Projektinformationssystem (PRINS) zum Bundesverkehrswegeplan 2030
ProjektinfoAbb. 1: Lage der Maßnahme |
Projektnummer | B016-G031-BY |
Bundesland | Bayern |
Straße | B 16 |
Verbindungsfunktionsstufe 0/1 | Nein |
Anzahl der Teilprojekte | 7 |
Länge | 32,1 km |
Bautyp(en), Bauziel(e) | 2-streifiger Neubau / 3-streifiger Neubau |
Planungsstände1) | Linienbestimmung in Vorbereitung seit 16.09.2013 ohne Planungsbeginn seit 29.08.2013 |
Künftige mittlere Verkehrsbelastung | |
im Bezugsfall 2030 | 0 Kfz/24h |
im Planfall 2030 | - Kfz/24h |
1) Die Planungsstände beziehen sich auf den Zeitpunkt der Anmeldung.
Dringlichkeitseinstufung | siehe Teilprojekte |
Kostenbestandteile | [Mio. €] | Kosten Dritter | [Mio. €] |
---|---|---|---|
Gesamtprojektkosten (Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014) | 98,8 | - | - |
Ausbau-/Neubaukosten (Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014) | 98,8 | davon | |
Länder | 0,0 | ||
Kommunen | 0,0 | ||
Deutsche Bahn | 1,0 | ||
Sonstige | 1,0 | ||
Summe Dritter | 2,0 | ||
Erhaltungs- bzw. Ersatzkosten (Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014) | 0,0 | - | - |
Haushaltsrelevante Projektkosten BVWP (Bruttogesamtprojektkosten abzüglich Kosten Dritter und abzüglich Erhaltungskosten, Preisstand 2014) | 96,8 | - | - |
Bewertungsrelevante Ausbau-/Neubaukosten (Nettokosten, inkl. Planungskosten, Preisstand 20122)) | 96,3 | - | - |
2) Für die gesamtwirtschaftliche Bewertung wird bei allen Verkehrsträgern der Preisstand 2012 gewählt.
Bewertungsergebnisse | Projektbewertung |
---|---|
Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) (Modul A) | siehe Teilprojekte |
Umweltbetroffenheit (Modul B) | hoch |
Raumordnerische Bedeutung (Modul C) | nicht bewertungsrelevant |
Städtebauliche Bedeutung (Modul D) | mittel |
Dringlichkeitsbegründung und Nutzen-Kosten-Verhältnis siehe Teilprojekte.
Die B16 ist in Schwaben eine wichtige Nord-Südverbindung mit einer hohen gebietsstrukturellen Funktion. Zwischen der A8 (AS Günzburg) und der A96 (AS Mindelheim) werden die Mittelzentren Günzburg, Krumbach und Mindelheim miteinander verbunden. Zudem dient die B16 als Autobahnzubringer für den gesamten mittelschwäbischen Raum. Durch die vielen vorhandenen Ortsdurchfahrten entstehen insbesondere für den Fernverkehr erhebliche Reisezeitverluste. Aufgrund der überwiegend ländlich strukturierten Ortschaften und dem damit verbunden überdurchschnittlichen landwirtschaftlichen Verkehr treten in Ortsdurchfahrten auch vermehrt Beeinträchtigungen der Verkehrssicherheit auf. Die örtlichen Gegebenheiten in den Orten lassen jedoch keinen verkehrsgerechten und verkehrssicheren Ausbau zu. Nur durch die Realisierung der geplanten Ortsumfahrungen lassen sich die Reisezeiten deutlich verkürzen und die verkehrlichen Defizite beseitigen. Ziel des Projektes ist eine entsprechend ihrer überregionalen Bedeutung verkehrssicher ausgebaute B16.
Der in den nachfolgend aufgeführten, herunterzuladenden Lageplänen dargestellte Verlauf des Projekts stellt eine der Lösungsmöglichkeiten dar. Dieser Verlauf liegt der gesamtwirtschaftlichen, umweltfachlichen, städtebaulichen und raumordnerischen Bewertung bzw. Beurteilung zugrunde. In den nachfolgenden Planungsstufen kann sich der Verlauf verändern. In diesem Fall wird regelmäßig eine neue gesamtwirtschaftliche Bewertung zum Nachweis der Bauwürdigkeit des Projekts durchgeführt.
Länderübergreifendes Projekt | nein |
Betroffene Bundesländer | Bayern |
Betroffene Kreise/kreisfreie Städte | Günzburg, Landkreis; Unterallgäu, Landkreis |
Betroffene Wahlkreise (des Bundes) | Neu-Ulm (255); Ostallgäu (257) |
Siehe Teilprojekte.
Siehe Teilprojekte.
Siehe Teilprojekte.
Gesamtwirtschaftliche Bewertungsdaten liegen nur für die Teilprojekte und nicht für das Hauptprojekt vor. Der Umweltbeitrag Teil 1 entfällt deshalb für das Hauptprojekt.
