1 Gesamtprojekt

B 88 Gotha (A 4) - Gräfenroda (A 71)

1.1 Übersicht

Quellbild nicht vorhanden
Abb. 1: Lage der Maßnahme

1.2 Grunddaten

ProjektnummerB88/B247-G20-TH
BundeslandThüringen
StraßeB 88
Straße 2B 247
Verbindungsfunktionsstufe 0/1Nein
Anzahl der Teilprojekte5
Länge20,2 km
Bautyp(en), Bauziel(e)2-streifiger Neubau /
Erweiterung auf 4 Fahrstreifen
Planungsstände1)Vorentwurf beim BMVBW vorgelegt am 17.10.2012
ohne Planungsbeginn seit 31.08.2013
Künftige mittlere Verkehrsbelastung
im Bezugsfall 2030- Kfz/24h
im Planfall 2030- Kfz/24h

1) Die Planungsstände beziehen sich auf den Zeitpunkt der Anmeldung.

Dringlichkeitseinstufungsiehe Teilprojekte

Kostenbestandteile[Mio. €]Kosten
Dritter
[Mio. €]
Gesamtprojektkosten
(Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014)
84,7--
Ausbau-/Neubaukosten
(Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014)

81,2
davon
Länder0,0
Kommunen0,3
Deutsche Bahn0,0
Sonstige0,4
Summe Dritter0,7
Erhaltungs- bzw. Ersatzkosten
(Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014)
3,5--
Haushaltsrelevante Projektkosten BVWP
(Bruttogesamtprojektkosten abzüglich Kosten Dritter und abzüglich Erhaltungskosten, Preisstand 2014)
80,5--
Bewertungsrelevante Ausbau-/Neubaukosten
(Nettokosten, inkl. Planungskosten, Preisstand 20122))
77,9--

2) Für die gesamtwirtschaftliche Bewertung wird bei allen Verkehrsträgern der Preisstand 2012 gewählt.


BewertungsergebnisseProjektbewertung
Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) (Modul A)siehe Teilprojekte
Umweltbetroffenheit (Modul B)hoch
Raumordnerische Bedeutung (Modul C)nicht bewertungsrelevant
Städtebauliche Bedeutung (Modul D)hoch

Begründung der Dringlichkeitseinstufung

Dringlichkeitsbegründung und Nutzen-Kosten-Verhältnis siehe Teilprojekte.

Der Anmeldung zugrunde gelegte Notwendigkeit aus Sicht des Landes

Die B 88/B 247 hat als leistungsfähiger Zubringer zu den BAB A 4 (AS Gotha) und A 71 (AS Gräfenroda) eine große Bedeutung für die Stärkung der Wirtschaft der Region. Gleichzeitig dient sie dem Austausch zw. dem Mittelzentrum mit Teilfunktionen eines Oberzentrums Gotha und dem Mittelzentrum Ilmenau. Planungsziel des Freistaates Thüringen ist die Schaffung einer durchgehend anbaufreien Bundesstraße, die den Anforderungen der überregionalen Verbindungsfunktion an die Verkehrsqualität und die Verkehrssicherheit entspricht. Angesichts der vorhandenen Verkehrsstärken von bis zu 11.700 Kfz/24 h (SV-Anteil 13,3 %) und der bis zum Jahr 2025 zu erwartenden Verkehrsstärken von ca. 22.000 Kfz/24 h (SV-Anteil 17,3 %) soll die B 247 als wichtiger Zubringer zur A 4 eine Kapazitätserweiterung auf 4 Fahrstreifen erfahren. Die B 88 mit ihrer Zubringerfunktion zur A 71 ist mit gegenwärtig bis zu 5.400 Kfz/24 h (SV-Anteil bis 12 %) und zukünftig bis zu 13.300 Kfz/24 h (SV-Anteil 18 %) geringer belastet, so dass durch eine 2-streifige anbaufreie Fahrbahn den Anforderungen an eine Bundesstraße entsprochen wird. Mit den vorgesehenen OU Schwabhausen, Spange Nauendorf, Crawinkel und OU Gräfenroda/Frankenhain werden sich die Umfeldbedingungen und die Verkehrssicherheiten im Zuge der kritischen Ortsdurchfahrten erheblich verbessern.

