1 Gesamtprojekt

A 1 AK Hamburg-O - Horster Dreieck

1.1 Übersicht

Quellbild nicht vorhanden
Abb. 1: Lage der Maßnahme

1.2 Grunddaten

ProjektnummerA1-G20-HH-SH-NI
BundeslandHamburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen
StraßeA 1
Straße 2A 39
Verbindungsfunktionsstufe 0/1Ja
Anzahl der Teilprojekte6
Länge26,8 km
Bautyp(en), Bauziel(e)Erweiterung auf 8 Fahrstreifen
Planungsstände1)ohne Planungsbeginn seit 30.09.2013
ohne Planungsbeginn seit 21.11.2013
Künftige mittlere Verkehrsbelastung
im Bezugsfall 2030- Kfz/24h
im Planfall 2030- Kfz/24h

1) Die Planungsstände beziehen sich auf den Zeitpunkt der Anmeldung.

Dringlichkeitseinstufungsiehe Teilprojekte

Kostenbestandteile[Mio. €]Kosten
Dritter
[Mio. €]
Gesamtprojektkosten
(Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014)
1.118,9--
Ausbau-/Neubaukosten
(Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014)

622,6
davon
Länder0,0
Kommunen0,0
Deutsche Bahn0,0
Sonstige0,0
Summe Dritter0,0
Erhaltungs- bzw. Ersatzkosten
(Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014)
496,3--
Haushaltsrelevante Projektkosten BVWP
(Bruttogesamtprojektkosten abzüglich Kosten Dritter und abzüglich Erhaltungskosten, Preisstand 2014)
622,6--
Bewertungsrelevante Ausbau-/Neubaukosten
(Nettokosten, inkl. Planungskosten, Preisstand 20122))
599,3--

2) Für die gesamtwirtschaftliche Bewertung wird bei allen Verkehrsträgern der Preisstand 2012 gewählt.

Kostenaufteilung bei länderübergreifenden Projekten[Mio. €]Länge
Hamburg1.003,1
Schleswig-Holstein48,8
Niedersachsen67,0

BewertungsergebnisseProjektbewertung
Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) (Modul A)siehe Teilprojekte
Umweltbetroffenheit (Modul B)mittel
Raumordnerische Bedeutung (Modul C)nicht bewertungsrelevant
Städtebauliche Bedeutung (Modul D)nicht bewertungsrelevant

Begründung der Dringlichkeitseinstufung

Dringlichkeitsbegründung und Nutzen-Kosten-Verhältnis siehe Teilprojekte.

Der Anmeldung zugrunde gelegte Notwendigkeit aus Sicht des Landes

In Auswertung der Ergebnisse der Verkehrsuntersuchungen kommt es zu einem Anstieg des Verkehrsaufkommens im Zeitraum zwischen 2010 und 2025 von ca. 17 % im nördlichen Teil der Baustrecke und bis zu 45 % im südlichen Teil der Baustrecke der A 1. Im Bereich zwischen dem AK HH-Ost und der Landesgrenze Hamburg/Niedersachsen wird auf Grund der Verkehrsbelastung der A 1 durchgehend der 8-streifige Regelquerschnitt RQ 43,5 nach RAA 2008, Bild 4 erforderlich. Insbesondere die Bereiche zwischen dem AD HH-Südost und dem AD HH-Stillhorn sind im Jahr 2025 mit mehr als 150.000 Kfz/24h sehr stark belastet. Hier werden auch auf Grund der relativ engen Knotenpunktabstände zusätzliche Verflechtungsfahrstreifen erforderlich. Mit dem geplanten Ausbau der A 1 im Stadtgebiet Hamburg wird das Unfallgeschehen durch eine Entflechtung und eine günstigere Lenkung der Verkehrsströme im Bereich zwischen dem AD HH-Südost und dem AD HH-Stillhorn nachhaltig verringert. Durch die richtliniengerechte Dimensionierung der Kreuzungsbauwerke nach dem Merkblatt zur Anlage von Querungshilfen für Tiere und zur Vernetzung von Lebensräumen an Straßen (MAQ 2008) und dem Merkblatt zum Amphibienschutz an Straßen (MAmS 2000) werden die Querungsmöglichkeiten für zahlreiche Tierarten gegenüber dem Bestand wesentlich verbessert.

