2 Teilprojekt 1

A 14 AS Dahlenwarsleben - Wittenberge (Lgr. ST/BB)

2.1 Übersicht

Quellbild nicht vorhanden
Abb. 1: Lage der Maßnahme

2.2 Grunddaten

ProjektnummerA14-G20-ST-BB-T1-ST
BundeslandSachsen-Anhalt
StraßeA 14
Verbindungsfunktionsstufe 0/1Ja
Anzahl der Teilprojekte0
Länge67,1 km
Bautyp(en), Bauziel(e)4-streifiger Neubau
Planungsstände1)Planfeststellungserörterung stattgefunden am 18.10.2012
Vorentwurf Sichtvermerk am 26.04.2012
Künftige mittlere Verkehrsbelastung
im Bezugsfall 20300 Kfz/24h
im Planfall 2030- Kfz/24h

1) Die Planungsstände beziehen sich auf den Zeitpunkt der Anmeldung.

Dringlichkeitseinstufungsiehe Hauptprojekt

Kostenbestandteile[Mio. €]Kosten
Dritter
[Mio. €]
Gesamtprojektkosten
(Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014)
673,0--
Ausbau-/Neubaukosten
(Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014)

673,0
davon
Länder3,0
Kommunen0,0
Deutsche Bahn0,0
Sonstige0,3
Summe Dritter3,3
Erhaltungs- bzw. Ersatzkosten
(Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014)
0,0--
Haushaltsrelevante Projektkosten BVWP
(Bruttogesamtprojektkosten abzüglich Kosten Dritter und abzüglich Erhaltungskosten, Preisstand 2014)
669,7--
Bewertungsrelevante Ausbau-/Neubaukosten
(Nettokosten, inkl. Planungskosten, Preisstand 20122))
771,0--

2) Für die gesamtwirtschaftliche Bewertung wird bei allen Verkehrsträgern der Preisstand 2012 gewählt.
    Die Angabe entspricht den Kosten aller der Bewertung zugrunde gelegten Projekte (siehe Hinweis in Abbildung 1).


BewertungsergebnisseProjektbewertung
Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) (Modul A)siehe Hauptprojekt
Umweltbetroffenheit (Modul B)hoch
Raumordnerische Bedeutung (Modul C)siehe Hauptprojekt
Städtebauliche Bedeutung (Modul D)nicht bewertungsrelevant

Begründung der Dringlichkeitseinstufung

Dringlichkeitsbegründung und Nutzen-Kosten-Verhältnis siehe Hauptprojekt.

Der Anmeldung zugrunde gelegte Notwendigkeit aus Sicht des Landes

Für das Teilprojekt gilt die Begründung für das Gesamtprojekt, bezogen auf die ländliche Region der nördlichen Altmark.

2.3 Lage der Trasse und betroffene Kreise

Wichtiger Hinweis

Der in den nachfolgend aufgeführten, herunterzuladenden Lageplänen dargestellte Verlauf des Projekts stellt eine der Lösungsmöglichkeiten dar. Dieser Verlauf liegt der gesamtwirtschaftlichen, umweltfachlichen, städtebaulichen und raumordnerischen Bewertung bzw. Beurteilung zugrunde. In den nachfolgenden Planungsstufen kann sich der Verlauf verändern. In diesem Fall wird regelmäßig eine neue gesamtwirtschaftliche Bewertung zum Nachweis der Bauwürdigkeit des Projekts durchgeführt.

Zu diesem Projekt liegen folgende Lagepläne vor, die hier heruntergeladen werden können.

LPL_14_1_A14-G20-ST-BB-T1-ST_Lageplan_09.pdf (2.5MB)
Quelle: © Landesvermessungsamt Sachsen-Anhalt und © Bundesamt für Kartographie und Geodäsie
LPL_2_1_A14-G20-ST-BB-T1-ST_Lageplan_25000_02.pdf (1.4MB)
Quelle: © Landesvermessungsamt Sachsen-Anhalt und © Bundesamt für Kartographie und Geodäsie
LPL_12_1_A14-G20-ST-BB-T1-ST_Lageplan_07.pdf (6.2MB)
Quelle: © Landesvermessungsamt Sachsen-Anhalt und © Bundesamt für Kartographie und Geodäsie
LPL_5_1_A14-G20-ST-BB-T1-ST_Lageplan_25000_05.pdf (2.2MB)
Quelle: © Landesvermessungsamt Sachsen-Anhalt und © Bundesamt für Kartographie und Geodäsie
LPL_15_1_A14-G20-ST-BB-T1-ST_Lageplan_10.pdf (3.5MB)
Quelle: © Landesvermessungsamt Sachsen-Anhalt und © Bundesamt für Kartographie und Geodäsie
LPL_8_1_A14-G20-ST-BB-T1-ST_Lageplan_03.pdf (3.1MB)
Quelle: © Landesvermessungsamt Sachsen-Anhalt und © Bundesamt für Kartographie und Geodäsie
LPL_9_1_A14-G20-ST-BB-T1-ST_Lageplan_04.pdf (3.7MB)
Quelle: © Landesvermessungsamt Sachsen-Anhalt und © Bundesamt für Kartographie und Geodäsie
LPL_11_1_A14-G20-ST-BB-T1-ST_Lageplan_06.pdf (4.4MB)
Quelle: © Landesvermessungsamt Sachsen-Anhalt und © Bundesamt für Kartographie und Geodäsie
LPL_1_1_A14-G20-ST-BB-T1-ST_Lageplan_25000_01.pdf (1.8MB)
Quelle: © Landesvermessungsamt Sachsen-Anhalt und © Bundesamt für Kartographie und Geodäsie
LPL_6_1_A14-G20-ST-BB-T1-ST_Lageplan_01.pdf (6.8MB)
Quelle: © Landesvermessungsamt Sachsen-Anhalt und © Bundesamt für Kartographie und Geodäsie
LPL_3_1_A14-G20-ST-BB-T1-ST_Lageplan_25000_03.pdf (3.1MB)
Quelle: © Landesvermessungsamt Sachsen-Anhalt und © Bundesamt für Kartographie und Geodäsie
LPL_7_1_A14-G20-ST-BB-T1-ST_Lageplan_02.pdf (3.3MB)
Quelle: © Landesvermessungsamt Sachsen-Anhalt und © Bundesamt für Kartographie und Geodäsie
LPL_4_1_A14-G20-ST-BB-T1-ST_Lageplan_25000_04.pdf (2.5MB)
Quelle: © Landesvermessungsamt Sachsen-Anhalt und © Bundesamt für Kartographie und Geodäsie
LPL_10_1_A14-G20-ST-BB-T1-ST_Lageplan_05.pdf (4.4MB)
Quelle: © Landesvermessungsamt Sachsen-Anhalt und © Bundesamt für Kartographie und Geodäsie
LPL_13_1_A14-G20-ST-BB-T1-ST_Lageplan_08.pdf (6.3MB)
Quelle: © Landesvermessungsamt Sachsen-Anhalt und © Bundesamt für Kartographie und Geodäsie

