Projektinformationssystem (PRINS) zum Bundesverkehrswegeplan 2030
ProjektinfoAbb. 1: Lage der Maßnahme |
Projektnummer | B002-G095-BY-T01-BY |
Bundesland | Bayern |
Straße | B 2 |
Verbindungsfunktionsstufe 0/1 | Ja |
Anzahl der Teilprojekte | 0 |
Länge | 4,5 km |
Bautyp(en), Bauziel(e) | 3-streifiger Neubau |
Planungsstände1) | ohne Planungsbeginn seit 14.08.2013 |
Künftige mittlere Verkehrsbelastung | |
im Bezugsfall 2030 | 0 Kfz/24h |
im Planfall 2030 | - Kfz/24h |
1) Die Planungsstände beziehen sich auf den Zeitpunkt der Anmeldung.
Dringlichkeitseinstufung | siehe Hauptprojekt |
Kostenbestandteile | [Mio. €] | Kosten Dritter | [Mio. €] |
---|---|---|---|
Gesamtprojektkosten (Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014) | 19,1 | - | - |
Ausbau-/Neubaukosten (Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014) | 19,1 | davon | |
Länder | 0,0 | ||
Kommunen | 0,0 | ||
Deutsche Bahn | 0,0 | ||
Sonstige | 0,0 | ||
Summe Dritter | 0,0 | ||
Erhaltungs- bzw. Ersatzkosten (Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014) | 0,0 | - | - |
Haushaltsrelevante Projektkosten BVWP (Bruttogesamtprojektkosten abzüglich Kosten Dritter und abzüglich Erhaltungskosten, Preisstand 2014) | 19,1 | - | - |
Bewertungsrelevante Ausbau-/Neubaukosten (Nettokosten, inkl. Planungskosten, Preisstand 20122)) | 18,4 | - | - |
2) Für die gesamtwirtschaftliche Bewertung wird bei allen Verkehrsträgern der Preisstand 2012 gewählt.
Bewertungsergebnisse | Projektbewertung |
---|---|
Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) (Modul A) | siehe Hauptprojekt |
Umweltbetroffenheit (Modul B) | hoch |
Raumordnerische Bedeutung (Modul C) | nicht bewertungsrelevant |
Städtebauliche Bedeutung (Modul D) | unbedeutend |
Dringlichkeitsbegründung und Nutzen-Kosten-Verhältnis siehe Hauptprojekt.
1. Verbesserung der Verkehrsqualität durch den geplanten einbahnigen, dreistreifigen Ausbau und Entfall der 0,8 km langen Ortsdurchfahrt mit langen Mittelinseln in den Ein- und Ausfahrtsbereichen. Zudem Wegfall des plangleichen Knotenpunktes mit Lichtsignalanlage außerhalb der Ortsdurchfahrt (St 2230).|2. Der Durchgangsverkehr in Dietfurt ist mit über 95 % sehr hoch. Durch die OU wird die OD um über 95 % entlastet. Bei der SVZ 2010 lag der DTVw bei 11.863 Fz/24h, davon 2.523 Kfz/24h Schwerverkehr.|3. Verbesserung der Verkehrssicherheit. Die Ortsdurchfahrt Dietfurt ist beidseitig bebaut. Unter der vorhandenen Altmühlbrücke besteht für Fußgänger und Radfahrer im Normalfall eine sichere Möglichkeit neben der Altmühl die Straßenseite zu wechseln. Bei Hochwasser ist diese sichere Überquerungsmöglichkeit nicht nutzbar und Fußgänger müssen die Fahrbahn der B 2 queren.
Der in den nachfolgend aufgeführten, herunterzuladenden Lageplänen dargestellte Verlauf des Projekts stellt eine der Lösungsmöglichkeiten dar. Dieser Verlauf liegt der gesamtwirtschaftlichen, umweltfachlichen, städtebaulichen und raumordnerischen Bewertung bzw. Beurteilung zugrunde. In den nachfolgenden Planungsstufen kann sich der Verlauf verändern. In diesem Fall wird regelmäßig eine neue gesamtwirtschaftliche Bewertung zum Nachweis der Bauwürdigkeit des Projekts durchgeführt.
