1 Gesamtprojekt

B 10 Dreieck Stuttgart-Neckarpark - Plochinger Dreieck

1.1 Übersicht

Quellbild nicht vorhanden
Abb. 1: Lage der Maßnahme

1.2 Grunddaten

ProjektnummerB10-G60-BW
BundeslandBaden-Württemberg
StraßeB 10
Verbindungsfunktionsstufe 0/1Nein
Anzahl der Teilprojekte3
Länge17,0 km
Bautyp(en), Bauziel(e)Erweiterung auf 6 Fahrstreifen
Planungsstände1)ohne Planungsbeginn seit 06.08.2013
Künftige mittlere Verkehrsbelastung
im Bezugsfall 203076.000 Kfz/24h
im Planfall 203080.000 Kfz/24h

1) Die Planungsstände beziehen sich auf den Zeitpunkt der Anmeldung.

DringlichkeitseinstufungVordringlicher Bedarf (VB)

Kostenbestandteile[Mio. €]Kosten
Dritter
[Mio. €]
Gesamtprojektkosten
(Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014)
107,4--
Ausbau-/Neubaukosten
(Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014)

74,9
davon
Länder0,0
Kommunen4,0
Deutsche Bahn0,0
Sonstige0,0
Summe Dritter4,0
Erhaltungs- bzw. Ersatzkosten
(Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014)
32,5--
Haushaltsrelevante Projektkosten BVWP
(Bruttogesamtprojektkosten abzüglich Kosten Dritter und abzüglich Erhaltungskosten, Preisstand 2014)
70,9--
Bewertungsrelevante Ausbau-/Neubaukosten
(Nettokosten, inkl. Planungskosten, Preisstand 20122))
72,3--

2) Für die gesamtwirtschaftliche Bewertung wird bei allen Verkehrsträgern der Preisstand 2012 gewählt.


BewertungsergebnisseProjektbewertung
Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) (Modul A)7,1
Umweltbetroffenheit (Modul B)mittel
Raumordnerische Bedeutung (Modul C)nicht bewertungsrelevant
Städtebauliche Bedeutung (Modul D)unbedeutend

Begründung der Dringlichkeitseinstufung

Das Projekt ist aufgrund des hohen Nutzen-Kosten-Verhältnisses vordringlich. Es erfolgt eine Einstufung in den Vordringlichen Bedarf (VB).

Der Anmeldung zugrunde gelegte Notwendigkeit aus Sicht des Landes

ie B 10 weist mit ca. 70.000 Kfz/24h (SV-Anteil: 6,3 %) eine Verkehrsbelastung auf, die oberhalb der Kapazitätsgrenze für einen 4-streifigen Straßenquerschnitt liegt. So kommt es regelmäßig in den Spitzenstunden zu Staus auf der Haupterschließungsstraße zwischen Stuttgart, Esslingen und Plochingen. Westlich des Plochinger Dreiecks werden die Verkehrsströme aus dem Neckartal (B 313) und dem Filstal (B 10) gebündelt. Entlang der B 10 befinden sich zahlreiche Industriegebiete und mehrere Hafenanlagen. Zudem ist die Bundesstraße als Schwerlaststrecke ausgewiesen. Mit dem 6-streifigen Ausbau, der eine wichtige Verkehrsachse stärkt, werden Kapazitätsengpässen abgebaut und die Verkehrssicherheit erhöht.

1.3 Lage der Trasse und betroffene Kreise

Wichtiger Hinweis

Der in den nachfolgend aufgeführten, herunterzuladenden Lageplänen dargestellte Verlauf des Projekts stellt eine der Lösungsmöglichkeiten dar. Dieser Verlauf liegt der gesamtwirtschaftlichen, umweltfachlichen, städtebaulichen und raumordnerischen Bewertung bzw. Beurteilung zugrunde. In den nachfolgenden Planungsstufen kann sich der Verlauf verändern. In diesem Fall wird regelmäßig eine neue gesamtwirtschaftliche Bewertung zum Nachweis der Bauwürdigkeit des Projekts durchgeführt.

