1 Gesamtprojekt

B 10 Enzweihingen - AS Stuttgart-Zuffenhausen (A 81)

1.1 Übersicht

Quellbild nicht vorhanden
Abb. 1: Lage der Maßnahme

1.2 Grunddaten

ProjektnummerB10-G40-BW
BundeslandBaden-Württemberg
StraßeB 10
Verbindungsfunktionsstufe 0/1Nein
Anzahl der Teilprojekte2
Länge12,0 km
Bautyp(en), Bauziel(e)Erweiterung auf 4 Fahrstreifen
Planungsstände1)Vorplanung läuft seit 01.05.2009
ohne Planungsbeginn seit 22.08.2013
Künftige mittlere Verkehrsbelastung
im Bezugsfall 203025.000 Kfz/24h
im Planfall 203026.000 Kfz/24h

1) Die Planungsstände beziehen sich auf den Zeitpunkt der Anmeldung.

DringlichkeitseinstufungVordringlicher Bedarf (VB)

Kostenbestandteile[Mio. €]Kosten
Dritter
[Mio. €]
Gesamtprojektkosten
(Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014)
90,1--
Ausbau-/Neubaukosten
(Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014)

79,6
davon
Länder2,0
Kommunen0,0
Deutsche Bahn0,0
Sonstige0,0
Summe Dritter2,0
Erhaltungs- bzw. Ersatzkosten
(Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014)
10,5--
Haushaltsrelevante Projektkosten BVWP
(Bruttogesamtprojektkosten abzüglich Kosten Dritter und abzüglich Erhaltungskosten, Preisstand 2014)
77,6--
Bewertungsrelevante Ausbau-/Neubaukosten
(Nettokosten, inkl. Planungskosten, Preisstand 20122))
77,0--

2) Für die gesamtwirtschaftliche Bewertung wird bei allen Verkehrsträgern der Preisstand 2012 gewählt.


BewertungsergebnisseProjektbewertung
Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) (Modul A)3,4
Umweltbetroffenheit (Modul B)mittel
Raumordnerische Bedeutung (Modul C)nicht bewertungsrelevant
Städtebauliche Bedeutung (Modul D)unbedeutend

Begründung der Dringlichkeitseinstufung

Wegen des vergleichsweise hohen Nutzen-Kosten-Verhältnisses und des Beitrags zur Engpassbeseitigung erfolgt eine Einstufung in den Vordringlichen Bedarf (VB).

Der Anmeldung zugrunde gelegte Notwendigkeit aus Sicht des Landes

Die B 10 bündelt Verkehre und dient insbesondere als Zubringer zur A 81 und als Hauptzufahrt vom Raum westlich Stuttgarts in die Landeshauptstadt. Sie stellt zudem - auch für den Güterverkehr - eine Alternativroute zur A 6, A 8 und A 81 dar. Der DTV beträgt durchgängig über 20.000 Kfz/24h und weist einen hohen SV-Anteil von mehr als 10 % auf. Im Abschnitt zwischen Schwieberdingen und der A 81 ist mit über 30.000 Kfz/24h (SV-Anteil 15 %) bereits die Kapazitätsgrenze des 2-streifigen Bestandsquerschnittes überschritten. Die fehlende Mitteltrennung im 4-streifigen Abschnitt der Enzweihinger Steige und die signalgeregelten Einmündungen der L 1136 (von Hochdorf) bzw. L 1138 (nach Markgröningen) stellen Gefahrenpunkte dar. Zudem sorgen die Einmündungen für Störungen im Verkehrsablauf und führen regelmäßig in Spitzenzeiten zu Staus. Mit dem 2-bahnigen Ausbau werden die Kapazitätsengpässe abgebaut, die wichtige Verkehrsachse gestärkt und die Verkehrssicherheit nachhaltig erhöht. Es ergibt sich damit in dem gesamten Streckenzug eine einheitliche Streckencharakteristik für die B 10.

