Projektinformationssystem (PRINS) zum Bundesverkehrswegeplan 2030
ProjektinfoAbb. 1: Lage der Maßnahme |
Projektnummer | B238-G10-NW-NI-T2-NW |
Bundesland | Nordrhein-Westfalen |
Straße | B 238 |
Verbindungsfunktionsstufe 0/1 | Nein |
Anzahl der Teilprojekte | 0 |
Länge | 4,1 km |
Bautyp(en), Bauziel(e) | 2-streifiger Neubau |
Planungsstände1) | Linie bestimmt / Trassenführung festgelegt am 16.08.2008 |
Künftige mittlere Verkehrsbelastung | |
im Bezugsfall 2030 | 0 Kfz/24h |
im Planfall 2030 | - Kfz/24h |
1) Die Planungsstände beziehen sich auf den Zeitpunkt der Anmeldung.
Dringlichkeitseinstufung | siehe Hauptprojekt |
Kostenbestandteile | [Mio. €] | Kosten Dritter | [Mio. €] |
---|---|---|---|
Gesamtprojektkosten (Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014) | 13,4 | - | - |
Ausbau-/Neubaukosten (Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014) | 13,4 | davon | |
Länder | 0,0 | ||
Kommunen | 0,0 | ||
Deutsche Bahn | 0,0 | ||
Sonstige | 0,0 | ||
Summe Dritter | 0,0 | ||
Erhaltungs- bzw. Ersatzkosten (Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014) | 0,0 | - | - |
Haushaltsrelevante Projektkosten BVWP (Bruttogesamtprojektkosten abzüglich Kosten Dritter und abzüglich Erhaltungskosten, Preisstand 2014) | 13,4 | - | - |
Bewertungsrelevante Ausbau-/Neubaukosten (Nettokosten, inkl. Planungskosten, Preisstand 20122)) | 13,0 | - | - |
2) Für die gesamtwirtschaftliche Bewertung wird bei allen Verkehrsträgern der Preisstand 2012 gewählt.
Bewertungsergebnisse | Projektbewertung |
---|---|
Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) (Modul A) | siehe Hauptprojekt |
Umweltbetroffenheit (Modul B) | mittel |
Raumordnerische Bedeutung (Modul C) | nicht bewertungsrelevant |
Städtebauliche Bedeutung (Modul D) | mittel |
Dringlichkeitsbegründung und Nutzen-Kosten-Verhältnis siehe Hauptprojekt.
Die B 238 stellt im ostwestfälisch-lippischen Raum die wichtigste Nord-Süd-Verkehrsachse dar und verbindet die Grund- und Mittelzentren in Lippe untereinander und mit den nördlich angrenzenden Regionen in Niedersachsen und der A 2. Sie bildet für den nordlippischen Bereich die Hauptverbindung zur Bezirksregierung und Kreisverwaltung in Detmold sowie zum Oberzentrum Bielefeld.Innerhalb der OD Hohenhausen übernimmt die B 238 neben der Funktion als Hauptverkehrsstraße mit etwa 60% Durchgangsverkehr auch die Aufgabe einer Geschäfts- und Wohnstraße mit starkem Park- und Fußgängerverkehr. Kritischen Verkehrssituationen im Kernbereich entstehen durch den stark frequentierte Knotenpunkt B 238 / L 861-West, der aufgrund der beengten Raumver-hältnisse keine Abbiegespuren aufweist und somit nicht in der Lage ist, die in den Verkehrszeiten anstehenden Verkehrsmengen zu bewältigen. Die unzureichenden Verkehrsverhältnisse in der OD Hohenhausen können nur mit einer Ortsumgehung beseitigt werden.Die Ortsdurchfahrt im Zuge der heutigen B 238 sowie Teile der östlich einmündenden L 861 können nach Fertigstellung der Ortsumgehung zur Gemeindestraße abgestuft werden.Durch eine Ortsumgehung (Prognosebelastung 2020: bis 7.900 Kfz/24h) kann die heutige OD nach der im Linienabstimmungsverfahren erstellten Verkehrs-untersuchung vom Oktober 2004 um bis zu 60% (LKW-Verkehr 80%) entlastet werden.
Der in den nachfolgend aufgeführten, herunterzuladenden Lageplänen dargestellte Verlauf des Projekts stellt eine der Lösungsmöglichkeiten dar. Dieser Verlauf liegt der gesamtwirtschaftlichen, umweltfachlichen, städtebaulichen und raumordnerischen Bewertung bzw. Beurteilung zugrunde. In den nachfolgenden Planungsstufen kann sich der Verlauf verändern. In diesem Fall wird regelmäßig eine neue gesamtwirtschaftliche Bewertung zum Nachweis der Bauwürdigkeit des Projekts durchgeführt.
Zu diesem Projekt liegen folgende Lagepläne vor, die hier heruntergeladen werden können.
LPL_2_1_B238_G10_NW_NI_T2_NW_ÜPL.pdf (2.8MB)Länderübergreifendes Projekt | nein |
Betroffene Bundesländer | Nordrhein-Westfalen |
Betroffene Kreise/kreisfreie Städte | Lippe, Kreis |
Betroffene Wahlkreise (des Bundes) | Höxter - Lippe II (136) |
Siehe Hauptprojekt.
Siehe Hauptprojekt.
Siehe Hauptprojekt.
Gesamtwirtschaftliche Bewertungsdaten liegen nur für das Hauptprojekt vor. Für dieses Teilprojekt ist deshalb der Umweltbeitrag Teil 1 nicht bewertungsrelevant.
