3 Teilprojekt 2

A 59 T+R-Anlage Liburer Heide - AS Flughafen

3.1 Übersicht

Quellbild nicht vorhanden
Abb. 1: Lage der Maßnahme

3.2 Grunddaten

ProjektnummerA59-G80-NW-T2-NW
BundeslandNordrhein-Westfalen
StraßeA 59
Verbindungsfunktionsstufe 0/1Ja
Anzahl der Teilprojekte0
Länge6,4 km
Bautyp(en), Bauziel(e)Erweiterung auf 6 Fahrstreifen
Planungsstände1)Vorentwurf in Bearbeitung seit 10.06.2013
Künftige mittlere Verkehrsbelastung
im Bezugsfall 2030- Kfz/24h
im Planfall 2030- Kfz/24h

1) Die Planungsstände beziehen sich auf den Zeitpunkt der Anmeldung.

Dringlichkeitseinstufungsiehe Hauptprojekt

Kostenbestandteile[Mio. €]Kosten
Dritter
[Mio. €]
Gesamtprojektkosten
(Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014)
92,4--
Ausbau-/Neubaukosten
(Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014)

42,9
davon
Länder0,0
Kommunen0,0
Deutsche Bahn0,0
Sonstige0,0
Summe Dritter0,0
Erhaltungs- bzw. Ersatzkosten
(Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014)
49,5--
Haushaltsrelevante Projektkosten BVWP
(Bruttogesamtprojektkosten abzüglich Kosten Dritter und abzüglich Erhaltungskosten, Preisstand 2014)
42,9--
Bewertungsrelevante Ausbau-/Neubaukosten
(Nettokosten, inkl. Planungskosten, Preisstand 20122))
40,8--

2) Für die gesamtwirtschaftliche Bewertung wird bei allen Verkehrsträgern der Preisstand 2012 gewählt.


BewertungsergebnisseProjektbewertung
Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) (Modul A)siehe Hauptprojekt
Umweltbetroffenheit (Modul B)gering
Raumordnerische Bedeutung (Modul C)nicht bewertungsrelevant
Städtebauliche Bedeutung (Modul D)nicht bewertungsrelevant

Begründung der Dringlichkeitseinstufung

Dringlichkeitsbegründung und Nutzen-Kosten-Verhältnis siehe Hauptprojekt.

Der Anmeldung zugrunde gelegte Notwendigkeit aus Sicht des Landes

Der Abschnitt der A59 zwischen dem AD Köln-Porz und der AS Lind wurde 1970 für den Verkehr freigegeben. Durch die hohe Einwohnerdichte in der Region, die Anbindung des Flughafens Köln/Bonn, starken Gewerbeansiedlungen und den hohen Anteil an durchgehendem Fernverkehr ist der Streckenabschnitt der A 59 zwischen dem AD Köln-Porz und dem AK Bonn-Ost (A 562) als verkehrlich sehr stark belastet anzusehen. Der jetzige Querschnitt mit jeweils 2 durchgehenden Fahrstreifen je Richtung und einem zusätzlichen Verflechtungsstreifen in Fahrtrichtung Köln zwischen der AS Wahn und der AS Flughafen ist bereits jetzt nicht geeignet das heutige Verkehrsaufkommen sicher und leistungsfähig zu bewältigen, sodass die Strecke in der Engpassanalyse mit häufiger Staugefahr an mehr als 300 Stunden im Jahr ausgewiesen ist.. Weiterhin stellt der fehlende Standstreifen in Fahrtrichtung Köln zwischen der AS Wahn und der AS Flughafen ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar. Dass sich die unzureichenden Verkehrsverhältnisse noch verschlechtern werden, zeigt die Prognose aus dem Jahre 2009. Der DTV-W_2025 beträgt rund 122.900 Kfz/24h bei einem MSV-2025 von 5.950 Kfz/h in FR Oberhausen sowie einem SV-A von 9,5%. Die vorhandenen und auch die prognostizierten Verkehrsverhältnisse machen dringend einen 6-streifigen Ausbau erforderlich.

3.3 Lage der Trasse und betroffene Kreise

Wichtiger Hinweis

Der in den nachfolgend aufgeführten, herunterzuladenden Lageplänen dargestellte Verlauf des Projekts stellt eine der Lösungsmöglichkeiten dar. Dieser Verlauf liegt der gesamtwirtschaftlichen, umweltfachlichen, städtebaulichen und raumordnerischen Bewertung bzw. Beurteilung zugrunde. In den nachfolgenden Planungsstufen kann sich der Verlauf verändern. In diesem Fall wird regelmäßig eine neue gesamtwirtschaftliche Bewertung zum Nachweis der Bauwürdigkeit des Projekts durchgeführt.

