1 Gesamtprojekt

B 64 Münster - Rheda-Wiedenbrück (B 481-A 2)

1.1 Übersicht

Quellbild nicht vorhanden
Abb. 1: Lage der Maßnahme

1.2 Grunddaten

ProjektnummerB64/B51-G10-NW
BundeslandNordrhein-Westfalen
StraßeB 64
Straße 2B 51
Verbindungsfunktionsstufe 0/1Ja
Anzahl der Teilprojekte5
Länge29,0 km
Bautyp(en), Bauziel(e)3-streifiger Neubau /
Erweiterung auf 4 Fahrstreifen
Planungsstände1)Vorentwurf beim BMVBW vorgelegt am 11.04.2012
Linie bestimmt / Trassenführung festgelegt am 16.11.2007
Künftige mittlere Verkehrsbelastung
im Bezugsfall 203021.000 Kfz/24h
im Planfall 203017.000 Kfz/24h

1) Die Planungsstände beziehen sich auf den Zeitpunkt der Anmeldung.

DringlichkeitseinstufungVordringlicher Bedarf (VB)

Kostenbestandteile[Mio. €]Kosten
Dritter
[Mio. €]
Gesamtprojektkosten
(Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014)
137,1--
Ausbau-/Neubaukosten
(Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014)

130,7
davon
Länder0,0
Kommunen0,0
Deutsche Bahn0,0
Sonstige0,0
Summe Dritter0,0
Erhaltungs- bzw. Ersatzkosten
(Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014)
6,4--
Haushaltsrelevante Projektkosten BVWP
(Bruttogesamtprojektkosten abzüglich Kosten Dritter und abzüglich Erhaltungskosten, Preisstand 2014)
130,7--
Bewertungsrelevante Ausbau-/Neubaukosten
(Nettokosten, inkl. Planungskosten, Preisstand 20122))
124,8--

2) Für die gesamtwirtschaftliche Bewertung wird bei allen Verkehrsträgern der Preisstand 2012 gewählt.


BewertungsergebnisseProjektbewertung
Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) (Modul A)5,9
Umweltbetroffenheit (Modul B)mittel
Raumordnerische Bedeutung (Modul C)nicht bewertungsrelevant
Städtebauliche Bedeutung (Modul D)mittel

Begründung der Dringlichkeitseinstufung

Das Projekt ist aufgrund des hohen Nutzen-Kosten-Verhältnisses vordringlich. Es erfolgt eine Einstufung in den Vordringlichen Bedarf (VB).

Der Anmeldung zugrunde gelegte Notwendigkeit aus Sicht des Landes

Seit Jahrzehnten fordern die Regionen Münsterland und Ostwestfalen die fehlende leistungsfähige Ost-West-Verkehrsverbindung zwischen der A1/A43 und der A2. Der Neu- und Ausbau im Zuge der B 64 mit den Ortsumgehungen Warendorf, Beelen und Herzebrock-Clarholz sowie der Ausbau der B 51 zwischen Münster und Telgte würde den Standortnachteil beseitigen, so dass die Bevölkerung und Wirtschaft zwischen den benachbarten Oberzentren Münster und Bielefeld hiervon profitieren können. Die verbesserte Verkehrsverbindung entlastet gleichzeitig die Ortskerne von Warendorf, Beelen und Herzebrock-Clarholz vom Durchgangsverkehr. Die dringende Notwendigkeit des Projektes aus regionalwirtschaftlicher Sicht wird durch eine mehr als 120 Betriebe umfassende Unternehmerinitiative noch unterstrichen. Wegen der großräumigen Verbindungsfunktion der B 64 ist eine unterschiedliche Einstufung der jeweiligen Teilabschnitte beziehungsweise Ortsumgehungen nicht zielführend.

