1 Gesamtprojekt

B 15 Landshut (A92) - Rosenheim (A8) - (3-streifig Landshut - B12)

1.1 Übersicht

Quellbild nicht vorhanden
Abb. 1: Lage der Maßnahme

1.2 Grunddaten

ProjektnummerB015-G070-BY
BundeslandBayern
StraßeB 15
Verbindungsfunktionsstufe 0/1Ja
Anzahl der Teilprojekte6
Länge35,3 km
Bautyp(en), Bauziel(e)2-streifiger Neubau /
4-streifiger Neubau
Planungsstände1)Vorentwurf Sichtvermerk am 06.02.2012
ohne Planungsbeginn seit 20.03.2015
Künftige mittlere Verkehrsbelastung
im Bezugsfall 20300 Kfz/24h
im Planfall 2030- Kfz/24h

1) Die Planungsstände beziehen sich auf den Zeitpunkt der Anmeldung.

Dringlichkeitseinstufungsiehe Teilprojekte

Kostenbestandteile[Mio. €]Kosten
Dritter
[Mio. €]
Gesamtprojektkosten
(Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014)
436,2--
Ausbau-/Neubaukosten
(Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014)

436,2
davon
Länder0,0
Kommunen0,0
Deutsche Bahn0,0
Sonstige0,0
Summe Dritter0,0
Erhaltungs- bzw. Ersatzkosten
(Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014)
0,0--
Haushaltsrelevante Projektkosten BVWP
(Bruttogesamtprojektkosten abzüglich Kosten Dritter und abzüglich Erhaltungskosten, Preisstand 2014)
436,2--
Bewertungsrelevante Ausbau-/Neubaukosten
(Nettokosten, inkl. Planungskosten, Preisstand 20122))
420,0--

2) Für die gesamtwirtschaftliche Bewertung wird bei allen Verkehrsträgern der Preisstand 2012 gewählt.


BewertungsergebnisseProjektbewertung
Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) (Modul A)siehe Teilprojekte
Umweltbetroffenheit (Modul B)hoch
Raumordnerische Bedeutung (Modul C)nicht bewertungsrelevant
Städtebauliche Bedeutung (Modul D)mittel

Begründung der Dringlichkeitseinstufung

Dringlichkeitsbegründung und Nutzen-Kosten-Verhältnis siehe Teilprojekte.

Der Anmeldung zugrunde gelegte Notwendigkeit aus Sicht des Landes

Das Projekt soll die Räume und Oberzentren Regensburg, Landshut und Rosenheim und damit die Regierungsbezirke Oberpfalz, Niederbayern und Oberbayern sowie zentral in Nord-Süd-Richtung die querlaufenden Autobahnen A 93, A 92, A 94 und A 8 nachfragegerecht leistungsfähig verbinden. Die B 15alt ist wegen ihrer Streckencharakteristik, zahlreicher Ortsdurchfahrten, plangleicher Kreuzungen, nicht ausreichender Überholsichtweiten, fehlender Trennung der Verkehrsarten und einer nur sehr geringen Reisegeschwindigkeit nicht geeignet, diese ihr aufgrund ihrer Netzlage zukommenden Aufgaben zu übernehmen.Die Folge sind umwegige und deshalb umweltbelastende und ineffiziente Verlagerungsverkehre zwischen den genannten Räumen über die Autobahnen A93 (von Regensburg), A92 (von Landshut), A9, A99, A8 mit deren abschnittsweiser Überlastung.

1.3 Lage der Trasse und betroffene Kreise

Wichtiger Hinweis

Der in den nachfolgend aufgeführten, herunterzuladenden Lageplänen dargestellte Verlauf des Projekts stellt eine der Lösungsmöglichkeiten dar. Dieser Verlauf liegt der gesamtwirtschaftlichen, umweltfachlichen, städtebaulichen und raumordnerischen Bewertung bzw. Beurteilung zugrunde. In den nachfolgenden Planungsstufen kann sich der Verlauf verändern. In diesem Fall wird regelmäßig eine neue gesamtwirtschaftliche Bewertung zum Nachweis der Bauwürdigkeit des Projekts durchgeführt.

