Projektinformationssystem (PRINS) zum Bundesverkehrswegeplan 2030
ProjektinfoAbb. 1: Lage der Maßnahme |
Projektnummer | B10-G40-BW-T1-BW |
Bundesland | Baden-Württemberg |
Straße | B 10 |
Verbindungsfunktionsstufe 0/1 | Nein |
Anzahl der Teilprojekte | 0 |
Länge | 9,3 km |
Bautyp(en), Bauziel(e) | Erweiterung auf 4 Fahrstreifen |
Planungsstände1) | Vorplanung läuft seit 01.05.2009 ohne Planungsbeginn seit 22.08.2013 |
Künftige mittlere Verkehrsbelastung | |
im Bezugsfall 2030 | - Kfz/24h |
im Planfall 2030 | - Kfz/24h |
1) Die Planungsstände beziehen sich auf den Zeitpunkt der Anmeldung.
Dringlichkeitseinstufung | siehe Hauptprojekt |
Kostenbestandteile | [Mio. €] | Kosten Dritter | [Mio. €] |
---|---|---|---|
Gesamtprojektkosten (Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014) | 62,7 | - | - |
Ausbau-/Neubaukosten (Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014) | 54,1 | davon | |
Länder | 2,0 | ||
Kommunen | 0,0 | ||
Deutsche Bahn | 0,0 | ||
Sonstige | 0,0 | ||
Summe Dritter | 2,0 | ||
Erhaltungs- bzw. Ersatzkosten (Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014) | 8,6 | - | - |
Haushaltsrelevante Projektkosten BVWP (Bruttogesamtprojektkosten abzüglich Kosten Dritter und abzüglich Erhaltungskosten, Preisstand 2014) | 52,1 | - | - |
Bewertungsrelevante Ausbau-/Neubaukosten (Nettokosten, inkl. Planungskosten, Preisstand 20122)) | 52,3 | - | - |
2) Für die gesamtwirtschaftliche Bewertung wird bei allen Verkehrsträgern der Preisstand 2012 gewählt.
Bewertungsergebnisse | Projektbewertung |
---|---|
Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) (Modul A) | siehe Hauptprojekt |
Umweltbetroffenheit (Modul B) | mittel |
Raumordnerische Bedeutung (Modul C) | nicht bewertungsrelevant |
Städtebauliche Bedeutung (Modul D) | unbedeutend |
Dringlichkeitsbegründung und Nutzen-Kosten-Verhältnis siehe Hauptprojekt.
Als Hauptverbindung zwischen dem Raum Mühlacker/Vaihingen und dem Großraum Stuttgart weist die B 10 einen DTV von durchgängig über 20.000 Kfz/24h (bis zu 23.300 Kfz/24h bei Enzweihingen) bei einem hohen SV-Anteil von ca. 12 % auf. Sie dient zudem - auch für den Güterverkehr - als Alternativroute zur A 6, A 8 und A 81. Die Enzweihinger Steige am Bauanfang ist zwar 4-streifig ausgebildet, jedoch ohne Mitteltrennung. Sie stellt ebenso wie die beiden sich im weiteren Streckenverlauf anschließenden, signalgeregelten Einmündungen der L 1136 (von Hochdorf) bzw. L 1138 (nach Markgröningen) Gefahrenpunkte dar. Zudem sorgen die Einmündungen für Störungen im Verkehrsablauf und führen regelmäßig in Spitzenzeiten zu Staus. Mit einem durchgängigen 2-bahnigen Ausbau der B 10 wird eine wichtige Verkehrsachse gestärkt und werden Kapazitätsengpässe abgebaut. Die Verkehrssicherheit erhöht sich wesentlich, u.a. durch die höhenfreie Anbindung der L 1136 und L 1138 sowie durch die Anlage von Standstreifen. Außerdem weist die B 10 künftig im Streckenzug von Enzweihingen bis Stuttgart-Zuffenhausen eine einheitliche Charakteristik auf.
