Projektinformationssystem (PRINS) zum Bundesverkehrswegeplan 2030
ProjektinfoAbb. 1: Lage der Maßnahme |
Projektnummer | A8-G50-BW-T2-BW |
Bundesland | Baden-Württemberg |
Straße | A 8 |
Verbindungsfunktionsstufe 0/1 | Ja |
Anzahl der Teilprojekte | 0 |
Länge | 5,8 km |
Bautyp(en), Bauziel(e) | Erweiterung auf 8 Fahrstreifen |
Planungsstände1) | ohne Planungsbeginn seit 16.07.2013 |
Künftige mittlere Verkehrsbelastung | |
im Bezugsfall 2030 | - Kfz/24h |
im Planfall 2030 | - Kfz/24h |
1) Die Planungsstände beziehen sich auf den Zeitpunkt der Anmeldung.
Dringlichkeitseinstufung | siehe Hauptprojekt |
Kostenbestandteile | [Mio. €] | Kosten Dritter | [Mio. €] |
---|---|---|---|
Gesamtprojektkosten (Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014) | 76,8 | - | - |
Ausbau-/Neubaukosten (Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014) | 27,8 | davon | |
Länder | 0,0 | ||
Kommunen | 0,0 | ||
Deutsche Bahn | 0,0 | ||
Sonstige | 0,0 | ||
Summe Dritter | 0,0 | ||
Erhaltungs- bzw. Ersatzkosten (Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014) | 49,0 | - | - |
Haushaltsrelevante Projektkosten BVWP (Bruttogesamtprojektkosten abzüglich Kosten Dritter und abzüglich Erhaltungskosten, Preisstand 2014) | 27,8 | - | - |
Bewertungsrelevante Ausbau-/Neubaukosten (Nettokosten, inkl. Planungskosten, Preisstand 20122)) | 26,8 | - | - |
2) Für die gesamtwirtschaftliche Bewertung wird bei allen Verkehrsträgern der Preisstand 2012 gewählt.
Bewertungsergebnisse | Projektbewertung |
---|---|
Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) (Modul A) | siehe Hauptprojekt |
Umweltbetroffenheit (Modul B) | mittel |
Raumordnerische Bedeutung (Modul C) | nicht bewertungsrelevant |
Städtebauliche Bedeutung (Modul D) | nicht bewertungsrelevant |
Dringlichkeitsbegründung und Nutzen-Kosten-Verhältnis siehe Hauptprojekt.
Zwischen den benachbarten Metropolregionen Stuttgart und München stellt die A 8 die Hauptverbindung dar und bündelt die zum Flughafen Stuttgart, zur Landesmesse und in die südlichen Bezirke Stuttgarts führenden Verkehrsströme. Die Verkehrsbelastung im Streckenabschnitt zwischen den Anschlussstellen Stuttgart-Degerloch und Wendlingen hat mit bis zu 104.000 Kfz/24 h die Grenze für einen 6-streifigen Autobahnquerschnitt erreicht. Zu Spitzenzeiten ist die A 8 deshalb besonders stauanfällig. Dadurch werden Verkehre ins nachgeordnete Straßennetz verdrängt und führen zu Belastungen in den Ortsdurchfahrten der angrenzenden Gemeinden. Hinzu kommt die in weiten Bereichen unzureichende Entwässerung, insbesondere aufgrund der geringen Querneigung der Fahrbahn. Die erhöhte Aquaplaninggefahr reduziert die Verkehrssicherheit in erheblichem Maße. Eine nachhaltige, dauerhafte Lösung der genannten Probleme lässt sich daher nur mit einem 8-streifigen Ausbau erreichen.
Der in den nachfolgend aufgeführten, herunterzuladenden Lageplänen dargestellte Verlauf des Projekts stellt eine der Lösungsmöglichkeiten dar. Dieser Verlauf liegt der gesamtwirtschaftlichen, umweltfachlichen, städtebaulichen und raumordnerischen Bewertung bzw. Beurteilung zugrunde. In den nachfolgenden Planungsstufen kann sich der Verlauf verändern. In diesem Fall wird regelmäßig eine neue gesamtwirtschaftliche Bewertung zum Nachweis der Bauwürdigkeit des Projekts durchgeführt.
Zu diesem Projekt liegen folgende Lagepläne vor, die hier heruntergeladen werden können.
LPL_1_1_A8-G50-BW-T2-BW_Lageplan_01.pdf (1.7MB)Länderübergreifendes Projekt | nein |
Betroffene Bundesländer | Baden-Württemberg |
Betroffene Kreise/kreisfreie Städte | Stuttgart, Landeshauptstadt; Esslingen, Landkreis |
Betroffene Wahlkreise (des Bundes) | Stuttgart I (258); Esslingen (261) |
Siehe Hauptprojekt.
Siehe Hauptprojekt.
Siehe Hauptprojekt.
Gesamtwirtschaftliche Bewertungsdaten liegen nur für das Hauptprojekt vor. Für dieses Teilprojekt ist deshalb der Umweltbeitrag Teil 1 nicht bewertungsrelevant.
Umweltbeitrag Teil 2: Umwelt-Betroffenheit [gering/mittel/hoch] oder "Projekt planfestgestellt" | mittel |
Das Ausbauprojekt zwischen der AS Esslingen und der AS Wendlingen liegt in einem hauptsächlich landwirtschaftlich geprägtem Raum und grenzt an ein FFH- und an ein Vogelschutzgebiet. Beide Gebiete liegen innerhalb der Wirkzone des Projekts. Weitere Bereiche mit besonderen Umweltqualitäten sind nicht betroffen. |
Nachfolgend ist in den Abbildung 2 und 3 die räumliche Lage des Projektes in Bezug auf die nicht monetarisierten Umweltkriterien dargestellt.
Abb. 2: Geschützte Gebiete |
Abb. 3: Bereiche ohne spezifischen Gebietsschutz |
Gesamtlänge des Projektes | 5,8 km |
Staulänge im Bezugsfall | 4.3 km |
Staulänge im Planfall | 0 km |
Damit wird die staugefährdete Streckenlänge um 4.3 km reduziert.
Engpass | vollständige Auflösung |