bauziel(e)4-streifiger Neubau
Planungsstände1)ohne Planungsbeginn seit 24.09.2013
Künftige mittlere Verkehrsbelastung
im Bezugsfall 20300 Kfz/24h
im Planfall 2030- Kfz/24h

1) Die Planungsstände beziehen sich auf den Zeitpunkt der Anmeldung.

Dringlichkeitseinstufungsiehe Hauptprojekt

Kostenbestandteile[Mio. €]Kosten
Dritter
[Mio. €]
Gesamtprojektkosten
(Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014)
301,8--
Ausbau-/Neubaukosten
(Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014)

301,8
davon
Länder1,5
Kommunen0,0
Deutsche Bahn0,0
Sonstige0,0
Summe Dritter1,5
Erhaltungs- bzw. Ersatzkosten
(Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014)
0,0--
Haushaltsrelevante Projektkosten BVWP
(Bruttogesamtprojektkosten abzüglich Kosten Dritter und abzüglich Erhaltungskosten, Preisstand 2014)
300,3--
Bewertungsrelevante Ausbau-/Neubaukosten
(Nettokosten, inkl. Planungskosten, Preisstand 20122))
350,6--

2) Für die gesamtwirtschaftliche Bewertung wird bei allen Verkehrsträgern der Preisstand 2012 gewählt.
    Die Angabe entspricht den Kosten aller der Bewertung zugrunde gelegten Projekte (siehe Hinweis in Abbildung 1).


BewertungsergebnisseProjektbewertung
Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) (Modul A)siehe Hauptprojekt
Umweltbetroffenheit (Modul B)mittel
Raumordnerische Bedeutung (Modul C)nicht bewertungsrelevant
Städtebauliche Bedeutung (Modul D)nicht bewertungsrelevant

Begründung der Dringlichkeitseinstufung

Dringlichkeitsbegründung und Nutzen-Kosten-Verhältnis siehe Hauptprojekt.

Der Anmeldung zugrunde gelegte Notwendigkeit aus Sicht des Landes

Die Ballungsraumrandzone zwischen Köln und Bonn weist eine hohe Wachstumsdynamik auf. Dies trifft sowohl für die Arbeitsplatz- als auch Einwohnerentwicklung auf beiden Seiten des Rheins zu. Eine Querung des Rheins ist aber nur mit großen Umwegen über die hoch belasteten A4 (AK Köln/West bis AD Köln-Heumar) mit der Rodenkirchener Rheinbrücke und A565 (AK Bonn-Nord bis AD BN-Nordost) mit der Rheinbrücke „Friedrich-Ebert-Brücke“ möglich. Eine neue Verbindung ist dringend erforderlich, die zudem eine deutlich verbesserte Flughafenanbindung für die linksrheinischen Gebiete bedeuten sowie den Chemiegürtel um Köln aufgrund der besseren Vernetzung stärken würde. Ferner würde eine Alternativroute bei Staulagen im Bereich der A4 und A565 entstehen (z.B. bei Instandsetzungsarbeiten). Der Streckenbeginn bei Köln-Godorf ist durch den 4-streifigen Ausbau des westlich anschließenden Straßenzuges (derzeit L150) bedingt, der auf Dauer eine zweibahnige Durchgängigkeit bis zur A553 bei Brühl erschließt. Somit entsteht eine Autobahnverbindung zwischen dem AK Bliesheim (A1/A61/A553) und dem neuen AD Köln-Lind (A553/A59). Die Verkehrszahlen werden grob prognostiziert bei über 30.000 Kfz/24h liegen, da bereits für die im IGVP NRW untersuchte Rheinquerung ohne durchgehende Verbindung zwischen den Autobahnen A1 und A59 bereits von einer Verkehrsbelastung von ca. 17.000 Kfz/24h ausgegangen worden ist.

3.3 Lage der Trasse und betroffene Kreise

Wichtiger Hinweis

Der in den nachfolgend aufgeführten, herunterzuladenden Lageplänen dargestellte Verlauf des Projekts stellt eine der Lösungsmöglichkeiten dar. Dieser Verlauf liegt der gesamtwirtschaftlichen, umweltfachlichen, städtebaulichen und raumordnerischen Bewertung bzw. Beurteilung zugrunde. In den nachfolgenden Planungsstufen kann sich der Verlauf verändern. In diesem Fall wird regelmäßig eine neue gesamtwirtschaftliche Bewertung zum Nachweis der Bauwürdigkeit des Projekts durchgeführt.

