Projektinformationssystem (PRINS) zum Bundesverkehrswegeplan 2030
Abb. 1: Lage der Maßnahme |
Projektnummer | A43-G30-NW-T5-NW |
Bundesland | Nordrhein-Westfalen |
Straße | A 43/A 42 |
Verbindungsfunktionsstufe 0/1 | Ja |
Anzahl der Teilprojekte | 0 |
Bautyp(en), Bauziel(e) | Aus / Neubau eines Knotenpunktes |
Planungsstände | Vorentwurf Sichtvermerk am 23.07.2014 |
Mittlere Querschnittsbelastung der Hauptfahrbahnen im Bezugsfall / Planfall 2030 | - Kfz/24h / - Kfz/24h |
Dringlichkeitseinstufung | siehe Hauptprojekt |
Kostenbestandteile | [Mio. €] | Kosten Dritter | [Mio. €] |
---|---|---|---|
Gesamtprojektkosten (Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014) | 51,2 | - | - |
Ausbau-/Neubaukosten (Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014) | 47,5 | davon | |
Länder | 0,0 | ||
Kommunen | 0,0 | ||
Deutsche Bahn | 0,0 | ||
Sonstige | 0,0 | ||
Summe Dritter | 0,0 | ||
Erhaltungs- bzw. Ersatzkosten (Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014) | 3,7 | - | - |
Haushaltsrelevante Projektkosten BVWP (Bruttogesamtprojektkosten abzüglich Kosten Dritter und abzüglich Erhaltungskosten, Preisstand 2014) | 47,5 | - | - |
Bewertungsrelevante Ausbau-/Neubaukosten (Nettokosten, inkl. Planungskosten, Preisstand 20121)) | 55,0 | - | - |
2) Für die gesamtwirtschaftliche Bewertung wird bei allen Verkehrsträgern der Preisstand 2012 gewählt.
Bewertungsergebnisse | Projektbewertung |
---|---|
Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) (Modul A) | siehe Hauptprojekt |
Umweltbetroffenheit (Modul B) | gering |
Raumordnerische Bedeutung (Modul C) | Nicht bewertungsrelevant. |
Städtebauliche Bedeutung (Modul D) | Nicht bewertungsrelevant. |
Dringlichkeitsbegründung und Nutzen-Kosten-Verhältnis siehe Hauptprojekt.
siehe Teilprojekt 4
Der in den nachfolgend aufgeführten, herunterzuladenden Lageplänen dargestellte Verlauf des Projekts stellt eine der Lösungsmöglichkeiten dar. Dieser Verlauf liegt der gesamtwirtschaftlichen, umweltfachlichen, städtebaulichen und raumordnerischen Bewertung bzw. Beurteilung zugrunde. In den nachfolgenden Planungsstufen kann sich der Verlauf verändern. In diesem Fall wird regelmäßig eine neue gesamtwirtschaftliche Bewertung zum Nachweis der Bauwürdigkeit des Projekts durchgeführt.
Zu diesem Projekt liegen folgende Lagepläne vor, die hier heruntergeladen werden können.
LPL_1_1_A43-G30-NW-T5-NW-ÜPL.txt (8.0B)Länderübergreifendes Projekt | nein |
Betroffene Bundesländer | Nordrhein-Westfalen |
Betroffene Kreise/kreisfreie Städte | Herne, Stadt |
Betroffene Wahlkreise (des Bundes) | Herne - Bochum II (141) |
Hinweis
Die umweltfachliche Beurteilung von Knotenpunkten erfolgt in Form einer qualitativen Einschätzung.
Umwelt-Betroffenheit [gering/mittel/hoch] oder "Projekt planfestgestellt" | gering |
Der Ausbau des AK Herne inmitten des dicht besiedelten Stadtgebiets von Herne führt nicht zur Betroffenheit besonderer Umweltqualitäten. |
Nachfolgend ist in den Abbildung 2 und 3 die räumliche Lage des Projektes in Bezug auf die nicht monetarisierten Umweltkriterien dargestellt.
Abb. 2: Geschützte Gebiete |
Abb. 3: Bereiche ohne spezifischen Gebietsschutz |
Bewertungskriterium ist Reduktion der Staustundenanzahl im Planfall bezogen auf den Bezugsfall. Die Staustunden werden über ein Rückstaumodell ermittelt.
Bei Reduktionen um ≥ 30 % der Staustundenanzahl im Vergleich vom Planfall zum Bezugsfall wird eine wirksame Engpassreduktion angenommen.
Jährliche Staustunden [in 1.000 Std.] | Pkw | Lkw | gesamt | |
---|---|---|---|---|
jährliche Staustunden im Werktagsverkehr (DTVw) | Bezugsfall | 1.248,2 | 171,8 | 1.420,1 |
Planfall | 294,4 | 42,5 | 336,9 | |
Differenz | 953,8 | 129,4 | 1.083,2 | |
jährliche Staustunden im Urlaubsverkehr (DTVu) | Bezugsfall | 528,7 | 78,9 | 607,6 |
Planfall | 77,3 | 10,7 | 88,0 | |
Differenz | 451,3 | 68,2 | 519,6 | |
jährliche Staustunden Sonn- und Feiertagsverkehr (DTVs) | Bezugsfall | 3,0 | 0,5 | 3,4 |
Planfall | 0,0 | 0,0 | 0,0 | |
Differenz | 3,0 | 0,5 | 3,4 |
Die Gesamtreduktion der Staustunden im Knotenpunkt beträgt rund 79 %. Die Maßnahme(n) ist/(sind) damit hinsichtlich der Engpassreduktion wirksam.