1 Gesamtprojekt

B 16 Günzburg (A 8) - Mindelheim (A 96) [Variante]

1.1 Übersicht

Quellbild nicht vorhanden
Abb. 1: Lage der Maßnahme

1.2 Grunddaten

ProjektnummerB016-G031-BY
BundeslandBayern
StraßeB 16
Verbindungsfunktionsstufe 0/1Nein
Anzahl der Teilprojekte7
Länge32,1 km
Bautyp(en), Bauziel(e)2-streifiger Neubau /
3-streifiger Neubau
Planungsstände1)Linienbestimmung in Vorbereitung seit 16.09.2013
ohne Planungsbeginn seit 29.08.2013
Künftige mittlere Verkehrsbelastung
im Bezugsfall 20300 Kfz/24h
im Planfall 2030- Kfz/24h

1) Die Planungsstände beziehen sich auf den Zeitpunkt der Anmeldung.

Dringlichkeitseinstufungsiehe Teilprojekte

Kostenbestandteile[Mio. €]Kosten
Dritter
[Mio. €]
Gesamtprojektkosten
(Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014)
98,8--
Ausbau-/Neubaukosten
(Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014)

98,8
davon
Länder0,0
Kommunen0,0
Deutsche Bahn1,0
Sonstige1,0
Summe Dritter2,0
Erhaltungs- bzw. Ersatzkosten
(Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014)
0,0--
Haushaltsrelevante Projektkosten BVWP
(Bruttogesamtprojektkosten abzüglich Kosten Dritter und abzüglich Erhaltungskosten, Preisstand 2014)
96,8--
Bewertungsrelevante Ausbau-/Neubaukosten
(Nettokosten, inkl. Planungskosten, Preisstand 20122))
96,3--

2) Für die gesamtwirtschaftliche Bewertung wird bei allen Verkehrsträgern der Preisstand 2012 gewählt.


BewertungsergebnisseProjektbewertung
Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) (Modul A)siehe Teilprojekte
Umweltbetroffenheit (Modul B)hoch
Raumordnerische Bedeutung (Modul C)nicht bewertungsrelevant
Städtebauliche Bedeutung (Modul D)mittel

Begründung der Dringlichkeitseinstufung

Dringlichkeitsbegründung und Nutzen-Kosten-Verhältnis siehe Teilprojekte.

Der Anmeldung zugrunde gelegte Notwendigkeit aus Sicht des Landes

Die B16 ist in Schwaben eine wichtige Nord-Südverbindung mit einer hohen gebietsstrukturellen Funktion. Zwischen der A8 (AS Günzburg) und der A96 (AS Mindelheim) werden die Mittelzentren Günzburg, Krumbach und Mindelheim miteinander verbunden. Zudem dient die B16 als Autobahnzubringer für den gesamten mittelschwäbischen Raum. Durch die vielen vorhandenen Ortsdurchfahrten entstehen insbesondere für den Fernverkehr erhebliche Reisezeitverluste. Aufgrund der überwiegend ländlich strukturierten Ortschaften und dem damit verbunden überdurchschnittlichen landwirtschaftlichen Verkehr treten in Ortsdurchfahrten auch vermehrt Beeinträchtigungen der Verkehrssicherheit auf. Die örtlichen Gegebenheiten in den Orten lassen jedoch keinen verkehrsgerechten und verkehrssicheren Ausbau zu. Nur durch die Realisierung der geplanten Ortsumfahrungen lassen sich die Reisezeiten deutlich verkürzen und die verkehrlichen Defizite beseitigen. Ziel des Projektes ist eine entsprechend ihrer überregionalen Bedeutung verkehrssicher ausgebaute B16.