1.3 Lage der Trasse und betroffene Kreise

Wichtiger Hinweis

Der in den nachfolgend aufgeführten, herunterzuladenden Lageplänen dargestellte Verlauf des Projekts stellt eine der Lösungsmöglichkeiten dar. Dieser Verlauf liegt der gesamtwirtschaftlichen, umweltfachlichen, städtebaulichen und raumordnerischen Bewertung bzw. Beurteilung zugrunde. In den nachfolgenden Planungsstufen kann sich der Verlauf verändern. In diesem Fall wird regelmäßig eine neue gesamtwirtschaftliche Bewertung zum Nachweis der Bauwürdigkeit des Projekts durchgeführt.

Zu diesem Projekt liegen folgende Lagepläne vor, die hier heruntergeladen werden können.

LPL_1_1_B10-G40-BW_Lageplan_Hinweis.txt (32.0B)
Quelle: Geobasisdaten © Landesamt für Geoinformationen und Landesentwicklung Baden-Württemberg, www.lgl-bw.de , Az.: 2851.9-1/19

Betroffene Kreise

Länderübergreifendes Projektnein
Betroffene BundesländerBaden-Württemberg
Betroffene Kreise/kreisfreie StädteLudwigsburg, Landkreis
Betroffene Wahlkreise (des Bundes)Ludwigsburg (265)

1.4 Der Anmeldung zugrundegelegte Alternativenprüfung

Für das Teilprojekt 1 käme angesichts der Verkehrszahlen auch ein 3-streifiger Ausbauquerschnitt in Betracht. Die Verbindungs- und Bündelungsfunktion der B 10 sowie der hohe SV-Anteil sprechen jedoch für einen 2-bahnigen Ausbau der Strecke. Ebenso können beim 4-streifigen asymmetrischen Ausbau viele der vorhandenen Brückenbauwerke im Zuge einer der Richtungsfahrbahnen weiter genutzt werden. An der AS Schwieberdingen-Ost ist weiterhin ein Halbanschluss von/nach Stuttgart vorgesehen. Auf einen Vollanschluss wird in Abstimmung mit dem BMVBS verzichtet. Eine Zusammenlegung mit dem Anschluss der L 1141 bei Münchingen zur Reduzierung der Knotenpunktsanzahl erweist sich aufgrund des Flächenbedarfs und der Umwegigkeit der Fahrbeziehung A 81 - Schwieberdingen als nachteilig.

1.5 Verkehrsbelastungen im Bezugs- und Planfall

Die Quelle für die nachfolgenden Karten ist das Geodatenzentrum des Bundesamtes für Kartographie und Geodäsie (BKG).

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Abb. 2: Kfz-Querschnittsbelastungen des DTVw im Bezugsfall 2030

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Abb. 3: Lkw-Querschnittsbelastungen des DTVw im Bezugsfall 2030

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Abb. 4: Kfz-Querschnittsbelastungen des DTVw im Planfall 2030

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Abb. 5: Lkw-Querschnittsbelastungen des DTVw im Planfall 2030

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Abb. 6: Querschnittsbezogene Kfz-Belastungsdifferenzen des DTVw zwischen dem Planfall und dem Bezugsfall 2030

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Abb. 7: Querschnittsbezogene Lkw-Belastungsdifferenzen des DTVw zwischen dem Planfall und dem Bezugsfall 2030

