Projektinformationssystem (PRINS) zum Bundesverkehrswegeplan 2030
ProjektinfoAbb. 1: Lage der Maßnahme |
Projektnummer | B8-G10-NW |
Bundesland | Nordrhein-Westfalen |
Straße | B 8 |
Verbindungsfunktionsstufe 0/1 | Nein |
Anzahl der Teilprojekte | 2 |
Länge | 14,9 km |
Bautyp(en), Bauziel(e) | 2-streifiger Neubau / 4-streifiger Neubau |
Planungsstände1) | Umweltverträglichkeits- / Variantenuntersuchung läuft seit 03.09.2013 |
Künftige mittlere Verkehrsbelastung | |
im Bezugsfall 2030 | 0 Kfz/24h |
im Planfall 2030 | 16.000 Kfz/24h |
1) Die Planungsstände beziehen sich auf den Zeitpunkt der Anmeldung.
Dringlichkeitseinstufung | siehe Teilprojekte |
Kostenbestandteile | [Mio. €] | Kosten Dritter | [Mio. €] |
---|---|---|---|
Gesamtprojektkosten (Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014) | 108,1 | - | - |
Ausbau-/Neubaukosten (Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014) | 108,1 | davon | |
Länder | 0,0 | ||
Kommunen | 0,0 | ||
Deutsche Bahn | 0,0 | ||
Sonstige | 0,0 | ||
Summe Dritter | 0,0 | ||
Erhaltungs- bzw. Ersatzkosten (Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014) | 0,0 | - | - |
Haushaltsrelevante Projektkosten BVWP (Bruttogesamtprojektkosten abzüglich Kosten Dritter und abzüglich Erhaltungskosten, Preisstand 2014) | 108,1 | - | - |
Bewertungsrelevante Ausbau-/Neubaukosten (Nettokosten, inkl. Planungskosten, Preisstand 20122)) | 107,7 | - | - |
2) Für die gesamtwirtschaftliche Bewertung wird bei allen Verkehrsträgern der Preisstand 2012 gewählt.
Bewertungsergebnisse | Projektbewertung |
---|---|
Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) (Modul A) | 7,7 |
Umweltbetroffenheit (Modul B) | hoch |
Raumordnerische Bedeutung (Modul C) | nicht bewertungsrelevant |
Städtebauliche Bedeutung (Modul D) | unbedeutend |
Die Dringlichkeitseinstufung entfällt zugunsten der Teilprojekte.
Die vom BVWP 2030 abweichende Dringlichkeitseinstufung ist das Ergebnis der parlamentarischen Beratungen.
Die B8 erfüllt eine überörtliche Verbindungsfunktion für Durchgangsverkehre (aus Dinslaken/A59 bis Wesel) und ist in Dinslaken teilweise beidseitig angebaut, eine Ortsumgehung würde eine erhebliche Entlastung des Allg. Siedlungsbereiches (ASB) bewirken und die Trennwirkung für Mobilität zwischen den Stadtteilen herabsetzen. Aufgrund der Kooperation des Lippehafens (Wesel) mit dem Duisburger Hafen sowie durch Verkehre aus dem Gewerbe- und Industriebereich (GIB) „Lippemündungsraum“ zur A59 hat die B8 eine hohe überregionale Verkehrsbedeutung. Durch die Verkehrsbelastung von bis zu ca. 27.000 Kfz/24h (DTV 2010) kommt es in der gesamten Ortsdurchfahrt Dinslakens zu erheblichen Rückstauproblemen. Diese führen zu Einschränkungen der Verkehrssicherheit (Unfallschwerpunkte) und der Leistungsfähigkeit der Knotenpunkte. An weiten Teilen der B8 kommt es zu erheblichen Überschreitungen der Auslösewerte der Lärmaktionsplanung. Eine bestehende Eisenbahnüberführung hat eine eingeschränkte Durchfahrtshöhe für LKW, weswegen eine Umleitungsstrecke durch andere bewohnte Bereiche eingerichtet werden musste. Der DTV der B 8n für 2015 beträgt 16.700 – 20.500 Kfz/24h, in einem Teilabschnitt bis zu 36.500 Kfz/24h (2025). Die Entlastungswirkung durch die Maßnahme für Dinslaken reicht von 32 bis 42 %.