1.3 Lage der Trasse und betroffene Kreise

Wichtiger Hinweis

Der in den nachfolgend aufgeführten, herunterzuladenden Lageplänen dargestellte Verlauf des Projekts stellt eine der Lösungsmöglichkeiten dar. Dieser Verlauf liegt der gesamtwirtschaftlichen, umweltfachlichen, städtebaulichen und raumordnerischen Bewertung bzw. Beurteilung zugrunde. In den nachfolgenden Planungsstufen kann sich der Verlauf verändern. In diesem Fall wird regelmäßig eine neue gesamtwirtschaftliche Bewertung zum Nachweis der Bauwürdigkeit des Projekts durchgeführt.

Betroffene Kreise

Länderübergreifendes Projektnein
Betroffene BundesländerBayern
Betroffene Kreise/kreisfreie StädteGünzburg, Landkreis; Unterallgäu, Landkreis
Betroffene Wahlkreise (des Bundes)Neu-Ulm (255); Ostallgäu (257)

1.4 Der Anmeldung zugrundegelegte Alternativenprüfung

Siehe Teilprojekte.

1.5 Verkehrsbelastungen im Bezugs- und Planfall

Siehe Teilprojekte.

1.6 Zentrale verkehrliche / physikalische Wirkungen

Siehe Teilprojekte.

1.7 Nutzen-Kosten-Analyse (Modul A)

Siehe Teilprojekte.

1.8 Umwelt- und Naturschutzfachliche Beurteilung (Modul B)

Gesamtwirtschaftliche Bewertungsdaten liegen nur für die Teilprojekte und nicht für das Hauptprojekt vor. Der Umweltbeitrag Teil 1 entfällt deshalb für das Hauptprojekt.

Ergebnisübersicht

Umweltbeitrag Teil 2: Umwelt-Betroffenheit [gering/mittel/hoch] oder "Projekt planfestgestellt"hoch
Das Neubauprojekt liegt in relativ ebener bis leicht bewegter Landschaft. Es verläuft überwiegend auf Grünland, z.T. auch auf Acker. Waldgebiete sind nur randlich betroffen. Ein VSG wird im südlichen Teil abgeschnitten und ein FFH-Gebiet liegt in der Wirkzone (T5). Hier sind bereits CEF-Maßnahmen genannt worden. Jedoch ist von einer erheblichen Beeinträchtigung für das VSG auszugehen. Für das FFH-Gebiet sind erhebliche Beeinträchtigungen nicht ausgeschlossen. Laut Angabe des Landes liegen noch keine Verträglichkeitsprüfungen vor. Großflächig werden auch Großsäugerlebensräume (BfN) und Großräume (Feuchtlebensräume) (BfN) durchfahren (T1, T2, T3, T4 und T7). In T1 und T5 liegen je ein Kernraum und in T5 ein weiterer Großraum (Feuchtlebensräume) (BfN) in der Wirkzone. Es wird ein UZVR zerschnitten, der jedoch mit einer Restgröße von > 100 km² erhalten bleibt (T3). Aufgrund der beschriebenen Betroffenheiten, vor allem des Vogelschutzgebiets und des BfN-Lebensraumnetzwerks, hat das Projekt ein hohes Konfliktpotenzial.

Eine Kartendarstellung für ein Hauptprojekt, welches Teilprojekte enthält, ist nicht vorgesehen. Es wird auf die Kartendarstellungen der Teilprojekte verwiesen.

1.9 Raumordnerische Beurteilung (Modul C)

Nicht bewertungsrelevant.

1.10 Städtebauliche Beurteilung (Modul D)

Gesamtergebnis

Das Projekt besitzt eine mittlere städtebauliche Bedeutung.

Begründung

Es sind Wirkungen auf mittlerem Niveau bei nur geringen Zusatzbelastungen zu erwarten. In der Gesamtschau führt dies zur obengenannten Bewertung.

Beiträge der einzelnen Effekte zum Gesamtergebnis und zusammenfassende Beurteilung:

StraßenraumeffekteSanierungseffekteFlächen- und Erschließungseffekte
Wirksamkeitsgrad60,0%23,0%0,0%
Beeinträchtigungsgrad 0,0%17,0%0,0%
Wirkungsumfang 7.900 m3.400 m0 Einw.
Bewertung der pos. Wirkungen+++
Bewertung der neg. Wirkungen-
Zusammenfassende städtebauliche Bedeutungmittel

Hinweis: Das Projekt ist mit seinen Wirkungsbereichen am Ende des Abschnitts kartografisch dargestellt.