1.6 Zentrale verkehrliche / physikalische Wirkungen

Kenngröße  Wirkungen  
Verkehrsbelastungen auf dem Projekt
mittlere Kfz-Belastungen
im Bezugsfall25.000Kfz/Tag
im Planfall26.000Kfz/Tag
mittlerer Lkw-Anteil
im Bezugsfall16%
im Planfall16%
Verkehrswirkungen im Planfall
Veränderung der Betriebsleistung im Personenverkehr (PV)1,13Mio. Pkw-km/a
(88 % Fahrzweck Privat, 12 % Fahrzweck Geschäft)
davon aus induziertem Verkehr0,00Mio. Pkw-km/a
nachrichtlich aus Modal - verlagertem Verkehr0,00Mio. Pkw-km/a
Veränderung der Fahrzeugeinsatzzeiten im PV-0,85Mio. Pkw-h/a
(88 % Fahrzweck Privat, 12 % Fahrzweck Geschäft)
davon aus induziertem Verkehr0,00Mio. Pkw-h/a
nachrichtlich aus Modal - verlagertem Verkehr0,00Mio. Pkw-h/a
Veränderung der Reisezeit im PV-1,20Mio. Personen-h/a
(91 % Fahrzweck Privat, 9 % Fahrzweck Geschäft)
davon aus induziertem Verkehr0,00Mio. Personen-h/a
nachrichtlich aus Modal - verlagertem Verkehr0,00Mio. Personen-h/a
Veränderung der Betriebsleistung Güterverkehr (GV)-0,05Mio. Lkw-km/a
Veränderung der Fahrzeugeinsatzzeiten im GV-0,08Mio. Lkw-h/a
Fahrzeitdifferenz im Lkw-Verkehr mit Fahrtweiten < 50 km-0,04Mio. Lkw-h/a
Fahrzeitdifferenz im Lkw-Verkehr mit Fahrtweiten ≥ 50 km-0,04Mio. Lkw-h/a
Veränderung der Kraftstoffverbräuche (PV+GV)
Benzin1,30Mio. l/a
Diesel0,97Mio. l/a
Gas0,46Mio. l/a
Elektro0,02Mio. kWh/a
Veränderung der Abgasemissionen (PV+GV)PkwLkwKfz
Stickoxid-Emissionen (NOx)9,510,5510,07t/a
Kohlenmonoxid-Emissionen (CO)118,81-1,51117,31t/a
Kohlendioxid-Emissionen (CO2)6.357,74504,626.862,36t/a
Kohlenwasserstoff-Emissionen (HC)0,96-0,040,92t/a
Feinstaub-Emissionen (PM)0,260,000,26t/a
Schwefeldioxid-Emissionen (SO2)0,030,000,03t/a
Veränderung der Zuverlässigkeit
Summendifferenz der Standardabweichungen
der Reisezeitverluste über alle Routen
0,00Tsd. h/a
Veränderung der Trennwirkungen-11,99Tsd. Personen-h/a

1.7 Nutzen-Kosten-Analyse (Modul A)

Jährliche
Nutzen
[Mio.
€/Jahr]
Barwert
der Nutzen
[Mio. €]
Veränderung der Betriebskosten im Personen- und GüterverkehrNB2,69258,630
Fahrzeugvorhaltekosten0,61113,297
Betriebsführungskosten (Personal)4,24692,473
Betriebsführungskosten (Betrieb)-2,164-47,140
Veränderung der Instandhaltungs- und Betriebskosten der VerkehrswegeNW-0,209-4,555
Veränderung der VerkehrssicherheitNS2,39752,200
Veränderung der Reisezeit im PersonenverkehrNRZ6,450140,478
davon Reisezeitnutzen aus Einzelreisezeitgewinnen < 1 min1,85840,458
Veränderung der Transportzeit der Ladung im GüterverkehrNTZ0,2565,565
Veränderung der impliziten NutzenNI0,0000,000
Veränderung der Lebenszyklusemissionen von Treibhausgasen der InfrastrukturNL-0,219-4,764
Veränderung der GeräuschbelastungNG0,0050,103
InnerortsNGi0,0000,000
AusserortsNGa0,0050,103
Veränderung der AbgasbelastungenNA-1,192-25,950
Stickoxid-Emissionen (NOx)NA1-0,155-3,376
Kohlenmonoxid-Emissionen (CO)NA2-0,007-0,158
Kohlendioxid-Emissionen (CO2)NA3-0,995-21,671
Kohlenwasserstoff-Emissionen (HC)NA4-0,002-0,034
Feinstaub-Emissionen (PM)NA5-0,032-0,702
Schwefeldioxid-Emissionen (SO2)NA60,000-0,009
Veränderung der innerörtlichen TrennwirkungenNT0,0771,671
Veränderung der ZuverlässigkeitNZ0,0000,000
Gesamtnutzen10,257223,379

Kosten

Bewertungsrelevante KostenKosten
[Mio. €]
Barwert
der Kosten
[Mio. €]
Planungskosten11,35-
Aus- und Neubaukosten65,62-
Summe bewertungsrelevanter Investitionskosten76,9664,765

Nutzen-Kosten-Verhältnis

Barwert des Nutzens223,4 Mio. €
Barwert der bewertungsrelevanten Investitionskosten64,8 Mio. €
Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV)3,4