1.3 Lage der Trasse und betroffene Kreise

Wichtiger Hinweis

Der in den nachfolgend aufgeführten, herunterzuladenden Lageplänen dargestellte Verlauf des Projekts stellt eine der Lösungsmöglichkeiten dar. Dieser Verlauf liegt der gesamtwirtschaftlichen, umweltfachlichen, städtebaulichen und raumordnerischen Bewertung bzw. Beurteilung zugrunde. In den nachfolgenden Planungsstufen kann sich der Verlauf verändern. In diesem Fall wird regelmäßig eine neue gesamtwirtschaftliche Bewertung zum Nachweis der Bauwürdigkeit des Projekts durchgeführt.

Zu diesem Projekt liegen folgende Lagepläne vor, die hier heruntergeladen werden können.

LPL_1_1_B64_B51_G10_NW.pdf (824.3KB)
Quelle: © Landesvermessungsamt Nordrhein-Westfalen

Betroffene Kreise

Länderübergreifendes Projektnein
Betroffene BundesländerNordrhein-Westfalen
Betroffene Kreise/kreisfreie Städte-
Betroffene Wahlkreise (des Bundes)- (130 131 132)

1.4 Der Anmeldung zugrundegelegte Alternativenprüfung

Der BUND reicht einen Alternativvorschlag ein ( siehe Anlage). Die vom BUND vorgeschlagenen Alternativen im SPNV sowie ÖPNV sind nicht BVWP-relevant. Zwar bildet der BVWP 2030 die Ausstattung und Nutzung des SPNV und ÖPNV prognostisch ab, es werden aber keine einzelnen Maßnahmen einer Bewertung zugeführt. Die beschriebenen Maßnahmen sowie punktuelle Verbesserungen und die Förderung des Radverkehrs stehen nicht im Widerspruch zu den Erfordernissen der Umfahrungen stark belasteter Kommunen im Zuge der B 64 und sind nicht geeignet, die festzustellenden Defizite nachhaltig und ausreichend zu verbessern. Die zu erwartenden umweltfachlichen Auswirkungen wurden bereits bei der Anmeldung berücksichtigt und durch entsprechend monetär angesetzte Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen anerkannt. Die Fachgutachter des BMVBS beurteilen und bewerten im Rahmen der BVWP die Umweltauswirkungen nach einheitlichen Kriterien projektscharf und SUP-konform

1.5 Verkehrsbelastungen im Bezugs- und Planfall

Die Quelle für die nachfolgenden Karten ist das Geodatenzentrum des Bundesamtes für Kartographie und Geodäsie (BKG).

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Abb. 2: Kfz-Querschnittsbelastungen des DTVw im Bezugsfall 2030

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Abb. 3: Lkw-Querschnittsbelastungen des DTVw im Bezugsfall 2030

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Abb. 4: Kfz-Querschnittsbelastungen des DTVw im Planfall 2030

Quellbild nicht vorhanden
Abb. 5: Lkw-Querschnittsbelastungen des DTVw im Planfall 2030

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Abb. 6: Querschnittsbezogene Kfz-Belastungsdifferenzen des DTVw zwischen dem Planfall und dem Bezugsfall 2030

Quellbild nicht vorhanden
Abb. 7: Querschnittsbezogene Lkw-Belastungsdifferenzen des DTVw zwischen dem Planfall und dem Bezugsfall 2030

