Projektinformationssystem (PRINS) zum Bundesverkehrswegeplan 2030
ProjektinfoAbb. 1: Lage der Maßnahme |
Projektnummer | A20-G10-NI-SH-T8-NI |
Bundesland | Niedersachsen |
Straße | A 20 |
Straße 2 | A 26 |
Verbindungsfunktionsstufe 0/1 | Ja |
Anzahl der Teilprojekte | 0 |
Länge | 2,5 km |
Bautyp(en), Bauziel(e) | 4-streifiger Neubau |
Planungsstände1) | Vorentwurf Sichtvermerk am 13.05.2013 |
Künftige mittlere Verkehrsbelastung | |
im Bezugsfall 2030 | 0 Kfz/24h |
im Planfall 2030 | - Kfz/24h |
1) Die Planungsstände beziehen sich auf den Zeitpunkt der Anmeldung.
Dringlichkeitseinstufung | siehe Hauptprojekt |
Kostenbestandteile | [Mio. €] | Kosten Dritter | [Mio. €] |
---|---|---|---|
Gesamtprojektkosten (Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014) | 114,5 | - | - |
Ausbau-/Neubaukosten (Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014) | 114,5 | davon | |
Länder | 0,0 | ||
Kommunen | 0,0 | ||
Deutsche Bahn | 0,0 | ||
Sonstige | 0,0 | ||
Summe Dritter | 0,0 | ||
Erhaltungs- bzw. Ersatzkosten (Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014) | 0,0 | - | - |
Haushaltsrelevante Projektkosten BVWP (Bruttogesamtprojektkosten abzüglich Kosten Dritter und abzüglich Erhaltungskosten, Preisstand 2014) | 114,5 | - | - |
Bewertungsrelevante Ausbau-/Neubaukosten (Nettokosten, inkl. Planungskosten, Preisstand 20122)) | 3.145,7 | - | - |
2) Für die gesamtwirtschaftliche Bewertung wird bei allen Verkehrsträgern der Preisstand 2012 gewählt. Die Angabe entspricht den Kosten aller der Bewertung zugrunde gelegten Projekte (siehe Hinweis in Abbildung 1).
Bewertungsergebnisse | Projektbewertung |
---|---|
Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) (Modul A) | siehe Hauptprojekt |
Umweltbetroffenheit (Modul B) | gering |
Raumordnerische Bedeutung (Modul C) | siehe Hauptprojekt |
Städtebauliche Bedeutung (Modul D) | nicht bewertungsrelevant |
Dringlichkeitsbegründung und Nutzen-Kosten-Verhältnis siehe Hauptprojekt.
Die A20 ist Bestandteil des transeuropäischen Straßennetzes und soll der Abwicklung überregionaler nordeuropäischer und nordosteuropäischer Verkehrsströme dienen. Sie dient als Nord-West-Umfahrung für Hamburg und setzt die Ostsee-Autobahn in Mecklenburg-Vorpommern nach Westen hin über Lübeck und Bad Segeberg mit einer festen Elbquerung südlich von Glückstadt bis Stade fort. Zwischen der A1 bei Lübeck in Schleswig-Holstein und der A11 bei Prenzlau in Mecklenburg-Vorpommern wurde die A20 als Verkehrsprojekt deutsche Einheit Nr. 10 gebaut. Die zurzeit bedeutenste Straßenverkehrsverbindung im Unterelberaum zwischen Hamburg und Cuxhaven ist die B73. Für die Städte Stade und Buxtehude ist Sie die wichtigste Verbindungsstraße nach Hamburg und stellt daneben die Verknüpfung mit dem Autobahnnetz im Süden Hamburgs her. Durch den Bau der A26 soll die B73, über die der heutige und künftige Verkehr nicht mehr mit der erforderlichen Wirtschaftlichkeit und Sicherheit abgewickelt werden kann, als großräumige und regionale Straßenverbindung ersetzt werden.
Der in den nachfolgend aufgeführten, herunterzuladenden Lageplänen dargestellte Verlauf des Projekts stellt eine der Lösungsmöglichkeiten dar. Dieser Verlauf liegt der gesamtwirtschaftlichen, umweltfachlichen, städtebaulichen und raumordnerischen Bewertung bzw. Beurteilung zugrunde. In den nachfolgenden Planungsstufen kann sich der Verlauf verändern. In diesem Fall wird regelmäßig eine neue gesamtwirtschaftliche Bewertung zum Nachweis der Bauwürdigkeit des Projekts durchgeführt.
Zu diesem Projekt liegen folgende Lagepläne vor, die hier heruntergeladen werden können.
LPL_4_1_A20-G10-NI-SH-T8-NI_Lageplan_04.pdf (3.1MB)Länderübergreifendes Projekt | nein |
Betroffene Bundesländer | Niedersachsen |
Betroffene Kreise/kreisfreie Städte | Stade, Landkreis |
Betroffene Wahlkreise (des Bundes) | Cuxhaven - Stade II (29) |
Siehe Hauptprojekt.
Siehe Hauptprojekt.
Siehe Hauptprojekt.
Gesamtwirtschaftliche Bewertungsdaten liegen nur für das Hauptprojekt vor. Für dieses Teilprojekt ist deshalb der Umweltbeitrag Teil 1 nicht bewertungsrelevant.
Umweltbeitrag Teil 2: Umwelt-Betroffenheit [gering/mittel/hoch] oder "Projekt planfestgestellt" | gering |
Die Neubaustrecke führt angrenzend an die Wohnbebauung von Drochtersen durch grabenreiches Grün- und Ackerland. Bereiche mit besonderen Umweltqualitäten sind nicht betroffen. |
Nachfolgend ist in den Abbildung 2 und 3 die räumliche Lage des Projektes in Bezug auf die nicht monetarisierten Umweltkriterien dargestellt.
Abb. 2: Geschützte Gebiete |
Abb. 3: Bereiche ohne spezifischen Gebietsschutz |