3 Teilprojekt 2

B 271 n OU Kallstadt-Ungstein

3.1 Übersicht

Quellbild nicht vorhanden
Abb. 1: Lage der Maßnahme

3.2 Grunddaten

ProjektnummerB271n-G20-RP-T2-RP
BundeslandRheinland-Pfalz
StraßeB 271 n
Verbindungsfunktionsstufe 0/1Nein
Anzahl der Teilprojekte0
Länge4,9 km
Bautyp(en), Bauziel(e)2-streifiger Neubau
Planungsstände1)Vorentwurf in Bearbeitung seit 13.08.2013
Künftige mittlere Verkehrsbelastung
im Bezugsfall 20300 Kfz/24h
im Planfall 2030- Kfz/24h

1) Die Planungsstände beziehen sich auf den Zeitpunkt der Anmeldung.

Dringlichkeitseinstufungsiehe Hauptprojekt

Kostenbestandteile[Mio. €]Kosten
Dritter
[Mio. €]
Gesamtprojektkosten
(Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014)
27,1--
Ausbau-/Neubaukosten
(Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014)

27,1
davon
Länder0,0
Kommunen0,0
Deutsche Bahn0,0
Sonstige0,0
Summe Dritter0,0
Erhaltungs- bzw. Ersatzkosten
(Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014)
0,0--
Haushaltsrelevante Projektkosten BVWP
(Bruttogesamtprojektkosten abzüglich Kosten Dritter und abzüglich Erhaltungskosten, Preisstand 2014)
27,1--
Bewertungsrelevante Ausbau-/Neubaukosten
(Nettokosten, inkl. Planungskosten, Preisstand 20122))
25,8--

2) Für die gesamtwirtschaftliche Bewertung wird bei allen Verkehrsträgern der Preisstand 2012 gewählt.


BewertungsergebnisseProjektbewertung
Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) (Modul A)siehe Hauptprojekt
Umweltbetroffenheit (Modul B)mittel
Raumordnerische Bedeutung (Modul C)nicht bewertungsrelevant
Städtebauliche Bedeutung (Modul D)hoch

Begründung der Dringlichkeitseinstufung

Dringlichkeitsbegründung und Nutzen-Kosten-Verhältnis siehe Hauptprojekt.

Der Anmeldung zugrunde gelegte Notwendigkeit aus Sicht des Landes

Der Bund als Träger der Baulast hat den kompletten Ausbau der B271 von Neustadt a.d.W. bis zum Anschluss an die A6 bei Grünstadt vorgesehen. Der südliche Abschnitt bis Bad Dürkheim ist seit 1999 durchgehend fertiggestellt. Im nördlichen Abschnitt befindet sich die Ortsumgehung Kirchheim a. d. W. derzeit in Bau. Der vorliegende Teilabschnitt umfasst den Abschnitt der Ortsumgehung von Kallstadt-Ungstein. Die B271 ist eine 2-streifige Bundesstraße, deren Verkehrscharakter durch Berufs-, Wirtschafts- u. Freizeitverkehr geprägt ist. Die vorhandenen eng bebauten, kurvenreichen Ortsdurchfahrten, entsprechen nicht mehr den Anforderungen an die Verkehrscharakteristik. Sie stellt die regionale Verbindung zwischen den Mittelzentren Neustadt, Bad Dürkheim und Grünstadt her und dient als Zubringer zu den Autobahnen A6, A65 und A650/B37. Auf der bestehenden B271 kommt es v.a. in den Ortslagen zunehmend zu Streckenüberlastungen und Rückstauungen, die durch das hohe Verkehrsaufkommen bedingt sind. Hinzu kommen fehlende, bzw. zu schmale Anlagen für Fußgänger. Um den weiter wachsenden und für die Zukunft prognostizierten Verkehrsbelastungen gerecht werden zu können, ist ein durchgängiger Ausbau als Umgehungsstraße mit teilplanfreien Anbindungen ans untergeordnete Straßennetz unausweichlich.

3.3 Lage der Trasse und betroffene Kreise

Wichtiger Hinweis

Der in den nachfolgend aufgeführten, herunterzuladenden Lageplänen dargestellte Verlauf des Projekts stellt eine der Lösungsmöglichkeiten dar. Dieser Verlauf liegt der gesamtwirtschaftlichen, umweltfachlichen, städtebaulichen und raumordnerischen Bewertung bzw. Beurteilung zugrunde. In den nachfolgenden Planungsstufen kann sich der Verlauf verändern. In diesem Fall wird regelmäßig eine neue gesamtwirtschaftliche Bewertung zum Nachweis der Bauwürdigkeit des Projekts durchgeführt.

