Projektinformationssystem (PRINS) zum Bundesverkehrswegeplan 2030
ProjektinfoAbb. 1: Lage der Maßnahme |
Projektnummer | A3-G20-NW-T1-NW |
Bundesland | Nordrhein-Westfalen |
Straße | A 3 |
Verbindungsfunktionsstufe 0/1 | Ja |
Anzahl der Teilprojekte | 0 |
Länge | 6,5 km |
Bautyp(en), Bauziel(e) | Erweiterung auf 8 Fahrstreifen |
Planungsstände1) | ohne Planungsbeginn seit 22.08.2013 |
Künftige mittlere Verkehrsbelastung | |
im Bezugsfall 2030 | - Kfz/24h |
im Planfall 2030 | - Kfz/24h |
1) Die Planungsstände beziehen sich auf den Zeitpunkt der Anmeldung.
Dringlichkeitseinstufung | siehe Hauptprojekt |
Kostenbestandteile | [Mio. €] | Kosten Dritter | [Mio. €] |
---|---|---|---|
Gesamtprojektkosten (Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014) | 164,0 | - | - |
Ausbau-/Neubaukosten (Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014) | 127,9 | davon | |
Länder | 0,0 | ||
Kommunen | 0,0 | ||
Deutsche Bahn | 0,0 | ||
Sonstige | 0,0 | ||
Summe Dritter | 0,0 | ||
Erhaltungs- bzw. Ersatzkosten (Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014) | 36,1 | - | - |
Haushaltsrelevante Projektkosten BVWP (Bruttogesamtprojektkosten abzüglich Kosten Dritter und abzüglich Erhaltungskosten, Preisstand 2014) | 127,9 | - | - |
Bewertungsrelevante Ausbau-/Neubaukosten (Nettokosten, inkl. Planungskosten, Preisstand 20122)) | 123,0 | - | - |
2) Für die gesamtwirtschaftliche Bewertung wird bei allen Verkehrsträgern der Preisstand 2012 gewählt.
Bewertungsergebnisse | Projektbewertung |
---|---|
Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) (Modul A) | siehe Hauptprojekt |
Umweltbetroffenheit (Modul B) | mittel |
Raumordnerische Bedeutung (Modul C) | nicht bewertungsrelevant |
Städtebauliche Bedeutung (Modul D) | nicht bewertungsrelevant |
Dringlichkeitsbegründung und Nutzen-Kosten-Verhältnis siehe Hauptprojekt.
Der vorhandene 6-streifige Querschnitt mit jeweils 3 durchgehenden Fahrstreifenpro Richtung ist bereits heute nicht geeignet das gegenwärtige Verkehrsaufkommen sicher und leistungsfähig zu bewältigen, so dass die Strecke in der Engpassanalyse mit häufiger Staugefahr ausgewiesen ist. Dass sich diese unzureichenden Verkehrsverhältnisse noch verschlechtern werden, zeigt eine projektbezogene Prognose für das Jahr 2025. Es wird eine Verkehrsbelastung in Höhe von 120.600 Kfz/d mit einem LKW- Anteil von ca. 14% erwartet (Dies entspricht nach dem HBS der Qualitätsstufe E für den nicht ausgebauten Zustand).
Der in den nachfolgend aufgeführten, herunterzuladenden Lageplänen dargestellte Verlauf des Projekts stellt eine der Lösungsmöglichkeiten dar. Dieser Verlauf liegt der gesamtwirtschaftlichen, umweltfachlichen, städtebaulichen und raumordnerischen Bewertung bzw. Beurteilung zugrunde. In den nachfolgenden Planungsstufen kann sich der Verlauf verändern. In diesem Fall wird regelmäßig eine neue gesamtwirtschaftliche Bewertung zum Nachweis der Bauwürdigkeit des Projekts durchgeführt.
Zu diesem Projekt liegen folgende Lagepläne vor, die hier heruntergeladen werden können.
LPL_1_1_A3-G20-NW-T1_ÜPL.pdf (4.7MB)Länderübergreifendes Projekt | nein |
Betroffene Bundesländer | Nordrhein-Westfalen |
Betroffene Kreise/kreisfreie Städte | Mettmann, Kreis; Leverkusen, Stadt; Rheinisch-Bergischer Kreis |
Betroffene Wahlkreise (des Bundes) | Leverkusen - Köln IV (101); Wuppertal I (102); Mettmann II (105) |
Siehe Hauptprojekt.
Siehe Hauptprojekt.
Siehe Hauptprojekt.
Gesamtwirtschaftliche Bewertungsdaten liegen nur für das Hauptprojekt vor. Für dieses Teilprojekt ist deshalb der Umweltbeitrag Teil 1 nicht bewertungsrelevant.
Umweltbeitrag Teil 2: Umwelt-Betroffenheit [gering/mittel/hoch] oder "Projekt planfestgestellt" | mittel |
Ausbauprojekt im siedlungsnahen Gebiet mit Querung von Waldbereichen in ebenem bis hügeligen Gelände mit Querung eines Fließgewässers (Wupper). Teilbereiche dieses Fließgewässers sind als FFH-Gebiet ausgewiesen. Dieses liegt lediglich randlich innerhalb der Wirkzone des Vorhabens. Erhebliche Beeinträchtigungen werden daher ausgeschlossen. Ein weiteres FFH-Gebiet befindet sich innerhalb der Wirkzone des Vorhabens für indirekte Beeinträchtigungen, so dass erhebliche Beeinträchtigungen nicht ausgeschlossen werden können. |
Nachfolgend ist in den Abbildung 2 und 3 die räumliche Lage des Projektes in Bezug auf die nicht monetarisierten Umweltkriterien dargestellt.
Abb. 2: Geschützte Gebiete |
Abb. 3: Bereiche ohne spezifischen Gebietsschutz |
Gesamtlänge des Projektes | 6,5 km |
Staulänge im Bezugsfall | 6.2 km |
Staulänge im Planfall | 4.5 km |
Damit wird die staugefährdete Streckenlänge um 1.7 km reduziert.
Engpass | ansatzweise Minderung |