1.6 Zentrale verkehrliche / physikalische Wirkungen

Kenngröße  Wirkungen  
Verkehrsbelastungen auf dem Projekt
mittlere Kfz-Belastungen
im Bezugsfall21.000Kfz/Tag
im Planfall17.000Kfz/Tag
mittlerer Lkw-Anteil
im Bezugsfall13%
im Planfall16%
Verkehrswirkungen im Planfall
Veränderung der Betriebsleistung im Personenverkehr (PV)31,04Mio. Pkw-km/a
(88 % Fahrzweck Privat, 12 % Fahrzweck Geschäft)
davon aus induziertem Verkehr24,03Mio. Pkw-km/a
nachrichtlich aus Modal - verlagertem Verkehr1,08Mio. Pkw-km/a
Veränderung der Fahrzeugeinsatzzeiten im PV-1,20Mio. Pkw-h/a
(88 % Fahrzweck Privat, 12 % Fahrzweck Geschäft)
davon aus induziertem Verkehr0,29Mio. Pkw-h/a
nachrichtlich aus Modal - verlagertem Verkehr0,02Mio. Pkw-h/a
Veränderung der Reisezeit im PV-1,67Mio. Personen-h/a
(91 % Fahrzweck Privat, 9 % Fahrzweck Geschäft)
davon aus induziertem Verkehr0,40Mio. Personen-h/a
nachrichtlich aus Modal - verlagertem Verkehr0,03Mio. Personen-h/a
Veränderung der Betriebsleistung Güterverkehr (GV)1,69Mio. Lkw-km/a
Veränderung der Fahrzeugeinsatzzeiten im GV-0,22Mio. Lkw-h/a
Fahrzeitdifferenz im Lkw-Verkehr mit Fahrtweiten < 50 km-0,16Mio. Lkw-h/a
Fahrzeitdifferenz im Lkw-Verkehr mit Fahrtweiten ≥ 50 km-0,05Mio. Lkw-h/a
Veränderung der Kraftstoffverbräuche (PV+GV)
Benzin0,25Mio. l/a
Diesel0,36Mio. l/a
Gas0,17Mio. l/a
Elektro0,65Mio. kWh/a
Veränderung der Abgasemissionen (PV+GV)PkwLkwKfz
Stickoxid-Emissionen (NOx)0,38-4,98-4,61t/a
Kohlenmonoxid-Emissionen (CO)5,78-3,572,20t/a
Kohlendioxid-Emissionen (CO2)1.858,46341,892.200,34t/a
Kohlenwasserstoff-Emissionen (HC)0,46-0,150,31t/a
Feinstaub-Emissionen (PM)0,07-0,020,05t/a
Schwefeldioxid-Emissionen (SO2)0,110,000,11t/a
Veränderung der Zuverlässigkeit
Summendifferenz der Standardabweichungen
der Reisezeitverluste über alle Routen
110,94Tsd. h/a
Veränderung der Trennwirkungen-12,17Tsd. Personen-h/a

1.7 Nutzen-Kosten-Analyse (Modul A)

Jährliche
Nutzen
[Mio.
€/Jahr]
Barwert
der Nutzen
[Mio. €]
Veränderung der Betriebskosten im Personen- und GüterverkehrNB3,82092,658
Fahrzeugvorhaltekosten1,48035,900
Betriebsführungskosten (Personal)7,964193,209
Betriebsführungskosten (Betrieb)-5,625-136,451
Veränderung der Instandhaltungs- und Betriebskosten der VerkehrswegeNW-0,508-12,324
Veränderung der VerkehrssicherheitNS5,432131,777
Veränderung der Reisezeit im PersonenverkehrNRZ9,400228,032
davon Reisezeitnutzen aus Einzelreisezeitgewinnen < 1 min1,10826,885
Veränderung der Transportzeit der Ladung im GüterverkehrNTZ0,51112,385
Veränderung der impliziten NutzenNI6,566159,265
Veränderung der Lebenszyklusemissionen von Treibhausgasen der InfrastrukturNL-0,354-8,588
Veränderung der GeräuschbelastungNG-0,222-5,377
InnerortsNGi0,93622,698
AusserortsNGa-1,157-28,075
Veränderung der AbgasbelastungenNA-0,241-5,852
Stickoxid-Emissionen (NOx)NA10,0711,721
Kohlenmonoxid-Emissionen (CO)NA20,000-0,003
Kohlendioxid-Emissionen (CO2)NA3-0,319-7,740
Kohlenwasserstoff-Emissionen (HC)NA4-0,001-0,013
Feinstaub-Emissionen (PM)NA50,0090,218
Schwefeldioxid-Emissionen (SO2)NA6-0,001-0,036
Veränderung der innerörtlichen TrennwirkungenNT0,0781,889
Veränderung der ZuverlässigkeitNZ1,54337,419
Gesamtnutzen26,024631,303

