Projektinformationssystem (PRINS) zum Bundesverkehrswegeplan 2030
ProjektinfoAbb. 1: Lage der Maßnahme |
Projektnummer | A14-G20-ST-BB-T1-ST |
Bundesland | Sachsen-Anhalt |
Straße | A 14 |
Verbindungsfunktionsstufe 0/1 | Ja |
Anzahl der Teilprojekte | 0 |
Länge | 67,1 km |
Bautyp(en), Bauziel(e) | 4-streifiger Neubau |
Planungsstände1) | Planfeststellungserörterung stattgefunden am 18.10.2012 Vorentwurf Sichtvermerk am 26.04.2012 |
Künftige mittlere Verkehrsbelastung | |
im Bezugsfall 2030 | 0 Kfz/24h |
im Planfall 2030 | - Kfz/24h |
1) Die Planungsstände beziehen sich auf den Zeitpunkt der Anmeldung.
Dringlichkeitseinstufung | siehe Hauptprojekt |
Kostenbestandteile | [Mio. €] | Kosten Dritter | [Mio. €] |
---|---|---|---|
Gesamtprojektkosten (Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014) | 673,0 | - | - |
Ausbau-/Neubaukosten (Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014) | 673,0 | davon | |
Länder | 3,0 | ||
Kommunen | 0,0 | ||
Deutsche Bahn | 0,0 | ||
Sonstige | 0,3 | ||
Summe Dritter | 3,3 | ||
Erhaltungs- bzw. Ersatzkosten (Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014) | 0,0 | - | - |
Haushaltsrelevante Projektkosten BVWP (Bruttogesamtprojektkosten abzüglich Kosten Dritter und abzüglich Erhaltungskosten, Preisstand 2014) | 669,7 | - | - |
Bewertungsrelevante Ausbau-/Neubaukosten (Nettokosten, inkl. Planungskosten, Preisstand 20122)) | 771,0 | - | - |
2) Für die gesamtwirtschaftliche Bewertung wird bei allen Verkehrsträgern der Preisstand 2012 gewählt. Die Angabe entspricht den Kosten aller der Bewertung zugrunde gelegten Projekte (siehe Hinweis in Abbildung 1).
Bewertungsergebnisse | Projektbewertung |
---|---|
Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) (Modul A) | siehe Hauptprojekt |
Umweltbetroffenheit (Modul B) | hoch |
Raumordnerische Bedeutung (Modul C) | siehe Hauptprojekt |
Städtebauliche Bedeutung (Modul D) | nicht bewertungsrelevant |
Dringlichkeitsbegründung und Nutzen-Kosten-Verhältnis siehe Hauptprojekt.
Für das Teilprojekt gilt die Begründung für das Gesamtprojekt, bezogen auf die ländliche Region der nördlichen Altmark.
Der in den nachfolgend aufgeführten, herunterzuladenden Lageplänen dargestellte Verlauf des Projekts stellt eine der Lösungsmöglichkeiten dar. Dieser Verlauf liegt der gesamtwirtschaftlichen, umweltfachlichen, städtebaulichen und raumordnerischen Bewertung bzw. Beurteilung zugrunde. In den nachfolgenden Planungsstufen kann sich der Verlauf verändern. In diesem Fall wird regelmäßig eine neue gesamtwirtschaftliche Bewertung zum Nachweis der Bauwürdigkeit des Projekts durchgeführt.
Zu diesem Projekt liegen folgende Lagepläne vor, die hier heruntergeladen werden können.
LPL_14_1_A14-G20-ST-BB-T1-ST_Lageplan_09.pdf (2.5MB)Länderübergreifendes Projekt | nein |
Betroffene Bundesländer | Sachsen-Anhalt |
Betroffene Kreise/kreisfreie Städte | Börde; Stendal |
Betroffene Wahlkreise (des Bundes) | Börde - Jerichower Land (67); Altmark (66) |
Siehe Hauptprojekt.
Siehe Hauptprojekt.
Siehe Hauptprojekt.
Gesamtwirtschaftliche Bewertungsdaten liegen nur für das Hauptprojekt vor. Für dieses Teilprojekt ist deshalb der Umweltbeitrag Teil 1 nicht bewertungsrelevant.
Umweltbeitrag Teil 2: Umwelt-Betroffenheit [gering/mittel/hoch] oder "Projekt planfestgestellt" | hoch |
Das Projektgebiet, die Altmark, ist als ländlicher Raum typisiert u. stark durch Land-/Forstwirtschaft geprägt. Weiterhin werden zahlreiche Fließgewässer gequert, u.a. Ohre, Biese, Aland und insbesondere die Elbe. Durch den Neubau der A 14 weisen zusammenfassend beschrieben nahezu alle betrachteten Kriterien eine hohe Umweltbetroffenheit auf. Konfliktschwerpunkt bildet dabei die Querung der Elbe. Im T1 werden 4 FFH-Gebiete sowie ein SPA gequert. Ein weiteres FFH-Gebiet liegt in der Wirkzone des Projektes. Das Projekt ist gemäß FFH-VPs mit den Erhaltungszielen der meisten FFH-Gebiete verträglich. Allerdings wurden für das SPA „Aland-Elbe-Niederung" mit 3 Schutzzielen und FFH "Elbaue Beuster-Wahrenberg" mit einem Schutzziel erhebliche Beeinträchtigungen prognostiziert. Ausnahmegründe sind gegeben. Die Zerschneidung der nationalen Lebensraumkorridore für Feuchtlebensräume werden durch entsprechende Brückenbauwerke vermieden. |
Nachfolgend ist in den Abbildung 2 und 3 die räumliche Lage des Projektes in Bezug auf die nicht monetarisierten Umweltkriterien dargestellt.
Abb. 2: Geschützte Gebiete |
Abb. 3: Bereiche ohne spezifischen Gebietsschutz |