Umweltbeitrag Teil 2: Umwelt-Betroffenheit [gering/mittel/hoch] oder "Projekt planfestgestellt" | mittel |
Neubauprojekt als OU von Kalletal/Hohenhausen in einem überwiegend landwirtschaftlich genutzten Raum. Innerhalb der Wirkzone des Vorhabens liegt ein FFH-Gebiet, das auch NSG ist. Gegenüber der bestehenden B 238 entfernt sich die neue Trassierung vom FFH-Gebiet. Erhebliche Beeinträchtigungen sind nicht zu erwarten. Beeinträchtigungen bestehen vornehmlich durch die Zerschneidung von Kernräumen (Waldlebensräume) (BfN) im nördlichen Trassenabschnitt. Die Trasse liegt im Naturpark und teilweise auch im LSG. |
Nachfolgend ist in den Abbildung 2 und 3 die räumliche Lage des Projektes in Bezug auf die nicht monetarisierten Umweltkriterien dargestellt.
Abb. 2: Geschützte Gebiete |
Abb. 3: Bereiche ohne spezifischen Gebietsschutz |
Das Projekt besitzt eine mittlere städtebauliche Bedeutung.
Es sind Wirkungen auf mittlerem Niveau ohne nennenswerte Zusatzbelastungen zu erwarten. In der Gesamtschau führt dies zur obengenannten Bewertung.
Beiträge der einzelnen Effekte zum Gesamtergebnis und zusammenfassende Beurteilung:
Straßenraumeffekte | Sanierungseffekte | Flächen- und Erschließungseffekte | |
---|---|---|---|
Wirksamkeitsgrad | 48,0% | 49,0% | 0,0% |
Beeinträchtigungsgrad | 5,0% | 0,0% | 0,0% |
Wirkungsumfang | 2.900 m | 600 m | 0 Einw. |
Bewertung der pos. Wirkungen | ++ | ++ | |
Bewertung der neg. Wirkungen | |||
Zusammenfassende städtebauliche Bedeutung | mittel |
Hinweis: Das Projekt ist mit seinen Wirkungsbereichen am Ende des Abschnitts kartografisch dargestellt.
Entlastungen auf Streckenabschnitten mit der Hauptwirkung im Straßenraum und der Möglichkeit einer anderen Raumnutzung (Straßenraumeffekte) | ||
Innerörtliche Entlastungen stellen sich ein auf | 2.300 m (77% Längenanteil) | |
Entlastungen, die dabei zu signifikanten Erhöhungen der Umgestaltungspotentiale beitragen, stellen sich ein auf | 1.400 m (48% Längenanteil) | |
Ortslagen, in denen sich signifikante Erhöhungen der Umgestaltungspotentiale einstellen: Kalletal-Hohenhausen | ||
Entlastungen, die Aufwertungen in der Straßenrandnutzung wie Fassadensanierung, Umgestaltungen, Umnutzungen etc. ermöglichen (Sanierungseffekte) | ||
Innerörtliche Entlastungen stellen sich ein auf | 600 m (100% Längenanteil) | |
Entlastungen, die dabei zu signifikanten Erhöhungen der Sanierungspotentiale beitragen, stellen sich ein auf | 300 m (49% Längenanteil) | |
Ortslagen, in denen sich signifikante Erhöhungen der Sanierungspotentiale einstellen: Kalletal-Hohenhausen | ||
Entlastungen mit der Wirkung auf benachbarte Siedlungsareale, die durch die Verringerung der Verkehrsintensitäten in Verbindung mit den Netzanschlussmöglichkeiten Qualitätsgewinne z.B. durch Umorganisation ihrer Erschließung oder Verbesserung der Erreichbarkeit erhalten (Flächen- und Erschließungseffekte) | ||
Verbesserungen stellen sich ein für | - | |
Die Entlastungen führen in keinem Fall zu signifikanten Wirkungen. | ||
- |
Beeinträchtigungen mit der Hauptwirkung im Straßenraum und der Reduktion von Umgestaltungspotentialen (Straßenraumeffekte) | ||
Zusätzliche Belastungen stellen sich innerorts ein auf | 700 m (23% Längenanteil) | |
Belastungen, die dabei zu Verschlechterungen von Aufenthaltsqualitäten führen können, stellen sich ein auf | 100 m (5% Längenanteil) | |
Ortslagen, in denen erhöhte Risiken für Aufenthaltsqualitäten entstehen: Kalletal-Kalldorf | ||
Beeinträchtigungen, die zu qualitativen Abwertungen der Straßenrandnutzung führen können (Sanierungseffekte) | ||
Zusätzliche Belastungen stellen sich innerorts ein auf | - | |
Die Belastungen führen in keinem Fall zu signifikanten nachteiligen Wirkungen. | ||
- | ||
Beeinträchtigungen mit der Wirkung auf benachbarte Siedlungsareale, die durch die Erhöhung von Verkehrsintensitäten im Hinblick auf die Netzanschlüsse Qualitätseinbußen erfahren, z.B. wegen Verschlechterung ihrer Erschließung (Flächen- und Erschließungseffekte) | ||
Beeinträchtigende Wirkungen stellen sich ein für | - | |
Die Belastungen führen in keinem Fall zu signifikanten nachteiligen Wirkungen. | ||
- |
Städtebauliche Beurteilung (© GeoBasis-DE / BKG 2013 (Daten verändert))
Abb. 4: Städtebauliche Beurteilung
Abb. 5: Legende zu Abbildung 4