Zu diesem Projekt liegen folgende Lagepläne vor, die hier heruntergeladen werden können.
LPL_1_1_B002-G095-BY-T01-BY_2013-08-16_LP-25000.pdf (1.8MB)Länderübergreifendes Projekt | nein |
Betroffene Bundesländer | Bayern |
Betroffene Kreise/kreisfreie Städte | Weißenburg-Gunzenhausen, Landkreis |
Betroffene Wahlkreise (des Bundes) | Ansbach (241) |
Siehe Hauptprojekt.
Siehe Hauptprojekt.
Siehe Hauptprojekt.
Gesamtwirtschaftliche Bewertungsdaten liegen nur für das Hauptprojekt vor. Für dieses Teilprojekt ist deshalb der Umweltbeitrag Teil 1 nicht bewertungsrelevant.
Umweltbeitrag Teil 2: Umwelt-Betroffenheit [gering/mittel/hoch] oder "Projekt planfestgestellt" | hoch |
Das Mischprojekt umgeht Dietfurt zwischen zwei Ortsteilen. Es durchquert bewegtes, ackerbauliches und bewaldetes Gebiet. Das die Altmühl begleitende FFH-Gebiet wird überbrückt. Erhebliche Beeinträchtigungen können nicht ausgeschlossen werden. Ein Teil des Projekts liegt in Großräumen (Großsäugerlebensräume, Trockenlebensräume) (BfN). Weitere Großräume liegen in der Wirkzone (Waldlebensräume im Süden, Feuchtlebensräume im Norden) (BfN). Kernräume (Trockenlebensräume) werden randlich berührt und liegen in der Wirkzone (Feuchtlebensräume) (BfN). Im Süden wird ein LSG gequert, das überwiegend im Wald liegt. Nördlich der Altmühl werden das ÜSG des Schambachs und begleitende Feuchtbiotope durchfahren, ein Retentionsraumausgleich wird erforderlich. Hier wird auch ein weiteres LSG zerschnitten. Das Projekt liegt in einem Naturpark. |
Nachfolgend ist in den Abbildung 2 und 3 die räumliche Lage des Projektes in Bezug auf die nicht monetarisierten Umweltkriterien dargestellt.
Abb. 2: Geschützte Gebiete |
Abb. 3: Bereiche ohne spezifischen Gebietsschutz |
Das Projekt besitzt keine städtebauliche Bedeutung.
Bei einer erwogenen Realisierung der Maßnahme werden im Vergleich zur Situation im Bezugsfall auf allen betroffenen Streckenabschnitten nur geringe Unterschiede in den Verkehrsintensitäten, auftreten. Wirksamkeiten oder Beeinträchtigungen können daher nicht ausgewiesen werden. Städtebauliche Potentiale lassen sich deshalb voraussichtlich nicht oder nur auf niedrigem Niveau aktivieren.
Entlastungen auf Streckenabschnitten mit der Hauptwirkung im Straßenraum und der Möglichkeit einer anderen Raumnutzung (Straßenraumeffekte) | ||
Innerörtliche Entlastungen stellen sich ein auf | - | |
Die Entlastungen führen in keinem Fall zu signifikanten Wirkungen. | ||
- | ||
Entlastungen, die Aufwertungen in der Straßenrandnutzung wie Fassadensanierung, Umgestaltungen, Umnutzungen etc. ermöglichen (Sanierungseffekte) | ||
Innerörtliche Entlastungen stellen sich ein auf | - | |
Die Entlastungen führen in keinem Fall zu signifikanten Wirkungen. | ||
- | ||
Entlastungen mit der Wirkung auf benachbarte Siedlungsareale, die durch die Verringerung der Verkehrsintensitäten in Verbindung mit den Netzanschlussmöglichkeiten Qualitätsgewinne z.B. durch Umorganisation ihrer Erschließung oder Verbesserung der Erreichbarkeit erhalten (Flächen- und Erschließungseffekte) | ||
Verbesserungen stellen sich ein für | - | |
Die Entlastungen führen in keinem Fall zu signifikanten Wirkungen. | ||
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