5 Teilprojekt 4

A 21 AS Rönne - AD Handorf (A 39)

5.1 Übersicht

Quellbild nicht vorhanden
Abb. 1: Lage der Maßnahme

5.2 Grunddaten

ProjektnummerA21-G20-SH-NI-T4-NI
BundeslandSchleswig-Holstein
StraßeA 21
Verbindungsfunktionsstufe 0/1Ja
Anzahl der Teilprojekte0
Länge12,0 km
Bautyp(en), Bauziel(e)4-streifiger Neubau /
Erweiterung auf 4 Fahrstreifen
Planungsstände1)ohne Planungsbeginn seit 01.09.2013
Künftige mittlere Verkehrsbelastung
im Bezugsfall 2030- Kfz/24h
im Planfall 2030- Kfz/24h

1) Die Planungsstände beziehen sich auf den Zeitpunkt der Anmeldung.

DringlichkeitseinstufungWeiterer Bedarf mit Planungsrecht (WB*)

Kostenbestandteile[Mio. €]Kosten
Dritter
[Mio. €]
Gesamtprojektkosten
(Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014)
153,6--
Ausbau-/Neubaukosten
(Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014)

126,2
davon
Länder0,0
Kommunen0,0
Deutsche Bahn0,0
Sonstige0,0
Summe Dritter0,0
Erhaltungs- bzw. Ersatzkosten
(Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014)
27,4--
Haushaltsrelevante Projektkosten BVWP
(Bruttogesamtprojektkosten abzüglich Kosten Dritter und abzüglich Erhaltungskosten, Preisstand 2014)
126,2--
Bewertungsrelevante Ausbau-/Neubaukosten
(Nettokosten, inkl. Planungskosten, Preisstand 20122))
209,1--

2) Für die gesamtwirtschaftliche Bewertung wird bei allen Verkehrsträgern der Preisstand 2012 gewählt.
    Die Angabe entspricht den Kosten aller der Bewertung zugrunde gelegten Projekte (siehe Hinweis in Abbildung 1).


BewertungsergebnisseProjektbewertung
Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) (Modul A)siehe Hauptprojekt
Umweltbetroffenheit (Modul B)gering
Raumordnerische Bedeutung (Modul C)nicht bewertungsrelevant
Städtebauliche Bedeutung (Modul D)nicht bewertungsrelevant

Begründung der Dringlichkeitseinstufung

Das Projekt ist wirtschaftlich und wird dem Weiteren Bedarf mit Planungsrecht (WB*) zugewiesen, damit mit der Planung unmittelbar begonnen werden kann.

Das Projekt wurde als Gesamtprojekt bewertet, da es nur so seine verkehrlichen Wirkungen voll entfalten kann.

Der Anmeldung zugrunde gelegte Notwendigkeit aus Sicht des Landes

Die geplante A 21 stellt eine leistungsfähige Verbindung zwischen der A 25 und der A 39 südostlich Hamburgs dar. Sie ergänzt als Überregionalautobahn der Kategoriengruppe AS II das bestehnde Autobahnnetz und trägt somit maßgeblich zur Engpassbeseitigung bei.

5.3 Lage der Trasse und betroffene Kreise

Wichtiger Hinweis

Der in den nachfolgend aufgeführten, herunterzuladenden Lageplänen dargestellte Verlauf des Projekts stellt eine der Lösungsmöglichkeiten dar. Dieser Verlauf liegt der gesamtwirtschaftlichen, umweltfachlichen, städtebaulichen und raumordnerischen Bewertung bzw. Beurteilung zugrunde. In den nachfolgenden Planungsstufen kann sich der Verlauf verändern. In diesem Fall wird regelmäßig eine neue gesamtwirtschaftliche Bewertung zum Nachweis der Bauwürdigkeit des Projekts durchgeführt.

Zu diesem Projekt liegen folgende Lagepläne vor, die hier heruntergeladen werden können.

LPL_1_1_A21-G20-SH-NI-T4-NI_Lageplan.pdf (3.6MB)
Quelle: © GeoBasis-DE/LVermGeo SH (www.LVermGeoSH.schleswig-holstein.de) und © Landesvermessungsamt Niedersachsen

Betroffene Kreise

Länderübergreifendes Projektnein
Betroffene BundesländerSchleswig-Holstein
Betroffene Kreise/kreisfreie StädteHarburg, Landkreis; Lüneburg, Landkreis
Betroffene Wahlkreise (des Bundes)Harburg (036); Lüchow-Dannenberg - Lüneburg (037)

5.4 Der Anmeldung zugrundegelegte Alternativenprüfung

Alternativ wurde eine neue Trasse für die Verlängerung der A 21 bis zur A 39 untersucht. Sie beginnt nördlich von Radbruch an der A 39 und wird planfrei in Form einer Trompete an die A 39 angebunden. Die Variante hat eine Gesamtlänge von 9,5 km. Im Trassenverlauf werden neben der Ilmenau und der Netze eine Bahntrasse und acht Straßen sowie zahlreiche Gräben unter- sowie eine Straße überführt. Aufgrund des hohen Raumwiderstands (FFH-Gebiet, Überschwemmungsgebiet der Ilmenau, für die Avifauna wertvoller Bereich) und der hohen Kosten für einen Neubau (insbesondere hohe Bauwerkskosten) wurde die Meldelinie (Ausbauvariante) gewählt.

5.5 Verkehrsbelastungen im Bezugs- und Planfall

Siehe Hauptprojekt.

5.6 Zentrale verkehrliche / physikalische Wirkungen

Siehe Hauptprojekt.

5.7 Nutzen-Kosten-Analyse (Modul A)

Siehe Hauptprojekt.

5.8 Umwelt- und Naturschutzfachliche Beurteilung (Modul B)

Gesamtwirtschaftliche Bewertungsdaten liegen nur für das Hauptprojekt vor. Für dieses Teilprojekt ist deshalb der Umweltbeitrag Teil 1 nicht bewertungsrelevant.

Ergebnisübersicht

Umweltbeitrag Teil 2: Umwelt-Betroffenheit [gering/mittel/hoch] oder "Projekt planfestgestellt"gering
Die Neubau- z. T. Ausbautrasse zwischen Handorf und Rönne verläuft über landwirtschaftliche Flächen, Grünland und Gewässersysteme. Die Ausbautrasse quert ein FFH-Gebiet im Bereich von Gräben. Erhebliche Beeinträchtigungen sind nicht auszuschließen. Im Bereich der Wirkzone der Neubautrasse befindet sich westlich davon ein BfN-Großraum (Feuchtlebensraum) sowie nördlich der Trasse ein BfN-Kernraum (Trockenlebensraum). Im mittigen Trassenbereich befinden sich eine große ÜSG-Fläche.

Karten

Nachfolgend ist in den Abbildung 2 und 3 die räumliche Lage des Projektes in Bezug auf die nicht monetarisierten Umweltkriterien dargestellt.

Quellbild nicht vorhanden
Abb. 2: Geschützte Gebiete
Quellbild nicht vorhanden
Abb. 3: Bereiche ohne spezifischen Gebietsschutz

5.9 Raumordnerische Beurteilung (Modul C)

Nicht bewertungsrelevant.

5.10 Städtebauliche Beurteilung (Modul D)

Nicht bewertungsrelevant.

5.11 Ergänzende Betrachtungen

Nicht bewertungsrelevant.