Projektinformationssystem (PRINS) zum Bundesverkehrswegeplan 2030
ProjektinfoAbb. 1: Lage der Maßnahme |
Projektnummer | A20-G10-NI-SH-T9-NI-SH |
Bundesland | Niedersachsen, Schleswig-Holstein |
Straße | A 20 |
Verbindungsfunktionsstufe 0/1 | Ja |
Anzahl der Teilprojekte | 0 |
Länge | 8,2 km |
Bautyp(en), Bauziel(e) | 4-streifiger Neubau |
Planungsstände1) | Planfeststellungserörterung stattgefunden am 14.12.2012 |
Künftige mittlere Verkehrsbelastung | |
im Bezugsfall 2030 | 0 Kfz/24h |
im Planfall 2030 | - Kfz/24h |
1) Die Planungsstände beziehen sich auf den Zeitpunkt der Anmeldung.
Dringlichkeitseinstufung | siehe Hauptprojekt |
Kostenbestandteile | [Mio. €] | Kosten Dritter | [Mio. €] |
---|---|---|---|
Gesamtprojektkosten (Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014) | 1.032,1 | - | - |
Ausbau-/Neubaukosten (Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014) | 1.032,1 | davon | |
Länder | 0,0 | ||
Kommunen | 0,0 | ||
Deutsche Bahn | 0,0 | ||
Sonstige | 0,0 | ||
Summe Dritter | 0,0 | ||
Erhaltungs- bzw. Ersatzkosten (Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014) | 0,0 | - | - |
Haushaltsrelevante Projektkosten BVWP (Bruttogesamtprojektkosten abzüglich Kosten Dritter und abzüglich Erhaltungskosten, Preisstand 2014) | 1.032,1 | - | - |
Bewertungsrelevante Ausbau-/Neubaukosten (Nettokosten, inkl. Planungskosten, Preisstand 20122)) | 3.145,7 | - | - |
2) Für die gesamtwirtschaftliche Bewertung wird bei allen Verkehrsträgern der Preisstand 2012 gewählt. Die Angabe entspricht den Kosten aller der Bewertung zugrunde gelegten Projekte (siehe Hinweis in Abbildung 1).
Kostenaufteilung bei länderübergreifenden Projekten | [Mio. €] | Länge |
---|---|---|
Niedersachsen | 642,3 | |
Schleswig-Holstein | 389,8 |
Bewertungsergebnisse | Projektbewertung |
---|---|
Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) (Modul A) | siehe Hauptprojekt |
Umweltbetroffenheit (Modul B) | gering |
Raumordnerische Bedeutung (Modul C) | siehe Hauptprojekt |
Städtebauliche Bedeutung (Modul D) | nicht bewertungsrelevant |
Dringlichkeitsbegründung und Nutzen-Kosten-Verhältnis siehe Hauptprojekt.
A 20 ist Teil des Verkehrskonzeptes d. Bundesrepublik Deutschland zur Bewältigung der Verkehrssituation im norddeutschen Raum unter Berücksichtigung des steigenden Verkehrsaufkommens seit d. Wiedervereinigung, Ziel ist d. Schaffung einer Ost-West-Verbindung im Zuge des Ausbaus des Bundesfernstraßennetzes, A 20 endet derzeit östl. v. Bad Segeberg - zur Vollendung der Ost-West-Verbindung zügige Weiterbau als Nord-West-Umfahrung Hamburg in westl. Richtung in SH einschl. Elbquerung bei Glückstadt sowie Anbindung d. A 26 in NI dringend erforderlich, aufgrund hoher nationaler Bedeutung als Maßnahme des vordringlichen Bedarfs sowohl im Bundesverkehrswegeplan (07/2003) als auch im Bedarfsplan für d. Bundesfernstraßen ausgewiesen, neben hoher nationaler Bedeutung auch hohe europäische Bedeutung, diese findet Ausdruck in der Aufnahme der Maßnahme in d. Transeuropäische Verkehrsnetz (TEN), auf Landesebene u. regionaler Ebene Neubau der A 20 im Landesraumordnungsplan SH sowie den Regionalplänen enthalten, Landesentwicklungsplan (2010) für SH legt den Bau der A 20 als wesntliches Ziel der verkehrlichen Entwicklung fest
Der in den nachfolgend aufgeführten, herunterzuladenden Lageplänen dargestellte Verlauf des Projekts stellt eine der Lösungsmöglichkeiten dar. Dieser Verlauf liegt der gesamtwirtschaftlichen, umweltfachlichen, städtebaulichen und raumordnerischen Bewertung bzw. Beurteilung zugrunde. In den nachfolgenden Planungsstufen kann sich der Verlauf verändern. In diesem Fall wird regelmäßig eine neue gesamtwirtschaftliche Bewertung zum Nachweis der Bauwürdigkeit des Projekts durchgeführt.
Zu diesem Projekt liegen folgende Lagepläne vor, die hier heruntergeladen werden können.
LPL_1_1_A20-G10-NI-SH-T9-NI-SH_Lageplan_01.pdf (3.6MB)Länderübergreifendes Projekt | ja |
Betroffene Bundesländer | Niedersachsen, Schleswig-Holstein |
Betroffene Kreise/kreisfreie Städte | Steinburg, Kreis; Stade, Landkreis |
Betroffene Wahlkreise (des Bundes) | Cuxhaven - Stade II (29); - (3) |
Siehe Hauptprojekt.
Siehe Hauptprojekt.
Siehe Hauptprojekt.
Gesamtwirtschaftliche Bewertungsdaten liegen nur für das Hauptprojekt vor. Für dieses Teilprojekt ist deshalb der Umweltbeitrag Teil 1 nicht bewertungsrelevant.
Umweltbeitrag Teil 2: Umwelt-Betroffenheit [gering/mittel/hoch] oder "Projekt planfestgestellt" | gering |
Mit der Neubaustrecke wird die Elbe südlich von Glücksstadt in Tunnellage gequert, wodurch u.a. Beeinträchtigungen des Elbe-Ästuars vermieden werden. Ein kurzer Abschnitt führt im Osten der Elbe durch Marschland. Im Bereich der WZ für indirekte Beeinträchtigungen befinden sich mehrere Gräben der Marsch, die zu einem zusammenhängenden FFH-Gebiet gehören, für die lt. Ländermeldung keine erheblichen Beeinträchtigungen entstehen. Im Bereich des Elbtunnels werden eine Lebensraumachse (feucht) sowie ein Großsäugerkorridor entschnitten. Die Trasse zerschneidet einen UZVR, der mit einer Restgröße >100km² jedoch erhalten bleibt. Weitere Konflikte resultieren aus der Durchschneidung eines LSG. Weitere Bereiche mit besonderen Umweltqualitäten sind nicht betroffen. |
Nachfolgend ist in den Abbildung 2 und 3 die räumliche Lage des Projektes in Bezug auf die nicht monetarisierten Umweltkriterien dargestellt.
Abb. 2: Geschützte Gebiete |
Abb. 3: Bereiche ohne spezifischen Gebietsschutz |