Der in den nachfolgend aufgeführten, herunterzuladenden Lageplänen dargestellte Verlauf des Projekts stellt eine der Lösungsmöglichkeiten dar. Dieser Verlauf liegt der gesamtwirtschaftlichen, umweltfachlichen, städtebaulichen und raumordnerischen Bewertung bzw. Beurteilung zugrunde. In den nachfolgenden Planungsstufen kann sich der Verlauf verändern. In diesem Fall wird regelmäßig eine neue gesamtwirtschaftliche Bewertung zum Nachweis der Bauwürdigkeit des Projekts durchgeführt.
Zu diesem Projekt liegen folgende Lagepläne vor, die hier heruntergeladen werden können.
LPL_1_1_B8_G10_NW ÜL.pdf (480.4KB)Länderübergreifendes Projekt | nein |
Betroffene Bundesländer | Nordrhein-Westfalen |
Betroffene Kreise/kreisfreie Städte | Duisburg, Stadt; Wesel, Kreis |
Betroffene Wahlkreise (des Bundes) | Oberhausen - Wesel III (117); Mülheim - Essen I (118); Krefeld II - Wesel II (114) |
Die Quelle für die nachfolgenden Karten ist das Geodatenzentrum des Bundesamtes für Kartographie und Geodäsie (BKG).
Abb. 2: Kfz-Querschnittsbelastungen des DTVw im Bezugsfall 2030 |
Abb. 3: Lkw-Querschnittsbelastungen des DTVw im Bezugsfall 2030 |
Abb. 4: Kfz-Querschnittsbelastungen des DTVw im Planfall 2030 |
Abb. 5: Lkw-Querschnittsbelastungen des DTVw im Planfall 2030 |
Abb. 6: Querschnittsbezogene Kfz-Belastungsdifferenzen des DTVw zwischen dem Planfall und dem Bezugsfall 2030 |
Abb. 7: Querschnittsbezogene Lkw-Belastungsdifferenzen des DTVw zwischen dem Planfall und dem Bezugsfall 2030 |
Kenngröße | Wirkungen | |||
---|---|---|---|---|
Verkehrsbelastungen auf dem Projekt | ||||
mittlere Kfz-Belastungen | ||||
im Bezugsfall | 0 | Kfz/Tag | ||
im Planfall | 16.000 | Kfz/Tag | ||
mittlerer Lkw-Anteil | ||||
im Bezugsfall | 0 | % | ||
im Planfall | 9 | % | ||
Verkehrswirkungen im Planfall | ||||
Veränderung der Betriebsleistung im Personenverkehr (PV) | 6,00 | Mio. Pkw-km/a | ||
(89 % Fahrzweck Privat, 11 % Fahrzweck Geschäft) | ||||
davon aus induziertem Verkehr | 8,82 | Mio. Pkw-km/a | ||
nachrichtlich aus Modal - verlagertem Verkehr | 0,00 | Mio. Pkw-km/a | ||
Veränderung der Fahrzeugeinsatzzeiten im PV | -1,64 | Mio. Pkw-h/a | ||
(89 % Fahrzweck Privat, 11 % Fahrzweck Geschäft) | ||||
davon aus induziertem Verkehr | 0,10 | Mio. Pkw-h/a | ||
nachrichtlich aus Modal - verlagertem Verkehr | 0,00 | Mio. Pkw-h/a | ||
Veränderung der Reisezeit im PV | -2,38 | Mio. Personen-h/a | ||
(92 % Fahrzweck Privat, 8 % Fahrzweck Geschäft) | ||||
davon aus induziertem Verkehr | 0,14 | Mio. Personen-h/a | ||
nachrichtlich aus Modal - verlagertem Verkehr | 0,00 | Mio. Personen-h/a | ||
Veränderung der Betriebsleistung Güterverkehr (GV) | 0,52 | Mio. Lkw-km/a | ||
Veränderung der Fahrzeugeinsatzzeiten im GV | -0,18 | Mio. Lkw-h/a | ||
Fahrzeitdifferenz im Lkw-Verkehr mit Fahrtweiten < 50 km | -0,11 | Mio. Lkw-h/a | ||
Fahrzeitdifferenz im Lkw-Verkehr mit Fahrtweiten ≥ 50 km | -0,07 | Mio. Lkw-h/a | ||
