4 Teilprojekt 3

A 59 AS Flughafen - AD Köln-Porz (A 559)

4.1 Übersicht

Quellbild nicht vorhanden
Abb. 1: Lage der Maßnahme

4.2 Grunddaten

ProjektnummerA59-G80-NW-T3-NW
BundeslandNordrhein-Westfalen
StraßeA 59
Verbindungsfunktionsstufe 0/1Ja
Anzahl der Teilprojekte0
Länge2,8 km
Bautyp(en), Bauziel(e)Erweiterung auf 8 Fahrstreifen
Planungsstände1)Planfeststellung beantragt am 17.07.2012
Künftige mittlere Verkehrsbelastung
im Bezugsfall 2030- Kfz/24h
im Planfall 2030- Kfz/24h

1) Die Planungsstände beziehen sich auf den Zeitpunkt der Anmeldung.

Dringlichkeitseinstufungsiehe Hauptprojekt

Kostenbestandteile[Mio. €]Kosten
Dritter
[Mio. €]
Gesamtprojektkosten
(Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014)
41,3--
Ausbau-/Neubaukosten
(Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014)

27,3
davon
Länder0,0
Kommunen0,0
Deutsche Bahn0,0
Sonstige0,0
Summe Dritter0,0
Erhaltungs- bzw. Ersatzkosten
(Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014)
14,0--
Haushaltsrelevante Projektkosten BVWP
(Bruttogesamtprojektkosten abzüglich Kosten Dritter und abzüglich Erhaltungskosten, Preisstand 2014)
27,3--
Bewertungsrelevante Ausbau-/Neubaukosten
(Nettokosten, inkl. Planungskosten, Preisstand 20122))
24,7--

2) Für die gesamtwirtschaftliche Bewertung wird bei allen Verkehrsträgern der Preisstand 2012 gewählt.


BewertungsergebnisseProjektbewertung
Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) (Modul A)siehe Hauptprojekt
Umweltbetroffenheit (Modul B)gering
Raumordnerische Bedeutung (Modul C)nicht bewertungsrelevant
Städtebauliche Bedeutung (Modul D)nicht bewertungsrelevant

Begründung der Dringlichkeitseinstufung

Dringlichkeitsbegründung und Nutzen-Kosten-Verhältnis siehe Hauptprojekt.

Der Anmeldung zugrunde gelegte Notwendigkeit aus Sicht des Landes

Die A 59 zwischen Köln und Bonn wurde als EB 8 (Ersatz für die B 8) in den sechziger Jahren gebaut. Der Abschnitt AD Köln-Porz (damals AS Porz-Nord) bis AS Porz-Lind wurde 1970 für den Verkehr freigegeben und zur Bundesautobahn aufgestuft. Der heutige 5-streifige Querschnitt ist für die prognostizierte Verkehrsbelastung für 2025 mit 133.400 Kfz/h nicht mehr ausreichend leistungsfähig. So wird auf der Richtungsfahrbahn Köln bereits heute der Standstreifen mitbenutzt, was im Fall von Unfällen, Pannen oder Baustellen sofort zu erheblichen Störungen im Verkehrsfluss führt. Auch erreichen die zur Verfügung stehenden Fahrstreifenbreiten nicht die richtliniengerechte Mindestbreite von 3,50 m. Der kurze Abstand der Tankanlage Schloss Röttgen zum AD Köln-Porz mit den kurzen Verflechtungsstrecken führt zusätzlich immer wieder zu Verkehrssicherheitsrisiken. Der Ausbau der BAB A 59 ist deshalb zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und zur Verbesserung der Verkehrsqualität dringend erforderlich.

4.3 Lage der Trasse und betroffene Kreise

Wichtiger Hinweis

Der in den nachfolgend aufgeführten, herunterzuladenden Lageplänen dargestellte Verlauf des Projekts stellt eine der Lösungsmöglichkeiten dar. Dieser Verlauf liegt der gesamtwirtschaftlichen, umweltfachlichen, städtebaulichen und raumordnerischen Bewertung bzw. Beurteilung zugrunde. In den nachfolgenden Planungsstufen kann sich der Verlauf verändern. In diesem Fall wird regelmäßig eine neue gesamtwirtschaftliche Bewertung zum Nachweis der Bauwürdigkeit des Projekts durchgeführt.