Umweltbeitrag Teil 2: Umwelt-Betroffenheit [gering/mittel/hoch] oder "Projekt planfestgestellt" | hoch |
Das Neubauprojekt liegt in relativ ebener bis leicht bewegter Landschaft. Es verläuft überwiegend auf Grünland, z.T. auch auf Acker. Waldgebiete sind nur randlich betroffen. Ein VSG wird im südlichen Teil abgeschnitten und ein FFH-Gebiet liegt in der Wirkzone (T5). Hier sind bereits CEF-Maßnahmen genannt worden. Jedoch ist von einer erheblichen Beeinträchtigung für das VSG auszugehen. Für das FFH-Gebiet sind erhebliche Beeinträchtigungen nicht ausgeschlossen. Laut Angabe des Landes liegen noch keine Verträglichkeitsprüfungen vor. Großflächig werden auch Großsäugerlebensräume (BfN) und Großräume (Feuchtlebensräume) (BfN) durchfahren (T1, T2, T3, T4 und T7). In T1 und T5 liegen je ein Kernraum und in T5 ein weiterer Großraum (Feuchtlebensräume) (BfN) in der Wirkzone. Es wird ein UZVR zerschnitten, der jedoch mit einer Restgröße von > 100 km² erhalten bleibt (T3). Aufgrund der beschriebenen Betroffenheiten, vor allem des Vogelschutzgebiets und des BfN-Lebensraumnetzwerks, hat das Projekt ein hohes Konfliktpotenzial. |
Eine Kartendarstellung für ein Hauptprojekt, welches Teilprojekte enthält, ist nicht vorgesehen. Es wird auf die Kartendarstellungen der Teilprojekte verwiesen.
Das Projekt besitzt eine mittlere städtebauliche Bedeutung.
Es sind Wirkungen auf mittlerem Niveau bei nur geringen Zusatzbelastungen zu erwarten. In der Gesamtschau führt dies zur obengenannten Bewertung.
Beiträge der einzelnen Effekte zum Gesamtergebnis und zusammenfassende Beurteilung:
Straßenraumeffekte | Sanierungseffekte | Flächen- und Erschließungseffekte | |
---|---|---|---|
Wirksamkeitsgrad | 60,0% | 23,0% | 0,0% |
Beeinträchtigungsgrad | 0,0% | 17,0% | 0,0% |
Wirkungsumfang | 7.900 m | 3.400 m | 0 Einw. |
Bewertung der pos. Wirkungen | ++ | + | |
Bewertung der neg. Wirkungen | - | ||
Zusammenfassende städtebauliche Bedeutung | mittel |
Hinweis: Das Projekt ist mit seinen Wirkungsbereichen am Ende des Abschnitts kartografisch dargestellt.
Entlastungen auf Streckenabschnitten mit der Hauptwirkung im Straßenraum und der Möglichkeit einer anderen Raumnutzung (Straßenraumeffekte) | ||
Innerörtliche Entlastungen stellen sich ein auf | 7.100 m (90% Längenanteil) | |
Entlastungen, die dabei zu signifikanten Erhöhungen der Umgestaltungspotentiale beitragen, stellen sich ein auf | 4.800 m (60% Längenanteil) | |
Ortslagen, in denen sich signifikante Erhöhungen der Umgestaltungspotentiale einstellen: Ichenhausen, Ichenhausen-Hochwang, Jettingen-Scheppach-Jettingen, Kötz-Kleinkötz, Krumbach (Schwaben)-Niederraunau, Pfaffenhausen | ||
Entlastungen, die Aufwertungen in der Straßenrandnutzung wie Fassadensanierung, Umgestaltungen, Umnutzungen etc. ermöglichen (Sanierungseffekte) | ||
Innerörtliche Entlastungen stellen sich ein auf | 2.800 m (83% Längenanteil) | |
Entlastungen, die dabei zu signifikanten Erhöhungen der Sanierungspotentiale beitragen, stellen sich ein auf | 800 m (23% Längenanteil) | |
Ortslagen, in denen sich signifikante Erhöhungen der Sanierungspotentiale einstellen: Ichenhausen | ||
Entlastungen mit der Wirkung auf benachbarte Siedlungsareale, die durch die Verringerung der Verkehrsintensitäten in Verbindung mit den Netzanschlussmöglichkeiten Qualitätsgewinne z.B. durch Umorganisation ihrer Erschließung oder Verbesserung der Erreichbarkeit erhalten (Flächen- und Erschließungseffekte) | ||
Verbesserungen stellen sich ein für | - | |
Die Entlastungen führen in keinem Fall zu signifikanten Wirkungen. | ||
- |
Beeinträchtigungen mit der Hauptwirkung im Straßenraum und der Reduktion von Umgestaltungspotentialen (Straßenraumeffekte) | ||
Zusätzliche Belastungen stellen sich innerorts ein auf | 800 m (10% Längenanteil) | |
Die Belastungen führen in keinem Fall zu signifikanten nachteiligen Wirkungen. | ||
- | ||
Beeinträchtigungen, die zu qualitativen Abwertungen der Straßenrandnutzung führen können (Sanierungseffekte) | ||
Zusätzliche Belastungen stellen sich innerorts ein auf | 600 m (17% Längenanteil) | |
Belastungen, die dabei zu erschwerter Randnutzung führen können (mit Folgen wie z.B. Sanierungsrückstau oder Wohnungsleerstand), stellen sich ein auf | 600 m (17% Längenanteil) | |
Ortslagen, in denen erhöhte Risiken erschwerter Randnutzung entstehen: Mindelheim | ||
Beeinträchtigungen mit der Wirkung auf benachbarte Siedlungsareale, die durch die Erhöhung von Verkehrsintensitäten im Hinblick auf die Netzanschlüsse Qualitätseinbußen erfahren, z.B. wegen Verschlechterung ihrer Erschließung (Flächen- und Erschließungseffekte) | ||
Beeinträchtigende Wirkungen stellen sich ein für | - | |
Die Belastungen führen in keinem Fall zu signifikanten nachteiligen Wirkungen. | ||
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Städtebauliche Beurteilung (© GeoBasis-DE / BKG 2013 (Daten verändert))
Abb. 2: Städtebauliche Beurteilung
Abb. 3: Legende zu Abbildung 2