Betroffene Kreise

Länderübergreifendes Projektnein
Betroffene BundesländerSachsen-Anhalt
Betroffene Kreise/kreisfreie StädteBörde; Stendal
Betroffene Wahlkreise (des Bundes)Börde - Jerichower Land (67); Altmark (66)

2.4 Der Anmeldung zugrundegelegte Alternativenprüfung

In der Vorplanung/Umweltverträglickkeitssttudie zum Raumodrnungsverfahren wurden vor allem für die Elbequerung im länderübergreifenden Abschnitt ST/BB in gestuften Schritten und unter besonderer Berücksichtigung der Belange von Natura 2000 zahlreiche Varianten bzw. Alternativen entwickelt. Die Elbquerung westlich Wittenberge hat entscheidende Vorteile aufgrund der Bündelung mit der B 189. Aufgrund der durch alle Varianten verursachten Beeinträchtigungen von Natura 2000-Gebieten erfolgten alle Alternativenuntersuchungen zur Elbequerung durch die A 14 von Beginn an länder- und abschnittsübergreifend und im Lichte möglicher Anforderungen an eine FFH-Ausnahmeprüfung. In der Entwurfsplanung erfolgten weitere Variantenuntersuchungen zur Qualifizierung der raumgeordneten und linienbestimmten Trasse im Sinne ihrer technischen und umweltfachlichen Optimierung. Die Strom- und Vorlandbrücke, einschließlich Anschlussstrecken, über die Elbe sind in Lage und Ausführung das Ergebnis eines optimierten Planungsprozesses. Durch die in Lage und Höhe eng mit der B 189 und deren Brückenbauwerk gebündelten Positionierung wird ein Korridor mit spezifischen Vorbelastungen genutzt.

2.5 Verkehrsbelastungen im Bezugs- und Planfall

Siehe Hauptprojekt.

2.6 Zentrale verkehrliche / physikalische Wirkungen

Siehe Hauptprojekt.

2.7 Nutzen-Kosten-Analyse (Modul A)

Siehe Hauptprojekt.

2.8 Umwelt- und Naturschutzfachliche Beurteilung (Modul B)

Gesamtwirtschaftliche Bewertungsdaten liegen nur für das Hauptprojekt vor. Für dieses Teilprojekt ist deshalb der Umweltbeitrag Teil 1 nicht bewertungsrelevant.

Ergebnisübersicht

Umweltbeitrag Teil 2: Umwelt-Betroffenheit [gering/mittel/hoch] oder "Projekt planfestgestellt"hoch
Das Projektgebiet, die Altmark, ist als ländlicher Raum typisiert u. stark durch Land-/Forstwirtschaft geprägt. Weiterhin werden zahlreiche Fließgewässer gequert, u.a. Ohre, Biese, Aland und insbesondere die Elbe. Durch den Neubau der A 14 weisen zusammenfassend beschrieben nahezu alle betrachteten Kriterien eine hohe Umweltbetroffenheit auf. Konfliktschwerpunkt bildet dabei die Querung der Elbe. Im T1 werden 4 FFH-Gebiete sowie ein SPA gequert. Ein weiteres FFH-Gebiet liegt in der Wirkzone des Projektes. Das Projekt ist gemäß FFH-VPs mit den Erhaltungszielen der meisten FFH-Gebiete verträglich. Allerdings wurden für das SPA „Aland-Elbe-Niederung" mit 3 Schutzzielen und FFH "Elbaue Beuster-Wahrenberg" mit einem Schutzziel erhebliche Beeinträchtigungen prognostiziert. Ausnahmegründe sind gegeben. Die Zerschneidung der nationalen Lebensraumkorridore für Feuchtlebensräume werden durch entsprechende Brückenbauwerke vermieden.

Karten

Nachfolgend ist in den Abbildung 2 und 3 die räumliche Lage des Projektes in Bezug auf die nicht monetarisierten Umweltkriterien dargestellt.

Quellbild nicht vorhanden
Abb. 2: Geschützte Gebiete
Quellbild nicht vorhanden
Abb. 3: Bereiche ohne spezifischen Gebietsschutz

2.9 Raumordnerische Beurteilung (Modul C)

Siehe Hauptprojekt.

2.10 Städtebauliche Beurteilung (Modul D)

Nicht bewertungsrelevant.

2.11 Ergänzende Betrachtungen

Nicht bewertungsrelevant.