1.3 Lage der Trasse und betroffene Kreise

Wichtiger Hinweis

Der in den nachfolgend aufgeführten, herunterzuladenden Lageplänen dargestellte Verlauf des Projekts stellt eine der Lösungsmöglichkeiten dar. Dieser Verlauf liegt der gesamtwirtschaftlichen, umweltfachlichen, städtebaulichen und raumordnerischen Bewertung bzw. Beurteilung zugrunde. In den nachfolgenden Planungsstufen kann sich der Verlauf verändern. In diesem Fall wird regelmäßig eine neue gesamtwirtschaftliche Bewertung zum Nachweis der Bauwürdigkeit des Projekts durchgeführt.

Zu diesem Projekt liegen folgende Lagepläne vor, die hier heruntergeladen werden können.

LPL_1_1_B88_B247-G20-TH_Übersichtskarte.pdf (1.9MB)
Quelle: © Landesvermessungsamt Thüringen

Betroffene Kreise

Länderübergreifendes Projektnein
Betroffene BundesländerThüringen
Betroffene Kreise/kreisfreie StädteGotha, Landkreis; Ilm-Kreis
Betroffene Wahlkreise (des Bundes)Gotha - Ilm-Kreis (192)

1.4 Der Anmeldung zugrundegelegte Alternativenprüfung

Ein ortsverträglicher Ausbau der Ortsdurchfahrten Schwabhausen, Gräfenhain, Nauendorf, Crawinkel, Frankenhain und Gräfenroda ist aufgrund der Bebauungssituation und angesichts der prognostizierten Verkehrsstärken nicht möglich (s. Teilprojekte). Da die Kapazität des zweistreifigen Querschnitts für die B 247 mit den zu erwartenden Prognoseverkehrsstärken überschritten wird, stellt ein zweistreifiger Aus-/Neubau keine Alternative dar.

1.5 Verkehrsbelastungen im Bezugs- und Planfall

Siehe Teilprojekte.

1.6 Zentrale verkehrliche / physikalische Wirkungen

Siehe Teilprojekte.

1.7 Nutzen-Kosten-Analyse (Modul A)

Siehe Teilprojekte.

1.8 Umwelt- und Naturschutzfachliche Beurteilung (Modul B)

Gesamtwirtschaftliche Bewertungsdaten liegen nur für die Teilprojekte und nicht für das Hauptprojekt vor. Der Umweltbeitrag Teil 1 entfällt deshalb für das Hauptprojekt.

Ergebnisübersicht

Umweltbeitrag Teil 2: Umwelt-Betroffenheit [gering/mittel/hoch] oder "Projekt planfestgestellt"hoch
Das Mischprojekt umgeht mehrere Ortschaften. Es verläuft über relativ ebenes bis leicht bewegtes Acker- und Grünland und zum Teil auch Wald (T5). Ein Vogelschutzgebiet wird in T4 und T5 zweimal randlich berührt, es liegt auch großflächig in der Wirkzone. Ein Gewässer begleitendes FFH-Gebiet wird überbrückt (T5). Ein weiteres, kleines FFH-Gebiet liegt in der Wirkzonen (T4). Für die drei Gebiete werden erhebliche Beeinträchtigungen nicht ausgeschlossen. Im Osten liegen ein weiteres FFH-Gebiet sowie das VSG in der Wirkzone. Erhebliche Beeinträchtigungen können für das FFH-Gebiet ausgeschlossen werden, da der Verkehr vom Bestand abgerückt wird (T1). Das Projekt quert einen nationalen Lebensraumkorridor (Trocken) (BfN). Es wird seitens des Landes auf die Vorbelastung durch die bestehende B 247 hingewiesen. Eine Tierquerungshilfe ist nicht geplant (T1). Größere Kernräume (Wald- und Trockenlebensräume) (BfN) werden gequert (T5), weitere Kernräume (Feuchtlebensräume: T4, Trocken- und Waldlebensräume: T1) (BfN) liegen in der Wirkzone. Großräume (Großsäuger- und Feuchtlebensräume sowie Trockenlebensräume: T4, (Großsäuger- und Trocken- und Waldlebensräume: T5) (BfN) werden gequert oder liegen in der Wirkzone (T3). Das Projekt berührt einen Naturpark und ein LSG dreimal randlich (T3, T4, T5). Wegen der Betroffenheit verschiedener Schutzkategorien hat das Pro

Eine Kartendarstellung für ein Hauptprojekt, welches Teilprojekte enthält, ist nicht vorgesehen. Es wird auf die Kartendarstellungen der Teilprojekte verwiesen.

