4 Teilprojekt 3

B 508 n OU Hilchenbach

4.1 Übersicht

Quellbild nicht vorhanden
Abb. 1: Lage der Maßnahme

4.2 Grunddaten

ProjektnummerB62/B508-G30-NW-T3-NW
BundeslandNordrhein-Westfalen
StraßeB 508 n
Verbindungsfunktionsstufe 0/1Ja
Anzahl der Teilprojekte0
Länge3,7 km
Bautyp(en), Bauziel(e)2-streifiger Neubau /
3-streifiger Neubau
Planungsstände1)Umweltverträglichkeits- / Variantenuntersuchung läuft seit 24.03.2006
Künftige mittlere Verkehrsbelastung
im Bezugsfall 20300 Kfz/24h
im Planfall 2030- Kfz/24h

1) Die Planungsstände beziehen sich auf den Zeitpunkt der Anmeldung.

DringlichkeitseinstufungVordringlicher Bedarf (VB)

Kostenbestandteile[Mio. €]Kosten
Dritter
[Mio. €]
Gesamtprojektkosten
(Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014)
56,7--
Ausbau-/Neubaukosten
(Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014)

56,7
davon
Länder0,0
Kommunen0,0
Deutsche Bahn0,0
Sonstige0,0
Summe Dritter0,0
Erhaltungs- bzw. Ersatzkosten
(Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014)
0,0--
Haushaltsrelevante Projektkosten BVWP
(Bruttogesamtprojektkosten abzüglich Kosten Dritter und abzüglich Erhaltungskosten, Preisstand 2014)
56,7--
Bewertungsrelevante Ausbau-/Neubaukosten
(Nettokosten, inkl. Planungskosten, Preisstand 20122))
54,5--

2) Für die gesamtwirtschaftliche Bewertung wird bei allen Verkehrsträgern der Preisstand 2012 gewählt.


BewertungsergebnisseProjektbewertung
Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) (Modul A)siehe Hauptprojekt
Umweltbetroffenheit (Modul B)hoch
Raumordnerische Bedeutung (Modul C)siehe Hauptprojekt
Städtebauliche Bedeutung (Modul D)unbedeutend

Begründung der Dringlichkeitseinstufung

Wegen des vergleichsweise hohen Nutzen-Kosten-Verhältnisses und der hohen raumordnerischen Bedeutung erfolgt eine Einstufung in den Vordringlichen Bedarf (VB).

Das Projekt wurde als Gesamtprojekt bewertet, da es nur so seine verkehrlichen Wirkungen voll entfalten kann.

Die vom BVWP 2030 abweichende Dringlichkeitseinstufung ist das Ergebnis der parlamentarischen Beratungen.

Der Anmeldung zugrunde gelegte Notwendigkeit aus Sicht des Landes

Durch den Neubau der OU Hilchenbach werden die Ortslagen Hilchenbach-Allenbach und -Vormwald als auch die OD der Stadt Hilchenbach selbst maßgeblich entlastet. DTV OD Hilchenbach SVZ 2010 =14.300Kfz/24h (SV-Anteil 5,0%). Der Verkehrsfluss wird im Zuge der OD’s durch anliegende Bebauung, Einmündungen und lichtsignalgesteuerte Knotenpunkte stark behindert. Überlagerung von Verbindungs- und Erschließungsfunktionen entlang der historisch gewachsenen Straßenlage. Lange Reisezeiten für den Durchgangsverkehr und niedrigen Reisegeschwindigkeiten. Die B508 hat eine massive Trennwirkung für die Ortslagen. Durch den Neubau der B508 können die Verkehrsverhältnisse erheblich verbessert und die Verkehrssicherheitsdefizite im Bestand beseitigt werden. Durch die Verlagerung der Verkehre aus den engen angebauten Tallagen wird sich die Lärm- als auch Schadstoffbelastung deutlich reduzieren. Der Bau der OU Hilchenbach verbessert insbesondere die Erreichbarkeit des Oberzentrums Siegen für die Städte Hilchenbach, Erndtebrück, Bad Berleburg, Kirchhundem und anliegender Kommunen, den Austausch zwischen den genannten Mittelzentren, als auch die Anbindung an die BAB 4 und 45.