Zu diesem Projekt liegen folgende Lagepläne vor, die hier heruntergeladen werden können.

LPL_1_1_B10-G60-BW_Lageplan_Hinweis.txt (32.0B)
Quelle: Geobasisdaten © Landesamt für Geoinformationen und Landesentwicklung Baden-Württemberg, www.lgl-bw.de , Az.: 2851.9-1/19

Betroffene Kreise

Länderübergreifendes Projektnein
Betroffene BundesländerBaden-Württemberg
Betroffene Kreise/kreisfreie StädteStuttgart, Landeshauptstadt; Esslingen, Landkreis
Betroffene Wahlkreise (des Bundes)Stuttgart II (259); Esslingen (261)

1.4 Der Anmeldung zugrundegelegte Alternativenprüfung

Aufgrund der Topografie stellt die B 10 die Hauptzufahrt nach Stuttgart aus südöstlicher Richtung dar. Die enge Knotenpunktsfolge und die begrenzte lichte Weite der meisten Überführungsbauwerke schließen eine Umnutzung des Standstreifens als zusätzlichen Fahrstreifen aus. Für den BVWP 2003 wurde als Verbindung zwischen der A 8 und der B 10 ein Neubau der B 312 untersucht, letztendlich aber nicht im BVWP aufgenommen. Eine derartige Querspange südöstlich von Stuttgart hätte nach der Verkehrsuntersuchung von 2007 zu einer Reduzierung des Verkehrsaufkommens auf der B 10 westlich von Plochingen geführt. Da es sich um einen Ausbau im Bestand handelt, wurden keine alternativen Trassen für die B 10 untersucht.

1.5 Verkehrsbelastungen im Bezugs- und Planfall

Die Quelle für die nachfolgenden Karten ist das Geodatenzentrum des Bundesamtes für Kartographie und Geodäsie (BKG).

Quellbild nicht vorhanden
Abb. 2: Kfz-Querschnittsbelastungen des DTVw im Bezugsfall 2030

Quellbild nicht vorhanden
Abb. 3: Lkw-Querschnittsbelastungen des DTVw im Bezugsfall 2030

Quellbild nicht vorhanden
Abb. 4: Kfz-Querschnittsbelastungen des DTVw im Planfall 2030

Quellbild nicht vorhanden
Abb. 5: Lkw-Querschnittsbelastungen des DTVw im Planfall 2030

Quellbild nicht vorhanden
Abb. 6: Querschnittsbezogene Kfz-Belastungsdifferenzen des DTVw zwischen dem Planfall und dem Bezugsfall 2030

Quellbild nicht vorhanden
Abb. 7: Querschnittsbezogene Lkw-Belastungsdifferenzen des DTVw zwischen dem Planfall und dem Bezugsfall 2030