Betroffene Kreise

Länderübergreifendes Projektnein
Betroffene BundesländerBayern
Betroffene Kreise/kreisfreie StädteLandshut, Stadt; Landshut, Landkreis; Erding, Landkreis; Rosenheim, Landkreis
Betroffene Wahlkreise (des Bundes)Erding - Ebersberg (214); Landshut (228); Rosenheim (223)

1.4 Der Anmeldung zugrundegelegte Alternativenprüfung

Alternativ zum vorliegenden Projekt wurden sowohl Projekte mit gleicher Linienführung aber anderem Straßenquerschitt als auch Projekte im Zuge der bestehenden B 15 mit Ortsumfahrungen und verschiedenen Straßenquerschnitten untersucht und zur Bewertung im Rahmen der Aufstellung des BVWP 2015 angemeldet.

1.5 Verkehrsbelastungen im Bezugs- und Planfall

Siehe Teilprojekte.

1.6 Zentrale verkehrliche / physikalische Wirkungen

Siehe Teilprojekte.

1.7 Nutzen-Kosten-Analyse (Modul A)

Siehe Teilprojekte.

1.8 Umwelt- und Naturschutzfachliche Beurteilung (Modul B)

Gesamtwirtschaftliche Bewertungsdaten liegen nur für die Teilprojekte und nicht für das Hauptprojekt vor. Der Umweltbeitrag Teil 1 entfällt deshalb für das Hauptprojekt.

Ergebnisübersicht

Umweltbeitrag Teil 2: Umwelt-Betroffenheit [gering/mittel/hoch] oder "Projekt planfestgestellt"hoch
Das Mischprojekt ist teilweise lageidentisch mit B015-G060-BY (T1, T2 und T6). Es verbindet Landshut mit Rosenheim und verläuft in einer hügeligen Landschaft über Acker und Waldflächen und teilweise auch Grünland. Insgesamt werden drei schmale FFH-Gebiete gequert. Eines davon wird randlich durchfahren (T1), so dass erhebliche Beeinträchtigungen wahrscheinlich sind. Für die anderen beiden (T4, T6) sind sie nicht ausgeschlossen. Ein weiteres FFH-Gebiet liegt am Inn in der Wirkzone (T4), erhebliche Beeinträchtigungen sind auch nicht ausgeschlossen. Im Bereich von Isar und Rott befinden sich nationale Lebensraumkorridore (Feucht). Konkrete Aussagen zur Rott bestehen keine (T6). Das Projekt liegt nahezu vollständig in Großräumen (BfN), verbreitet Großsäugerlebensräume, aber auch Großräume (Feucht- und Waldlebensräume: T1, T5, T6, Trockenlebensräume: T1). Zudem sind Kernräume betroffen (Feucht- und Waldlebensräume: T1, T5 und T4, Trockenlebensraume: T1). Östlich liegt ein LSG in der Wirkzone (T6). Das ÜSG des Gewässers Stephansbrünnlbach wird gequert. Das Land macht keine Aussagen zu diesem ÜSG (T3). Ein UZVR wird in T5 durchfahren, bleibt jedoch mit einer Restgröße von > 100 km² erhalten. Insbesondere aufgrund der hohen Betroffenheiten von Natura 2000-Gebieten und BfN-Lebensraumnetzwerk ergibt sich für Projekt insgesamt ein hohes Konfliktpotenzial.

Eine Kartendarstellung für ein Hauptprojekt, welches Teilprojekte enthält, ist nicht vorgesehen. Es wird auf die Kartendarstellungen der Teilprojekte verwiesen.

1.9 Raumordnerische Beurteilung (Modul C)

Nicht bewertungsrelevant.

1.10 Städtebauliche Beurteilung (Modul D)

Gesamtergebnis

Das Projekt besitzt eine mittlere städtebauliche Bedeutung.

