4 Teilprojekt 3

A 43 AK Bochum (A 40) - AS Bochum-Riemke

4.1 Übersicht

Quellbild nicht vorhanden
Abb. 1: Lage der Maßnahme

4.2 Grunddaten

ProjektnummerA43-G30-NW-T3-NW
BundeslandNordrhein-Westfalen
StraßeA 43
Verbindungsfunktionsstufe 0/1Ja
Anzahl der Teilprojekte0
Länge6,2 km
Bautyp(en), Bauziel(e)Erweiterung auf 6 Fahrstreifen
Planungsstände1)Vorentwurf abgeschlossen am 26.08.2013
Künftige mittlere Verkehrsbelastung
im Bezugsfall 2030- Kfz/24h
im Planfall 2030- Kfz/24h

1) Die Planungsstände beziehen sich auf den Zeitpunkt der Anmeldung.

Dringlichkeitseinstufungsiehe Hauptprojekt

Kostenbestandteile[Mio. €]Kosten
Dritter
[Mio. €]
Gesamtprojektkosten
(Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014)
132,9--
Ausbau-/Neubaukosten
(Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014)

72,8
davon
Länder0,0
Kommunen0,1
Deutsche Bahn0,0
Sonstige0,1
Summe Dritter0,2
Erhaltungs- bzw. Ersatzkosten
(Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014)
60,1--
Haushaltsrelevante Projektkosten BVWP
(Bruttogesamtprojektkosten abzüglich Kosten Dritter und abzüglich Erhaltungskosten, Preisstand 2014)
72,6--
Bewertungsrelevante Ausbau-/Neubaukosten
(Nettokosten, inkl. Planungskosten, Preisstand 20122))
69,2--

2) Für die gesamtwirtschaftliche Bewertung wird bei allen Verkehrsträgern der Preisstand 2012 gewählt.


BewertungsergebnisseProjektbewertung
Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) (Modul A)siehe Hauptprojekt
Umweltbetroffenheit (Modul B)gering
Raumordnerische Bedeutung (Modul C)nicht bewertungsrelevant
Städtebauliche Bedeutung (Modul D)nicht bewertungsrelevant

Begründung der Dringlichkeitseinstufung

Dringlichkeitsbegründung und Nutzen-Kosten-Verhältnis siehe Hauptprojekt.

Der Anmeldung zugrunde gelegte Notwendigkeit aus Sicht des Landes

Im vorhandenen Straßennetz ist die A 43 eine der wichtigsten Nord-Süd-Verkehrsachsen des Ruhrgebiets. Sie verbindet das Münsterland durch das östliche Ruhrgebiet mit dem Bergischen Land. Im betrachteten Planungsabschnitt kommt es durch die Verflechtungsvorgänge von auf- und abfahrenden Fahrzeugen zu erheblichen Störungen im Verkehrsfluss, da die Leistungsfähigkeit der Knoten und der vierstreifigen Strecke schon heute nicht mehr dem hohen Verkehrsaufkommen gerecht wird. Nach der Verkehrsuntersuchung liegen die Verkehrsbelastungen (DTV-W) zwischen 100.200 Kfz/24h (nördlich der AS Bo-Riemke) und 87.600 Kfz/24h (zwischen der AS Bo-Gerthe und dem AK Bochum). Für das Jahr 2025 ist eine Verkehrsbelastung (DTV-W) von 104.600 Kfz/24h (nördlich der AS Bo-Riemke), 92.600 Kfz/24h (zwischen der AS Bo-Gerthe und dem AK Bochum) und 86.800 Kfz/24h (südlich des AK Bochum) zu erwarten. weiter siehe Anlage: A43_02-0382_Bochum_Anmeldung_Anlage.doc

4.3 Lage der Trasse und betroffene Kreise

Wichtiger Hinweis

Der in den nachfolgend aufgeführten, herunterzuladenden Lageplänen dargestellte Verlauf des Projekts stellt eine der Lösungsmöglichkeiten dar. Dieser Verlauf liegt der gesamtwirtschaftlichen, umweltfachlichen, städtebaulichen und raumordnerischen Bewertung bzw. Beurteilung zugrunde. In den nachfolgenden Planungsstufen kann sich der Verlauf verändern. In diesem Fall wird regelmäßig eine neue gesamtwirtschaftliche Bewertung zum Nachweis der Bauwürdigkeit des Projekts durchgeführt.

