2 Teilprojekt 1

B 10 Enzweihingen - Schwieberdingen

2.1 Übersicht

Quellbild nicht vorhanden
Abb. 1: Lage der Maßnahme

2.2 Grunddaten

ProjektnummerB10-G40-BW-T1-BW
BundeslandBaden-Württemberg
StraßeB 10
Verbindungsfunktionsstufe 0/1Nein
Anzahl der Teilprojekte0
Länge9,3 km
Bautyp(en), Bauziel(e)Erweiterung auf 4 Fahrstreifen
Planungsstände1)Vorplanung läuft seit 01.05.2009
ohne Planungsbeginn seit 22.08.2013
Künftige mittlere Verkehrsbelastung
im Bezugsfall 2030- Kfz/24h
im Planfall 2030- Kfz/24h

1) Die Planungsstände beziehen sich auf den Zeitpunkt der Anmeldung.

Dringlichkeitseinstufungsiehe Hauptprojekt

Kostenbestandteile[Mio. €]Kosten
Dritter
[Mio. €]
Gesamtprojektkosten
(Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014)
62,7--
Ausbau-/Neubaukosten
(Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014)

54,1
davon
Länder2,0
Kommunen0,0
Deutsche Bahn0,0
Sonstige0,0
Summe Dritter2,0
Erhaltungs- bzw. Ersatzkosten
(Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014)
8,6--
Haushaltsrelevante Projektkosten BVWP
(Bruttogesamtprojektkosten abzüglich Kosten Dritter und abzüglich Erhaltungskosten, Preisstand 2014)
52,1--
Bewertungsrelevante Ausbau-/Neubaukosten
(Nettokosten, inkl. Planungskosten, Preisstand 20122))
52,3--

2) Für die gesamtwirtschaftliche Bewertung wird bei allen Verkehrsträgern der Preisstand 2012 gewählt.


BewertungsergebnisseProjektbewertung
Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) (Modul A)siehe Hauptprojekt
Umweltbetroffenheit (Modul B)mittel
Raumordnerische Bedeutung (Modul C)nicht bewertungsrelevant
Städtebauliche Bedeutung (Modul D)unbedeutend

Begründung der Dringlichkeitseinstufung

Dringlichkeitsbegründung und Nutzen-Kosten-Verhältnis siehe Hauptprojekt.

Der Anmeldung zugrunde gelegte Notwendigkeit aus Sicht des Landes

Als Hauptverbindung zwischen dem Raum Mühlacker/Vaihingen und dem Großraum Stuttgart weist die B 10 einen DTV von durchgängig über 20.000 Kfz/24h (bis zu 23.300 Kfz/24h bei Enzweihingen) bei einem hohen SV-Anteil von ca. 12 % auf. Sie dient zudem - auch für den Güterverkehr - als Alternativroute zur A 6, A 8 und A 81. Die Enzweihinger Steige am Bauanfang ist zwar 4-streifig ausgebildet, jedoch ohne Mitteltrennung. Sie stellt ebenso wie die beiden sich im weiteren Streckenverlauf anschließenden, signalgeregelten Einmündungen der L 1136 (von Hochdorf) bzw. L 1138 (nach Markgröningen) Gefahrenpunkte dar. Zudem sorgen die Einmündungen für Störungen im Verkehrsablauf und führen regelmäßig in Spitzenzeiten zu Staus. Mit einem durchgängigen 2-bahnigen Ausbau der B 10 wird eine wichtige Verkehrsachse gestärkt und werden Kapazitätsengpässe abgebaut. Die Verkehrssicherheit erhöht sich wesentlich, u.a. durch die höhenfreie Anbindung der L 1136 und L 1138 sowie durch die Anlage von Standstreifen. Außerdem weist die B 10 künftig im Streckenzug von Enzweihingen bis Stuttgart-Zuffenhausen eine einheitliche Charakteristik auf.

2.3 Lage der Trasse und betroffene Kreise

Wichtiger Hinweis

Der in den nachfolgend aufgeführten, herunterzuladenden Lageplänen dargestellte Verlauf des Projekts stellt eine der Lösungsmöglichkeiten dar. Dieser Verlauf liegt der gesamtwirtschaftlichen, umweltfachlichen, städtebaulichen und raumordnerischen Bewertung bzw. Beurteilung zugrunde. In den nachfolgenden Planungsstufen kann sich der Verlauf verändern. In diesem Fall wird regelmäßig eine neue gesamtwirtschaftliche Bewertung zum Nachweis der Bauwürdigkeit des Projekts durchgeführt.

Zu diesem Projekt liegen folgende Lagepläne vor, die hier heruntergeladen werden können.