1.6 Zentrale verkehrliche / physikalische Wirkungen

Kenngröße  Wirkungen  
Verkehrsbelastungen auf dem Projekt
mittlere Kfz-Belastungen
im Bezugsfall76.000Kfz/Tag
im Planfall80.000Kfz/Tag
mittlerer Lkw-Anteil
im Bezugsfall13%
im Planfall12%
Verkehrswirkungen im Planfall
Veränderung der Betriebsleistung im Personenverkehr (PV)4,40Mio. Pkw-km/a
(88 % Fahrzweck Privat, 12 % Fahrzweck Geschäft)
davon aus induziertem Verkehr0,00Mio. Pkw-km/a
nachrichtlich aus Modal - verlagertem Verkehr0,00Mio. Pkw-km/a
Veränderung der Fahrzeugeinsatzzeiten im PV-2,33Mio. Pkw-h/a
(88 % Fahrzweck Privat, 12 % Fahrzweck Geschäft)
davon aus induziertem Verkehr0,00Mio. Pkw-h/a
nachrichtlich aus Modal - verlagertem Verkehr0,00Mio. Pkw-h/a
Veränderung der Reisezeit im PV-3,26Mio. Personen-h/a
(91 % Fahrzweck Privat, 9 % Fahrzweck Geschäft)
davon aus induziertem Verkehr0,00Mio. Personen-h/a
nachrichtlich aus Modal - verlagertem Verkehr0,00Mio. Personen-h/a
Veränderung der Betriebsleistung Güterverkehr (GV)-0,04Mio. Lkw-km/a
Veränderung der Fahrzeugeinsatzzeiten im GV-0,12Mio. Lkw-h/a
Fahrzeitdifferenz im Lkw-Verkehr mit Fahrtweiten < 50 km-0,07Mio. Lkw-h/a
Fahrzeitdifferenz im Lkw-Verkehr mit Fahrtweiten ≥ 50 km-0,05Mio. Lkw-h/a
Veränderung der Kraftstoffverbräuche (PV+GV)
Benzin3,47Mio. l/a
Diesel2,39Mio. l/a
Gas1,46Mio. l/a
Elektro0,09Mio. kWh/a
Veränderung der Abgasemissionen (PV+GV)PkwLkwKfz
Stickoxid-Emissionen (NOx)33,530,8334,36t/a
Kohlenmonoxid-Emissionen (CO)407,20-3,70403,49t/a
Kohlendioxid-Emissionen (CO2)17.269,40858,6618.128,06t/a
Kohlenwasserstoff-Emissionen (HC)3,34-0,093,25t/a
Feinstaub-Emissionen (PM)0,980,010,99t/a
Schwefeldioxid-Emissionen (SO2)0,080,000,09t/a
Veränderung der Zuverlässigkeit
Summendifferenz der Standardabweichungen
der Reisezeitverluste über alle Routen
0,00Tsd. h/a
Veränderung der Trennwirkungen-8,67Tsd. Personen-h/a

1.7 Nutzen-Kosten-Analyse (Modul A)

Jährliche
Nutzen
[Mio.
€/Jahr]
Barwert
der Nutzen
[Mio. €]
Veränderung der Betriebskosten im Personen- und GüterverkehrNB4,37596,474
Fahrzeugvorhaltekosten1,00622,189
Betriebsführungskosten (Personal)9,362206,433
Betriebsführungskosten (Betrieb)-5,993-132,148
Veränderung der Instandhaltungs- und Betriebskosten der VerkehrswegeNW-0,081-1,783
Veränderung der VerkehrssicherheitNS0,3036,684
Veränderung der Reisezeit im PersonenverkehrNRZ18,199401,269
davon Reisezeitnutzen aus Einzelreisezeitgewinnen < 1 min2,67058,866
Veränderung der Transportzeit der Ladung im GüterverkehrNTZ0,3427,535
Veränderung der impliziten NutzenNI0,0000,000
Veränderung der Lebenszyklusemissionen von Treibhausgasen der InfrastrukturNL-0,328-7,231
Veränderung der GeräuschbelastungNG0,0771,692
InnerortsNGi0,0771,692
AusserortsNGa0,0000,000
Veränderung der AbgasbelastungenNA-3,307-72,917
Stickoxid-Emissionen (NOx)NA1-0,529-11,667
Kohlenmonoxid-Emissionen (CO)NA2-0,025-0,552
Kohlendioxid-Emissionen (CO2)NA3-2,629-57,958
Kohlenwasserstoff-Emissionen (HC)NA4-0,006-0,122
Feinstaub-Emissionen (PM)NA5-0,118-2,593
Schwefeldioxid-Emissionen (SO2)NA6-0,001-0,025
Veränderung der innerörtlichen TrennwirkungenNT0,0551,223
Veränderung der ZuverlässigkeitNZ0,0000,000
Gesamtnutzen19,635432,947

Kosten

Bewertungsrelevante KostenKosten
[Mio. €]
Barwert
der Kosten
[Mio. €]
Planungskosten10,37-
Aus- und Neubaukosten61,92-
Summe bewertungsrelevanter Investitionskosten72,2961,187

