Projektinformationssystem (PRINS) zum Bundesverkehrswegeplan 2030
Abb. 1: Lage der Maßnahme |
Projektnummer | A553-G10-NW-T1-NW |
Bundesland | Nordrhein-Westfalen |
Straße | |
Verbindungsfunktionsstufe 0/1 | Ja |
Anzahl der Teilprojekte | 0 |
Bautyp(en), Bauziel(e) | Aus / Neubau eines Knotenpunktes |
Planungsstände | ohne Planungsbeginn seit 24.09.2013 |
Mittlere Querschnittsbelastung der Hauptfahrbahnen im Bezugsfall / Planfall 2030 | - Kfz/24h / - Kfz/24h |
Dringlichkeitseinstufung | siehe Hauptprojekt |
Kostenbestandteile | [Mio. €] | Kosten Dritter | [Mio. €] |
---|---|---|---|
Gesamtprojektkosten (Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014) | 46,5 | - | - |
Ausbau-/Neubaukosten (Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014) | 42,2 | davon | |
Länder | 0,0 | ||
Kommunen | 0,0 | ||
Deutsche Bahn | 0,0 | ||
Sonstige | 0,0 | ||
Summe Dritter | 0,0 | ||
Erhaltungs- bzw. Ersatzkosten (Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014) | 4,3 | - | - |
Haushaltsrelevante Projektkosten BVWP (Bruttogesamtprojektkosten abzüglich Kosten Dritter und abzüglich Erhaltungskosten, Preisstand 2014) | 42,2 | - | - |
Bewertungsrelevante Ausbau-/Neubaukosten (Nettokosten, inkl. Planungskosten, Preisstand 20121)) | - | - | - |
2) Für die gesamtwirtschaftliche Bewertung wird bei allen Verkehrsträgern der Preisstand 2012 gewählt.
Bewertungsergebnisse | Projektbewertung |
---|---|
Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) (Modul A) | siehe Hauptprojekt |
Umweltbetroffenheit (Modul B) | gering |
Raumordnerische Bedeutung (Modul C) | Nicht bewertungsrelevant. |
Städtebauliche Bedeutung (Modul D) | Nicht bewertungsrelevant. |
Dringlichkeitsbegründung und Nutzen-Kosten-Verhältnis siehe Hauptprojekt.
Die Realisierung des Teilprojektes A553-G10-NW-T2 macht die Realisierung eines planfreien Autobahnknotenpunktes am Verknüpfungspunkt A553 / A555 erforderlich. Da es sich dabei um die Kreuzung zweier Autobahnen handelt, ist die Umgestaltung der AS Godorf (A555) zu einem Autobahnkreuz erforderlich. Entsprechend den RAA ist die Kleeblatt-Grundform gemäß Bild 30 verwendet worden. Dabei wurden allerdings trotz EKA1B angepasste Schleifenrampen ASR und angepasste Tangentialrampen ATR verwendet, um die Eingriffe in die Wohnbebauung von Godorf und die Eingriffe in die Chemieindustriestandorte auf ein Mindestmaß zu beschränken. Die Korrektur der RAA, Bild 52, lässt allerdings diesen Spielraum offen. Der Verzicht auf Verteilerfahrbahnen wurde nicht berücksichtigt, da hierfür die Verkehrszahlen auf der A555 als deutlich zu hoch angesehen werden. Eine Bemessung der Leistungsfähigkeit wurde noch nicht durchgeführt, da hierfür die Belastungszahlen der einzelnen Rampenströme fehlen. Im Zuge der weiteren Planungsphasen sind ggfls. Anpassungen an der Grundform des Kleeblattes erforderlich. Ohne das Teilprojekt A553-G10-NW-T2-NW liegt keine Projektnotwendigkeit für das Teilprojekt A553-G10-NW-T1-NW vor.
Der in den nachfolgend aufgeführten, herunterzuladenden Lageplänen dargestellte Verlauf des Projekts stellt eine der Lösungsmöglichkeiten dar. Dieser Verlauf liegt der gesamtwirtschaftlichen, umweltfachlichen, städtebaulichen und raumordnerischen Bewertung bzw. Beurteilung zugrunde. In den nachfolgenden Planungsstufen kann sich der Verlauf verändern. In diesem Fall wird regelmäßig eine neue gesamtwirtschaftliche Bewertung zum Nachweis der Bauwürdigkeit des Projekts durchgeführt.
Zu diesem Projekt liegen folgende Lagepläne vor, die hier heruntergeladen werden können.
LPL_1_1_A553-G10-NW-T1-NW_Systemskizze.pdf (1.3MB)Länderübergreifendes Projekt | nein |
Betroffene Bundesländer | Nordrhein-Westfalen |
Betroffene Kreise/kreisfreie Städte | Köln, Stadt |
Betroffene Wahlkreise (des Bundes) | Köln III (095) |
Hinweis
Die umweltfachliche Beurteilung von Knotenpunkten erfolgt in Form einer qualitativen Einschätzung.
Umwelt-Betroffenheit [gering/mittel/hoch] oder "Projekt planfestgestellt" | gering |
Der Ausbau des AK Köln-Godorf im südlichen Stadtgebiet von Köln führt nicht zur Betroffenheit besonderer Umweltqualitäten. |
Nachfolgend ist in den Abbildung 2 und 3 die räumliche Lage des Projektes in Bezug auf die nicht monetarisierten Umweltkriterien dargestellt.
Abb. 2: Geschützte Gebiete |
Abb. 3: Bereiche ohne spezifischen Gebietsschutz |
Bewertungskriterium ist Reduktion der Staustundenanzahl im Planfall bezogen auf den Bezugsfall. Die Staustunden werden über ein Rückstaumodell ermittelt.
Bei Reduktionen um ≥ 30 % der Staustundenanzahl im Vergleich vom Planfall zum Bezugsfall wird eine wirksame Engpassreduktion angenommen.
Jährliche Staustunden [in 1.000 Std.] | Pkw | Lkw | gesamt | |
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jährliche Staustunden im Werktagsverkehr (DTVw) | Bezugsfall | - | - | - |
Planfall | - | - | - | |
Differenz | - | - | - | |
jährliche Staustunden im Urlaubsverkehr (DTVu) | Bezugsfall | - | - | - |
Planfall | - | - | - | |
Differenz | - | - | - | |
jährliche Staustunden Sonn- und Feiertagsverkehr (DTVs) | Bezugsfall | - | - | - |
Planfall | - | - | - | |
Differenz | - | - | - |
Im Bezugsfall treten keine Staustunden auf, der Knotenpunkt stellt keinen Engpass dar.