Projektinformationssystem (PRINS) zum Bundesverkehrswegeplan 2030
ProjektinfoAbb. 1: Lage der Maßnahme |
Projektnummer | B188-G10-ST |
Bundesland | Sachsen-Anhalt |
Straße | B 188 |
Verbindungsfunktionsstufe 0/1 | Nein |
Anzahl der Teilprojekte | 3 |
Länge | 38,0 km |
Bautyp(en), Bauziel(e) | 2-streifiger Neubau |
Planungsstände1) | Planfeststellung beantragt am 09.12.2011 ohne Planungsbeginn seit 30.08.2013 |
Künftige mittlere Verkehrsbelastung | |
im Bezugsfall 2030 | 0 Kfz/24h |
im Planfall 2030 | - Kfz/24h |
1) Die Planungsstände beziehen sich auf den Zeitpunkt der Anmeldung.
Dringlichkeitseinstufung | siehe Teilprojekte |
Kostenbestandteile | [Mio. €] | Kosten Dritter | [Mio. €] |
---|---|---|---|
Gesamtprojektkosten (Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014) | 41,0 | - | - |
Ausbau-/Neubaukosten (Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014) | 41,0 | davon | |
Länder | 0,0 | ||
Kommunen | 0,0 | ||
Deutsche Bahn | 0,0 | ||
Sonstige | 0,0 | ||
Summe Dritter | 0,0 | ||
Erhaltungs- bzw. Ersatzkosten (Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014) | 0,0 | - | - |
Haushaltsrelevante Projektkosten BVWP (Bruttogesamtprojektkosten abzüglich Kosten Dritter und abzüglich Erhaltungskosten, Preisstand 2014) | 41,0 | - | - |
Bewertungsrelevante Ausbau-/Neubaukosten (Nettokosten, inkl. Planungskosten, Preisstand 20122)) | 38,5 | - | - |
2) Für die gesamtwirtschaftliche Bewertung wird bei allen Verkehrsträgern der Preisstand 2012 gewählt.
Bewertungsergebnisse | Projektbewertung |
---|---|
Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) (Modul A) | siehe Teilprojekte |
Umweltbetroffenheit (Modul B) | hoch |
Raumordnerische Bedeutung (Modul C) | mittel |
Städtebauliche Bedeutung (Modul D) | hoch |
Dringlichkeitsbegründung und Nutzen-Kosten-Verhältnis siehe Teilprojekte.
Die B 188 stellt eine wichtige überregionale Verbindungsstraße zwischen den Städten Stendal, Gardelegen, Oebisfelde, Wolfsburg, Gifhorn und Hannover dar. Seit Beginn der 90er Jahre und insbesondere in Verbindung mit der Realisierung des Verkehrsprojektes Dt. Einheit Nr. 4 der DB, Hannover-Stendal-Berlin, bestehen Planungen zu Ortsumgehungen bzw. wurden in den vergangenen Jahren Projekte zum verkehrsgerechten Ausbau der B 188 realisiert. Die B 188 verbindet den Raum Berlin mit der Region Wolfsburg/Braunschweig/ Hannover und stellt damit eine bedeutende Ost-West-Verbindung im nördlichen Sachsen-Anhalt dar. Sie ist für die Verkehrsinfrastruktur von überregionaler Bedeutung. Mit der geplanten Verlängerung der A 14 (Magdeburg-Schwerin) durch die Altmark und den Bau der A 39 Lüneburg-Wolfsburg in Niedersachsen erlangt die B 188 als südl. Querverbindung eine hohe Bedeutung. Mit dem Neubau der A 14, A 39 und der B 190n sowie dem Neu- und Ausbau der B 188 wird für diese strukturschwache, ländliche Region ein leistungsstarkes Verkehrsnetz geschaffen.
Der in den nachfolgend aufgeführten, herunterzuladenden Lageplänen dargestellte Verlauf des Projekts stellt eine der Lösungsmöglichkeiten dar. Dieser Verlauf liegt der gesamtwirtschaftlichen, umweltfachlichen, städtebaulichen und raumordnerischen Bewertung bzw. Beurteilung zugrunde. In den nachfolgenden Planungsstufen kann sich der Verlauf verändern. In diesem Fall wird regelmäßig eine neue gesamtwirtschaftliche Bewertung zum Nachweis der Bauwürdigkeit des Projekts durchgeführt.
Zu diesem Projekt liegen folgende Lagepläne vor, die hier heruntergeladen werden können.
LPL_1_1_B188-G10-ST_Übersichtskarte.pdf (3.1MB)Länderübergreifendes Projekt | nein |
Betroffene Bundesländer | Sachsen-Anhalt |
Betroffene Kreise/kreisfreie Städte | Altmarkkreis Salzwedel |
Betroffene Wahlkreise (des Bundes) | Altmark (066) |
Siehe Teilprojekte.
Siehe Teilprojekte.
Siehe Teilprojekte.
Gesamtwirtschaftliche Bewertungsdaten liegen nur für die Teilprojekte und nicht für das Hauptprojekt vor. Der Umweltbeitrag Teil 1 entfällt deshalb für das Hauptprojekt.
