Projektinformationssystem (PRINS) zum Bundesverkehrswegeplan 2030
ProjektinfoAbb. 1: Lage der Maßnahme |
Projektnummer | B8-G10-NW-T1-NW |
Bundesland | Nordrhein-Westfalen |
Straße | B 8 |
Verbindungsfunktionsstufe 0/1 | Nein |
Anzahl der Teilprojekte | 0 |
Länge | 13,3 km |
Bautyp(en), Bauziel(e) | 2-streifiger Neubau |
Planungsstände1) | Umweltverträglichkeits- / Variantenuntersuchung läuft seit 30.07.2013 |
Künftige mittlere Verkehrsbelastung | |
im Bezugsfall 2030 | 0 Kfz/24h |
im Planfall 2030 | - Kfz/24h |
1) Die Planungsstände beziehen sich auf den Zeitpunkt der Anmeldung.
Dringlichkeitseinstufung | Weiterer Bedarf mit Planungsrecht (WB*) |
Kostenbestandteile | [Mio. €] | Kosten Dritter | [Mio. €] |
---|---|---|---|
Gesamtprojektkosten (Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014) | 93,1 | - | - |
Ausbau-/Neubaukosten (Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014) | 93,1 | davon | |
Länder | 0,0 | ||
Kommunen | 0,0 | ||
Deutsche Bahn | 0,0 | ||
Sonstige | 0,0 | ||
Summe Dritter | 0,0 | ||
Erhaltungs- bzw. Ersatzkosten (Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014) | 0,0 | - | - |
Haushaltsrelevante Projektkosten BVWP (Bruttogesamtprojektkosten abzüglich Kosten Dritter und abzüglich Erhaltungskosten, Preisstand 2014) | 93,1 | - | - |
Bewertungsrelevante Ausbau-/Neubaukosten (Nettokosten, inkl. Planungskosten, Preisstand 20122)) | 92,9 | - | - |
2) Für die gesamtwirtschaftliche Bewertung wird bei allen Verkehrsträgern der Preisstand 2012 gewählt.
Bewertungsergebnisse | Projektbewertung |
---|---|
Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) (Modul A) | siehe Hauptprojekt |
Umweltbetroffenheit (Modul B) | hoch |
Raumordnerische Bedeutung (Modul C) | nicht bewertungsrelevant |
Städtebauliche Bedeutung (Modul D) | unbedeutend |
Das Projekt wird mit Blick auf das frühe Planungsstadium dem Weiteren Bedarf mit Planungsrecht (WB*) zugewiesen, damit mit der Planung unmittelbar begonnen werden kann.
Das Projekt wurde als Gesamtprojekt bewertet, da es nur so seine verkehrlichen Wirkungen voll entfalten kann.
Die vom BVWP 2030 abweichende Dringlichkeitseinstufung ist das Ergebnis der parlamentarischen Beratungen.
Die B8 erfüllt eine überörtliche Verbindungsfunktion für Durchgangs-verkehre (aus Dinslaken/A59 bis Wesel) und ist in Dinslaken teilweise beidseitig angebaut, eine Ortsumgehung würde eine erhebliche Entlastung des Allg. Siedlungsbereiches (ASB) bewirken und die Trennwirkung für Mobilität zwischen den Stadtteilen herabsetzen. Aufgrund der Kooperation des Lippehafens (Wesel) mit dem Duisburger Hafen sowie durch Verkehre aus dem Gewerbe- und Industriebereich (GIB) „Lippemündungsraum“ zur A59 hat die B8 eine hohe überregionale Verkehrsbedeutung. Durch die Verkehrsbelastung von bis zu ca. 27.000 Kfz/24h (DTV 2010) kommt es in der gesamten Ortsdurchfahrt Dinslakens zu erheblichen Rückstauproblemen. Diese führen zu Einschränkungen der Verkehrssicherheit (Unfallschwer-punkte) und der Leistungsfähigkeit der Knotenpunkte. An weiten Teilen der B8 kommt es zu erheblichen Überschreitungen der Auslösewerte der Lärmaktionsplanung. Eine bestehende Eisenbahnüberführung hat eine eingeschränkte Durchfahrtshöhe für LKW, weswegen eine Umleitungs-strecke durch andere bewohnte Bereiche eingerichtet werden musste. Der DTV der B 8n für 2015 reicht von ca. 16.700 – 20.500 Kfz/24h. Die Entlastungswirkung für Dinslaken reicht von 32 bis 42 %.