Nutzen-Kosten-Verhältnis

Barwert des Nutzens432,9 Mio. €
Barwert der bewertungsrelevanten Investitionskosten61,2 Mio. €
Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV)7,1

Grundlagen der Barwertermittlung
Dauer der noch ausstehenden Planungen120 Monate
Dauer der Bauphase30 Monate
Dauer der Betriebsphase (mittlere über alle Anlagenteile gewichtete Nutzungsdauer)39 Jahre

1.8 Umwelt- und Naturschutzfachliche Beurteilung (Modul B)

Ergebnisübersicht

Umweltbeitrag Teil 1: Nutzensumme Umwelt [Mio. Euro Barwert]-78,456

Umweltbeitrag Teil 2: Umwelt-Betroffenheit [gering/mittel/hoch] oder "Projekt planfestgestellt"mittel
Das Ausbauprojekt zwischen Dreieck Sruttgart-Neckarpark und Plochinger Dreieck verläuft unmittelbar südlich parallel zum Neckar durch Siedlungs- und Gewerbebereiche. Der umweltfachlich wohl sensibelste Bereich befindet sich im Bereich T3. Hier verläuft die Trasse unmittelbar angrenzend entlang eines FFH-Gebietes, eines Landschaftschutzgebiets sowie eines Kern- und Großraums für naturnahe Waldlebensräume.

Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen

Umweltbeitrag Teil 1
(monetarisierte Umweltkriterien, übernommen aus der Nutzen-Kosten-Analyse)

Beschreibung Bewertung
Nr. Kriterium Differenz Planfall-Bezugsfall Nutzen [Mio. €/a]Barwert
[Mio. €]
1.13) Veränderung der Anzahl von Verkehrslärm betroffenen Einwohner (innerörtlicher Anteil)- - 0,0771,692
Neubelastung oder stärker betroffen 0Einw. - -
Entlastung 1.318 Einw. - -
1.2 Veränderung der Geräuschbelastung außerorts (fiktive außerörtliche Lärmschutzwand)0,0 Tsd. qm0,0000,000
1.3 Kohlendioxid-Emissionen (CO2) (bestehend aus CO2 aus Betrieb und CO2-Äquivalenten aus Lebenszyklusemissionen) 20.389,602 t/a -2,957 -65,189
1.4 Luftschadstoff-Emissionen
Stickoxid-Emissionen (NOX) 34,359 t/a -0,529 -11,667
Kohlenmonoxid-Emissionen (CO) 403,494 t/a -0,025 -0,552
Kohlenwasserstoff-Emissionen (HC) 3,253 t/a -0,006 -0,122
Feinstaub-Emissionen 0,990 t/a -0,118 -2,593
Schwefeldioxid-Emissionen (SO2) 0,087 t/a -0,001 -0,025
Nutzensumme Umwelt-78,456

3) Die konkrete Ermittlung der Lärmbetroffenheit und des notwendigen Lärmschutzes im Bereich des Projektes erfolgt in nachgelagerten Planungs- und Genehmigungsverfahren.

Umweltbeitrag Teil 2
(nicht-monetarisierte Kriterien)