Zu diesem Projekt liegen folgende Lagepläne vor, die hier heruntergeladen werden können.

LPL_4_1_A59-G80-NW-T2_ÜL_Entwurf.pdf (1.4MB)
Quelle: © Landesvermessungsamt Nordrhein-Westfalen
LPL_2_1_A59-G80-NW-T2 ÜPL.pdf (926.9KB)
Quelle: © Landesvermessungsamt Nordrhein-Westfalen

Betroffene Kreise

Länderübergreifendes Projektnein
Betroffene BundesländerNordrhein-Westfalen
Betroffene Kreise/kreisfreie StädteKöln, Stadt; Rhein-Sieg-Kreis
Betroffene Wahlkreise (des Bundes)Köln II (094); Rhein-Sieg-Kreis II (098)

3.4 Der Anmeldung zugrundegelegte Alternativenprüfung

Grundsätzlich gibt es zu einem Ausbau des nicht mehr leistungsfähigen Verkehrswegs keine Alternative. Durch die örtlichen Zwänge ist keine grundsätzliche Entlastung der A 59 denkbar, da die umliegenden Strecken im städtischen Netz nicht zusätzlich belastet bzw. ausgebaut werden können. Im Rahmen der Vorplanung sind aber unterschiedliche Varianten für den Ausbau der A 59 zwischen der AS Flughafen und der T&R-Anlage Liburer Heide geprüft worden. So kommt neben einem symmetrischen Ausbau auch ein knapp einseitiger oder ein voll einseitiger Ausbau in Frage. Auf Grund der örtlichen Zwänge allerdings jeweils nur in westliche Richtung. Dabei wurden insgesamt 4 Varianten vertieft untersucht und im Hinblick auf Bauablauf, Kosten, städtebauliche Einbindung sowie Umweltverträglichkeit hin verglichen. Aus der Gesamtabwägung heraus wurde der voll einseitige Ausbau als Vorzugsvariante festgelegt. Dabei ist allerdings zu beachten, dass auf Grund der Lage der Anschlussstellen Flughafen und Wahn dort jeweils ein symmetrischer Ausbau erforderlich ist. Nähere Details sind im Abstimmungsvermerk „Projektabstimmung 2 Vorauswahl der bevorzugten Variante“ festgehalten worden.

3.5 Verkehrsbelastungen im Bezugs- und Planfall

Siehe Hauptprojekt.

3.6 Zentrale verkehrliche / physikalische Wirkungen

Siehe Hauptprojekt.

3.7 Nutzen-Kosten-Analyse (Modul A)

Siehe Hauptprojekt.

3.8 Umwelt- und Naturschutzfachliche Beurteilung (Modul B)

Gesamtwirtschaftliche Bewertungsdaten liegen nur für das Hauptprojekt vor. Für dieses Teilprojekt ist deshalb der Umweltbeitrag Teil 1 nicht bewertungsrelevant.

Ergebnisübersicht

Umweltbeitrag Teil 2: Umwelt-Betroffenheit [gering/mittel/hoch] oder "Projekt planfestgestellt"gering
Das Ausbauprojekt liegt im östlichen Siedlungsgebiet von Köln auf der rechtsrheinischen Seite. Es sind keine Natura 2000-Gebiete und hervorragenden Wiedervernetzungsabschnitte betroffen.

Karten

Nachfolgend ist in den Abbildung 2 und 3 die räumliche Lage des Projektes in Bezug auf die nicht monetarisierten Umweltkriterien dargestellt.

Quellbild nicht vorhanden
Abb. 2: Geschützte Gebiete
Quellbild nicht vorhanden
Abb. 3: Bereiche ohne spezifischen Gebietsschutz

3.9 Raumordnerische Beurteilung (Modul C)

Nicht bewertungsrelevant.

3.10 Städtebauliche Beurteilung (Modul D)

Nicht bewertungsrelevant.

3.11 Ergänzende Betrachtungen

Engpassbeseitigung auf dem Straßenzug des Projektes

Gesamtlänge des Projektes6,4 km
Staulänge im Bezugsfall5.8 km
Staulänge im Planfall2.6 km

Damit wird die staugefährdete Streckenlänge um 3.2 km reduziert.

Engpassdeutliche Minderung