Projektinformationssystem (PRINS) zum Bundesverkehrswegeplan 2030
ProjektinfoAbb. 1: Lage der Maßnahme |
Projektnummer | B015-G070-BY |
Bundesland | Bayern |
Straße | B 15 |
Verbindungsfunktionsstufe 0/1 | Ja |
Anzahl der Teilprojekte | 6 |
Länge | 35,3 km |
Bautyp(en), Bauziel(e) | 2-streifiger Neubau / 4-streifiger Neubau |
Planungsstände1) | Vorentwurf Sichtvermerk am 06.02.2012 ohne Planungsbeginn seit 20.03.2015 |
Künftige mittlere Verkehrsbelastung | |
im Bezugsfall 2030 | 0 Kfz/24h |
im Planfall 2030 | - Kfz/24h |
1) Die Planungsstände beziehen sich auf den Zeitpunkt der Anmeldung.
Dringlichkeitseinstufung | siehe Teilprojekte |
Kostenbestandteile | [Mio. €] | Kosten Dritter | [Mio. €] |
---|---|---|---|
Gesamtprojektkosten (Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014) | 436,2 | - | - |
Ausbau-/Neubaukosten (Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014) | 436,2 | davon | |
Länder | 0,0 | ||
Kommunen | 0,0 | ||
Deutsche Bahn | 0,0 | ||
Sonstige | 0,0 | ||
Summe Dritter | 0,0 | ||
Erhaltungs- bzw. Ersatzkosten (Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014) | 0,0 | - | - |
Haushaltsrelevante Projektkosten BVWP (Bruttogesamtprojektkosten abzüglich Kosten Dritter und abzüglich Erhaltungskosten, Preisstand 2014) | 436,2 | - | - |
Bewertungsrelevante Ausbau-/Neubaukosten (Nettokosten, inkl. Planungskosten, Preisstand 20122)) | 420,0 | - | - |
2) Für die gesamtwirtschaftliche Bewertung wird bei allen Verkehrsträgern der Preisstand 2012 gewählt.
Bewertungsergebnisse | Projektbewertung |
---|---|
Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) (Modul A) | siehe Teilprojekte |
Umweltbetroffenheit (Modul B) | hoch |
Raumordnerische Bedeutung (Modul C) | nicht bewertungsrelevant |
Städtebauliche Bedeutung (Modul D) | mittel |
Dringlichkeitsbegründung und Nutzen-Kosten-Verhältnis siehe Teilprojekte.
Das Projekt soll die Räume und Oberzentren Regensburg, Landshut und Rosenheim und damit die Regierungsbezirke Oberpfalz, Niederbayern und Oberbayern sowie zentral in Nord-Süd-Richtung die querlaufenden Autobahnen A 93, A 92, A 94 und A 8 nachfragegerecht leistungsfähig verbinden. Die B 15alt ist wegen ihrer Streckencharakteristik, zahlreicher Ortsdurchfahrten, plangleicher Kreuzungen, nicht ausreichender Überholsichtweiten, fehlender Trennung der Verkehrsarten und einer nur sehr geringen Reisegeschwindigkeit nicht geeignet, diese ihr aufgrund ihrer Netzlage zukommenden Aufgaben zu übernehmen.Die Folge sind umwegige und deshalb umweltbelastende und ineffiziente Verlagerungsverkehre zwischen den genannten Räumen über die Autobahnen A93 (von Regensburg), A92 (von Landshut), A9, A99, A8 mit deren abschnittsweiser Überlastung.
Der in den nachfolgend aufgeführten, herunterzuladenden Lageplänen dargestellte Verlauf des Projekts stellt eine der Lösungsmöglichkeiten dar. Dieser Verlauf liegt der gesamtwirtschaftlichen, umweltfachlichen, städtebaulichen und raumordnerischen Bewertung bzw. Beurteilung zugrunde. In den nachfolgenden Planungsstufen kann sich der Verlauf verändern. In diesem Fall wird regelmäßig eine neue gesamtwirtschaftliche Bewertung zum Nachweis der Bauwürdigkeit des Projekts durchgeführt.
Länderübergreifendes Projekt | nein |
Betroffene Bundesländer | Bayern |
Betroffene Kreise/kreisfreie Städte | Landshut, Stadt; Landshut, Landkreis; Erding, Landkreis; Rosenheim, Landkreis |
Betroffene Wahlkreise (des Bundes) | Erding - Ebersberg (214); Landshut (228); Rosenheim (223) |
Siehe Teilprojekte.
Siehe Teilprojekte.
Siehe Teilprojekte.
Gesamtwirtschaftliche Bewertungsdaten liegen nur für die Teilprojekte und nicht für das Hauptprojekt vor. Der Umweltbeitrag Teil 1 entfällt deshalb für das Hauptprojekt.