4.3 Lage der Trasse und betroffene Kreise

Wichtiger Hinweis

Der in den nachfolgend aufgeführten, herunterzuladenden Lageplänen dargestellte Verlauf des Projekts stellt eine der Lösungsmöglichkeiten dar. Dieser Verlauf liegt der gesamtwirtschaftlichen, umweltfachlichen, städtebaulichen und raumordnerischen Bewertung bzw. Beurteilung zugrunde. In den nachfolgenden Planungsstufen kann sich der Verlauf verändern. In diesem Fall wird regelmäßig eine neue gesamtwirtschaftliche Bewertung zum Nachweis der Bauwürdigkeit des Projekts durchgeführt.

Zu diesem Projekt liegen folgende Lagepläne vor, die hier heruntergeladen werden können.

LPL_1_1_B62_B508-G30-NW-T3-NW_Lageplan.pdf (1.1MB)
Quelle: © Landesvermessungsamt Nordrhein-Westfalen

Betroffene Kreise

Länderübergreifendes Projektnein
Betroffene BundesländerNordrhein-Westfalen
Betroffene Kreise/kreisfreie StädteSiegen-Wittgenstein, Kreis
Betroffene Wahlkreise (des Bundes)Olpe - Märkischer Kreis I (149)

4.4 Der Anmeldung zugrundegelegte Alternativenprüfung

Ausbauvarianten sind auf Grund fehlender Ausbaumöglichkeiten innerhalb der Ortsdurchfahrten nicht realisierbar. Eine höherer Ausbaustandard und eine Beschleunigung des Verkehrs steht im Widerspruch zu der Erschließungsfunktion der B508 innerhalb der Ortslagen. Ziel des Vorhabens ist neben der Entlastung der Ortslagen die Verkürzung der Reisezeiten zwischen den Zentren. Dies wird auf Grund der stark bewegten Topographie verbunden mit einem hohen Lkw-Anteil und einer dadurch eingeschränkten Leistungsfähigkeit über die Wahl eines RQ11,5+ mit ausreichend Überholmöglichkeiten erreicht.

4.5 Verkehrsbelastungen im Bezugs- und Planfall

Siehe Hauptprojekt.

4.6 Zentrale verkehrliche / physikalische Wirkungen

Siehe Hauptprojekt.

4.7 Nutzen-Kosten-Analyse (Modul A)

Siehe Hauptprojekt.

4.8 Umwelt- und Naturschutzfachliche Beurteilung (Modul B)

Gesamtwirtschaftliche Bewertungsdaten liegen nur für das Hauptprojekt vor. Für dieses Teilprojekt ist deshalb der Umweltbeitrag Teil 1 nicht bewertungsrelevant.

Ergebnisübersicht

Umweltbeitrag Teil 2: Umwelt-Betroffenheit [gering/mittel/hoch] oder "Projekt planfestgestellt"hoch
Das Neubauprojekt verläuft zwischen Allenbach und der bestehenden B 508 über hügeliges Waldgebiet. Am Bauende berührt das Projekt randlich ein FFH-Gebiet und ein Naturschutzgebiet, das mit dem FFH-Gebiet weitgehend deckungsgleich ist. Erhebliche Beeinträchtigungen sind wahrscheinlich. Südlich davon wird ein WSG der Zone 1 berührt. Das Projekt quert auf seiner gesamten Länge Großräume (Großsäuger- und Waldlebensräume). Auch Kernräume (Waldlebensräume) (BfN) werden nördlich von Ruckersfeld durchfahren. Das Gebiet liegt ansonsten vollständig in einem LSG sowie in einem Naturpark. Wegen der Betroffenheit eines FFH-Gebiets, mehrerer weiterer gesetzlicher Schutzgebiete und des BfN-Lebensraumnetzwerks hat das Projekt ein hohes Konfliktpotenzial.