Grundlagen der Barwertermittlung
Dauer der noch ausstehenden Planungen144 Monate
Dauer der Bauphase54 Monate
Dauer der Betriebsphase (mittlere über alle Anlagenteile gewichtete Nutzungsdauer)40 Jahre

1.8 Umwelt- und Naturschutzfachliche Beurteilung (Modul B)

Ergebnisübersicht

Umweltbeitrag Teil 1: Nutzensumme Umwelt [Mio. Euro Barwert]-30,611

Umweltbeitrag Teil 2: Umwelt-Betroffenheit [gering/mittel/hoch] oder "Projekt planfestgestellt"mittel
Das Ausbauprojekt mit teilweisem Neubau liegt im Bereich Enzweihigen und der Anschlusstelle Stuttgart-Zuffenhausen und verläuft überwiegend in agarisch geprägtem Raum und quert im Teilabschnitt T1 ein FFH-Gebiet. Dieses wird bereits im Bestand mittels Großbrücke überspannt, erhebliche Beeinträchtigungen können aufgrund indirekter Wirkungen auftreten. Weiterhin verläuft das Teilprojekt randlich an einem Kern- und Großraum für Waldlebensräume, einem Großsäugerfunktionsraum sowie einem LSG. Vom Teilprojekt T2 gehen insgesamt nur geringe Umweltbetroffenheiten aus.

Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen

Umweltbeitrag Teil 1
(monetarisierte Umweltkriterien, übernommen aus der Nutzen-Kosten-Analyse)

Beschreibung Bewertung
Nr. Kriterium Differenz Planfall-Bezugsfall Nutzen [Mio. €/a]Barwert
[Mio. €]
1.13) Veränderung der Anzahl von Verkehrslärm betroffenen Einwohner (innerörtlicher Anteil)- - 0,0000,000
Neubelastung oder stärker betroffen 0Einw. - -
Entlastung 0 Einw. - -
1.2 Veränderung der Geräuschbelastung außerorts (fiktive außerörtliche Lärmschutzwand)-2,5 Tsd. qm0,0050,103
1.3 Kohlendioxid-Emissionen (CO2) (bestehend aus CO2 aus Betrieb und CO2-Äquivalenten aus Lebenszyklusemissionen) 8.370,809 t/a -1,214 -26,435
1.4 Luftschadstoff-Emissionen
Stickoxid-Emissionen (NOX) 10,065 t/a -0,155 -3,376
Kohlenmonoxid-Emissionen (CO) 117,306 t/a -0,007 -0,158
Kohlenwasserstoff-Emissionen (HC) 0,922 t/a -0,002 -0,034
Feinstaub-Emissionen 0,261 t/a -0,032 -0,702
Schwefeldioxid-Emissionen (SO2) 0,032 t/a 0,000 -0,009
Nutzensumme Umwelt-30,611

3) Die konkrete Ermittlung der Lärmbetroffenheit und des notwendigen Lärmschutzes im Bereich des Projektes erfolgt in nachgelagerten Planungs- und Genehmigungsverfahren.

Umweltbeitrag Teil 2
(nicht-monetarisierte Kriterien)

Nr. Kriterium Beschreibung Bewertung
absolut Betroffenheit
pro Strecken km
je Kriterium
2.1 Inanspruchnahme / Beeinträchtigung Naturschutzvorrangflächen mit herausragender Bedeutung 0,0 ha 0,00 ha/km gering
2.2 Erhebliche Beeinträchtigung von Natura 2000-Gebieten mittel
Erhebliche Beeinträchtigung nicht ausgeschlossen 1 Anzahl Gebiete-- -
Erhebliche Beeinträchtigung wahrscheinlich 0 Anzahl Gebiete - - -
2.3 Inanspruchnahme von unzerschnittenen Kernräumen (UFR 250) 0,3 ha 0,03 ha/km mittel
2.4 Zerschneidung von unzerschnittenen Großräumen und Lebensraumachsen/-korridoren (BfN-Lebensraumnetzwerke) gering
1a) Neubau: Zerschneidung von unzerschnittenen Großräumen (UFR 1.000/1.500: Feucht-, Trocken- und Waldlebensräume) 0,0 km 0,00 km/km -
1b) Neubau: Zerschneidung von unzerschnittenen Großsäuger-Lebensräumen (UFR 1.500) 0,0 km 0,00 km/km -
1c) Neubau: Zerschneidung von Lebensraumachsen/-korridoren 0 Anzahl - - -
2) Ausbau: Wiedervernetzung von Lebensraumnetzwerken 0 Anzahl - - -
2.5 Flächeninanspruchnahme 21,3 ha - - -
2.6 Durchfahrung von Überschwemmungsgebieten 0,0 km 0,00 km/km gering
2.7 Durchfahrung von Wasserschutzgebieten 0,0 km 0,00 km/km gering
2.8 Zerschneidung Unzerschnittener verkehrsarmer Räume (UZVR) 0,0 ha - - gering
2.9 Inanspruchnahme / Beeinträchtigung von Vorrangflächen des (Kultur-)Landschaftsschutzes 0,4 ha 0,03 ha/km mittel

