Projektinformationssystem (PRINS) zum Bundesverkehrswegeplan 2030
ProjektinfoAbb. 1: Lage der Maßnahme |
Projektnummer | A21-G20-SH-NI-T3-SH-NI |
Bundesland | Schleswig-Holstein, Niedersachsen |
Straße | A 21 |
Verbindungsfunktionsstufe 0/1 | Ja |
Anzahl der Teilprojekte | 0 |
Länge | 5,0 km |
Bautyp(en), Bauziel(e) | 4-streifiger Neubau / Erweiterung auf 4 Fahrstreifen |
Planungsstände1) | ohne Planungsbeginn seit 01.09.2013 |
Künftige mittlere Verkehrsbelastung | |
im Bezugsfall 2030 | - Kfz/24h |
im Planfall 2030 | - Kfz/24h |
1) Die Planungsstände beziehen sich auf den Zeitpunkt der Anmeldung.
Dringlichkeitseinstufung | Weiterer Bedarf mit Planungsrecht (WB*) |
Kostenbestandteile | [Mio. €] | Kosten Dritter | [Mio. €] |
---|---|---|---|
Gesamtprojektkosten (Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014) | 90,8 | - | - |
Ausbau-/Neubaukosten (Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014) | 88,4 | davon | |
Länder | 0,0 | ||
Kommunen | 0,0 | ||
Deutsche Bahn | 0,0 | ||
Sonstige | 0,0 | ||
Summe Dritter | 0,0 | ||
Erhaltungs- bzw. Ersatzkosten (Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014) | 2,4 | - | - |
Haushaltsrelevante Projektkosten BVWP (Bruttogesamtprojektkosten abzüglich Kosten Dritter und abzüglich Erhaltungskosten, Preisstand 2014) | 88,4 | - | - |
Bewertungsrelevante Ausbau-/Neubaukosten (Nettokosten, inkl. Planungskosten, Preisstand 20122)) | 209,1 | - | - |
2) Für die gesamtwirtschaftliche Bewertung wird bei allen Verkehrsträgern der Preisstand 2012 gewählt. Die Angabe entspricht den Kosten aller der Bewertung zugrunde gelegten Projekte (siehe Hinweis in Abbildung 1).
Kostenaufteilung bei länderübergreifenden Projekten | [Mio. €] | Länge |
---|---|---|
Schleswig-Holstein | 50,7 | |
Niedersachsen | 40,1 |
Bewertungsergebnisse | Projektbewertung |
---|---|
Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) (Modul A) | siehe Hauptprojekt |
Umweltbetroffenheit (Modul B) | hoch |
Raumordnerische Bedeutung (Modul C) | nicht bewertungsrelevant |
Städtebauliche Bedeutung (Modul D) | nicht bewertungsrelevant |
Das Projekt ist wirtschaftlich und wird dem Weiteren Bedarf mit Planungsrecht (WB*) zugewiesen, damit mit der Planung unmittelbar begonnen werden kann.
Das Projekt wurde als Gesamtprojekt bewertet, da es nur so seine verkehrlichen Wirkungen voll entfalten kann.
siehe Gesamtprojekt
Der in den nachfolgend aufgeführten, herunterzuladenden Lageplänen dargestellte Verlauf des Projekts stellt eine der Lösungsmöglichkeiten dar. Dieser Verlauf liegt der gesamtwirtschaftlichen, umweltfachlichen, städtebaulichen und raumordnerischen Bewertung bzw. Beurteilung zugrunde. In den nachfolgenden Planungsstufen kann sich der Verlauf verändern. In diesem Fall wird regelmäßig eine neue gesamtwirtschaftliche Bewertung zum Nachweis der Bauwürdigkeit des Projekts durchgeführt.
Zu diesem Projekt liegen folgende Lagepläne vor, die hier heruntergeladen werden können.
LPL_1_1_A21-G20-SH-NI-T2-SH+T3-SH-NI_Lageplan.pdf (8.5MB)Länderübergreifendes Projekt | ja |
Betroffene Bundesländer | Schleswig-Holstein, Niedersachsen |
Betroffene Kreise/kreisfreie Städte | Herzogtum Lauenburg, Kreis |
Betroffene Wahlkreise (des Bundes) | Herzogtum Lauenburg - Stormarn-Süd (010) |
Siehe Hauptprojekt.
Siehe Hauptprojekt.
Siehe Hauptprojekt.
Gesamtwirtschaftliche Bewertungsdaten liegen nur für das Hauptprojekt vor. Für dieses Teilprojekt ist deshalb der Umweltbeitrag Teil 1 nicht bewertungsrelevant.
Umweltbeitrag Teil 2: Umwelt-Betroffenheit [gering/mittel/hoch] oder "Projekt planfestgestellt" | hoch |
Das Neubauprojekt verläuft zwischen Geesthacht und Rönn auf landwirtschaftlichen Flächen und Sonderkulturflächen. Das Waldgebiet 'Besenhorster Sandberge' (NSG, FFH-Gebiet und VSG) wird randlich angeschnitten. Erhebliche Beeinträchtigungen werden für das FFH-Gebiet und VSG als wahrscheinlich bewertet. Zur Querung der Elbe, die sich in diesem Bereich in zwei FFH-Gebiete aufteilt, und eines Kanals sind insgesamt drei Großbrückenbauwerke mit einer Gesamtlänge von rd. 1.500 m vorgesehen. Erhebliche Beeinträchtigungen der beiden FFH-Gebiete können jedoch nicht ausgeschlossen werden. Im Trassenbereich liegen BfN-Kernräume und BfN-Großräume (Wald-, Feucht- und Trockenlebensraum). Ein BfN-Kernraum (Trockenlebensraum) wird randlich zerschnitten und durch eine Großbrücke über die Elbe entschärft. Zudem ist die Großbrücke über Elbe auch zur Entschneidung der Lebensraumachse (feucht) geplant. Aufgrund der beschriebenen Umweltkonfikte ergibt sich insgesamt eine 'hohe' Umweltbetroffenheit. |
Nachfolgend ist in den Abbildung 2 und 3 die räumliche Lage des Projektes in Bezug auf die nicht monetarisierten Umweltkriterien dargestellt.
Abb. 2: Geschützte Gebiete |
Abb. 3: Bereiche ohne spezifischen Gebietsschutz |