Umweltbeitrag Teil 2: Umwelt-Betroffenheit [gering/mittel/hoch] oder "Projekt planfestgestellt" | hoch |
Das Mischprojekt ist teilweise lageidentisch mit B015-G060-BY (T1, T2 und T6). Es verbindet Landshut mit Rosenheim und verläuft in einer hügeligen Landschaft über Acker und Waldflächen und teilweise auch Grünland. Insgesamt werden drei schmale FFH-Gebiete gequert. Eines davon wird randlich durchfahren (T1), so dass erhebliche Beeinträchtigungen wahrscheinlich sind. Für die anderen beiden (T4, T6) sind sie nicht ausgeschlossen. Ein weiteres FFH-Gebiet liegt am Inn in der Wirkzone (T4), erhebliche Beeinträchtigungen sind auch nicht ausgeschlossen. Im Bereich von Isar und Rott befinden sich nationale Lebensraumkorridore (Feucht). Konkrete Aussagen zur Rott bestehen keine (T6). Das Projekt liegt nahezu vollständig in Großräumen (BfN), verbreitet Großsäugerlebensräume, aber auch Großräume (Feucht- und Waldlebensräume: T1, T5, T6, Trockenlebensräume: T1). Zudem sind Kernräume betroffen (Feucht- und Waldlebensräume: T1, T5 und T4, Trockenlebensraume: T1). Östlich liegt ein LSG in der Wirkzone (T6). Das ÜSG des Gewässers Stephansbrünnlbach wird gequert. Das Land macht keine Aussagen zu diesem ÜSG (T3). Ein UZVR wird in T5 durchfahren, bleibt jedoch mit einer Restgröße von > 100 km² erhalten. Insbesondere aufgrund der hohen Betroffenheiten von Natura 2000-Gebieten und BfN-Lebensraumnetzwerk ergibt sich für Projekt insgesamt ein hohes Konfliktpotenzial. |
Eine Kartendarstellung für ein Hauptprojekt, welches Teilprojekte enthält, ist nicht vorgesehen. Es wird auf die Kartendarstellungen der Teilprojekte verwiesen.
Das Projekt besitzt eine mittlere städtebauliche Bedeutung.
Es sind Wirkungen auf mittlerem Niveau ohne nennenswerte Zusatzbelastungen zu erwarten. In der Gesamtschau führt dies zur obengenannten Bewertung.
Beiträge der einzelnen Effekte zum Gesamtergebnis und zusammenfassende Beurteilung:
Straßenraumeffekte | Sanierungseffekte | Flächen- und Erschließungseffekte | |
---|---|---|---|
Wirksamkeitsgrad | 55,0% | 0,0% | 0,0% |
Beeinträchtigungsgrad | 0,0% | 0,0% | 0,0% |
Wirkungsumfang | 8.000 m | 0 m | 0 Einw. |
Bewertung der pos. Wirkungen | ++ | ||
Bewertung der neg. Wirkungen | |||
Zusammenfassende städtebauliche Bedeutung | mittel |
Hinweis: Das Projekt ist mit seinen Wirkungsbereichen am Ende des Abschnitts kartografisch dargestellt.
Entlastungen auf Streckenabschnitten mit der Hauptwirkung im Straßenraum und der Möglichkeit einer anderen Raumnutzung (Straßenraumeffekte) | ||
Innerörtliche Entlastungen stellen sich ein auf | 6.300 m (78% Längenanteil) | |
Entlastungen, die dabei zu signifikanten Erhöhungen der Umgestaltungspotentiale beitragen, stellen sich ein auf | 4.400 m (55% Längenanteil) | |
Ortslagen, in denen sich signifikante Erhöhungen der Umgestaltungspotentiale einstellen: Dorfen, Sankt Wolfgang, Taufkirchen (Vils), Landshut, Landshut-Schönbrunn | ||
Entlastungen, die Aufwertungen in der Straßenrandnutzung wie Fassadensanierung, Umgestaltungen, Umnutzungen etc. ermöglichen (Sanierungseffekte) | ||
Innerörtliche Entlastungen stellen sich ein auf | - | |
Die Entlastungen führen in keinem Fall zu signifikanten Wirkungen. | ||
- | ||
Entlastungen mit der Wirkung auf benachbarte Siedlungsareale, die durch die Verringerung der Verkehrsintensitäten in Verbindung mit den Netzanschlussmöglichkeiten Qualitätsgewinne z.B. durch Umorganisation ihrer Erschließung oder Verbesserung der Erreichbarkeit erhalten (Flächen- und Erschließungseffekte) | ||
Verbesserungen stellen sich ein für | - | |
Die Entlastungen führen in keinem Fall zu signifikanten Wirkungen. | ||
- |
Beeinträchtigungen mit der Hauptwirkung im Straßenraum und der Reduktion von Umgestaltungspotentialen (Straßenraumeffekte) | ||
Zusätzliche Belastungen stellen sich innerorts ein auf | 1.800 m (22% Längenanteil) | |
Die Belastungen führen in keinem Fall zu signifikanten nachteiligen Wirkungen. | ||
- | ||
Beeinträchtigungen, die zu qualitativen Abwertungen der Straßenrandnutzung führen können (Sanierungseffekte) | ||
Zusätzliche Belastungen stellen sich innerorts ein auf | - | |
Die Belastungen führen in keinem Fall zu signifikanten nachteiligen Wirkungen. | ||
- | ||
Beeinträchtigungen mit der Wirkung auf benachbarte Siedlungsareale, die durch die Erhöhung von Verkehrsintensitäten im Hinblick auf die Netzanschlüsse Qualitätseinbußen erfahren, z.B. wegen Verschlechterung ihrer Erschließung (Flächen- und Erschließungseffekte) | ||
Beeinträchtigende Wirkungen stellen sich ein für | - | |
Die Belastungen führen in keinem Fall zu signifikanten nachteiligen Wirkungen. | ||
- |
Städtebauliche Beurteilung (© GeoBasis-DE / BKG 2013 (Daten verändert))
Abb. 2: Städtebauliche Beurteilung
Abb. 3: Legende zu Abbildung 2