4 Teilprojekt 3

B 2 OU Wernsbach

4.1 Übersicht

Quellbild nicht vorhanden
Abb. 1: Lage der Maßnahme

4.2 Grunddaten

ProjektnummerB002-G095-BY-T03-BY
BundeslandBayern
StraßeB 2
Verbindungsfunktionsstufe 0/1Ja
Anzahl der Teilprojekte0
Länge4,1 km
Bautyp(en), Bauziel(e)4-streifiger Neubau
Planungsstände1)Planfeststellung beantragt - vergl. Verfahren am 11.03.2011
Künftige mittlere Verkehrsbelastung
im Bezugsfall 20300 Kfz/24h
im Planfall 2030- Kfz/24h

1) Die Planungsstände beziehen sich auf den Zeitpunkt der Anmeldung.

Dringlichkeitseinstufungsiehe Hauptprojekt

Kostenbestandteile[Mio. €]Kosten
Dritter
[Mio. €]
Gesamtprojektkosten
(Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014)
17,1--
Ausbau-/Neubaukosten
(Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014)

17,1
davon
Länder0,0
Kommunen0,0
Deutsche Bahn0,0
Sonstige0,0
Summe Dritter0,0
Erhaltungs- bzw. Ersatzkosten
(Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014)
0,0--
Haushaltsrelevante Projektkosten BVWP
(Bruttogesamtprojektkosten abzüglich Kosten Dritter und abzüglich Erhaltungskosten, Preisstand 2014)
17,1--
Bewertungsrelevante Ausbau-/Neubaukosten
(Nettokosten, inkl. Planungskosten, Preisstand 20122))
15,7--

2) Für die gesamtwirtschaftliche Bewertung wird bei allen Verkehrsträgern der Preisstand 2012 gewählt.


BewertungsergebnisseProjektbewertung
Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) (Modul A)siehe Hauptprojekt
Umweltbetroffenheit (Modul B)mittel
Raumordnerische Bedeutung (Modul C)nicht bewertungsrelevant
Städtebauliche Bedeutung (Modul D)unbedeutend

Begründung der Dringlichkeitseinstufung

Dringlichkeitsbegründung und Nutzen-Kosten-Verhältnis siehe Hauptprojekt.

Der Anmeldung zugrunde gelegte Notwendigkeit aus Sicht des Landes

1. Leistungsfähige Verbindung der Wirtschaftsräume Metropolregion Nürnberg und Augsburg. |2. Bedarfsgerechte und leistungsfähige Anbindung der Landkreise Weißenburg-Gunzenhausen (östliche Region Westmittelfranken) und Roth sowie des Fränkischen Seenlands an den Großraum Nürnberg / Fürth / Erlangen und an das Autobahnnetz (A 6, AS Roth).| 3. Mit dem Neubau einer zweibahnigen Kraftfahrstraße wird die OD Wernsbach beseitigt und die Verkehrssicherheit erhöht (Beseitigung Unfallschwerpunkt Mauker Kreuzung B 2 / St 2223, Überholmöglichkeiten, höhenfreie AS, Beseitigung Ortsdurchfahrt).| 4. Erhöhung der Reisegeschwindigkeit und Verkehrsqualität.| 5. Erst durch diesen Lückenschluss werden die mit dem Ausbau der B 2 verfolgten verkehrlichen Ziele voll erreicht und die bisherigen Gesamtinvestitionen in den B 2-Ausbau volkswirtschaftlich rentierlich. Die B 2 kann dann auf 44 km Länge ihre Funktion als vier- bzw. dreistreifig ausgebaute Kraftfahrstraße zwischen Weißenburg und der A 6 erfüllen. | 7. Entlastung der OD Wernsbach, die derzeit einen DTVw von 15.197 Kfz/24h (SVw 2.665 Kfz/24h) aufweist.

4.3 Lage der Trasse und betroffene Kreise

Wichtiger Hinweis

Der in den nachfolgend aufgeführten, herunterzuladenden Lageplänen dargestellte Verlauf des Projekts stellt eine der Lösungsmöglichkeiten dar. Dieser Verlauf liegt der gesamtwirtschaftlichen, umweltfachlichen, städtebaulichen und raumordnerischen Bewertung bzw. Beurteilung zugrunde. In den nachfolgenden Planungsstufen kann sich der Verlauf verändern. In diesem Fall wird regelmäßig eine neue gesamtwirtschaftliche Bewertung zum Nachweis der Bauwürdigkeit des Projekts durchgeführt.