Kosten

Bewertungsrelevante KostenKosten
[Mio. €]
Barwert
der Kosten
[Mio. €]
Planungskosten16,88-
Aus- und Neubaukosten107,92-
Summe bewertungsrelevanter Investitionskosten124,80107,600

Nutzen-Kosten-Verhältnis

Barwert des Nutzens631,3 Mio. €
Barwert der bewertungsrelevanten Investitionskosten107,6 Mio. €
Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV)5,9

Grundlagen der Barwertermittlung
Dauer der noch ausstehenden Planungen96 Monate
Dauer der Bauphase24 Monate
Dauer der Betriebsphase (mittlere über alle Anlagenteile gewichtete Nutzungsdauer)42 Jahre

1.8 Umwelt- und Naturschutzfachliche Beurteilung (Modul B)

Ergebnisübersicht

Umweltbeitrag Teil 1: Nutzensumme Umwelt [Mio. Euro Barwert]-19,817

Umweltbeitrag Teil 2: Umwelt-Betroffenheit [gering/mittel/hoch] oder "Projekt planfestgestellt"mittel
Das Mischprojekt umgeht mehrere kleinere Ortschaften. Es verläuft über relativ ebenes, landwirtschaftliches Gebiet mit Acker- und Grünlandnutzung. Ein FFH-Gebiet mit NSG-Ausweisung liegt in der Wirkzone. Erhebliche Beeinträchtigungen können nicht ausgeschlossen werden (T3). Ein weiteres NSG liegt in der Wirkzone (T4). Der Axtbach, sein ÜSG und ein begleitendes LSG werden vom Projekt gequert und größtenteils überbrückt (T4). Das ÜSG wird dann ein zweites Mal auf längerer Strecke durchfahren (T5). An zwei Stellen werden Großräume randlich durchfahren (Wald- und Großsäugerlebensräume bzw. Feuchtlebensräume) (BfN) (T3). Ein Kernraum (Feuchtlebensräume) (BfN) in der Wirkzone (T3).

Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen

Umweltbeitrag Teil 1
(monetarisierte Umweltkriterien, übernommen aus der Nutzen-Kosten-Analyse)

Beschreibung Bewertung
Nr. Kriterium Differenz Planfall-Bezugsfall Nutzen [Mio. €/a]Barwert
[Mio. €]
1.13) Veränderung der Anzahl von Verkehrslärm betroffenen Einwohner (innerörtlicher Anteil)- - 0,93622,698
Neubelastung oder stärker betroffen 704Einw. - -
Entlastung 4.915 Einw. - -
1.2 Veränderung der Geräuschbelastung außerorts (fiktive außerörtliche Lärmschutzwand)-2,5 Tsd. qm-1,157-28,075
1.3 Kohlendioxid-Emissionen (CO2) (bestehend aus CO2 aus Betrieb und CO2-Äquivalenten aus Lebenszyklusemissionen) 4.641,763 t/a -0,673 -16,328
1.4 Luftschadstoff-Emissionen
Stickoxid-Emissionen (NOX) -4,607 t/a 0,071 1,721
Kohlenmonoxid-Emissionen (CO) 2,204 t/a 0,000 -0,003
Kohlenwasserstoff-Emissionen (HC) 0,307 t/a -0,001 -0,013
Feinstaub-Emissionen 0,051 t/a 0,009 0,218
Schwefeldioxid-Emissionen (SO2) 0,111 t/a -0,001 -0,036
Nutzensumme Umwelt-19,817

3) Die konkrete Ermittlung der Lärmbetroffenheit und des notwendigen Lärmschutzes im Bereich des Projektes erfolgt in nachgelagerten Planungs- und Genehmigungsverfahren.