Zusätzliche bewertungsrelevante Sachverhalte

1Trassenführung verursacht nur indirekte Betroffenheiten-
2 Querungshilfen eingeplant -
3 Bündelungsmöglichkeit mit bestehenden Vorbelastungen -
4 Sonstiges: -
  -
Die zusätzlichen Sachverhalte führen
zur Heraufstufung des Ergebnisses, d. h. das Vorhaben wird aus Umweltsicht kritischer eingestuft, als nur die Bewertung nach Umweltbeitrag 1 und 2 ergibt-
zu keiner Veränderung des ErgebnissesX
zur Herabstufung des Ergebnisses, d. h. das Vorhaben wird aus Umweltsicht weniger kritisch eingestuft, als nur die Bewertung nach Umweltbeitrag 1 und 2 ergibt-

Eine Kartendarstellung für ein Hauptprojekt, welches Teilprojekte enthält, ist nicht vorgesehen. Es wird auf die Kartendarstellungen der Teilprojekte verwiesen.

1.9 Raumordnerische Beurteilung (Modul C)

Nicht bewertungsrelevant.

1.10 Städtebauliche Beurteilung (Modul D)

Gesamtergebnis

Das Projekt besitzt keine städtebauliche Bedeutung.

Begründung

Bei einer erwogenen Realisierung der Maßnahme werden im Vergleich zur Situation im Bezugsfall auf allen betroffenen Streckenabschnitten nur geringe Unterschiede in den Verkehrsintensitäten, auftreten. Wirksamkeiten oder Beeinträchtigungen können daher nicht ausgewiesen werden. Städtebauliche Potentiale lassen sich deshalb voraussichtlich nicht oder nur auf niedrigem Niveau aktivieren.

Maßnahmewirkungen

Entlastungswirkungen

Entlastungen auf Streckenabschnitten mit der Hauptwirkung im Straßenraum und der Möglichkeit einer anderen Raumnutzung (Straßenraumeffekte)
 Innerörtliche Entlastungen stellen sich ein auf -
 Die Entlastungen führen in keinem Fall zu signifikanten Wirkungen.
 
    -
Entlastungen, die Aufwertungen in der Straßenrandnutzung wie Fassadensanierung, Umgestaltungen, Umnutzungen etc. ermöglichen (Sanierungseffekte)
 Innerörtliche Entlastungen stellen sich ein auf -
 Die Entlastungen führen in keinem Fall zu signifikanten Wirkungen.
 
    -
Entlastungen mit der Wirkung auf benachbarte Siedlungsareale, die durch die Verringerung der Verkehrsintensitäten in Verbindung mit den Netzanschlussmöglichkeiten Qualitätsgewinne z.B. durch Umorganisation ihrer Erschließung oder Verbesserung der Erreichbarkeit erhalten (Flächen- und Erschließungseffekte)
 Verbesserungen stellen sich ein für -
 Die Entlastungen führen in keinem Fall zu signifikanten Wirkungen.
 
    -

1.11 Ergänzende Betrachtungen

Engpassbeseitigung auf dem Straßenzug des Projektes

Gesamtlänge des Projektes12,0 km
Staulänge im Bezugsfall2.5 km
Staulänge im Planfall0 km

Damit wird die staugefährdete Streckenlänge um 2.5 km reduziert.

Engpassvollständige Auflösung