Projektinformationssystem (PRINS) zum Bundesverkehrswegeplan 2030
ProjektinfoAbb. 1: Lage der Maßnahme |
Projektnummer | A1-G20-HH-SH-NI |
Bundesland | Hamburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen |
Straße | A 1 |
Straße 2 | A 39 |
Verbindungsfunktionsstufe 0/1 | Ja |
Anzahl der Teilprojekte | 6 |
Länge | 26,8 km |
Bautyp(en), Bauziel(e) | Erweiterung auf 8 Fahrstreifen |
Planungsstände1) | ohne Planungsbeginn seit 30.09.2013 ohne Planungsbeginn seit 21.11.2013 |
Künftige mittlere Verkehrsbelastung | |
im Bezugsfall 2030 | - Kfz/24h |
im Planfall 2030 | - Kfz/24h |
1) Die Planungsstände beziehen sich auf den Zeitpunkt der Anmeldung.
Dringlichkeitseinstufung | siehe Teilprojekte |
Kostenbestandteile | [Mio. €] | Kosten Dritter | [Mio. €] |
---|---|---|---|
Gesamtprojektkosten (Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014) | 1.118,9 | - | - |
Ausbau-/Neubaukosten (Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014) | 622,6 | davon | |
Länder | 0,0 | ||
Kommunen | 0,0 | ||
Deutsche Bahn | 0,0 | ||
Sonstige | 0,0 | ||
Summe Dritter | 0,0 | ||
Erhaltungs- bzw. Ersatzkosten (Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014) | 496,3 | - | - |
Haushaltsrelevante Projektkosten BVWP (Bruttogesamtprojektkosten abzüglich Kosten Dritter und abzüglich Erhaltungskosten, Preisstand 2014) | 622,6 | - | - |
Bewertungsrelevante Ausbau-/Neubaukosten (Nettokosten, inkl. Planungskosten, Preisstand 20122)) | 599,3 | - | - |
2) Für die gesamtwirtschaftliche Bewertung wird bei allen Verkehrsträgern der Preisstand 2012 gewählt.
Kostenaufteilung bei länderübergreifenden Projekten | [Mio. €] | Länge |
---|---|---|
Hamburg | 1.003,1 | |
Schleswig-Holstein | 48,8 | |
Niedersachsen | 67,0 |
Bewertungsergebnisse | Projektbewertung |
---|---|
Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) (Modul A) | siehe Teilprojekte |
Umweltbetroffenheit (Modul B) | mittel |
Raumordnerische Bedeutung (Modul C) | nicht bewertungsrelevant |
Städtebauliche Bedeutung (Modul D) | nicht bewertungsrelevant |
Dringlichkeitsbegründung und Nutzen-Kosten-Verhältnis siehe Teilprojekte.
In Auswertung der Ergebnisse der Verkehrsuntersuchungen kommt es zu einem Anstieg des Verkehrsaufkommens im Zeitraum zwischen 2010 und 2025 von ca. 17 % im nördlichen Teil der Baustrecke und bis zu 45 % im südlichen Teil der Baustrecke der A 1. Im Bereich zwischen dem AK HH-Ost und der Landesgrenze Hamburg/Niedersachsen wird auf Grund der Verkehrsbelastung der A 1 durchgehend der 8-streifige Regelquerschnitt RQ 43,5 nach RAA 2008, Bild 4 erforderlich. Insbesondere die Bereiche zwischen dem AD HH-Südost und dem AD HH-Stillhorn sind im Jahr 2025 mit mehr als 150.000 Kfz/24h sehr stark belastet. Hier werden auch auf Grund der relativ engen Knotenpunktabstände zusätzliche Verflechtungsfahrstreifen erforderlich. Mit dem geplanten Ausbau der A 1 im Stadtgebiet Hamburg wird das Unfallgeschehen durch eine Entflechtung und eine günstigere Lenkung der Verkehrsströme im Bereich zwischen dem AD HH-Südost und dem AD HH-Stillhorn nachhaltig verringert. Durch die richtliniengerechte Dimensionierung der Kreuzungsbauwerke nach dem Merkblatt zur Anlage von Querungshilfen für Tiere und zur Vernetzung von Lebensräumen an Straßen (MAQ 2008) und dem Merkblatt zum Amphibienschutz an Straßen (MAmS 2000) werden die Querungsmöglichkeiten für zahlreiche Tierarten gegenüber dem Bestand wesentlich verbessert.
Der in den nachfolgend aufgeführten, herunterzuladenden Lageplänen dargestellte Verlauf des Projekts stellt eine der Lösungsmöglichkeiten dar. Dieser Verlauf liegt der gesamtwirtschaftlichen, umweltfachlichen, städtebaulichen und raumordnerischen Bewertung bzw. Beurteilung zugrunde. In den nachfolgenden Planungsstufen kann sich der Verlauf verändern. In diesem Fall wird regelmäßig eine neue gesamtwirtschaftliche Bewertung zum Nachweis der Bauwürdigkeit des Projekts durchgeführt.
Zu diesem Projekt liegen folgende Lagepläne vor, die hier heruntergeladen werden können.
LPL_1_1_A1-G20-HH-SH-NI_Lageplan_1.pdf (6.2MB)Länderübergreifendes Projekt | ja |
Betroffene Bundesländer | Hamburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen |
Betroffene Kreise/kreisfreie Städte | Stormarn, Kreis; Hamburg, Freie und Hansestadt; Harburg, Landkreis |
Betroffene Wahlkreise (des Bundes) | Herzogtum Lauenburg - Stormarn-Süd (010); Hamburg-Altona (019); Hamburg-Bergedorf - Harburg (023); Aurich - Emden (024); Harburg (036) |
Siehe Teilprojekte.
Siehe Teilprojekte.
Siehe Teilprojekte.
Gesamtwirtschaftliche Bewertungsdaten liegen nur für die Teilprojekte und nicht für das Hauptprojekt vor. Der Umweltbeitrag Teil 1 entfällt deshalb für das Hauptprojekt.
Umweltbeitrag Teil 2: Umwelt-Betroffenheit [gering/mittel/hoch] oder "Projekt planfestgestellt" | mittel |
Die Ausbaustrecke verläuft von der Landesgrenze HH-SH bis nach Süden bis zum Maschener Kreuz. Es werden vor allem siedlungsnahes Grünland und Gehölze durchfahren und mehrere Fließgewässer überquert. 3 FFH-Gebiete (in T4 und T5) werden mittels Brückenbauwerk überquert, in T3 befindet sich ein FFH-Gebiet in der Wirkzone, so das erhebliche Beeinträchtigungen für insgesamt 4 FFH-Gebiete nicht ausgeschlossen werden können. Hervorragende Wiedervernetzungsabschnitte sind nicht betroffen. |
Eine Kartendarstellung für ein Hauptprojekt, welches Teilprojekte enthält, ist nicht vorgesehen. Es wird auf die Kartendarstellungen der Teilprojekte verwiesen.
Gesamtlänge des Projektes | 26,8 km |
Staulänge im Bezugsfall | 23.2 km |
Staulänge im Planfall | 10.6 km |
Damit wird die staugefährdete Streckenlänge um 12.6 km reduziert.
Engpass | deutliche Minderung |