Projektinformationssystem (PRINS) zum Bundesverkehrswegeplan 2030
ProjektinfoAbb. 1: Lage der Maßnahme |
Projektnummer | A59-G80-NW-T3-NW |
Bundesland | Nordrhein-Westfalen |
Straße | A 59 |
Verbindungsfunktionsstufe 0/1 | Ja |
Anzahl der Teilprojekte | 0 |
Länge | 2,8 km |
Bautyp(en), Bauziel(e) | Erweiterung auf 8 Fahrstreifen |
Planungsstände1) | Planfeststellung beantragt am 17.07.2012 |
Künftige mittlere Verkehrsbelastung | |
im Bezugsfall 2030 | - Kfz/24h |
im Planfall 2030 | - Kfz/24h |
1) Die Planungsstände beziehen sich auf den Zeitpunkt der Anmeldung.
Dringlichkeitseinstufung | siehe Hauptprojekt |
Kostenbestandteile | [Mio. €] | Kosten Dritter | [Mio. €] |
---|---|---|---|
Gesamtprojektkosten (Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014) | 41,3 | - | - |
Ausbau-/Neubaukosten (Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014) | 27,3 | davon | |
Länder | 0,0 | ||
Kommunen | 0,0 | ||
Deutsche Bahn | 0,0 | ||
Sonstige | 0,0 | ||
Summe Dritter | 0,0 | ||
Erhaltungs- bzw. Ersatzkosten (Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014) | 14,0 | - | - |
Haushaltsrelevante Projektkosten BVWP (Bruttogesamtprojektkosten abzüglich Kosten Dritter und abzüglich Erhaltungskosten, Preisstand 2014) | 27,3 | - | - |
Bewertungsrelevante Ausbau-/Neubaukosten (Nettokosten, inkl. Planungskosten, Preisstand 20122)) | 24,7 | - | - |
2) Für die gesamtwirtschaftliche Bewertung wird bei allen Verkehrsträgern der Preisstand 2012 gewählt.
Bewertungsergebnisse | Projektbewertung |
---|---|
Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) (Modul A) | siehe Hauptprojekt |
Umweltbetroffenheit (Modul B) | gering |
Raumordnerische Bedeutung (Modul C) | nicht bewertungsrelevant |
Städtebauliche Bedeutung (Modul D) | nicht bewertungsrelevant |
Dringlichkeitsbegründung und Nutzen-Kosten-Verhältnis siehe Hauptprojekt.
Die A 59 zwischen Köln und Bonn wurde als EB 8 (Ersatz für die B 8) in den sechziger Jahren gebaut. Der Abschnitt AD Köln-Porz (damals AS Porz-Nord) bis AS Porz-Lind wurde 1970 für den Verkehr freigegeben und zur Bundesautobahn aufgestuft. Der heutige 5-streifige Querschnitt ist für die prognostizierte Verkehrsbelastung für 2025 mit 133.400 Kfz/h nicht mehr ausreichend leistungsfähig. So wird auf der Richtungsfahrbahn Köln bereits heute der Standstreifen mitbenutzt, was im Fall von Unfällen, Pannen oder Baustellen sofort zu erheblichen Störungen im Verkehrsfluss führt. Auch erreichen die zur Verfügung stehenden Fahrstreifenbreiten nicht die richtliniengerechte Mindestbreite von 3,50 m. Der kurze Abstand der Tankanlage Schloss Röttgen zum AD Köln-Porz mit den kurzen Verflechtungsstrecken führt zusätzlich immer wieder zu Verkehrssicherheitsrisiken. Der Ausbau der BAB A 59 ist deshalb zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und zur Verbesserung der Verkehrsqualität dringend erforderlich.
Der in den nachfolgend aufgeführten, herunterzuladenden Lageplänen dargestellte Verlauf des Projekts stellt eine der Lösungsmöglichkeiten dar. Dieser Verlauf liegt der gesamtwirtschaftlichen, umweltfachlichen, städtebaulichen und raumordnerischen Bewertung bzw. Beurteilung zugrunde. In den nachfolgenden Planungsstufen kann sich der Verlauf verändern. In diesem Fall wird regelmäßig eine neue gesamtwirtschaftliche Bewertung zum Nachweis der Bauwürdigkeit des Projekts durchgeführt.
Zu diesem Projekt liegen folgende Lagepläne vor, die hier heruntergeladen werden können.
LPL_4_1_A59-G80-NW-T3_ÜL_Entwurf.pdf (2.1MB)Länderübergreifendes Projekt | nein |
Betroffene Bundesländer | Nordrhein-Westfalen |
Betroffene Kreise/kreisfreie Städte | Köln, Stadt |
Betroffene Wahlkreise (des Bundes) | Köln II (094) |
Siehe Hauptprojekt.
Siehe Hauptprojekt.
Siehe Hauptprojekt.
Gesamtwirtschaftliche Bewertungsdaten liegen nur für das Hauptprojekt vor. Für dieses Teilprojekt ist deshalb der Umweltbeitrag Teil 1 nicht bewertungsrelevant.
Umweltbeitrag Teil 2: Umwelt-Betroffenheit [gering/mittel/hoch] oder "Projekt planfestgestellt" | gering |
Das Ausbauprojekt liegt im östlichen Siedlungsgebiet von Köln auf der rechtsrheinischen Seite. Es sind keine Natura 2000-Gebiete und hervorragenden Wiedervernetzungsabschnitte betroffen. |
Nachfolgend ist in den Abbildung 2 und 3 die räumliche Lage des Projektes in Bezug auf die nicht monetarisierten Umweltkriterien dargestellt.
Abb. 2: Geschützte Gebiete |
Abb. 3: Bereiche ohne spezifischen Gebietsschutz |
Gesamtlänge des Projektes | 2,8 km |
Staulänge im Bezugsfall | 2.6 km |
Staulänge im Planfall | 0 km |
Damit wird die staugefährdete Streckenlänge um 2.6 km reduziert.
Engpass | vollständige Auflösung |