Der in den nachfolgend aufgeführten, herunterzuladenden Lageplänen dargestellte Verlauf des Projekts stellt eine der Lösungsmöglichkeiten dar. Dieser Verlauf liegt der gesamtwirtschaftlichen, umweltfachlichen, städtebaulichen und raumordnerischen Bewertung bzw. Beurteilung zugrunde. In den nachfolgenden Planungsstufen kann sich der Verlauf verändern. In diesem Fall wird regelmäßig eine neue gesamtwirtschaftliche Bewertung zum Nachweis der Bauwürdigkeit des Projekts durchgeführt.
Zu diesem Projekt liegen folgende Lagepläne vor, die hier heruntergeladen werden können.
LPL_1_1_B10-G40-BW-T1-BW_Lageplan_01.pdf (1.6MB)Länderübergreifendes Projekt | nein |
Betroffene Bundesländer | Baden-Württemberg |
Betroffene Kreise/kreisfreie Städte | Ludwigsburg, Landkreis |
Betroffene Wahlkreise (des Bundes) | Ludwigsburg (265) |
Siehe Hauptprojekt.
Siehe Hauptprojekt.
Siehe Hauptprojekt.
Gesamtwirtschaftliche Bewertungsdaten liegen nur für das Hauptprojekt vor. Für dieses Teilprojekt ist deshalb der Umweltbeitrag Teil 1 nicht bewertungsrelevant.
Umweltbeitrag Teil 2: Umwelt-Betroffenheit [gering/mittel/hoch] oder "Projekt planfestgestellt" | mittel |
Das Ausbauprojekt mit teilweisem Neubau verläuft zwischen Enzweihingen und Schwieberdingen in einem überwiegend agrarisch geprägtem Raum. Das Projekt quert die Glems, die als FFH-Gebiet ausgewiesen ist. Die Querung des FFH-Gebiets erfolgt bereits im Bestand mittels Großbrücke, dennoch können Beeinträchtigungen des Gebiets durch die Lage innerhalb der Wirkzone hervorgerufen werden. Der Verlauf der Trasse befindet sich östlich, unmittelbar im Anschluss an einen Kern- und Großraum für Waldlebensräume sowie einen Großsäugerfunktionsraum. Weiterhin durchfährt das Projekt ein LSG im Bestand und grenzt an ein weiteres LSG an. Das LSG im Talraum wird nicht direkt durchfahren, sondern mit der Glemsbrücke überspannt. |
Nachfolgend ist in den Abbildung 2 und 3 die räumliche Lage des Projektes in Bezug auf die nicht monetarisierten Umweltkriterien dargestellt.
Abb. 2: Geschützte Gebiete |
Abb. 3: Bereiche ohne spezifischen Gebietsschutz |
Das Projekt besitzt keine städtebauliche Bedeutung.
Bei einer erwogenen Realisierung der Maßnahme werden im Vergleich zur Situation im Bezugsfall auf allen betroffenen Streckenabschnitten nur geringe Unterschiede in den Verkehrsintensitäten, auftreten. Wirksamkeiten oder Beeinträchtigungen können daher nicht ausgewiesen werden. Städtebauliche Potentiale lassen sich deshalb voraussichtlich nicht oder nur auf niedrigem Niveau aktivieren.
Entlastungen auf Streckenabschnitten mit der Hauptwirkung im Straßenraum und der Möglichkeit einer anderen Raumnutzung (Straßenraumeffekte) | ||
Innerörtliche Entlastungen stellen sich ein auf | - | |
Die Entlastungen führen in keinem Fall zu signifikanten Wirkungen. | ||
- | ||
Entlastungen, die Aufwertungen in der Straßenrandnutzung wie Fassadensanierung, Umgestaltungen, Umnutzungen etc. ermöglichen (Sanierungseffekte) | ||
Innerörtliche Entlastungen stellen sich ein auf | - | |
Die Entlastungen führen in keinem Fall zu signifikanten Wirkungen. | ||
- | ||
Entlastungen mit der Wirkung auf benachbarte Siedlungsareale, die durch die Verringerung der Verkehrsintensitäten in Verbindung mit den Netzanschlussmöglichkeiten Qualitätsgewinne z.B. durch Umorganisation ihrer Erschließung oder Verbesserung der Erreichbarkeit erhalten (Flächen- und Erschließungseffekte) | ||
Verbesserungen stellen sich ein für | - | |
Die Entlastungen führen in keinem Fall zu signifikanten Wirkungen. | ||
- |