Zu diesem Projekt liegen folgende Lagepläne vor, die hier heruntergeladen werden können.

LPL_1_1_B002-G095-BY-T03-BY_2013-09-20_LP-25000.pdf (1.6MB)
Quelle: Bayerische Straßenbauverwaltung

Betroffene Kreise

Länderübergreifendes Projektnein
Betroffene BundesländerBayern
Betroffene Kreise/kreisfreie StädteRoth, Landkreis
Betroffene Wahlkreise (des Bundes)Roth (246)

4.4 Der Anmeldung zugrundegelegte Alternativenprüfung

Varianten für eine OU sowie die Nullvariante werden derzeit im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens behandelt. | Aufgrund der beengten Platzverhältnisse ist ein verkehrsgerechter Ausbau der OD oder ein Umbau der bestehenden Kreuzungen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse nicht möglich.

4.5 Verkehrsbelastungen im Bezugs- und Planfall

Siehe Hauptprojekt.

4.6 Zentrale verkehrliche / physikalische Wirkungen

Siehe Hauptprojekt.

4.7 Nutzen-Kosten-Analyse (Modul A)

Siehe Hauptprojekt.

4.8 Umwelt- und Naturschutzfachliche Beurteilung (Modul B)

Gesamtwirtschaftliche Bewertungsdaten liegen nur für das Hauptprojekt vor. Für dieses Teilprojekt ist deshalb der Umweltbeitrag Teil 1 nicht bewertungsrelevant.

Ergebnisübersicht

Umweltbeitrag Teil 2: Umwelt-Betroffenheit [gering/mittel/hoch] oder "Projekt planfestgestellt"mittel
Das Mischprojekt umgeht Wernsbach östlich. Es durchfährt eine leicht bewegte Landschaft mit ortsnahem Ackerland und Waldbereichen, die weiter vom Ort weg liegen.Im Süden wird ein Teil im Bestand geführt. Der Wald ist als LSG ausgewiesen. Das Projekt liegt in einem Großsäugerlebensraum.

Karten

Nachfolgend ist in den Abbildung 2 und 3 die räumliche Lage des Projektes in Bezug auf die nicht monetarisierten Umweltkriterien dargestellt.

Quellbild nicht vorhanden
Abb. 2: Geschützte Gebiete
Quellbild nicht vorhanden
Abb. 3: Bereiche ohne spezifischen Gebietsschutz

4.9 Raumordnerische Beurteilung (Modul C)

Nicht bewertungsrelevant.

4.10 Städtebauliche Beurteilung (Modul D)

Gesamtergebnis

Das Projekt besitzt keine städtebauliche Bedeutung.

Begründung

Bei einer erwogenen Realisierung der Maßnahme werden im Vergleich zur Situation im Bezugsfall auf allen betroffenen Streckenabschnitten nur geringe Unterschiede in den Verkehrsintensitäten, auftreten. Wirksamkeiten oder Beeinträchtigungen können daher nicht ausgewiesen werden. Städtebauliche Potentiale lassen sich deshalb voraussichtlich nicht oder nur auf niedrigem Niveau aktivieren.

Maßnahmewirkungen

Entlastungswirkungen

Entlastungen auf Streckenabschnitten mit der Hauptwirkung im Straßenraum und der Möglichkeit einer anderen Raumnutzung (Straßenraumeffekte)
 Innerörtliche Entlastungen stellen sich ein auf -
 Die Entlastungen führen in keinem Fall zu signifikanten Wirkungen.
 
    -
Entlastungen, die Aufwertungen in der Straßenrandnutzung wie Fassadensanierung, Umgestaltungen, Umnutzungen etc. ermöglichen (Sanierungseffekte)
 Innerörtliche Entlastungen stellen sich ein auf -
 Die Entlastungen führen in keinem Fall zu signifikanten Wirkungen.
 
    -
Entlastungen mit der Wirkung auf benachbarte Siedlungsareale, die durch die Verringerung der Verkehrsintensitäten in Verbindung mit den Netzanschlussmöglichkeiten Qualitätsgewinne z.B. durch Umorganisation ihrer Erschließung oder Verbesserung der Erreichbarkeit erhalten (Flächen- und Erschließungseffekte)
 Verbesserungen stellen sich ein für -
 Die Entlastungen führen in keinem Fall zu signifikanten Wirkungen.
 
    -

4.11 Ergänzende Betrachtungen

Nicht bewertungsrelevant.