5 Teilprojekt 4

B 62 n OU Erndtebrück

5.1 Übersicht

Quellbild nicht vorhanden
Abb. 1: Lage der Maßnahme

5.2 Grunddaten

ProjektnummerB62/B508-G30-NW-T4-NW
BundeslandNordrhein-Westfalen
StraßeB 62 n
Verbindungsfunktionsstufe 0/1Ja
Anzahl der Teilprojekte0
Länge7,9 km
Bautyp(en), Bauziel(e)2-streifiger Neubau /
3-streifiger Neubau
Planungsstände1)Umweltverträglichkeits- / Variantenuntersuchung läuft seit 15.06.2006
Künftige mittlere Verkehrsbelastung
im Bezugsfall 20300 Kfz/24h
im Planfall 2030- Kfz/24h

1) Die Planungsstände beziehen sich auf den Zeitpunkt der Anmeldung.

DringlichkeitseinstufungVordringlicher Bedarf (VB)

Kostenbestandteile[Mio. €]Kosten
Dritter
[Mio. €]
Gesamtprojektkosten
(Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014)
82,1--
Ausbau-/Neubaukosten
(Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014)

82,1
davon
Länder0,0
Kommunen0,0
Deutsche Bahn0,0
Sonstige0,0
Summe Dritter0,0
Erhaltungs- bzw. Ersatzkosten
(Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014)
0,0--
Haushaltsrelevante Projektkosten BVWP
(Bruttogesamtprojektkosten abzüglich Kosten Dritter und abzüglich Erhaltungskosten, Preisstand 2014)
82,1--
Bewertungsrelevante Ausbau-/Neubaukosten
(Nettokosten, inkl. Planungskosten, Preisstand 20122))
79,1--

2) Für die gesamtwirtschaftliche Bewertung wird bei allen Verkehrsträgern der Preisstand 2012 gewählt.


BewertungsergebnisseProjektbewertung
Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) (Modul A)siehe Hauptprojekt
Umweltbetroffenheit (Modul B)mittel
Raumordnerische Bedeutung (Modul C)siehe Hauptprojekt
Städtebauliche Bedeutung (Modul D)gering

Begründung der Dringlichkeitseinstufung

Wegen des vergleichsweise hohen Nutzen-Kosten-Verhältnisses und der hohen raumordnerischen Bedeutung erfolgt eine Einstufung in den Vordringlichen Bedarf (VB).

Das Projekt wurde als Gesamtprojekt bewertet, da es nur so seine verkehrlichen Wirkungen voll entfalten kann.

Die vom BVWP 2030 abweichende Dringlichkeitseinstufung ist das Ergebnis der parlamentarischen Beratungen.

Der Anmeldung zugrunde gelegte Notwendigkeit aus Sicht des Landes

Durch eine B62n OU Erndtebrück und OU Schameder werden die Ortslagen Erndtebrück und Schameder maßgeblich entlastet.DTV OD Erndtebrück SVZ 2010 =12.936 Kfz/24h (SV-Anteil 6,5%). Ergebnis Verkehrsuntersuchung (IVV 2006): B62n(OU) ca. 7.400 Kfz/24h (SV-Anteil 13,2%). Belastungsreduktionen: B62alt OD Erndtebrück -43%, Schameder -58% im Kfz-Verkehr. Der Verkehrsfluss wird im Zuge der OD’s durch die anliegende Bebauung und Einmündungen stark behindert. Teilweise Überlagerung von Verbindungs- und Erschließungsfunktionen entlang der historisch gewachsenen Straßenlage. Lange Reisezeiten für den Durchgangsverkehr und niedrige Reisegeschwindigkeiten sind die Folge. Die B62 hat eine massive Trennwirkung für die Ortslagen. Die Reisegeschwindigkeit wird durch den plangleichen Bahnübergang nördlich von Erndtebrück negativ beeinflusst. Durch eine B62n können die Verkehrsverhältnisse erheblich verbessert und die Verkehrssicherheitsdefizite im Bestand beseitigt werden. Durch die Verlagerung der Verkehre aus den engen angebauten Tallagen wird sich die Lärm- als auch Immissionsbelastung deutlich reduzieren. Der Bau der OU verbessert insbesondere die Erreichbarkeit des Oberzentrums Siegen für die Gemeinden Erndtebrück, die Städte Bad Berleburg und Bad Laasphe und anliegender Kommunen, den Austausch zwischen den genannten Mittel- und Grundzentren, als auch die Anbindung an die BAB 4 und 45.

