Projektinformationssystem (PRINS) zum Bundesverkehrswegeplan 2030
ProjektinfoAbb. 1: Lage der Maßnahme |
Projektnummer | A43-G30-NW-T3-NW |
Bundesland | Nordrhein-Westfalen |
Straße | A 43 |
Verbindungsfunktionsstufe 0/1 | Ja |
Anzahl der Teilprojekte | 0 |
Länge | 6,2 km |
Bautyp(en), Bauziel(e) | Erweiterung auf 6 Fahrstreifen |
Planungsstände1) | Vorentwurf abgeschlossen am 26.08.2013 |
Künftige mittlere Verkehrsbelastung | |
im Bezugsfall 2030 | - Kfz/24h |
im Planfall 2030 | - Kfz/24h |
1) Die Planungsstände beziehen sich auf den Zeitpunkt der Anmeldung.
Dringlichkeitseinstufung | siehe Hauptprojekt |
Kostenbestandteile | [Mio. €] | Kosten Dritter | [Mio. €] |
---|---|---|---|
Gesamtprojektkosten (Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014) | 132,9 | - | - |
Ausbau-/Neubaukosten (Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014) | 72,8 | davon | |
Länder | 0,0 | ||
Kommunen | 0,1 | ||
Deutsche Bahn | 0,0 | ||
Sonstige | 0,1 | ||
Summe Dritter | 0,2 | ||
Erhaltungs- bzw. Ersatzkosten (Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014) | 60,1 | - | - |
Haushaltsrelevante Projektkosten BVWP (Bruttogesamtprojektkosten abzüglich Kosten Dritter und abzüglich Erhaltungskosten, Preisstand 2014) | 72,6 | - | - |
Bewertungsrelevante Ausbau-/Neubaukosten (Nettokosten, inkl. Planungskosten, Preisstand 20122)) | 69,2 | - | - |
2) Für die gesamtwirtschaftliche Bewertung wird bei allen Verkehrsträgern der Preisstand 2012 gewählt.
Bewertungsergebnisse | Projektbewertung |
---|---|
Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) (Modul A) | siehe Hauptprojekt |
Umweltbetroffenheit (Modul B) | gering |
Raumordnerische Bedeutung (Modul C) | nicht bewertungsrelevant |
Städtebauliche Bedeutung (Modul D) | nicht bewertungsrelevant |
Dringlichkeitsbegründung und Nutzen-Kosten-Verhältnis siehe Hauptprojekt.
Im vorhandenen Straßennetz ist die A 43 eine der wichtigsten Nord-Süd-Verkehrsachsen des Ruhrgebiets. Sie verbindet das Münsterland durch das östliche Ruhrgebiet mit dem Bergischen Land. Im betrachteten Planungsabschnitt kommt es durch die Verflechtungsvorgänge von auf- und abfahrenden Fahrzeugen zu erheblichen Störungen im Verkehrsfluss, da die Leistungsfähigkeit der Knoten und der vierstreifigen Strecke schon heute nicht mehr dem hohen Verkehrsaufkommen gerecht wird. Nach der Verkehrsuntersuchung liegen die Verkehrsbelastungen (DTV-W) zwischen 100.200 Kfz/24h (nördlich der AS Bo-Riemke) und 87.600 Kfz/24h (zwischen der AS Bo-Gerthe und dem AK Bochum). Für das Jahr 2025 ist eine Verkehrsbelastung (DTV-W) von 104.600 Kfz/24h (nördlich der AS Bo-Riemke), 92.600 Kfz/24h (zwischen der AS Bo-Gerthe und dem AK Bochum) und 86.800 Kfz/24h (südlich des AK Bochum) zu erwarten. weiter siehe Anlage: A43_02-0382_Bochum_Anmeldung_Anlage.doc
Der in den nachfolgend aufgeführten, herunterzuladenden Lageplänen dargestellte Verlauf des Projekts stellt eine der Lösungsmöglichkeiten dar. Dieser Verlauf liegt der gesamtwirtschaftlichen, umweltfachlichen, städtebaulichen und raumordnerischen Bewertung bzw. Beurteilung zugrunde. In den nachfolgenden Planungsstufen kann sich der Verlauf verändern. In diesem Fall wird regelmäßig eine neue gesamtwirtschaftliche Bewertung zum Nachweis der Bauwürdigkeit des Projekts durchgeführt.
Zu diesem Projekt liegen folgende Lagepläne vor, die hier heruntergeladen werden können.
LPL_2_1_A43_G30_NW_T3_NW_ÜPL.pdf (867.1KB)Länderübergreifendes Projekt | nein |
Betroffene Bundesländer | Nordrhein-Westfalen |
Betroffene Kreise/kreisfreie Städte | Bochum, Stadt |
Betroffene Wahlkreise (des Bundes) | Herne - Bochum II (141) |
Siehe Hauptprojekt.
Siehe Hauptprojekt.
Siehe Hauptprojekt.
Gesamtwirtschaftliche Bewertungsdaten liegen nur für das Hauptprojekt vor. Für dieses Teilprojekt ist deshalb der Umweltbeitrag Teil 1 nicht bewertungsrelevant.
Umweltbeitrag Teil 2: Umwelt-Betroffenheit [gering/mittel/hoch] oder "Projekt planfestgestellt" | gering |
Ausbauprojekt im nordöstlichen Siedlungsraum von Bochum. Der Trassenverlauf quert z.T. innerörtlich gelegene, ackerbauliche Nutzflächen, z.T. auch Randlage zu kleinflächigem Waldgebiet. Die betrachteten Umweltkriterien sind nicht betroffen. |
Nachfolgend ist in den Abbildung 2 und 3 die räumliche Lage des Projektes in Bezug auf die nicht monetarisierten Umweltkriterien dargestellt.
Abb. 2: Geschützte Gebiete |
Abb. 3: Bereiche ohne spezifischen Gebietsschutz |
Gesamtlänge des Projektes | 6,2 km |
Staulänge im Bezugsfall | 6 km |
Staulänge im Planfall | 4.8 km |
Damit wird die staugefährdete Streckenlänge um 1.2 km reduziert.
Engpass | ansatzweise Minderung |