Umweltbeitrag Teil 2
(nicht-monetarisierte Kriterien)

Nr. Kriterium Beschreibung Bewertung
absolut Betroffenheit
pro Strecken km
je Kriterium
2.1 Inanspruchnahme / Beeinträchtigung Naturschutzvorrangflächen mit herausragender Bedeutung 0,2 ha 0,01 ha/km mittel
2.2 Erhebliche Beeinträchtigung von Natura 2000-Gebieten mittel
Erhebliche Beeinträchtigung nicht ausgeschlossen 1 Anzahl Gebiete-- -
Erhebliche Beeinträchtigung wahrscheinlich 0 Anzahl Gebiete - - -
2.3 Inanspruchnahme von unzerschnittenen Kernräumen (UFR 250) 0,2 ha 0,01 ha/km mittel
2.4 Zerschneidung von unzerschnittenen Großräumen und Lebensraumachsen/-korridoren (BfN-Lebensraumnetzwerke) mittel
1a) Neubau: Zerschneidung von unzerschnittenen Großräumen (UFR 1.000/1.500: Feucht-, Trocken- und Waldlebensräume) 0,8 km 0,03 km/km -
1b) Neubau: Zerschneidung von unzerschnittenen Großsäuger-Lebensräumen (UFR 1.500) 0,7 km 0,02 km/km -
1c) Neubau: Zerschneidung von Lebensraumachsen/-korridoren 0 Anzahl - - -
2) Ausbau: Wiedervernetzung von Lebensraumnetzwerken - Anzahl - - -
2.5 Flächeninanspruchnahme 86,4 ha - - -
2.6 Durchfahrung von Überschwemmungsgebieten 3,4 km 0,12 km/km hoch
2.7 Durchfahrung von Wasserschutzgebieten 0,0 km 0,00 km/km gering
2.8 Zerschneidung Unzerschnittener verkehrsarmer Räume (UZVR) 0,0 ha - - gering
2.9 Inanspruchnahme / Beeinträchtigung von Vorrangflächen des (Kultur-)Landschaftsschutzes 58,1 ha 2,06 ha/km hoch

Zusätzliche bewertungsrelevante Sachverhalte

1Trassenführung verursacht nur indirekte Betroffenheiten-
2 Querungshilfen eingeplant -
3 Bündelungsmöglichkeit mit bestehenden Vorbelastungen -
4 Sonstiges: -
  -
Die zusätzlichen Sachverhalte führen
zur Heraufstufung des Ergebnisses, d. h. das Vorhaben wird aus Umweltsicht kritischer eingestuft, als nur die Bewertung nach Umweltbeitrag 1 und 2 ergibt-
zu keiner Veränderung des ErgebnissesX
zur Herabstufung des Ergebnisses, d. h. das Vorhaben wird aus Umweltsicht weniger kritisch eingestuft, als nur die Bewertung nach Umweltbeitrag 1 und 2 ergibt-

Eine Kartendarstellung für ein Hauptprojekt, welches Teilprojekte enthält, ist nicht vorgesehen. Es wird auf die Kartendarstellungen der Teilprojekte verwiesen.

1.9 Raumordnerische Beurteilung (Modul C)

Nicht bewertungsrelevant.

1.10 Städtebauliche Beurteilung (Modul D)

Gesamtergebnis

Das Projekt besitzt eine mittlere städtebauliche Bedeutung.

Begründung

Es sind Wirkungen auf mittlerem Niveau zu erwarten, allerdings entstehen auch erhebliche Zusatzbelastungen. In der Gesamtschau führt dies zur obengenannten Bewertung.

Beiträge der einzelnen Effekte zum Gesamtergebnis und zusammenfassende Beurteilung:

StraßenraumeffekteSanierungseffekteFlächen- und Erschließungseffekte
Wirksamkeitsgrad47,0%0,0%35,0%
Beeinträchtigungsgrad 0,0%0,0%79,0%
Wirkungsumfang 8.700 m0 m4.900 Einw.
Bewertung der pos. Wirkungen+++
Bewertung der neg. Wirkungen--
Zusammenfassende städtebauliche Bedeutungmittel

Hinweis: Das Projekt ist mit seinen Wirkungsbereichen am Ende des Abschnitts kartografisch dargestellt.