1.9 Raumordnerische Beurteilung (Modul C)

Nicht bewertungsrelevant.

1.10 Städtebauliche Beurteilung (Modul D)

Gesamtergebnis

Das Projekt besitzt eine hohe städtebauliche Bedeutung.

Begründung

Es sind hohe Wirkungen ohne nennenswerte Zusatzbelastungen zu erwarten. In der Gesamtschau führt dies zur obengenannten Bewertung.

Beiträge der einzelnen Effekte zum Gesamtergebnis und zusammenfassende Beurteilung:

StraßenraumeffekteSanierungseffekteFlächen- und Erschließungseffekte
Wirksamkeitsgrad81,0%0,0%0,0%
Beeinträchtigungsgrad 0,0%0,0%0,0%
Wirkungsumfang 4.100 m0 m0 Einw.
Bewertung der pos. Wirkungen+++
Bewertung der neg. Wirkungen
Zusammenfassende städtebauliche Bedeutunghoch

Hinweis: Das Projekt ist mit seinen Wirkungsbereichen am Ende des Abschnitts kartografisch dargestellt.

Maßnahmewirkungen

Entlastungswirkungen

Entlastungen auf Streckenabschnitten mit der Hauptwirkung im Straßenraum und der Möglichkeit einer anderen Raumnutzung (Straßenraumeffekte)
 Innerörtliche Entlastungen stellen sich ein auf 4.100 m (100% Längenanteil)
 Entlastungen, die dabei zu signifikanten Erhöhungen der Umgestaltungspotentiale beitragen, stellen sich ein auf 3.300 m (81% Längenanteil)
 Ortslagen, in denen sich signifikante Erhöhungen der Umgestaltungspotentiale einstellen:
    Crawinkel, Georgenthal/Thür. Wald, Gräfenhain, Schwabhausen, Gräfenroda
Entlastungen, die Aufwertungen in der Straßenrandnutzung wie Fassadensanierung, Umgestaltungen, Umnutzungen etc. ermöglichen (Sanierungseffekte)
 Innerörtliche Entlastungen stellen sich ein auf -
 Die Entlastungen führen in keinem Fall zu signifikanten Wirkungen.
 
    -
Entlastungen mit der Wirkung auf benachbarte Siedlungsareale, die durch die Verringerung der Verkehrsintensitäten in Verbindung mit den Netzanschlussmöglichkeiten Qualitätsgewinne z.B. durch Umorganisation ihrer Erschließung oder Verbesserung der Erreichbarkeit erhalten (Flächen- und Erschließungseffekte)
 Verbesserungen stellen sich ein für -
 Die Entlastungen führen in keinem Fall zu signifikanten Wirkungen.
 
    -

Belastungswirkungen

Beeinträchtigungen mit der Hauptwirkung im Straßenraum und der Reduktion von Umgestaltungspotentialen (Straßenraumeffekte)
 Zusätzliche Belastungen stellen sich innerorts ein auf -
 Die Belastungen führen in keinem Fall zu signifikanten nachteiligen Wirkungen.
 
    -
Beeinträchtigungen, die zu qualitativen Abwertungen der Straßenrandnutzung führen können (Sanierungseffekte)
 Zusätzliche Belastungen stellen sich innerorts ein auf -
 Die Belastungen führen in keinem Fall zu signifikanten nachteiligen Wirkungen.
 
    -
Beeinträchtigungen mit der Wirkung auf benachbarte Siedlungsareale, die durch die Erhöhung von Verkehrsintensitäten im Hinblick auf die Netzanschlüsse Qualitätseinbußen erfahren, z.B. wegen Verschlechterung ihrer Erschließung (Flächen- und Erschließungseffekte)
 Beeinträchtigende Wirkungen stellen sich ein für -
 Die Belastungen führen in keinem Fall zu signifikanten nachteiligen Wirkungen.
 
    -

Quellbild nicht vorhanden

Städtebauliche Beurteilung (© GeoBasis-DE / BKG 2013 (Daten verändert))

Abb. 2: Städtebauliche Beurteilung

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Abb. 3: Legende zu Abbildung 2

1.11 Ergänzende Betrachtungen

Nicht bewertungsrelevant.