1.3 Lage der Trasse und betroffene Kreise

Wichtiger Hinweis

Der in den nachfolgend aufgeführten, herunterzuladenden Lageplänen dargestellte Verlauf des Projekts stellt eine der Lösungsmöglichkeiten dar. Dieser Verlauf liegt der gesamtwirtschaftlichen, umweltfachlichen, städtebaulichen und raumordnerischen Bewertung bzw. Beurteilung zugrunde. In den nachfolgenden Planungsstufen kann sich der Verlauf verändern. In diesem Fall wird regelmäßig eine neue gesamtwirtschaftliche Bewertung zum Nachweis der Bauwürdigkeit des Projekts durchgeführt.

Zu diesem Projekt liegen folgende Lagepläne vor, die hier heruntergeladen werden können.

LPL_1_1_A1-G20-HH-SH-NI_Lageplan_1.pdf (6.2MB)
Quelle: © GeoBasis-DE/LVermGeo SH (www.LVermGeoSH.schleswig-holstein.de) und © Landesvermessungsamt Niedersachsen

Betroffene Kreise

Länderübergreifendes Projektja
Betroffene BundesländerHamburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen
Betroffene Kreise/kreisfreie StädteStormarn, Kreis; Hamburg, Freie und Hansestadt; Harburg, Landkreis
Betroffene Wahlkreise (des Bundes)Herzogtum Lauenburg - Stormarn-Süd (010); Hamburg-Altona (019); Hamburg-Bergedorf - Harburg (023); Aurich - Emden (024); Harburg (036)

1.4 Der Anmeldung zugrundegelegte Alternativenprüfung

Alternativen zum Ausbau der A 1 im Stadtgebiet Hamburg sind auf Grund der bestehenden Bebaung und der bereits vorgegebenen Lage der A 1 nicht vorhanden.

1.5 Verkehrsbelastungen im Bezugs- und Planfall

Siehe Teilprojekte.

1.6 Zentrale verkehrliche / physikalische Wirkungen

Siehe Teilprojekte.

1.7 Nutzen-Kosten-Analyse (Modul A)

Siehe Teilprojekte.

1.8 Umwelt- und Naturschutzfachliche Beurteilung (Modul B)

Gesamtwirtschaftliche Bewertungsdaten liegen nur für die Teilprojekte und nicht für das Hauptprojekt vor. Der Umweltbeitrag Teil 1 entfällt deshalb für das Hauptprojekt.

Ergebnisübersicht

Umweltbeitrag Teil 2: Umwelt-Betroffenheit [gering/mittel/hoch] oder "Projekt planfestgestellt"mittel
Die Ausbaustrecke verläuft von der Landesgrenze HH-SH bis nach Süden bis zum Maschener Kreuz. Es werden vor allem siedlungsnahes Grünland und Gehölze durchfahren und mehrere Fließgewässer überquert. 3 FFH-Gebiete (in T4 und T5) werden mittels Brückenbauwerk überquert, in T3 befindet sich ein FFH-Gebiet in der Wirkzone, so das erhebliche Beeinträchtigungen für insgesamt 4 FFH-Gebiete nicht ausgeschlossen werden können. Hervorragende Wiedervernetzungsabschnitte sind nicht betroffen.

Eine Kartendarstellung für ein Hauptprojekt, welches Teilprojekte enthält, ist nicht vorgesehen. Es wird auf die Kartendarstellungen der Teilprojekte verwiesen.

1.9 Raumordnerische Beurteilung (Modul C)

Nicht bewertungsrelevant.

1.10 Städtebauliche Beurteilung (Modul D)

Nicht bewertungsrelevant.

1.11 Ergänzende Betrachtungen

Engpassbeseitigung auf dem Straßenzug des Projektes

Gesamtlänge des Projektes26,8 km
Staulänge im Bezugsfall23.2 km
Staulänge im Planfall10.6 km

Damit wird die staugefährdete Streckenlänge um 12.6 km reduziert.

Engpassdeutliche Minderung