Zu diesem Projekt liegen folgende Lagepläne vor, die hier heruntergeladen werden können.

LPL_4_1_A59-G80-NW-T3_ÜL_Entwurf.pdf (2.1MB)
Quelle: © Landesvermessungsamt Nordrhein-Westfalen
LPL_2_1_A59-G80-NW-T3 ÜPL.pdf (1,010.4KB)
Quelle: © Landesvermessungsamt Nordrhein-Westfalen

Betroffene Kreise

Länderübergreifendes Projektnein
Betroffene BundesländerNordrhein-Westfalen
Betroffene Kreise/kreisfreie StädteKöln, Stadt
Betroffene Wahlkreise (des Bundes)Köln II (094)

4.4 Der Anmeldung zugrundegelegte Alternativenprüfung

Zu einem Ausbau des nicht mehr leistungsfähigen Verkehrsweges gibt es keine Alternativen. Eventuell angedachte neue großräumige Entlastungsstrecken führen möglicherweise zu Umverteilungen bei den Quell- und Zielverkehren durch die entlang der A 59 befindlichen Städte, dafür kommt es aber auch zu Änderungen an den großräumigen Verkehren der umliegenden Autobahnen. Genaue Auswirkungen lassen sich aber erst mit detaillierten Untersuchungen prognostizieren. Da auf Grund der wirtschaftlichen Entwicklung der Region keine generelle Abnahme der Verkehre zu erwarten ist und die bestehenden Verkehre sowie die Prognose 2025 einen Ausbau dringend erforderlich macht, stellt somit auch die Nullvariante keine Alternative dar. Der Ausbau der A 59 zwischen dem AD Sankt Augustin-West und dem AD Köln-Porz ist somit alternativlos und dringend erforderlich.

4.5 Verkehrsbelastungen im Bezugs- und Planfall

Siehe Hauptprojekt.

4.6 Zentrale verkehrliche / physikalische Wirkungen

Siehe Hauptprojekt.

4.7 Nutzen-Kosten-Analyse (Modul A)

Siehe Hauptprojekt.

4.8 Umwelt- und Naturschutzfachliche Beurteilung (Modul B)

Gesamtwirtschaftliche Bewertungsdaten liegen nur für das Hauptprojekt vor. Für dieses Teilprojekt ist deshalb der Umweltbeitrag Teil 1 nicht bewertungsrelevant.

Ergebnisübersicht

Umweltbeitrag Teil 2: Umwelt-Betroffenheit [gering/mittel/hoch] oder "Projekt planfestgestellt"gering
Das Ausbauprojekt liegt im östlichen Siedlungsgebiet von Köln auf der rechtsrheinischen Seite. Es sind keine Natura 2000-Gebiete und hervorragenden Wiedervernetzungsabschnitte betroffen.

Karten

Nachfolgend ist in den Abbildung 2 und 3 die räumliche Lage des Projektes in Bezug auf die nicht monetarisierten Umweltkriterien dargestellt.

Quellbild nicht vorhanden
Abb. 2: Geschützte Gebiete
Quellbild nicht vorhanden
Abb. 3: Bereiche ohne spezifischen Gebietsschutz

4.9 Raumordnerische Beurteilung (Modul C)

Nicht bewertungsrelevant.

4.10 Städtebauliche Beurteilung (Modul D)

Nicht bewertungsrelevant.

4.11 Ergänzende Betrachtungen

Engpassbeseitigung auf dem Straßenzug des Projektes

Gesamtlänge des Projektes2,8 km
Staulänge im Bezugsfall2.6 km
Staulänge im Planfall0 km

Damit wird die staugefährdete Streckenlänge um 2.6 km reduziert.

Engpassvollständige Auflösung