Begründung

Es sind Wirkungen auf mittlerem Niveau ohne nennenswerte Zusatzbelastungen zu erwarten. In der Gesamtschau führt dies zur obengenannten Bewertung.

Beiträge der einzelnen Effekte zum Gesamtergebnis und zusammenfassende Beurteilung:

StraßenraumeffekteSanierungseffekteFlächen- und Erschließungseffekte
Wirksamkeitsgrad55,0%0,0%0,0%
Beeinträchtigungsgrad 0,0%0,0%0,0%
Wirkungsumfang 8.000 m0 m0 Einw.
Bewertung der pos. Wirkungen++
Bewertung der neg. Wirkungen
Zusammenfassende städtebauliche Bedeutungmittel

Hinweis: Das Projekt ist mit seinen Wirkungsbereichen am Ende des Abschnitts kartografisch dargestellt.

Maßnahmewirkungen

Entlastungswirkungen

Entlastungen auf Streckenabschnitten mit der Hauptwirkung im Straßenraum und der Möglichkeit einer anderen Raumnutzung (Straßenraumeffekte)
 Innerörtliche Entlastungen stellen sich ein auf 6.300 m (78% Längenanteil)
 Entlastungen, die dabei zu signifikanten Erhöhungen der Umgestaltungspotentiale beitragen, stellen sich ein auf 4.400 m (55% Längenanteil)
 Ortslagen, in denen sich signifikante Erhöhungen der Umgestaltungspotentiale einstellen:
    Dorfen, Sankt Wolfgang, Taufkirchen (Vils), Landshut, Landshut-Schönbrunn
Entlastungen, die Aufwertungen in der Straßenrandnutzung wie Fassadensanierung, Umgestaltungen, Umnutzungen etc. ermöglichen (Sanierungseffekte)
 Innerörtliche Entlastungen stellen sich ein auf -
 Die Entlastungen führen in keinem Fall zu signifikanten Wirkungen.
 
    -
Entlastungen mit der Wirkung auf benachbarte Siedlungsareale, die durch die Verringerung der Verkehrsintensitäten in Verbindung mit den Netzanschlussmöglichkeiten Qualitätsgewinne z.B. durch Umorganisation ihrer Erschließung oder Verbesserung der Erreichbarkeit erhalten (Flächen- und Erschließungseffekte)
 Verbesserungen stellen sich ein für -
 Die Entlastungen führen in keinem Fall zu signifikanten Wirkungen.
 
    -

Belastungswirkungen

Beeinträchtigungen mit der Hauptwirkung im Straßenraum und der Reduktion von Umgestaltungspotentialen (Straßenraumeffekte)
 Zusätzliche Belastungen stellen sich innerorts ein auf 1.800 m (22% Längenanteil)
 Die Belastungen führen in keinem Fall zu signifikanten nachteiligen Wirkungen.
 
    -
Beeinträchtigungen, die zu qualitativen Abwertungen der Straßenrandnutzung führen können (Sanierungseffekte)
 Zusätzliche Belastungen stellen sich innerorts ein auf -
 Die Belastungen führen in keinem Fall zu signifikanten nachteiligen Wirkungen.
 
    -
Beeinträchtigungen mit der Wirkung auf benachbarte Siedlungsareale, die durch die Erhöhung von Verkehrsintensitäten im Hinblick auf die Netzanschlüsse Qualitätseinbußen erfahren, z.B. wegen Verschlechterung ihrer Erschließung (Flächen- und Erschließungseffekte)
 Beeinträchtigende Wirkungen stellen sich ein für -
 Die Belastungen führen in keinem Fall zu signifikanten nachteiligen Wirkungen.
 
    -

Quellbild nicht vorhanden

Städtebauliche Beurteilung (© GeoBasis-DE / BKG 2013 (Daten verändert))

Abb. 2: Städtebauliche Beurteilung

Quellbild nicht vorhanden

Abb. 3: Legende zu Abbildung 2

1.11 Ergänzende Betrachtungen

Nicht bewertungsrelevant.