Maßnahmewirkungen

Entlastungswirkungen

Entlastungen auf Streckenabschnitten mit der Hauptwirkung im Straßenraum und der Möglichkeit einer anderen Raumnutzung (Straßenraumeffekte)
 Innerörtliche Entlastungen stellen sich ein auf 7.100 m (90% Längenanteil)
 Entlastungen, die dabei zu signifikanten Erhöhungen der Umgestaltungspotentiale beitragen, stellen sich ein auf 4.800 m (60% Längenanteil)
 Ortslagen, in denen sich signifikante Erhöhungen der Umgestaltungspotentiale einstellen:
    Ichenhausen, Ichenhausen-Hochwang, Jettingen-Scheppach-Jettingen, Kötz-Kleinkötz, Krumbach (Schwaben)-Niederraunau, Pfaffenhausen
Entlastungen, die Aufwertungen in der Straßenrandnutzung wie Fassadensanierung, Umgestaltungen, Umnutzungen etc. ermöglichen (Sanierungseffekte)
 Innerörtliche Entlastungen stellen sich ein auf 2.800 m (83% Längenanteil)
 Entlastungen, die dabei zu signifikanten Erhöhungen der Sanierungspotentiale beitragen, stellen sich ein auf 800 m (23% Längenanteil)
 Ortslagen, in denen sich signifikante Erhöhungen der Sanierungspotentiale einstellen:
    Ichenhausen
Entlastungen mit der Wirkung auf benachbarte Siedlungsareale, die durch die Verringerung der Verkehrsintensitäten in Verbindung mit den Netzanschlussmöglichkeiten Qualitätsgewinne z.B. durch Umorganisation ihrer Erschließung oder Verbesserung der Erreichbarkeit erhalten (Flächen- und Erschließungseffekte)
 Verbesserungen stellen sich ein für -
 Die Entlastungen führen in keinem Fall zu signifikanten Wirkungen.
 
    -

Belastungswirkungen

Beeinträchtigungen mit der Hauptwirkung im Straßenraum und der Reduktion von Umgestaltungspotentialen (Straßenraumeffekte)
 Zusätzliche Belastungen stellen sich innerorts ein auf 800 m (10% Längenanteil)
 Die Belastungen führen in keinem Fall zu signifikanten nachteiligen Wirkungen.
 
    -
Beeinträchtigungen, die zu qualitativen Abwertungen der Straßenrandnutzung führen können (Sanierungseffekte)
 Zusätzliche Belastungen stellen sich innerorts ein auf 600 m (17% Längenanteil)
 Belastungen, die dabei zu erschwerter Randnutzung führen können (mit Folgen wie z.B. Sanierungsrückstau oder Wohnungsleerstand), stellen sich ein auf 600 m (17% Längenanteil)
 Ortslagen, in denen erhöhte Risiken erschwerter Randnutzung entstehen:
    Mindelheim
Beeinträchtigungen mit der Wirkung auf benachbarte Siedlungsareale, die durch die Erhöhung von Verkehrsintensitäten im Hinblick auf die Netzanschlüsse Qualitätseinbußen erfahren, z.B. wegen Verschlechterung ihrer Erschließung (Flächen- und Erschließungseffekte)
 Beeinträchtigende Wirkungen stellen sich ein für -
 Die Belastungen führen in keinem Fall zu signifikanten nachteiligen Wirkungen.
 
    -

Quellbild nicht vorhanden

Städtebauliche Beurteilung (© GeoBasis-DE / BKG 2013 (Daten verändert))

Abb. 2: Städtebauliche Beurteilung

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Abb. 3: Legende zu Abbildung 2

1.11 Ergänzende Betrachtungen

Nicht bewertungsrelevant.