Veränderung der Kraftstoffverbräuche (PV+GV) | ||||
Benzin | -0,33 | Mio. l/a | ||
Diesel | -0,24 | Mio. l/a | ||
Gas | -0,09 | Mio. l/a | ||
Elektro | 0,13 | Mio. kWh/a |
Veränderung der Abgasemissionen (PV+GV) | Pkw | Lkw | Kfz | |
Stickoxid-Emissionen (NOx) | -2,46 | -6,79 | -9,25 | t/a |
Kohlenmonoxid-Emissionen (CO) | 4,65 | -5,07 | -0,42 | t/a |
Kohlendioxid-Emissionen (CO2) | -1.590,93 | -39,60 | -1.630,53 | t/a |
Kohlenwasserstoff-Emissionen (HC) | -0,10 | -0,18 | -0,28 | t/a |
Feinstaub-Emissionen (PM) | -0,01 | -0,03 | -0,03 | t/a |
Schwefeldioxid-Emissionen (SO2) | 0,01 | 0,00 | 0,01 | t/a |
Veränderung der Zuverlässigkeit | ||||
Summendifferenz der Standardabweichungen der Reisezeitverluste über alle Routen | 0,00 | Tsd. h/a | ||
Veränderung der Trennwirkungen | 32,04 | Tsd. Personen-h/a |
Jährliche Nutzen [Mio. €/Jahr] | Barwert der Nutzen [Mio. €] | ||
---|---|---|---|
Veränderung der Betriebskosten im Personen- und Güterverkehr | NB | 9,196 | 214,366 |
Fahrzeugvorhaltekosten | 1,318 | 30,730 | |
Betriebsführungskosten (Personal) | 8,409 | 196,025 | |
Betriebsführungskosten (Betrieb) | -0,531 | -12,389 | |
Veränderung der Instandhaltungs- und Betriebskosten der Verkehrswege | NW | -0,142 | -3,316 |
Veränderung der Verkehrssicherheit | NS | 3,802 | 88,635 |
Veränderung der Reisezeit im Personenverkehr | NRZ | 12,865 | 299,909 |
davon Reisezeitnutzen aus Einzelreisezeitgewinnen < 1 min | 1,389 | 32,390 | |
Veränderung der Transportzeit der Ladung im Güterverkehr | NTZ | 0,512 | 11,946 |
Veränderung der impliziten Nutzen | NI | 2,493 | 58,114 |
Veränderung der Lebenszyklusemissionen von Treibhausgasen der Infrastruktur | NL | -0,144 | -3,365 |
Veränderung der Geräuschbelastung | NG | -0,207 | -4,825 |
Innerorts | NGi | 0,206 | 4,792 |
Ausserorts | NGa | -0,413 | -9,617 |
Veränderung der Abgasbelastungen | NA | 0,395 | 9,203 |
Stickoxid-Emissionen (NOx) | NA1 | 0,142 | 3,321 |
Kohlenmonoxid-Emissionen (CO) | NA2 | 0,000 | 0,001 |
Kohlendioxid-Emissionen (CO2) | NA3 | 0,236 | 5,511 |
Kohlenwasserstoff-Emissionen (HC) | NA4 | 0,000 | 0,011 |
Feinstaub-Emissionen (PM) | NA5 | 0,016 | 0,363 |
Schwefeldioxid-Emissionen (SO2) | NA6 | 0,000 | -0,004 |
Veränderung der innerörtlichen Trennwirkungen | NT | -0,205 | -4,780 |
Veränderung der Zuverlässigkeit | NZ | 0,000 | 0,000 |
Gesamtnutzen | 28,565 | 665,883 |
Bewertungsrelevante Kosten | Kosten [Mio. €] | Barwert der Kosten [Mio. €] |
---|---|---|
Planungskosten | 15,81 | - |
Aus- und Neubaukosten | 91,84 | - |
Summe bewertungsrelevanter Investitionskosten | 107,65 | 86,046 |
Barwert des Nutzens | 665,9 Mio. € |
Barwert der bewertungsrelevanten Investitionskosten | 86,0 Mio. € |
Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) | 7,7 |
Grundlagen der Barwertermittlung | |
Dauer der noch ausstehenden Planungen | 138 Monate |
Dauer der Bauphase | 48 Monate |