Umweltbeitrag Teil 2: Umwelt-Betroffenheit [gering/mittel/hoch] oder "Projekt planfestgestellt" | hoch |
Neubauprojekt bestehend aus mehreren OU in einem überwiegend ackerbaulich genutzten Raum. Zäsuren sind zwei Waldgebiete sowie der Niederungsbereich des Drömlings mit Natura 2000-Gebieten (zwei FFH-Gebiete und ein VSG). Die insgesamt hohe Umweltbetroffenheit ergibt sich insbesondere aus der Bewertung der Kriterien 2.1, 2.4.1b, 2.8 und 2.9. Bei T1 liegen Offenlandstandorte, die als FFH-Gebiet ausgewiesen sind, innerhalb der Wirkzone des Vorhabens. Die gemäß den Landesangaben vorliegende FFH-Verträglichkeitsprüfung schließt erhebliche Beeinträchtigungen aus. T3 verläuft teilweise im Niederungsbereich des Drömlings, der als VSG und teilweise auch FFH-Gebiet ausgewiesen ist. Die gemäß den Landesangaben vorliegenden FFH-Verträglichkeitsprüfungen schließen im Ergebnis erhebliche Beeinträchtigungen beider Natura 2000-Gebiete unter Berücksichtigung von Schadensbegrenzungs- und Vermeidungsmaßnahmen aus. Weiterhin kommt es in diesem Bereich zu Flächeninanspruchnahmen von Teilflächen des Naturschutzgroßprojekt "Drömling Sachsen-Anhalt" sowie eines Naturparks, der als LSG ausgewiesen ist. Bei T 1 und T2 ergeben sich insbesondere Zerschneidungen von Großsäugerlebensräumen (BfN) und UZVR. Die UZVR bleiben jedoch jeweils mit einer Restgröße > 100 km² erhalten. |
Eine Kartendarstellung für ein Hauptprojekt, welches Teilprojekte enthält, ist nicht vorgesehen. Es wird auf die Kartendarstellungen der Teilprojekte verwiesen.
Einstufung | Punkte |
---|---|
geringe Raumwirksamkeit | < 5 |
mittlere Raumwirksamkeit | >= 5 bis < 10 |
hohe Raumwirksamkeit | >= 10 |
Das Projekt besitzt eine hohe städtebauliche Bedeutung.
Es sind hohe Wirkungen ohne nennenswerte Zusatzbelastungen zu erwarten. In der Gesamtschau führt dies zur obengenannten Bewertung.
Beiträge der einzelnen Effekte zum Gesamtergebnis und zusammenfassende Beurteilung:
Straßenraumeffekte | Sanierungseffekte | Flächen- und Erschließungseffekte | |
---|---|---|---|
Wirksamkeitsgrad | 67,0% | 34,0% | 0,0% |
Beeinträchtigungsgrad | 0,0% | 0,0% | 0,0% |
Wirkungsumfang | 1.100 m | 900 m | 0 Einw. |
Bewertung der pos. Wirkungen | +++ | + | |
Bewertung der neg. Wirkungen | |||
Zusammenfassende städtebauliche Bedeutung | hoch |
Hinweis: Das Projekt ist mit seinen Wirkungsbereichen am Ende des Abschnitts kartografisch dargestellt.
Entlastungen auf Streckenabschnitten mit der Hauptwirkung im Straßenraum und der Möglichkeit einer anderen Raumnutzung (Straßenraumeffekte) | ||
Innerörtliche Entlastungen stellen sich ein auf | 1.100 m (100% Längenanteil) | |
Entlastungen, die dabei zu signifikanten Erhöhungen der Umgestaltungspotentiale beitragen, stellen sich ein auf | 800 m (67% Längenanteil) | |
Ortslagen, in denen sich signifikante Erhöhungen der Umgestaltungspotentiale einstellen: Gardelegen-Jävenitz | ||
Entlastungen, die Aufwertungen in der Straßenrandnutzung wie Fassadensanierung, Umgestaltungen, Umnutzungen etc. ermöglichen (Sanierungseffekte) | ||
Innerörtliche Entlastungen stellen sich ein auf | 900 m (100% Längenanteil) | |
Entlastungen, die dabei zu signifikanten Erhöhungen der Sanierungspotentiale beitragen, stellen sich ein auf | 300 m (34% Längenanteil) | |
Ortslagen, in denen sich signifikante Erhöhungen der Sanierungspotentiale einstellen: Gardelegen-Jävenitz | ||
Entlastungen mit der Wirkung auf benachbarte Siedlungsareale, die durch die Verringerung der Verkehrsintensitäten in Verbindung mit den Netzanschlussmöglichkeiten Qualitätsgewinne z.B. durch Umorganisation ihrer Erschließung oder Verbesserung der Erreichbarkeit erhalten (Flächen- und Erschließungseffekte) | ||
Verbesserungen stellen sich ein für | - | |
Die Entlastungen führen in keinem Fall zu signifikanten Wirkungen. | ||
- |
Beeinträchtigungen mit der Hauptwirkung im Straßenraum und der Reduktion von Umgestaltungspotentialen (Straßenraumeffekte) | ||
Zusätzliche Belastungen stellen sich innerorts ein auf | - | |
Die Belastungen führen in keinem Fall zu signifikanten nachteiligen Wirkungen. | ||
- | ||
Beeinträchtigungen, die zu qualitativen Abwertungen der Straßenrandnutzung führen können (Sanierungseffekte) | ||
Zusätzliche Belastungen stellen sich innerorts ein auf | - | |
Die Belastungen führen in keinem Fall zu signifikanten nachteiligen Wirkungen. | ||
- | ||
Beeinträchtigungen mit der Wirkung auf benachbarte Siedlungsareale, die durch die Erhöhung von Verkehrsintensitäten im Hinblick auf die Netzanschlüsse Qualitätseinbußen erfahren, z.B. wegen Verschlechterung ihrer Erschließung (Flächen- und Erschließungseffekte) | ||
Beeinträchtigende Wirkungen stellen sich ein für | - | |
Die Belastungen führen in keinem Fall zu signifikanten nachteiligen Wirkungen. | ||
- |
Städtebauliche Beurteilung (© GeoBasis-DE / BKG 2013 (Daten verändert))
Abb. 2: Städtebauliche Beurteilung
Abb. 3: Legende zu Abbildung 2