Karten

Nachfolgend ist in den Abbildung 2 und 3 die räumliche Lage des Projektes in Bezug auf die nicht monetarisierten Umweltkriterien dargestellt.

Quellbild nicht vorhanden
Abb. 2: Geschützte Gebiete
Quellbild nicht vorhanden
Abb. 3: Bereiche ohne spezifischen Gebietsschutz

4.9 Raumordnerische Beurteilung (Modul C)

Siehe Hauptprojekt.

4.10 Städtebauliche Beurteilung (Modul D)

Gesamtergebnis

Das Projekt besitzt keine städtebauliche Bedeutung.

Begründung

Die Zusatzbelastungen übersteigen in ihrer Bedeutung die positiven Wirkungen. In der Gesamtschau führt dies zur obengenannten Bewertung.

Beiträge der einzelnen Effekte zum Gesamtergebnis und zusammenfassende Beurteilung:

StraßenraumeffekteSanierungseffekteFlächen- und Erschließungseffekte
Wirksamkeitsgrad0,0%0,0%0,0%
Beeinträchtigungsgrad 0,0%0,0%100,0%
Wirkungsumfang 0 m0 m3.200 Einw.
Bewertung der pos. Wirkungen
Bewertung der neg. Wirkungen----
Zusammenfassende städtebauliche Bedeutungunbedeutend

Maßnahmewirkungen

Entlastungswirkungen

Entlastungen auf Streckenabschnitten mit der Hauptwirkung im Straßenraum und der Möglichkeit einer anderen Raumnutzung (Straßenraumeffekte)
 Innerörtliche Entlastungen stellen sich ein auf -
 Die Entlastungen führen in keinem Fall zu signifikanten Wirkungen.
 
    -
Entlastungen, die Aufwertungen in der Straßenrandnutzung wie Fassadensanierung, Umgestaltungen, Umnutzungen etc. ermöglichen (Sanierungseffekte)
 Innerörtliche Entlastungen stellen sich ein auf -
 Die Entlastungen führen in keinem Fall zu signifikanten Wirkungen.
 
    -
Entlastungen mit der Wirkung auf benachbarte Siedlungsareale, die durch die Verringerung der Verkehrsintensitäten in Verbindung mit den Netzanschlussmöglichkeiten Qualitätsgewinne z.B. durch Umorganisation ihrer Erschließung oder Verbesserung der Erreichbarkeit erhalten (Flächen- und Erschließungseffekte)
 Verbesserungen stellen sich ein für -
 Die Entlastungen führen in keinem Fall zu signifikanten Wirkungen.
 
    -

Belastungswirkungen

Beeinträchtigungen mit der Hauptwirkung im Straßenraum und der Reduktion von Umgestaltungspotentialen (Straßenraumeffekte)
 Zusätzliche Belastungen stellen sich innerorts ein auf -
 Die Belastungen führen in keinem Fall zu signifikanten nachteiligen Wirkungen.
 
    -
Beeinträchtigungen, die zu qualitativen Abwertungen der Straßenrandnutzung führen können (Sanierungseffekte)
 Zusätzliche Belastungen stellen sich innerorts ein auf -
 Die Belastungen führen in keinem Fall zu signifikanten nachteiligen Wirkungen.
 
    -
Beeinträchtigungen mit der Wirkung auf benachbarte Siedlungsareale, die durch die Erhöhung von Verkehrsintensitäten im Hinblick auf die Netzanschlüsse Qualitätseinbußen erfahren, z.B. wegen Verschlechterung ihrer Erschließung (Flächen- und Erschließungseffekte)
 Beeinträchtigende Wirkungen stellen sich ein für 3.200 Einw. (100% Anteil)
 Belastungen, die zu Strukturverlusten führen können, stellen sich ein für 3.200 Einw. (100% Anteil)
 Ortslagen, in denen erhöhte Risiken von Strukturverlusten entstehen:
    Kreuztal-Ferndorf

4.11 Ergänzende Betrachtungen

Nicht bewertungsrelevant.