Maßnahmewirkungen

Entlastungswirkungen

Entlastungen auf Streckenabschnitten mit der Hauptwirkung im Straßenraum und der Möglichkeit einer anderen Raumnutzung (Straßenraumeffekte)
 Innerörtliche Entlastungen stellen sich ein auf 7.100 m (81% Längenanteil)
 Entlastungen, die dabei zu signifikanten Erhöhungen der Umgestaltungspotentiale beitragen, stellen sich ein auf 4.100 m (47% Längenanteil)
 Ortslagen, in denen sich signifikante Erhöhungen der Umgestaltungspotentiale einstellen:
    Beelen, Warendorf, Herzebrock-Clarholz-Clarholz, Herzebrock-Clarholz-Herzebrock
Entlastungen, die Aufwertungen in der Straßenrandnutzung wie Fassadensanierung, Umgestaltungen, Umnutzungen etc. ermöglichen (Sanierungseffekte)
 Innerörtliche Entlastungen stellen sich ein auf -
 Die Entlastungen führen in keinem Fall zu signifikanten Wirkungen.
 
    -
Entlastungen mit der Wirkung auf benachbarte Siedlungsareale, die durch die Verringerung der Verkehrsintensitäten in Verbindung mit den Netzanschlussmöglichkeiten Qualitätsgewinne z.B. durch Umorganisation ihrer Erschließung oder Verbesserung der Erreichbarkeit erhalten (Flächen- und Erschließungseffekte)
 Verbesserungen stellen sich ein für -
 Die Entlastungen führen in keinem Fall zu signifikanten Wirkungen.
 Ortslagen, in denen sich signifikante Erhöhungen ihrer Erschließungspotentiale einstellen:
    Münster-Handorf

Belastungswirkungen

Beeinträchtigungen mit der Hauptwirkung im Straßenraum und der Reduktion von Umgestaltungspotentialen (Straßenraumeffekte)
 Zusätzliche Belastungen stellen sich innerorts ein auf 1.700 m (19% Längenanteil)
 Die Belastungen führen in keinem Fall zu signifikanten nachteiligen Wirkungen.
 
    -
Beeinträchtigungen, die zu qualitativen Abwertungen der Straßenrandnutzung führen können (Sanierungseffekte)
 Zusätzliche Belastungen stellen sich innerorts ein auf -
 Die Belastungen führen in keinem Fall zu signifikanten nachteiligen Wirkungen.
 
    -
Beeinträchtigungen mit der Wirkung auf benachbarte Siedlungsareale, die durch die Erhöhung von Verkehrsintensitäten im Hinblick auf die Netzanschlüsse Qualitätseinbußen erfahren, z.B. wegen Verschlechterung ihrer Erschließung (Flächen- und Erschließungseffekte)
 Beeinträchtigende Wirkungen stellen sich ein für 4.900 Einw. (100% Anteil)
 Belastungen, die zu Strukturverlusten führen können, stellen sich ein für 4.900 Einw. (100% Anteil)
 Ortslagen, in denen erhöhte Risiken von Strukturverlusten entstehen:
    Telgte

Quellbild nicht vorhanden

Städtebauliche Beurteilung (© GeoBasis-DE / BKG 2013 (Daten verändert))

Abb. 8: Städtebauliche Beurteilung

Quellbild nicht vorhanden

Abb. 9: Legende zu Abbildung 8

1.11 Ergänzende Betrachtungen

Engpassbeseitigung auf dem Straßenzug des Projektes

Gesamtlänge des Projektes29,0 km
Staulänge im Bezugsfall2.5 km
Staulänge im Planfall0 km

Damit wird die staugefährdete Streckenlänge um 2.5 km reduziert.

Engpassvollständige Auflösung