Dauer der Betriebsphase (mittlere über alle Anlagenteile gewichtete Nutzungsdauer) | 49 Jahre |
Umweltbeitrag Teil 1: Nutzensumme Umwelt [Mio. Euro Barwert] | 1,013 |
Umweltbeitrag Teil 2: Umwelt-Betroffenheit [gering/mittel/hoch] oder "Projekt planfestgestellt" | hoch |
Neubauprojekt im siedlungsnahen Bereich in der Umgebung des Rheins, überwiegend landwirtschaftliche Nutzungen mit Querung eines Fließgewässers (Lippe) und des Wesel-Datteln-Kanals über Neubau von Großbrückenbauwerken. Ein FFH-Gebiet wird angeschnitten, ein VSG liegt ausschließlich in der Wirkzone des Vorhabens (Immissionen). Die FFH-Verträglichkeitsprüfung besagt, dass bei beiden Natura 2000-Gebieten mit keinen erheblichen Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele zu rechnen ist. Es liegen Betroffenheiten von Räumen des BfN-Lebensraumnetzwerkes vor durch Flächenbeanspruchung eines Kernraums (Waldlebensraum) sowie mögliche indirekte Beeinträchtigungen eines weiteren Kernraums (Feuchtlebensraum). Darüber hinaus sind zwei Großräume (Wald- und Feuchtlebensraum) randlich durch Flächeninanspruchnahmen sowie ein weiterer Großraum (Trockenlebensraum) durch seine Lage innerhalb der Wirkzone des Vorhabens betroffen. Eine Zerschneidung eines nat. Lebensraumkorridors für Feuchtlebensräume wird durch den Neubau eines Großbrückenbauwerkes entschnitten. Es kommt zu größeren dFIN von ÜSG der Lippe und des Rheins. Insgesamt zwei NSG sind randlich durch Flächeninanspruchnahmen, zwei NSG durch ihre Lage innerhalb der Wirkzone des Vorhabens betroffen. Darüber werden randlich Flächen von drei LSG beansprucht, ein weiteres LSG liegt lediglich innerhalb der Wirkzone des Vorh |
Beschreibung | Bewertung | ||||
---|---|---|---|---|---|
Nr. | Kriterium | Differenz Planfall-Bezugsfall | Nutzen [Mio. €/a] | Barwert [Mio. €] | |
1.13) | Veränderung der Anzahl von Verkehrslärm betroffenen Einwohner (innerörtlicher Anteil) | - | - | 0,206 | 4,792 |
Neubelastung oder stärker betroffen | 8.970 | Einw. | - | - | |
Entlastung | 5.100 | Einw. | - | - | |
1.2 | Veränderung der Geräuschbelastung außerorts (fiktive außerörtliche Lärmschutzwand) | 0,0 | Tsd. qm | -0,413 | -9,617 |
1.3 | Kohlendioxid-Emissionen (CO2) (bestehend aus CO2 aus Betrieb und CO2-Äquivalenten aus Lebenszyklusemissionen) | -634,894 | t/a | 0,092 | 2,146 |
1.4 | Luftschadstoff-Emissionen | ||||
Stickoxid-Emissionen (NOX) | -9,251 | t/a | 0,142 | 3,321 | |
Kohlenmonoxid-Emissionen (CO) | -0,420 | t/a | 0,000 | 0,001 | |
Kohlenwasserstoff-Emissionen (HC) | -0,282 | t/a | 0,000 | 0,011 | |
Feinstaub-Emissionen | -0,033 | t/a | 0,016 | 0,363 | |
Schwefeldioxid-Emissionen (SO2) | 0,013 | t/a | 0,000 | -0,004 | |
Nutzensumme Umwelt | 1,013 |
3) Die konkrete Ermittlung der Lärmbetroffenheit und des notwendigen Lärmschutzes im Bereich des Projektes erfolgt in nachgelagerten Planungs- und Genehmigungsverfahren.