Zu diesem Projekt liegen folgende Lagepläne vor, die hier heruntergeladen werden können.

LPL_2_1_A43_G30_NW_T3_NW_ÜPL.pdf (867.1KB)
Quelle: © Landesvermessungsamt Nordrhein-Westfalen

Betroffene Kreise

Länderübergreifendes Projektnein
Betroffene BundesländerNordrhein-Westfalen
Betroffene Kreise/kreisfreie StädteBochum, Stadt
Betroffene Wahlkreise (des Bundes)Herne - Bochum II (141)

4.4 Der Anmeldung zugrundegelegte Alternativenprüfung

Auf Grundlage der Ergebnisse einer im Jahr 2008 abgeschlossenen Umweltverträglichkeitsuntersuchung sieht die Entwurfsplanung südlich des AK Bochum zunächst einen Ausbau in Richtung Osten vor. Im AK bis zur AS Bochum-Gerthe wird symmetrisch ausgebaut. Im weiteren Verlauf wird die Trasse nach Westen und im Bereich der AS Bochum-Riemke noch einmal nach Osten verschwenkt. Die Planung folgt damit den Empfehlungen der UVU, abschnittsweise durch einen einseitigen Ausbau Konflikte mit den an die Trasse grenzenden Wohngebieten sowie dem Naturschutzgebiet „Tippelsberg / Berger Mühle“ zu vermeiden.

4.5 Verkehrsbelastungen im Bezugs- und Planfall

Siehe Hauptprojekt.

4.6 Zentrale verkehrliche / physikalische Wirkungen

Siehe Hauptprojekt.

4.7 Nutzen-Kosten-Analyse (Modul A)

Siehe Hauptprojekt.

4.8 Umwelt- und Naturschutzfachliche Beurteilung (Modul B)

Gesamtwirtschaftliche Bewertungsdaten liegen nur für das Hauptprojekt vor. Für dieses Teilprojekt ist deshalb der Umweltbeitrag Teil 1 nicht bewertungsrelevant.

Ergebnisübersicht

Umweltbeitrag Teil 2: Umwelt-Betroffenheit [gering/mittel/hoch] oder "Projekt planfestgestellt"gering
Ausbauprojekt im nordöstlichen Siedlungsraum von Bochum. Der Trassenverlauf quert z.T. innerörtlich gelegene, ackerbauliche Nutzflächen, z.T. auch Randlage zu kleinflächigem Waldgebiet. Die betrachteten Umweltkriterien sind nicht betroffen.

Karten

Nachfolgend ist in den Abbildung 2 und 3 die räumliche Lage des Projektes in Bezug auf die nicht monetarisierten Umweltkriterien dargestellt.

Quellbild nicht vorhanden
Abb. 2: Geschützte Gebiete
Quellbild nicht vorhanden
Abb. 3: Bereiche ohne spezifischen Gebietsschutz

4.9 Raumordnerische Beurteilung (Modul C)

Nicht bewertungsrelevant.

4.10 Städtebauliche Beurteilung (Modul D)

Nicht bewertungsrelevant.

4.11 Ergänzende Betrachtungen

Engpassbeseitigung auf dem Straßenzug des Projektes

Gesamtlänge des Projektes6,2 km
Staulänge im Bezugsfall6 km
Staulänge im Planfall4.8 km

Damit wird die staugefährdete Streckenlänge um 1.2 km reduziert.

Engpassansatzweise Minderung