5.3 Lage der Trasse und betroffene Kreise

Wichtiger Hinweis

Der in den nachfolgend aufgeführten, herunterzuladenden Lageplänen dargestellte Verlauf des Projekts stellt eine der Lösungsmöglichkeiten dar. Dieser Verlauf liegt der gesamtwirtschaftlichen, umweltfachlichen, städtebaulichen und raumordnerischen Bewertung bzw. Beurteilung zugrunde. In den nachfolgenden Planungsstufen kann sich der Verlauf verändern. In diesem Fall wird regelmäßig eine neue gesamtwirtschaftliche Bewertung zum Nachweis der Bauwürdigkeit des Projekts durchgeführt.

Zu diesem Projekt liegen folgende Lagepläne vor, die hier heruntergeladen werden können.

LPL_1_1_B62_B508-G30-NW-T4-NW_Lageplan.pdf (937.2KB)
Quelle: © Landesvermessungsamt Nordrhein-Westfalen

Betroffene Kreise

Länderübergreifendes Projektnein
Betroffene BundesländerNordrhein-Westfalen
Betroffene Kreise/kreisfreie StädteSiegen-Wittgenstein, Kreis
Betroffene Wahlkreise (des Bundes)Olpe - Märkischer Kreis I (149)

5.4 Der Anmeldung zugrundegelegte Alternativenprüfung

Im Rahmen der UVS wurde eine Vielzahl verschiedener Varianten untersucht. Ausbauvarianten sind auf Grund fehlender Ausbaumöglichkeiten innerhalb der Ortsdurchfahrten nicht realisierbar. Eine höherer Ausbaustandard und eine Beschleunigung des Verkehrs steht im Widerspruch zu der Erschließungsfunktion der B508 innerhalb der Ortslagen. Ziel des Vorhabens ist neben der Entlastung der Ortslagen die Verkürzung der Reisezeiten zwischen den Zentren. Dies wird auf Grund der stark bewegten Topographie verbunden mit einem hohen Lkw-Anteil und einer dadurch eingeschränkten Leitungsfähigkeit über die Wahl eines RQ11,5+ mit ausreichend Überholmöglichkeiten erreicht. Der Linienuntersuchung lagen letztlich 3 Varianten zu Grunde. Ergebnis ist eine Vorzugsvariante (Variante 2).

5.5 Verkehrsbelastungen im Bezugs- und Planfall

Siehe Hauptprojekt.

5.6 Zentrale verkehrliche / physikalische Wirkungen

Siehe Hauptprojekt.

5.7 Nutzen-Kosten-Analyse (Modul A)

Siehe Hauptprojekt.

5.8 Umwelt- und Naturschutzfachliche Beurteilung (Modul B)

Gesamtwirtschaftliche Bewertungsdaten liegen nur für das Hauptprojekt vor. Für dieses Teilprojekt ist deshalb der Umweltbeitrag Teil 1 nicht bewertungsrelevant.

Ergebnisübersicht

Umweltbeitrag Teil 2: Umwelt-Betroffenheit [gering/mittel/hoch] oder "Projekt planfestgestellt"mittel
Das Neubauprojekt verläuft südlich von Erndtebrück von Grünewald bis zur bestehenden B 62 südlich von Leimstruth über hügeliges Waldgebiet. Ein das Gewässer Bente begleitendes FFH-Gebiet mit NSG-Ausweisung wird mit einer Talbrücke überspannt. Erhebliche Beeinträchtigungen können dennoch nicht ausgeschlossen werden. Das Projekt quert auf seiner gesamten Länge Großräume (Großsäuger- und Feuchtlebensräume). Im Bereich der Gewässer Eder und Bente liegen auch Kernräume (Feuchtlebensräume) (BfN). Das Projekt verläuft außerhalb des NSG vollständig im LSG. Am Bauanfang wird das Gewässer Eder mit seinem ÜSG überbrückt.

Karten

Nachfolgend ist in den Abbildung 2 und 3 die räumliche Lage des Projektes in Bezug auf die nicht monetarisierten Umweltkriterien dargestellt.

