Projektinformationssystem (PRINS) zum Bundesverkehrswegeplan 2030
ProjektinfoAbb. 1: Lage der Maßnahme |
Projektnummer | A60-G30-RP-T1-RP |
Bundesland | Rheinland-Pfalz |
Straße | A 60 |
Verbindungsfunktionsstufe 0/1 | Ja |
Anzahl der Teilprojekte | 0 |
Länge | 2,1 km |
Bautyp(en), Bauziel(e) | Erweiterung auf 6 Fahrstreifen |
Planungsstände1) | Vorentwurf beim BMVBW vorgelegt am 30.10.2012 |
Künftige mittlere Verkehrsbelastung | |
im Bezugsfall 2030 | - Kfz/24h |
im Planfall 2030 | - Kfz/24h |
1) Die Planungsstände beziehen sich auf den Zeitpunkt der Anmeldung.
Dringlichkeitseinstufung | siehe Hauptprojekt |
Kostenbestandteile | [Mio. €] | Kosten Dritter | [Mio. €] |
---|---|---|---|
Gesamtprojektkosten (Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014) | 48,8 | - | - |
Ausbau-/Neubaukosten (Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014) | 31,4 | davon | |
Länder | 0,0 | ||
Kommunen | 0,0 | ||
Deutsche Bahn | 0,0 | ||
Sonstige | 0,0 | ||
Summe Dritter | 0,0 | ||
Erhaltungs- bzw. Ersatzkosten (Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014) | 17,4 | - | - |
Haushaltsrelevante Projektkosten BVWP (Bruttogesamtprojektkosten abzüglich Kosten Dritter und abzüglich Erhaltungskosten, Preisstand 2014) | 31,4 | - | - |
Bewertungsrelevante Ausbau-/Neubaukosten (Nettokosten, inkl. Planungskosten, Preisstand 20122)) | 30,2 | - | - |
2) Für die gesamtwirtschaftliche Bewertung wird bei allen Verkehrsträgern der Preisstand 2012 gewählt.
Bewertungsergebnisse | Projektbewertung |
---|---|
Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) (Modul A) | siehe Hauptprojekt |
Umweltbetroffenheit (Modul B) | mittel |
Raumordnerische Bedeutung (Modul C) | nicht bewertungsrelevant |
Städtebauliche Bedeutung (Modul D) | nicht bewertungsrelevant |
Dringlichkeitsbegründung und Nutzen-Kosten-Verhältnis siehe Hauptprojekt.
Der ursprünglich als Bundesstraße geplante Mainzer Ring hat für seine heutige Nutzung als Bundesautobahn keine ausreichende Leistungsfähigkeit. Die Überlastung äußert sich in regelmäßigen Staus während der täglichen Verkehrsspitzenzeiten. Die zu geringe Dimensionierung der Fahrbahnbefestigung hat inzwischen zu deutlichen Fahrbahnschäden geführt. Die jetzige A 60 wird ihrer verkehrlichen Situation nicht mehr gerecht. Erst durch den 6-streifigen Ausbau mit beidseitigen Standstreifen wird wieder eine ausreichende Verkehrssicherheit erreicht.
Der in den nachfolgend aufgeführten, herunterzuladenden Lageplänen dargestellte Verlauf des Projekts stellt eine der Lösungsmöglichkeiten dar. Dieser Verlauf liegt der gesamtwirtschaftlichen, umweltfachlichen, städtebaulichen und raumordnerischen Bewertung bzw. Beurteilung zugrunde. In den nachfolgenden Planungsstufen kann sich der Verlauf verändern. In diesem Fall wird regelmäßig eine neue gesamtwirtschaftliche Bewertung zum Nachweis der Bauwürdigkeit des Projekts durchgeführt.
Zu diesem Projekt liegen folgende Lagepläne vor, die hier heruntergeladen werden können.
LPL_1_1_A60-G30-RP-T1-RP_Lageplan_01.pdf (7.1MB)Länderübergreifendes Projekt | nein |
Betroffene Bundesländer | Rheinland-Pfalz |
Betroffene Kreise/kreisfreie Städte | Mainz, Stadt |
Betroffene Wahlkreise (des Bundes) | Mainz (206) |
Siehe Hauptprojekt.
Siehe Hauptprojekt.
Siehe Hauptprojekt.
Gesamtwirtschaftliche Bewertungsdaten liegen nur für das Hauptprojekt vor. Für dieses Teilprojekt ist deshalb der Umweltbeitrag Teil 1 nicht bewertungsrelevant.
Umweltbeitrag Teil 2: Umwelt-Betroffenheit [gering/mittel/hoch] oder "Projekt planfestgestellt" | mittel |
Das Ausbauprojekt zwischen dem AD Mainz und der AS Mainz-Finthen verläuft überwiegend in Siedlungsnähe sowie durch ackerbaulich geprägte Bereiche. Im Bereich des Bauanfangs finden sich Gehölzbereiche, die als FFH-Gebiet und VSG ausgewiesen sind. Erhebliche Beeinträchtigungen auf die Natura 2000-Gebiete können insbesondere auf Grund indirekter Projektwirkungen nicht ausgeschlossen werden. Prioritäre Wiedervernetzungsabschnitte sind nicht betroffen. |
Nachfolgend ist in den Abbildung 2 und 3 die räumliche Lage des Projektes in Bezug auf die nicht monetarisierten Umweltkriterien dargestellt.
Abb. 2: Geschützte Gebiete |
Abb. 3: Bereiche ohne spezifischen Gebietsschutz |
Gesamtlänge des Projektes | 2,1 km |
Staulänge im Bezugsfall | 1.6 km |
Staulänge im Planfall | 0 km |
Damit wird die staugefährdete Streckenlänge um 1.6 km reduziert.
Engpass | vollständige Auflösung |