Projektinformationssystem (PRINS) zum Bundesverkehrswegeplan 2030
ProjektinfoAbb. 1: Lage der Maßnahme |
Projektnummer | A20-G10-NI-SH-T5-NI |
Bundesland | Niedersachsen |
Straße | A 20 |
Verbindungsfunktionsstufe 0/1 | Ja |
Anzahl der Teilprojekte | 0 |
Länge | 19,2 km |
Bautyp(en), Bauziel(e) | 4-streifiger Neubau |
Planungsstände1) | Vorentwurf in Bearbeitung seit 31.03.2008 |
Künftige mittlere Verkehrsbelastung | |
im Bezugsfall 2030 | 0 Kfz/24h |
im Planfall 2030 | - Kfz/24h |
1) Die Planungsstände beziehen sich auf den Zeitpunkt der Anmeldung.
Dringlichkeitseinstufung | siehe Hauptprojekt |
Kostenbestandteile | [Mio. €] | Kosten Dritter | [Mio. €] |
---|---|---|---|
Gesamtprojektkosten (Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014) | 192,1 | - | - |
Ausbau-/Neubaukosten (Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014) | 192,1 | davon | |
Länder | 0,0 | ||
Kommunen | 0,0 | ||
Deutsche Bahn | 0,0 | ||
Sonstige | 0,0 | ||
Summe Dritter | 0,0 | ||
Erhaltungs- bzw. Ersatzkosten (Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014) | 0,0 | - | - |
Haushaltsrelevante Projektkosten BVWP (Bruttogesamtprojektkosten abzüglich Kosten Dritter und abzüglich Erhaltungskosten, Preisstand 2014) | 192,1 | - | - |
Bewertungsrelevante Ausbau-/Neubaukosten (Nettokosten, inkl. Planungskosten, Preisstand 20122)) | 3.145,7 | - | - |
2) Für die gesamtwirtschaftliche Bewertung wird bei allen Verkehrsträgern der Preisstand 2012 gewählt. Die Angabe entspricht den Kosten aller der Bewertung zugrunde gelegten Projekte (siehe Hinweis in Abbildung 1).
Bewertungsergebnisse | Projektbewertung |
---|---|
Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) (Modul A) | siehe Hauptprojekt |
Umweltbetroffenheit (Modul B) | hoch |
Raumordnerische Bedeutung (Modul C) | siehe Hauptprojekt |
Städtebauliche Bedeutung (Modul D) | nicht bewertungsrelevant |
Dringlichkeitsbegründung und Nutzen-Kosten-Verhältnis siehe Hauptprojekt.
"Die Fernautobahn A 20 schafft im großräumigen Maßstab eine verkehrliche Verknüpfung der Beneluxstaaten, Skandinaviens, der Beitrittsländer zur Europäischen Union (EU) und Russland/GUS. Außerdem dient die A 20 der Überwindung der räumlichen Trennung zwischen Schleswig-Holstein und Niedersachsen im Unterelbegebiet und der Verbesserung der Hinterlandanbindung der Häfen und der Erreichbarkeit der betroffenen Region. Durch die A 20 wird insbesondere die etwa parallel verlaufende A 1 Bremen - Hamburg und die betroffenen Ballungszentren maßgeblich entlastet. Das Bauvorhaben A 20 - Küstenautobahn ist im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen als Vorhaben des Weiteren Bedarfs mit Planungsrecht und besonderem naturschutzfachlichem Planungsauftrag eingestuft. Für alle im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen als "Weiterer Bedarf" bezeichneten Straßenbauvorhaben ist ohne Unterschied die verbindliche Bedarfsfeststellung nach § 1 Abs. 2 FStrAbG gegeben. Die besondere Kategorie "mit Planungsrecht" gibt erweiternd die Möglichkeit die Planung bis zur Erlangung des Baurechts weiter zu betreiben. Die Privilegierung rechtfertigt sich im Fall der Küstenautobahn A 20 mit ihrer netzkonzeptionellen Bedeutung und aufgrund des Zusammenhanges mit den angebundenen Projekten A 20 Nord-West-Umfahrung Hamburg und der A 26 Drochtersen-Hamburg, die jeweils im "Vordringlichen Bedarf"eingestuft sind."
Der in den nachfolgend aufgeführten, herunterzuladenden Lageplänen dargestellte Verlauf des Projekts stellt eine der Lösungsmöglichkeiten dar. Dieser Verlauf liegt der gesamtwirtschaftlichen, umweltfachlichen, städtebaulichen und raumordnerischen Bewertung bzw. Beurteilung zugrunde. In den nachfolgenden Planungsstufen kann sich der Verlauf verändern. In diesem Fall wird regelmäßig eine neue gesamtwirtschaftliche Bewertung zum Nachweis der Bauwürdigkeit des Projekts durchgeführt.
Zu diesem Projekt liegen folgende Lagepläne vor, die hier heruntergeladen werden können.
LPL_1_1_A20-G10-NI-SH-T5-NI_Übersichtskarte_01.pdf (4.1MB)Länderübergreifendes Projekt | nein |
Betroffene Bundesländer | Niedersachsen |
Betroffene Kreise/kreisfreie Städte | Cuxhaven, Landkreis; Rotenburg (Wümme), Landkreis |
Betroffene Wahlkreise (des Bundes) | Cuxhaven - Stade II (29); Stade I - Rotenburg II (30) |
Siehe Hauptprojekt.
Siehe Hauptprojekt.
Siehe Hauptprojekt.
Gesamtwirtschaftliche Bewertungsdaten liegen nur für das Hauptprojekt vor. Für dieses Teilprojekt ist deshalb der Umweltbeitrag Teil 1 nicht bewertungsrelevant.
Umweltbeitrag Teil 2: Umwelt-Betroffenheit [gering/mittel/hoch] oder "Projekt planfestgestellt" | hoch |
Die Neubaustrecke führt durch eine agrarisch genutzte Landschaft, die durch eine Vielzahl von Heckenzügen und Alleen charakterisiert ist und durch kleinere Waldgebiete. Im Wirkraum der Trasse liegen randlich zwei FFH-Gebiete, für die in den vorliegenden FFH-VP erhebliche Beeinträchtigungen ausgeschlossen werden können. Weitere Konflikte resultieren aus der großflächigen Zerschneidung eines Großsäugerlebensraumes (BfN) sowie kleinräumig eines BfN-Großraumes (Feucht, Wald). Ein WSG-Gebiete Zone III wird durchfahren. Ebenfalls hohe Beeinträchtigungen resultieren aus der Zerschneidung eines UZVR, der aber mit einer Restfläche > 100 km² erhalten bleibt. Zwei LSG werden in Anspruch genommen. Das Projekt wird aufgrund der 'hohen' Bewertungen der Kriterien 2.4, 2.8 und 2.9 insgesamt mit einer 'hohen' Umweltbetroffenheit eingestuft. |
Nachfolgend ist in den Abbildung 2 und 3 die räumliche Lage des Projektes in Bezug auf die nicht monetarisierten Umweltkriterien dargestellt.
Abb. 2: Geschützte Gebiete |
Abb. 3: Bereiche ohne spezifischen Gebietsschutz |