Der in den nachfolgend aufgeführten, herunterzuladenden Lageplänen dargestellte Verlauf des Projekts stellt eine der Lösungsmöglichkeiten dar. Dieser Verlauf liegt der gesamtwirtschaftlichen, umweltfachlichen, städtebaulichen und raumordnerischen Bewertung bzw. Beurteilung zugrunde. In den nachfolgenden Planungsstufen kann sich der Verlauf verändern. In diesem Fall wird regelmäßig eine neue gesamtwirtschaftliche Bewertung zum Nachweis der Bauwürdigkeit des Projekts durchgeführt.
Zu diesem Projekt liegen folgende Lagepläne vor, die hier heruntergeladen werden können.
LPL_1_1_B8-G10-NW-T1-NW_ÜPL.pdf (3.5MB)Länderübergreifendes Projekt | nein |
Betroffene Bundesländer | Nordrhein-Westfalen |
Betroffene Kreise/kreisfreie Städte | Duisburg, Stadt; Wesel, Kreis |
Betroffene Wahlkreise (des Bundes) | Oberhausen - Wesel III (117); Mülheim - Essen I (118); Krefeld II - Wesel II (114) |
Siehe Hauptprojekt.
Siehe Hauptprojekt.
Siehe Hauptprojekt.
Gesamtwirtschaftliche Bewertungsdaten liegen nur für das Hauptprojekt vor. Für dieses Teilprojekt ist deshalb der Umweltbeitrag Teil 1 nicht bewertungsrelevant.
Umweltbeitrag Teil 2: Umwelt-Betroffenheit [gering/mittel/hoch] oder "Projekt planfestgestellt" | hoch |
Neubauprojekt im siedlungsnahen Bereich in der Umgebung des Rheins, überwiegend landwirtschaftliche Nutzungen mit Querung eines Kanals durch Großbrücke. Ein FFH-Gebiet wird randlich angeschnitten und liegt in der Wirkzone, ein VSG liegt ausschließlich in der Wirkzone. Die FFH-Verträglichkeitsprüfung besagt, dass bei beiden Natura 2000-Gebieten mit keinen erheblichen Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele zu rechnen ist. Es werden größere Flächen von Kernräumen (ein Wald- und ein Feuchtlebensraum) angeschnitten/ befinden sich innerhalb der Wirkzone des Vorhabens für indirekte Beeinträchtigungen. Größere Bereiche von Überschwemmungsflächen des Rheins werden beansprucht. Darüber hinaus gibt es Betroffenheiten von Großräumen (jeweils ein Wald- und Feuchtlebensraum). Ein LSG wird gequert, drei weitere LSG liegen (randlich) innerhalb der Wirkzone des Vorhabens für indirekte Beeinträchtigungen. |
Nachfolgend ist in den Abbildung 2 und 3 die räumliche Lage des Projektes in Bezug auf die nicht monetarisierten Umweltkriterien dargestellt.
Abb. 2: Geschützte Gebiete |
Abb. 3: Bereiche ohne spezifischen Gebietsschutz |
Das Projekt besitzt keine städtebauliche Bedeutung.
Die Zusatzbelastungen übersteigen in ihrer Bedeutung die positiven Wirkungen. In der Gesamtschau führt dies zur obengenannten Bewertung.
