Projektinformationssystem (PRINS) zum Bundesverkehrswegeplan 2030
ProjektinfoAbb. 1: Lage der Maßnahme |
Projektnummer | A39-G10-NI-T5-NI |
Bundesland | Niedersachsen |
Straße | A 39 |
Straße 2 | A 39 |
Verbindungsfunktionsstufe 0/1 | Ja |
Anzahl der Teilprojekte | 0 |
Länge | 16,2 km |
Bautyp(en), Bauziel(e) | 4-streifiger Neubau |
Planungsstände1) | Vorentwurf in Bearbeitung seit 27.08.2007 |
Künftige mittlere Verkehrsbelastung | |
im Bezugsfall 2030 | 0 Kfz/24h |
im Planfall 2030 | - Kfz/24h |
1) Die Planungsstände beziehen sich auf den Zeitpunkt der Anmeldung.
Dringlichkeitseinstufung | siehe Hauptprojekt |
Kostenbestandteile | [Mio. €] | Kosten Dritter | [Mio. €] |
---|---|---|---|
Gesamtprojektkosten (Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014) | 170,0 | - | - |
Ausbau-/Neubaukosten (Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014) | 170,0 | davon | |
Länder | 0,0 | ||
Kommunen | 0,0 | ||
Deutsche Bahn | 0,0 | ||
Sonstige | 0,0 | ||
Summe Dritter | 0,0 | ||
Erhaltungs- bzw. Ersatzkosten (Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014) | 0,0 | - | - |
Haushaltsrelevante Projektkosten BVWP (Bruttogesamtprojektkosten abzüglich Kosten Dritter und abzüglich Erhaltungskosten, Preisstand 2014) | 170,0 | - | - |
Bewertungsrelevante Ausbau-/Neubaukosten (Nettokosten, inkl. Planungskosten, Preisstand 20122)) | 995,5 | - | - |
2) Für die gesamtwirtschaftliche Bewertung wird bei allen Verkehrsträgern der Preisstand 2012 gewählt. Die Angabe entspricht den Kosten aller der Bewertung zugrunde gelegten Projekte (siehe Hinweis in Abbildung 1).
Bewertungsergebnisse | Projektbewertung |
---|---|
Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) (Modul A) | siehe Hauptprojekt |
Umweltbetroffenheit (Modul B) | mittel |
Raumordnerische Bedeutung (Modul C) | siehe Hauptprojekt |
Städtebauliche Bedeutung (Modul D) | nicht bewertungsrelevant |
Dringlichkeitsbegründung und Nutzen-Kosten-Verhältnis siehe Hauptprojekt.
Der 5. Abschnitt ist elementarer Bestandteil der A39 von Lüneburg bis Wolfsburg. Die A 39 ist mit dem 5. FStrAbÄnaG vom 04.10.2004 im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen als laufendes und fest disponiertes Vorhaben mit naturschutzfachlichem Planungsauftrag in den vordringlichen Bedarf eingestuft. Mit dem Neubau der A 39 werden die Standortqualitäten der bisher benachteiligten Regionen des Uelzener Beckens, der Randbereiche der Lüneburger Heide, des Wendlandes und der Altmark erheblich verbessert. Die A 39 schafft eine optimale Verbindung zwischen den Räumen Wolfsburg/ Gifhorn/Braunschweig und Lüneburg/Hamburg. Sie schafft im großräumigen Maßstab eine zusätzliche Verbindung der Wirtschaftsräume in Süd- und Ost-Deutschland mit der Nordsee, sowie nach Skandinavien. Wesentliches verkehrliches Ziel ist es dabei, die Sicherheit und Leichtigkeit des Fernstraßenverkehrs zu verbessern. Insbesondere ist auch eine Entlastung der A 2 vom Autobahnkreuz (AK) Königslutter bis zum AK Hannover-Ost ein wichtiges Ziel. Daneben werden Verkehre im nachgeordneten Netz zwischen Lüneburg und Wolfsburg auf die Autobahn verlagert, womit infolge der deutlich geringeren Unfallraten von Autobahnen gegenüber 2- oder 3-streifigen Landstraßen eine erhebliche Steigerung der Verkehrssicherheit für den fahrenden Verkehr erreicht wird. Gleichzeitig steigt die Verkehrssicherheit in den entlasteten Ortslagen.
Der in den nachfolgend aufgeführten, herunterzuladenden Lageplänen dargestellte Verlauf des Projekts stellt eine der Lösungsmöglichkeiten dar. Dieser Verlauf liegt der gesamtwirtschaftlichen, umweltfachlichen, städtebaulichen und raumordnerischen Bewertung bzw. Beurteilung zugrunde. In den nachfolgenden Planungsstufen kann sich der Verlauf verändern. In diesem Fall wird regelmäßig eine neue gesamtwirtschaftliche Bewertung zum Nachweis der Bauwürdigkeit des Projekts durchgeführt.
Zu diesem Projekt liegen folgende Lagepläne vor, die hier heruntergeladen werden können.
LPL_2_1_A39-G10-NI-T5-NI_Übersichtslageplan_01.pdf (3.7MB)Länderübergreifendes Projekt | nein |
Betroffene Bundesländer | Niedersachsen |
Betroffene Kreise/kreisfreie Städte | Gifhorn, Landkreis; Uelzen, Landkreis |
Betroffene Wahlkreise (des Bundes) | Celle - Uelzen (44); Gifhorn - Peine (45) |
Siehe Hauptprojekt.
Siehe Hauptprojekt.
Siehe Hauptprojekt.
Gesamtwirtschaftliche Bewertungsdaten liegen nur für das Hauptprojekt vor. Für dieses Teilprojekt ist deshalb der Umweltbeitrag Teil 1 nicht bewertungsrelevant.
Umweltbeitrag Teil 2: Umwelt-Betroffenheit [gering/mittel/hoch] oder "Projekt planfestgestellt" | mittel |
Der Neubauabschnitt führt überwiegend durch einen landwirtschaftlich geprägten Raum mit Grünland und Ackerflächen und einzelnen Siedlungen in z.T. enger Bündelung mit dem Elbe-Seitenkanal. Innerhalb der Wirkzone des Vorhabens befindet sich ein FFH-Gebiet, nach Angaben des Landes lassen sich erhebliche Beeinträchtigungen ausschließen. Das Vorhaben quert einen Großsäugerfunktionsraum (BfN), dessen Durchgängigkeit mithilfe von zwei geplanten Tierquerungshilfen erhalten bleibt. Ein als NSG ausgewiesenes Feuchtgebiet (Bodenteicher Seewiesen) befindet sich zum Großteil innerhalb der Wirkzone und wird von einem BfN-Kern- sowie einem BfN-Großraum (Feuchtlebensräume) mit vorhabenbezogenen, indirekten Beeinträchtigungen überlagert. |
Nachfolgend ist in den Abbildung 2 und 3 die räumliche Lage des Projektes in Bezug auf die nicht monetarisierten Umweltkriterien dargestellt.
Abb. 2: Geschützte Gebiete |
Abb. 3: Bereiche ohne spezifischen Gebietsschutz |