Projektinformationssystem (PRINS) zum Bundesverkehrswegeplan 2030
Abb. 1: Lage der Maßnahme |
Projektnummer | A3-G20-NW-T3-NW |
Bundesland | Nordrhein-Westfalen |
Straße | A 3/A 46 |
Verbindungsfunktionsstufe 0/1 | Ja |
Anzahl der Teilprojekte | 0 |
Bautyp(en), Bauziel(e) | Aus / Neubau eines Knotenpunktes |
Planungsstände | Vorplanung läuft seit 02.09.2013 |
Mittlere Querschnittsbelastung der Hauptfahrbahnen im Bezugsfall / Planfall 2030 | - Kfz/24h / - Kfz/24h |
Dringlichkeitseinstufung | siehe Hauptprojekt |
Kostenbestandteile | [Mio. €] | Kosten Dritter | [Mio. €] |
---|---|---|---|
Gesamtprojektkosten (Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014) | 62,7 | - | - |
Ausbau-/Neubaukosten (Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014) | 39,2 | davon | |
Länder | 0,0 | ||
Kommunen | 0,0 | ||
Deutsche Bahn | 0,0 | ||
Sonstige | 0,0 | ||
Summe Dritter | 0,0 | ||
Erhaltungs- bzw. Ersatzkosten (Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014) | 23,5 | - | - |
Haushaltsrelevante Projektkosten BVWP (Bruttogesamtprojektkosten abzüglich Kosten Dritter und abzüglich Erhaltungskosten, Preisstand 2014) | 39,2 | - | - |
Bewertungsrelevante Ausbau-/Neubaukosten (Nettokosten, inkl. Planungskosten, Preisstand 20121)) | 44,9 | - | - |
2) Für die gesamtwirtschaftliche Bewertung wird bei allen Verkehrsträgern der Preisstand 2012 gewählt.
Bewertungsergebnisse | Projektbewertung |
---|---|
Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) (Modul A) | siehe Hauptprojekt |
Umweltbetroffenheit (Modul B) | gering |
Raumordnerische Bedeutung (Modul C) | Nicht bewertungsrelevant. |
Städtebauliche Bedeutung (Modul D) | Nicht bewertungsrelevant. |
Dringlichkeitsbegründung und Nutzen-Kosten-Verhältnis siehe Hauptprojekt.
Seit vielen Jahren kommt es aufgrund der hohen Verkehrsbelastung fast täglich zu Verkehrsstaus während der Spitzenzeiten. Die Verkehrsbelastung wird gemäß Straßenverkehrsprognose des BMVBS 2025 auf bis zu 140.000 Kfz/24h ansteigen. In der Engpassanalyse des Bundes gibt es hier eine häufige Stauwahrscheinlichkeit. Diese wurde in der Analyse in dunkelblau dargestellt (Stauwahrscheinlichkeit über 300 Stunden im Jahr). Die Anpassung und teilweise Erneuerung der Entwässerungseinrichtungen an den Stand der Technik gewährleistet zukünftig eine deutliche Verbesserung der aktuellen Entwässerungssituation, da mögliche Gefährdungen des Grundwassers und auch der Gewässer durch Schadstoffeintrag reduziert werden können.
Der in den nachfolgend aufgeführten, herunterzuladenden Lageplänen dargestellte Verlauf des Projekts stellt eine der Lösungsmöglichkeiten dar. Dieser Verlauf liegt der gesamtwirtschaftlichen, umweltfachlichen, städtebaulichen und raumordnerischen Bewertung bzw. Beurteilung zugrunde. In den nachfolgenden Planungsstufen kann sich der Verlauf verändern. In diesem Fall wird regelmäßig eine neue gesamtwirtschaftliche Bewertung zum Nachweis der Bauwürdigkeit des Projekts durchgeführt.
Zu diesem Projekt liegen folgende Lagepläne vor, die hier heruntergeladen werden können.
LPL_1_1_A3-G20-NW-T3-NW_ÜPL.pdf (2.5MB)Länderübergreifendes Projekt | nein |
Betroffene Bundesländer | Nordrhein-Westfalen |
Betroffene Kreise/kreisfreie Städte | Mettmann, Kreis |
Betroffene Wahlkreise (des Bundes) | Düsseldorf I (106) |
Hinweis
Die umweltfachliche Beurteilung von Knotenpunkten erfolgt in Form einer qualitativen Einschätzung.
Umwelt-Betroffenheit [gering/mittel/hoch] oder "Projekt planfestgestellt" | gering |
Ausbauprojekt einschließlich Ausbau des Autobahnkreuzes Hilden in teils landwirtschaftlich genutztem Gelände, teils in Waldbereichen. Bereiche mit besonderen Umweltqualitäten sind nicht betroffen. |
Nachfolgend ist in den Abbildung 2 und 3 die räumliche Lage des Projektes in Bezug auf die nicht monetarisierten Umweltkriterien dargestellt.
Abb. 2: Geschützte Gebiete |
Abb. 3: Bereiche ohne spezifischen Gebietsschutz |
Bewertungskriterium ist Reduktion der Staustundenanzahl im Planfall bezogen auf den Bezugsfall. Die Staustunden werden über ein Rückstaumodell ermittelt.
Bei Reduktionen um ≥ 30 % der Staustundenanzahl im Vergleich vom Planfall zum Bezugsfall wird eine wirksame Engpassreduktion angenommen.
Jährliche Staustunden [in 1.000 Std.] | Pkw | Lkw | gesamt | |
---|---|---|---|---|
jährliche Staustunden im Werktagsverkehr (DTVw) | Bezugsfall | 440,8 | 77,5 | 518,3 |
Planfall | 0,0 | 0,0 | 0,0 | |
Differenz | 440,8 | 77,5 | 518,3 | |
jährliche Staustunden im Urlaubsverkehr (DTVu) | Bezugsfall | 92,4 | 15,0 | 107,5 |
Planfall | 0,0 | 0,0 | 0,0 | |
Differenz | 92,4 | 15,0 | 107,5 | |
jährliche Staustunden Sonn- und Feiertagsverkehr (DTVs) | Bezugsfall | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
Planfall | 0,0 | 0,0 | 0,0 | |
Differenz | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
Die Gesamtreduktion der Staustunden im Knotenpunkt beträgt rund 100 %. Die Maßnahme(n) ist/(sind) damit hinsichtlich der Engpassreduktion wirksam.