LPL_1_1_B10-G40-BW-T1-BW_Lageplan_01.pdf (1.6MB)
Quelle: Geobasisdaten © Landesamt für Geoinformationen und Landesentwicklung Baden-Württemberg, www.lgl-bw.de , Az.: 2851.9-1/19

Betroffene Kreise

Länderübergreifendes Projektnein
Betroffene BundesländerBaden-Württemberg
Betroffene Kreise/kreisfreie StädteLudwigsburg, Landkreis
Betroffene Wahlkreise (des Bundes)Ludwigsburg (265)

2.4 Der Anmeldung zugrundegelegte Alternativenprüfung

Aufgrund des bestandsnahen Ausbaus wurden keine Alternativtrassen untersucht. Ein 3-streifiger Ausbauquerschnitt käme angesichts der Verkehrszahlen ebenfalls in Betracht. Die Verbindungs- und Bündelungsfunktion der B 10 sowie der hohe SV-Anteil sprechen jedoch für einen 2-bahnigen Ausbau der Strecke. Ebenso können beim 4-streifigen asymmetrischen Ausbau viele der vorhandenen Brückenbauwerke im Zuge einer der Richtungsfahrbahnen weiter genutzt werden. An der AS Schwieberdingen-Ost ist weiterhin ein Halbanschluss von/nach Stuttgart vorgesehen. Auf einen Vollanschluss wird in Abstimmung mit dem BMVBS verzichtet. Eine Zusammenlegung mit dem Anschluss der L 1141 bei Münchingen (siehe Teilprojekt 2) zur Reduzierung der Knotenpunktsanzahl erweist sich aufgrund des Flächenbedarfs und der Umwegigkeit der Fahrbeziehung A 81 - Schwieberdingen als nachteilig.

2.5 Verkehrsbelastungen im Bezugs- und Planfall

Siehe Hauptprojekt.

2.6 Zentrale verkehrliche / physikalische Wirkungen

Siehe Hauptprojekt.

2.7 Nutzen-Kosten-Analyse (Modul A)

Siehe Hauptprojekt.

2.8 Umwelt- und Naturschutzfachliche Beurteilung (Modul B)

Gesamtwirtschaftliche Bewertungsdaten liegen nur für das Hauptprojekt vor. Für dieses Teilprojekt ist deshalb der Umweltbeitrag Teil 1 nicht bewertungsrelevant.

Ergebnisübersicht

Umweltbeitrag Teil 2: Umwelt-Betroffenheit [gering/mittel/hoch] oder "Projekt planfestgestellt"mittel
Das Ausbauprojekt mit teilweisem Neubau verläuft zwischen Enzweihingen und Schwieberdingen in einem überwiegend agrarisch geprägtem Raum. Das Projekt quert die Glems, die als FFH-Gebiet ausgewiesen ist. Die Querung des FFH-Gebiets erfolgt bereits im Bestand mittels Großbrücke, dennoch können Beeinträchtigungen des Gebiets durch die Lage innerhalb der Wirkzone hervorgerufen werden. Der Verlauf der Trasse befindet sich östlich, unmittelbar im Anschluss an einen Kern- und Großraum für Waldlebensräume sowie einen Großsäugerfunktionsraum. Weiterhin durchfährt das Projekt ein LSG im Bestand und grenzt an ein weiteres LSG an. Das LSG im Talraum wird nicht direkt durchfahren, sondern mit der Glemsbrücke überspannt.

Karten

Nachfolgend ist in den Abbildung 2 und 3 die räumliche Lage des Projektes in Bezug auf die nicht monetarisierten Umweltkriterien dargestellt.

Quellbild nicht vorhanden
Abb. 2: Geschützte Gebiete
Quellbild nicht vorhanden
Abb. 3: Bereiche ohne spezifischen Gebietsschutz

2.9 Raumordnerische Beurteilung (Modul C)

Nicht bewertungsrelevant.

2.10 Städtebauliche Beurteilung (Modul D)

Gesamtergebnis

Das Projekt besitzt keine städtebauliche Bedeutung.

Begründung

Bei einer erwogenen Realisierung der Maßnahme werden im Vergleich zur Situation im Bezugsfall auf allen betroffenen Streckenabschnitten nur geringe Unterschiede in den Verkehrsintensitäten, auftreten. Wirksamkeiten oder Beeinträchtigungen können daher nicht ausgewiesen werden. Städtebauliche Potentiale lassen sich deshalb voraussichtlich nicht oder nur auf niedrigem Niveau aktivieren.

Maßnahmewirkungen

Entlastungswirkungen

Entlastungen auf Streckenabschnitten mit der Hauptwirkung im Straßenraum und der Möglichkeit einer anderen Raumnutzung (Straßenraumeffekte)
 Innerörtliche Entlastungen stellen sich ein auf -
 Die Entlastungen führen in keinem Fall zu signifikanten Wirkungen.
 
    -
Entlastungen, die Aufwertungen in der Straßenrandnutzung wie Fassadensanierung, Umgestaltungen, Umnutzungen etc. ermöglichen (Sanierungseffekte)
 Innerörtliche Entlastungen stellen sich ein auf -
 Die Entlastungen führen in keinem Fall zu signifikanten Wirkungen.
 
    -
Entlastungen mit der Wirkung auf benachbarte Siedlungsareale, die durch die Verringerung der Verkehrsintensitäten in Verbindung mit den Netzanschlussmöglichkeiten Qualitätsgewinne z.B. durch Umorganisation ihrer Erschließung oder Verbesserung der Erreichbarkeit erhalten (Flächen- und Erschließungseffekte)
 Verbesserungen stellen sich ein für -
 Die Entlastungen führen in keinem Fall zu signifikanten Wirkungen.
 
    -

2.11 Ergänzende Betrachtungen

Nicht bewertungsrelevant.