Zu diesem Projekt liegen folgende Lagepläne vor, die hier heruntergeladen werden können.

LPL_1_1_B271n-G20-RP-T2_RP_Lageplan_01.pdf (3.3MB)
Quelle: © Landesvermessungsamt Rheinland-Pfalz

Betroffene Kreise

Länderübergreifendes Projektnein
Betroffene BundesländerRheinland-Pfalz
Betroffene Kreise/kreisfreie StädteBad Dürkheim, Landkreis
Betroffene Wahlkreise (des Bundes)Neustadt - Speyer (209)

3.4 Der Anmeldung zugrundegelegte Alternativenprüfung

Aufgrund der vorhandenen und der prognostizierten Verkehrsbelastungen ist ein Ausbau der B271 auf der bestehenden Trassenführung innerhalb der Ortsdurchfahrten von Ungstein und Kallstadt nicht realisierbar. Grund hierfür sind die beengten örtlichen Gegebenheiten. Ein funktionsgerechter Ausbau würde einen Abbruch teils historisch gewachsener Bausubstanz in größerem Umfang bedingen. Dies ist als nicht vertretbar anzusehen. Ähnliche Gegebenheiten liegen auch in den Ortslagen von Herxheim a. B. und Kirchheim a. d. W. vor. Aus diesem Grund wurden im Raumordnungsverfahren von 1994 für den gesamten Netzabschnitt zwischen Bad Dürkheim und Grünstadt zwei grundsätzlich unterschiedliche Linienführungen untersucht. Die „West-Variante“ verläuft westlich der bestehenden Trasse der B271 als Neubaustrecke. Sie wird gebildet durch die jeweiligen Ortsumgehungen unter teilweiser Einbeziehung vorhandener anbaufreier Abschnitte der B271. Die „Ost-Variante“ verläuft weitgehend von den jeweiligen Ortslagen und der vorhandenen Trasse der B271 abgerückt als Verbindungsachse zwischen Bad Dürkheim und Grünstadt. Im Zuge vieler intensiver Lösungs- und Kompromissverhandlungen wurden die beiden Hauptvarianten modifiziert. Weitere Kombinationsmöglichkeiten und Teilvarianten wurden mit den von diversen Interessenverbänden und Bürgerinitiativen eingebrachten Zusatz- bzw. Alternativlinien ergänzt.

3.5 Verkehrsbelastungen im Bezugs- und Planfall

Siehe Hauptprojekt.

3.6 Zentrale verkehrliche / physikalische Wirkungen

Siehe Hauptprojekt.

3.7 Nutzen-Kosten-Analyse (Modul A)

Siehe Hauptprojekt.

3.8 Umwelt- und Naturschutzfachliche Beurteilung (Modul B)

Gesamtwirtschaftliche Bewertungsdaten liegen nur für das Hauptprojekt vor. Für dieses Teilprojekt ist deshalb der Umweltbeitrag Teil 1 nicht bewertungsrelevant.

Ergebnisübersicht

Umweltbeitrag Teil 2: Umwelt-Betroffenheit [gering/mittel/hoch] oder "Projekt planfestgestellt"mittel
Bei dieser Neubautrasse handelt es sich um die OU nördlich Kallstadt sowie um die OU Ungstein. Die OU Kallstadt führt hauptsächlich durch ein Weinanbaugebiet sowie zum größten Teil durch ein VSG. Die OU Ungstein führt von der L455 ebenfalls größtenteils durch ein Weinanbaugebiet, durch eine weitere Teilfläche des VSG und durch ein lagegleiches FFH-Gebiet, so dass erhebliche Beeinträchtigungen aufgrund der Zerschneidungen wahrscheinlich sind. Im Trassenverlauf werden mehrere Gräben überquert. Die Zerschneidung eines ÜSG wird teilweise durch eine Tunnellage entschärft, die Aufrechterhaltung der verbleibenden Retentions- und Abflussfunktion des ÜSG sowie die Durchgängigkeit der Gewässer und des Feuchtlebensraumverbundes sind lt. Ländermeldung im weiteren Planungsprozess zu gewährleisten. Darüber hinaus wird eine BfN-Kernzone (Feuchtlebensraum) zerschnitten. Die potenzielle Beeinträchtigung der WSG Zonen III wird durch die Einhaltung der RiStWag vermieden.