Zu diesem Projekt liegen folgende Lagepläne vor, die hier heruntergeladen werden können.

LPL_1_1_A553-G10-NW-T2-NW_Übersichtslageplan.pdf (2.7MB)
Quelle: © Landesvermessungsamt Nordrhein-Westfalen

Betroffene Kreise

Länderübergreifendes Projektnein
Betroffene BundesländerNordrhein-Westfalen
Betroffene Kreise/kreisfreie StädteKöln, Stadt; Rhein-Sieg-Kreis
Betroffene Wahlkreise (des Bundes)Köln II (094); Köln III (095); Rhein-Sieg-Kreis II (098)

3.4 Der Anmeldung zugrundegelegte Alternativenprüfung

Für eine weitere Rheinbrücke und somit eine zusätzliche schnelle Verbindung der links- und rechtsrheinischen Gebiete gibt es räumlich kaum eine Alternative. Alle südlicher gelegenen vorhandenen Straßenverbindungen mit West-Ost-Ausrichtung führen meist durch Siedlungsgebiete und eignen sich daher nicht für die Aufstufung zur Autobahn. Ferner ist mit dieser Anbindung eine sinnvolle Verknüpfung mit dem westlich der A555 gelegenen überörtlichen Straßennetz gegeben. Die genaue Führung der Trasse östlich des Rheins muss in weiteren Planungsschritten durch ein übliches Linienbestimmungsverfahren festgelegt werden. Die derzeit dargestellte Trasse versucht mit einem möglichst großen Abstand zur Bebauung und den vorhandenen Schutzgebieten eine möglichst verträgliche Variante darzustellen. Die Betroffenheit der Wasserschutzzone II des WSG Zündorf lässt sich aus trassierungstechnischen Gründen nicht vermeiden und ist somit alternativlos.

3.5 Verkehrsbelastungen im Bezugs- und Planfall

Siehe Hauptprojekt.

3.6 Zentrale verkehrliche / physikalische Wirkungen

Siehe Hauptprojekt.

3.7 Nutzen-Kosten-Analyse (Modul A)

Siehe Hauptprojekt.

3.8 Umwelt- und Naturschutzfachliche Beurteilung (Modul B)

Gesamtwirtschaftliche Bewertungsdaten liegen nur für das Hauptprojekt vor. Für dieses Teilprojekt ist deshalb der Umweltbeitrag Teil 1 nicht bewertungsrelevant.

Ergebnisübersicht

Umweltbeitrag Teil 2: Umwelt-Betroffenheit [gering/mittel/hoch] oder "Projekt planfestgestellt"mittel
Das Neubauprojekt liegt im südlichen Stadtgebiet von Köln und verläuft über Acker- und Grünland. Es zerschneidet bei der Rheinquerung ein FFH-Gebiet, in dem zwei NSG liegen. Hier liegen ein nationaler Lebensraumkorridor für Feuchtlebensräume sowie Kernräume. Ein ÜSG wird auf längerer Strecke durchfahren. Zur Entlastung der Konflikte wird eine lange Vorlandbrücke geplant. Für das FFH-Gebiet sind erhebliche Beeinträchtigungen dennoch nicht ausgeschlossen. Ein LSG sowie ein WSG werden randlich durchfahren. Insgesamt wird das Projekt mit einer mittleren Konfliktträchtigkeit bewertet.

Karten

Nachfolgend ist in den Abbildung 2 und 3 die räumliche Lage des Projektes in Bezug auf die nicht monetarisierten Umweltkriterien dargestellt.

Quellbild nicht vorhanden
Abb. 2: Geschützte Gebiete
Quellbild nicht vorhanden
Abb. 3: Bereiche ohne spezifischen Gebietsschutz

3.9 Raumordnerische Beurteilung (Modul C)

Nicht bewertungsrelevant.

3.10 Städtebauliche Beurteilung (Modul D)

Nicht bewertungsrelevant.

3.11 Ergänzende Betrachtungen

Nicht bewertungsrelevant.