Nr. | Kriterium | Beschreibung | Bewertung | |||
---|---|---|---|---|---|---|
absolut | Betroffenheit pro Strecken km | je Kriterium | ||||
2.1 | Inanspruchnahme / Beeinträchtigung Naturschutzvorrangflächen mit herausragender Bedeutung | 13,8 | ha | 0,92 | ha/km | hoch |
2.2 | Erhebliche Beeinträchtigung von Natura 2000-Gebieten | gering | ||||
Erhebliche Beeinträchtigung nicht ausgeschlossen | 0 | Anzahl Gebiete | - | - | - | |
Erhebliche Beeinträchtigung wahrscheinlich | 0 | Anzahl Gebiete | - | - | - | |
2.3 | Inanspruchnahme von unzerschnittenen Kernräumen (UFR 250) | 11,7 | ha | 0,79 | ha/km | hoch |
2.4 | Zerschneidung von unzerschnittenen Großräumen und Lebensraumachsen/-korridoren (BfN-Lebensraumnetzwerke) | mittel | ||||
1a) Neubau: Zerschneidung von unzerschnittenen Großräumen (UFR 1.000/1.500: Feucht-, Trocken- und Waldlebensräume) | 1,5 | km | 0,10 | km/km | - | |
1b) Neubau: Zerschneidung von unzerschnittenen Großsäuger-Lebensräumen (UFR 1.500) | 0,0 | km | 0,00 | km/km | - | |
1c) Neubau: Zerschneidung von Lebensraumachsen/-korridoren | 0 | Anzahl | - | - | - | |
2) Ausbau: Wiedervernetzung von Lebensraumnetzwerken | - | Anzahl | - | - | - | |
2.5 | Flächeninanspruchnahme | 40,7 | ha | - | - | - |
2.6 | Durchfahrung von Überschwemmungsgebieten | 1,1 | km | 0,07 | km/km | hoch |
2.7 | Durchfahrung von Wasserschutzgebieten | 0,0 | km | 0,00 | km/km | gering |
2.8 | Zerschneidung Unzerschnittener verkehrsarmer Räume (UZVR) | 0,0 | ha | - | - | gering |
2.9 | Inanspruchnahme / Beeinträchtigung von Vorrangflächen des (Kultur-)Landschaftsschutzes | 23,2 | ha | 1,56 | ha/km | mittel |
1 | Trassenführung verursacht nur indirekte Betroffenheiten | - |
2 | Querungshilfen eingeplant | X |
3 | Bündelungsmöglichkeit mit bestehenden Vorbelastungen | - |
4 | Sonstiges: | - |
- | ||
Die zusätzlichen Sachverhalte führen | ||
zur Heraufstufung des Ergebnisses, d. h. das Vorhaben wird aus Umweltsicht kritischer eingestuft, als nur die Bewertung nach Umweltbeitrag 1 und 2 ergibt | - | |
zu keiner Veränderung des Ergebnisses | X | |
zur Herabstufung des Ergebnisses, d. h. das Vorhaben wird aus Umweltsicht weniger kritisch eingestuft, als nur die Bewertung nach Umweltbeitrag 1 und 2 ergibt | - |
Eine Kartendarstellung für ein Hauptprojekt, welches Teilprojekte enthält, ist nicht vorgesehen. Es wird auf die Kartendarstellungen der Teilprojekte verwiesen.
Das Projekt besitzt keine städtebauliche Bedeutung.
Die Zusatzbelastungen übersteigen in ihrer Bedeutung die positiven Wirkungen. In der Gesamtschau führt dies zur obengenannten Bewertung.