Beiträge der einzelnen Effekte zum Gesamtergebnis und zusammenfassende Beurteilung:
Straßenraumeffekte | Sanierungseffekte | Flächen- und Erschließungseffekte | |
---|---|---|---|
Wirksamkeitsgrad | 22,0% | 0,0% | 0,0% |
Beeinträchtigungsgrad | 22,0% | 0,0% | 100,0% |
Wirkungsumfang | 4.200 m | 0 m | 300 Einw. |
Bewertung der pos. Wirkungen | + | ||
Bewertung der neg. Wirkungen | - | ---- | |
Zusammenfassende städtebauliche Bedeutung | unbedeutend |
Hinweis: Das Projekt ist mit seinen Wirkungsbereichen am Ende des Abschnitts kartografisch dargestellt.
Entlastungen auf Streckenabschnitten mit der Hauptwirkung im Straßenraum und der Möglichkeit einer anderen Raumnutzung (Straßenraumeffekte) | ||
Innerörtliche Entlastungen stellen sich ein auf | 3.300 m (78% Längenanteil) | |
Entlastungen, die dabei zu signifikanten Erhöhungen der Umgestaltungspotentiale beitragen, stellen sich ein auf | 900 m (22% Längenanteil) | |
Ortslagen, in denen sich signifikante Erhöhungen der Umgestaltungspotentiale einstellen: Dinslaken, Voerde (Niederrhein)-Friedrichsfeld | ||
Entlastungen, die Aufwertungen in der Straßenrandnutzung wie Fassadensanierung, Umgestaltungen, Umnutzungen etc. ermöglichen (Sanierungseffekte) | ||
Innerörtliche Entlastungen stellen sich ein auf | - | |
Die Entlastungen führen in keinem Fall zu signifikanten Wirkungen. | ||
- | ||
Entlastungen mit der Wirkung auf benachbarte Siedlungsareale, die durch die Verringerung der Verkehrsintensitäten in Verbindung mit den Netzanschlussmöglichkeiten Qualitätsgewinne z.B. durch Umorganisation ihrer Erschließung oder Verbesserung der Erreichbarkeit erhalten (Flächen- und Erschließungseffekte) | ||
Verbesserungen stellen sich ein für | - | |
Die Entlastungen führen in keinem Fall zu signifikanten Wirkungen. | ||
- |
Beeinträchtigungen mit der Hauptwirkung im Straßenraum und der Reduktion von Umgestaltungspotentialen (Straßenraumeffekte) | ||
Zusätzliche Belastungen stellen sich innerorts ein auf | 900 m (22% Längenanteil) | |
Belastungen, die dabei zu Verschlechterungen von Aufenthaltsqualitäten führen können, stellen sich ein auf | 900 m (22% Längenanteil) | |
Ortslagen, in denen erhöhte Risiken für Aufenthaltsqualitäten entstehen: Voerde (Niederrhein)-Möllen | ||
Beeinträchtigungen, die zu qualitativen Abwertungen der Straßenrandnutzung führen können (Sanierungseffekte) | ||
Zusätzliche Belastungen stellen sich innerorts ein auf | - | |
Die Belastungen führen in keinem Fall zu signifikanten nachteiligen Wirkungen. | ||
- | ||
Beeinträchtigungen mit der Wirkung auf benachbarte Siedlungsareale, die durch die Erhöhung von Verkehrsintensitäten im Hinblick auf die Netzanschlüsse Qualitätseinbußen erfahren, z.B. wegen Verschlechterung ihrer Erschließung (Flächen- und Erschließungseffekte) | ||
Beeinträchtigende Wirkungen stellen sich ein für | 300 Einw. (100% Anteil) | |
Belastungen, die zu Strukturverlusten führen können, stellen sich ein für | 300 Einw. (100% Anteil) | |
Ortslagen, in denen erhöhte Risiken von Strukturverlusten entstehen: Wesel |
Städtebauliche Beurteilung (© GeoBasis-DE / BKG 2013 (Daten verändert))
Abb. 4: Städtebauliche Beurteilung
Abb. 5: Legende zu Abbildung 4