Quellbild nicht vorhanden
Abb. 2: Geschützte Gebiete
Quellbild nicht vorhanden
Abb. 3: Bereiche ohne spezifischen Gebietsschutz

5.9 Raumordnerische Beurteilung (Modul C)

Siehe Hauptprojekt.

5.10 Städtebauliche Beurteilung (Modul D)

Gesamtergebnis

Das Projekt besitzt eine geringe städtebauliche Bedeutung.

Begründung

Es sind geringe Wirkungen ohne nennenswerte Zusatzbelastungen zu erwarten. In der Gesamtschau führt dies zur obengenannten Bewertung.

Beiträge der einzelnen Effekte zum Gesamtergebnis und zusammenfassende Beurteilung:

StraßenraumeffekteSanierungseffekteFlächen- und Erschließungseffekte
Wirksamkeitsgrad22,0%0,0%0,0%
Beeinträchtigungsgrad 0,0%0,0%0,0%
Wirkungsumfang 1.300 m0 m0 Einw.
Bewertung der pos. Wirkungen+
Bewertung der neg. Wirkungen
Zusammenfassende städtebauliche Bedeutunggering

Hinweis: Das Projekt ist mit seinen Wirkungsbereichen am Ende des Abschnitts kartografisch dargestellt.

Maßnahmewirkungen

Entlastungswirkungen

Entlastungen auf Streckenabschnitten mit der Hauptwirkung im Straßenraum und der Möglichkeit einer anderen Raumnutzung (Straßenraumeffekte)
 Innerörtliche Entlastungen stellen sich ein auf 1.300 m (100% Längenanteil)
 Entlastungen, die dabei zu signifikanten Erhöhungen der Umgestaltungspotentiale beitragen, stellen sich ein auf 300 m (22% Längenanteil)
 Ortslagen, in denen sich signifikante Erhöhungen der Umgestaltungspotentiale einstellen:
    Erndtebrück
Entlastungen, die Aufwertungen in der Straßenrandnutzung wie Fassadensanierung, Umgestaltungen, Umnutzungen etc. ermöglichen (Sanierungseffekte)
 Innerörtliche Entlastungen stellen sich ein auf -
 Die Entlastungen führen in keinem Fall zu signifikanten Wirkungen.
 
    -
Entlastungen mit der Wirkung auf benachbarte Siedlungsareale, die durch die Verringerung der Verkehrsintensitäten in Verbindung mit den Netzanschlussmöglichkeiten Qualitätsgewinne z.B. durch Umorganisation ihrer Erschließung oder Verbesserung der Erreichbarkeit erhalten (Flächen- und Erschließungseffekte)
 Verbesserungen stellen sich ein für -
 Die Entlastungen führen in keinem Fall zu signifikanten Wirkungen.
 
    -

Belastungswirkungen

Beeinträchtigungen mit der Hauptwirkung im Straßenraum und der Reduktion von Umgestaltungspotentialen (Straßenraumeffekte)
 Zusätzliche Belastungen stellen sich innerorts ein auf -
 Die Belastungen führen in keinem Fall zu signifikanten nachteiligen Wirkungen.
 
    -
Beeinträchtigungen, die zu qualitativen Abwertungen der Straßenrandnutzung führen können (Sanierungseffekte)
 Zusätzliche Belastungen stellen sich innerorts ein auf -
 Die Belastungen führen in keinem Fall zu signifikanten nachteiligen Wirkungen.
 
    -
Beeinträchtigungen mit der Wirkung auf benachbarte Siedlungsareale, die durch die Erhöhung von Verkehrsintensitäten im Hinblick auf die Netzanschlüsse Qualitätseinbußen erfahren, z.B. wegen Verschlechterung ihrer Erschließung (Flächen- und Erschließungseffekte)
 Beeinträchtigende Wirkungen stellen sich ein für -
 Die Belastungen führen in keinem Fall zu signifikanten nachteiligen Wirkungen.
 
    -

Quellbild nicht vorhanden

Städtebauliche Beurteilung (© GeoBasis-DE / BKG 2013 (Daten verändert))

Abb. 4: Städtebauliche Beurteilung

Quellbild nicht vorhanden

Abb. 5: Legende zu Abbildung 4

5.11 Ergänzende Betrachtungen

Nicht bewertungsrelevant.