Beiträge der einzelnen Effekte zum Gesamtergebnis und zusammenfassende Beurteilung:
Straßenraumeffekte | Sanierungseffekte | Flächen- und Erschließungseffekte | |
---|---|---|---|
Wirksamkeitsgrad | 17,0% | 0,0% | 0,0% |
Beeinträchtigungsgrad | 17,0% | 0,0% | 100,0% |
Wirkungsumfang | 5.400 m | 0 m | 300 Einw. |
Bewertung der pos. Wirkungen | + | ||
Bewertung der neg. Wirkungen | - | ---- | |
Zusammenfassende städtebauliche Bedeutung | unbedeutend |
Hinweis: Das Projekt ist mit seinen Wirkungsbereichen am Ende des Abschnitts kartografisch dargestellt.
Entlastungen auf Streckenabschnitten mit der Hauptwirkung im Straßenraum und der Möglichkeit einer anderen Raumnutzung (Straßenraumeffekte) | ||
Innerörtliche Entlastungen stellen sich ein auf | 4.400 m (83% Längenanteil) | |
Entlastungen, die dabei zu signifikanten Erhöhungen der Umgestaltungspotentiale beitragen, stellen sich ein auf | 900 m (17% Längenanteil) | |
Ortslagen, in denen sich signifikante Erhöhungen der Umgestaltungspotentiale einstellen: Dinslaken, Voerde (Niederrhein)-Friedrichsfeld | ||
Entlastungen, die Aufwertungen in der Straßenrandnutzung wie Fassadensanierung, Umgestaltungen, Umnutzungen etc. ermöglichen (Sanierungseffekte) | ||
Innerörtliche Entlastungen stellen sich ein auf | - | |
Die Entlastungen führen in keinem Fall zu signifikanten Wirkungen. | ||
- | ||
Entlastungen mit der Wirkung auf benachbarte Siedlungsareale, die durch die Verringerung der Verkehrsintensitäten in Verbindung mit den Netzanschlussmöglichkeiten Qualitätsgewinne z.B. durch Umorganisation ihrer Erschließung oder Verbesserung der Erreichbarkeit erhalten (Flächen- und Erschließungseffekte) | ||
Verbesserungen stellen sich ein für | - | |
Die Entlastungen führen in keinem Fall zu signifikanten Wirkungen. | ||
- |
Beeinträchtigungen mit der Hauptwirkung im Straßenraum und der Reduktion von Umgestaltungspotentialen (Straßenraumeffekte) | ||
Zusätzliche Belastungen stellen sich innerorts ein auf | 900 m (17% Längenanteil) | |
Belastungen, die dabei zu Verschlechterungen von Aufenthaltsqualitäten führen können, stellen sich ein auf | 900 m (17% Längenanteil) | |
Ortslagen, in denen erhöhte Risiken für Aufenthaltsqualitäten entstehen: Voerde (Niederrhein)-Möllen | ||
Beeinträchtigungen, die zu qualitativen Abwertungen der Straßenrandnutzung führen können (Sanierungseffekte) | ||
Zusätzliche Belastungen stellen sich innerorts ein auf | - | |
Die Belastungen führen in keinem Fall zu signifikanten nachteiligen Wirkungen. | ||
- | ||
Beeinträchtigungen mit der Wirkung auf benachbarte Siedlungsareale, die durch die Erhöhung von Verkehrsintensitäten im Hinblick auf die Netzanschlüsse Qualitätseinbußen erfahren, z.B. wegen Verschlechterung ihrer Erschließung (Flächen- und Erschließungseffekte) | ||
Beeinträchtigende Wirkungen stellen sich ein für | 300 Einw. (100% Anteil) | |
Belastungen, die zu Strukturverlusten führen können, stellen sich ein für | 300 Einw. (100% Anteil) | |
Ortslagen, in denen erhöhte Risiken von Strukturverlusten entstehen: Wesel |
Städtebauliche Beurteilung (© GeoBasis-DE / BKG 2013 (Daten verändert))
Abb. 8: Städtebauliche Beurteilung
Abb. 9: Legende zu Abbildung 8