Nr. Kriterium Beschreibung Bewertung
absolut Betroffenheit
pro Strecken km
je Kriterium
2.1 Inanspruchnahme / Beeinträchtigung Naturschutzvorrangflächen mit herausragender Bedeutung - ha - ha/km gering
2.2 Erhebliche Beeinträchtigung von Natura 2000-Gebieten mittel
Erhebliche Beeinträchtigung nicht ausgeschlossen 2 Anzahl Gebiete-- -
Erhebliche Beeinträchtigung wahrscheinlich 0 Anzahl Gebiete - - -
2.3 Inanspruchnahme von unzerschnittenen Kernräumen (UFR 250) - ha - ha/km gering
2.4 Zerschneidung von unzerschnittenen Großräumen und Lebensraumachsen/-korridoren (BfN-Lebensraumnetzwerke) gering
1a) Neubau: Zerschneidung von unzerschnittenen Großräumen (UFR 1.000/1.500: Feucht-, Trocken- und Waldlebensräume) - km - km/km -
1b) Neubau: Zerschneidung von unzerschnittenen Großsäuger-Lebensräumen (UFR 1.500) - km - km/km -
1c) Neubau: Zerschneidung von Lebensraumachsen/-korridoren - Anzahl - - -
2) Ausbau: Wiedervernetzung von Lebensraumnetzwerken 0 Anzahl - - -
2.5 Flächeninanspruchnahme 27,0 ha - - -
2.6 Durchfahrung von Überschwemmungsgebieten - km - km/km gering
2.7 Durchfahrung von Wasserschutzgebieten - km - km/km gering
2.8 Zerschneidung Unzerschnittener verkehrsarmer Räume (UZVR) - ha - - gering
2.9 Inanspruchnahme / Beeinträchtigung von Vorrangflächen des (Kultur-)Landschaftsschutzes - ha - ha/km gering

Zusätzliche bewertungsrelevante Sachverhalte

1Trassenführung verursacht nur indirekte Betroffenheiten-
2 Querungshilfen eingeplant -
3 Bündelungsmöglichkeit mit bestehenden Vorbelastungen -
4 Sonstiges: -
  -
Die zusätzlichen Sachverhalte führen
zur Heraufstufung des Ergebnisses, d. h. das Vorhaben wird aus Umweltsicht kritischer eingestuft, als nur die Bewertung nach Umweltbeitrag 1 und 2 ergibt-
zu keiner Veränderung des ErgebnissesX
zur Herabstufung des Ergebnisses, d. h. das Vorhaben wird aus Umweltsicht weniger kritisch eingestuft, als nur die Bewertung nach Umweltbeitrag 1 und 2 ergibt-

Eine Kartendarstellung für ein Hauptprojekt, welches Teilprojekte enthält, ist nicht vorgesehen. Es wird auf die Kartendarstellungen der Teilprojekte verwiesen.

1.9 Raumordnerische Beurteilung (Modul C)

Nicht bewertungsrelevant.

1.10 Städtebauliche Beurteilung (Modul D)

Gesamtergebnis

Das Projekt besitzt keine städtebauliche Bedeutung.

Begründung

Bei einer erwogenen Realisierung der Maßnahme werden im Vergleich zur Situation im Bezugsfall auf allen betroffenen Streckenabschnitten nur geringe Unterschiede in den Verkehrsintensitäten, auftreten. Wirksamkeiten oder Beeinträchtigungen können daher nicht ausgewiesen werden. Städtebauliche Potentiale lassen sich deshalb voraussichtlich nicht oder nur auf niedrigem Niveau aktivieren.

Maßnahmewirkungen

Entlastungswirkungen

Entlastungen auf Streckenabschnitten mit der Hauptwirkung im Straßenraum und der Möglichkeit einer anderen Raumnutzung (Straßenraumeffekte)
 Innerörtliche Entlastungen stellen sich ein auf -
 Die Entlastungen führen in keinem Fall zu signifikanten Wirkungen.
 
    -
Entlastungen, die Aufwertungen in der Straßenrandnutzung wie Fassadensanierung, Umgestaltungen, Umnutzungen etc. ermöglichen (Sanierungseffekte)
 Innerörtliche Entlastungen stellen sich ein auf -
 Die Entlastungen führen in keinem Fall zu signifikanten Wirkungen.
 
    -
Entlastungen mit der Wirkung auf benachbarte Siedlungsareale, die durch die Verringerung der Verkehrsintensitäten in Verbindung mit den Netzanschlussmöglichkeiten Qualitätsgewinne z.B. durch Umorganisation ihrer Erschließung oder Verbesserung der Erreichbarkeit erhalten (Flächen- und Erschließungseffekte)
 Verbesserungen stellen sich ein für -
 Die Entlastungen führen in keinem Fall zu signifikanten Wirkungen.
 
    -

1.11 Ergänzende Betrachtungen

Nicht bewertungsrelevant.