Karten

Nachfolgend ist in den Abbildung 2 und 3 die räumliche Lage des Projektes in Bezug auf die nicht monetarisierten Umweltkriterien dargestellt.

Quellbild nicht vorhanden
Abb. 2: Geschützte Gebiete
Quellbild nicht vorhanden
Abb. 3: Bereiche ohne spezifischen Gebietsschutz

3.9 Raumordnerische Beurteilung (Modul C)

Nicht bewertungsrelevant.

3.10 Städtebauliche Beurteilung (Modul D)

Gesamtergebnis

Das Projekt besitzt eine hohe städtebauliche Bedeutung.

Begründung

Es sind hohe Wirkungen ohne nennenswerte Zusatzbelastungen zu erwarten. In der Gesamtschau führt dies zur obengenannten Bewertung.

Beiträge der einzelnen Effekte zum Gesamtergebnis und zusammenfassende Beurteilung:

StraßenraumeffekteSanierungseffekteFlächen- und Erschließungseffekte
Wirksamkeitsgrad81,0%0,0%0,0%
Beeinträchtigungsgrad 0,0%0,0%0,0%
Wirkungsumfang 1.300 m500 m0 Einw.
Bewertung der pos. Wirkungen+++
Bewertung der neg. Wirkungen
Zusammenfassende städtebauliche Bedeutunghoch

Hinweis: Das Projekt ist mit seinen Wirkungsbereichen am Ende des Abschnitts kartografisch dargestellt.

Maßnahmewirkungen

Entlastungswirkungen

Entlastungen auf Streckenabschnitten mit der Hauptwirkung im Straßenraum und der Möglichkeit einer anderen Raumnutzung (Straßenraumeffekte)
 Innerörtliche Entlastungen stellen sich ein auf 1.300 m (100% Längenanteil)
 Entlastungen, die dabei zu signifikanten Erhöhungen der Umgestaltungspotentiale beitragen, stellen sich ein auf 1.000 m (81% Längenanteil)
 Ortslagen, in denen sich signifikante Erhöhungen der Umgestaltungspotentiale einstellen:
    Bad Dürkheim-Ungstein
Entlastungen, die Aufwertungen in der Straßenrandnutzung wie Fassadensanierung, Umgestaltungen, Umnutzungen etc. ermöglichen (Sanierungseffekte)
 Innerörtliche Entlastungen stellen sich ein auf 500 m (100% Längenanteil)
 Die Entlastungen führen in keinem Fall zu signifikanten Wirkungen.
 
    -
Entlastungen mit der Wirkung auf benachbarte Siedlungsareale, die durch die Verringerung der Verkehrsintensitäten in Verbindung mit den Netzanschlussmöglichkeiten Qualitätsgewinne z.B. durch Umorganisation ihrer Erschließung oder Verbesserung der Erreichbarkeit erhalten (Flächen- und Erschließungseffekte)
 Verbesserungen stellen sich ein für -
 Die Entlastungen führen in keinem Fall zu signifikanten Wirkungen.
 
    -

Belastungswirkungen

Beeinträchtigungen mit der Hauptwirkung im Straßenraum und der Reduktion von Umgestaltungspotentialen (Straßenraumeffekte)
 Zusätzliche Belastungen stellen sich innerorts ein auf -
 Die Belastungen führen in keinem Fall zu signifikanten nachteiligen Wirkungen.
 
    -
Beeinträchtigungen, die zu qualitativen Abwertungen der Straßenrandnutzung führen können (Sanierungseffekte)
 Zusätzliche Belastungen stellen sich innerorts ein auf -
 Die Belastungen führen in keinem Fall zu signifikanten nachteiligen Wirkungen.
 
    -
Beeinträchtigungen mit der Wirkung auf benachbarte Siedlungsareale, die durch die Erhöhung von Verkehrsintensitäten im Hinblick auf die Netzanschlüsse Qualitätseinbußen erfahren, z.B. wegen Verschlechterung ihrer Erschließung (Flächen- und Erschließungseffekte)
 Beeinträchtigende Wirkungen stellen sich ein für -
 Die Belastungen führen in keinem Fall zu signifikanten nachteiligen Wirkungen.
 
    -

Quellbild nicht vorhanden

Städtebauliche Beurteilung (© GeoBasis-DE / BKG 2013 (Daten verändert))

Abb. 4: Städtebauliche Beurteilung

Quellbild nicht vorhanden

Abb. 5: Legende zu Abbildung 4

3.11 Ergänzende Betrachtungen

Nicht bewertungsrelevant.