5 Teilprojekt 4

A 20 ö Weserquerung (L 121) - Heerstedt (B 71)

5.1 Übersicht

Quellbild nicht vorhanden
Abb. 1: Lage der Maßnahme

5.2 Grunddaten

ProjektnummerA20-G10-NI-SH-T4-NI
BundeslandNiedersachsen
StraßeA 20
Verbindungsfunktionsstufe 0/1Ja
Anzahl der Teilprojekte0
Länge24,0 km
Bautyp(en), Bauziel(e)4-streifiger Neubau
Planungsstände1)Vorentwurf in Bearbeitung seit 31.03.2008
Künftige mittlere Verkehrsbelastung
im Bezugsfall 20300 Kfz/24h
im Planfall 2030- Kfz/24h

1) Die Planungsstände beziehen sich auf den Zeitpunkt der Anmeldung.

Dringlichkeitseinstufungsiehe Hauptprojekt

Kostenbestandteile[Mio. €]Kosten
Dritter
[Mio. €]
Gesamtprojektkosten
(Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014)
259,5--
Ausbau-/Neubaukosten
(Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014)

259,5
davon
Länder0,0
Kommunen0,0
Deutsche Bahn0,0
Sonstige0,0
Summe Dritter0,0
Erhaltungs- bzw. Ersatzkosten
(Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014)
0,0--
Haushaltsrelevante Projektkosten BVWP
(Bruttogesamtprojektkosten abzüglich Kosten Dritter und abzüglich Erhaltungskosten, Preisstand 2014)
259,5--
Bewertungsrelevante Ausbau-/Neubaukosten
(Nettokosten, inkl. Planungskosten, Preisstand 20122))
3.145,7--

2) Für die gesamtwirtschaftliche Bewertung wird bei allen Verkehrsträgern der Preisstand 2012 gewählt.
    Die Angabe entspricht den Kosten aller der Bewertung zugrunde gelegten Projekte (siehe Hinweis in Abbildung 1).


BewertungsergebnisseProjektbewertung
Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) (Modul A)siehe Hauptprojekt
Umweltbetroffenheit (Modul B)hoch
Raumordnerische Bedeutung (Modul C)siehe Hauptprojekt
Städtebauliche Bedeutung (Modul D)nicht bewertungsrelevant

Begründung der Dringlichkeitseinstufung

Dringlichkeitsbegründung und Nutzen-Kosten-Verhältnis siehe Hauptprojekt.

Der Anmeldung zugrunde gelegte Notwendigkeit aus Sicht des Landes

"Die Fernautobahn A 20 schafft im großräumigen Maßstab eine verkehrliche Verknüpfung der Beneluxstaaten, Skandinaviens, der Beitrittsländer zur Europäischen Union (EU) und Russland/GUS. Außerdem dient die A 20 der Überwindung der räumlichen Trennung zwischen Schleswig-Holstein und Niedersachsen im Unterelbegebiet und der Verbesserung der Hinterlandanbindung der Häfen und der Erreichbarkeit der betroffenen Region. Durch die A 20 wird insbesondere die etwa parallel verlaufende A 1 Bremen - Hamburg und die betroffenen Ballungszentren maßgeblich entlastet. Das Bauvorhaben A 20 - Küstenautobahn ist im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen als Vorhaben des Weiteren Bedarfs mit Planungsrecht und besonderem naturschutzfachlichem Planungsauftrag eingestuft. Für alle im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen als "Weiterer Bedarf" bezeichneten Straßenbauvorhaben ist ohne Unterschied die verbindliche Bedarfsfeststellung nach § 1 Abs. 2 FStrAbG gegeben. Die besondere Kategorie "mit Planungsrecht" gibt erweiternd die Möglichkeit die Planung bis zur Erlangung des Baurechts weiter zu betreiben. Die Privilegierung rechtfertigt sich im Fall der Küstenautobahn A 20 mit ihrer netzkonzeptionellen Bedeutung und aufgrund des Zusammenhanges mit den angebundenen Projekten A 20 Nord-West-Umfahrung Hamburg und der A 26 Drochtersen-Hamburg, die jeweils im "Vordringlichen Bedarf" eingestuft sind."

5.3 Lage der Trasse und betroffene Kreise

Wichtiger Hinweis

Der in den nachfolgend aufgeführten, herunterzuladenden Lageplänen dargestellte Verlauf des Projekts stellt eine der Lösungsmöglichkeiten dar. Dieser Verlauf liegt der gesamtwirtschaftlichen, umweltfachlichen, städtebaulichen und raumordnerischen Bewertung bzw. Beurteilung zugrunde. In den nachfolgenden Planungsstufen kann sich der Verlauf verändern. In diesem Fall wird regelmäßig eine neue gesamtwirtschaftliche Bewertung zum Nachweis der Bauwürdigkeit des Projekts durchgeführt.

Zu diesem Projekt liegen folgende Lagepläne vor, die hier heruntergeladen werden können.

LPL_1_1_A20-G10-NI-SH-T4-NI_Übersichtskarte_01.pdf (3.7MB)
Quelle: © Landesvermessungsamt Niedersachsen und © GeoBasis-DE/LVermGeo SH (www.LVermGeoSH.schleswig-holstein.de)

Betroffene Kreise

Länderübergreifendes Projektnein
Betroffene BundesländerNiedersachsen
Betroffene Kreise/kreisfreie StädteCuxhaven, Landkreis
Betroffene Wahlkreise (des Bundes)Cuxhaven - Stade II (29)

5.4 Der Anmeldung zugrundegelegte Alternativenprüfung

Für die geplante A 20 Westerstede - Drochtersen wurde von den Regierungsvertretungen Lüneburg und Oldenburg ein Raumordnungsverfahren (ROV) gemäß § 12 ff. NROG durchgeführt. Der Abschluss des ROV erfolgte mit der Landesplanerischen Feststellung am 29.01.2009. Im Nachgang zum ROV wurde westl. der Weser die landesplanerisch festgestellte Variante West 2 durch die Variante West 3 ersetzt. Beide Varianten wurden als raumordnerisch geeignet beurteilt, so dass die formale Linienbestimmung nach § 16 FStrG vom 25.06.2010 für die West 3 auch der raumordnerischen Gesamtsicht entspricht. Im Zuge der Vorplanung wurde als Alternative eine Null-Plus-Lösung in die Untersuchungen einbezogen. Auf Grund der prognostizierten Verkehrsstärken wird die Einsatzgrenze für einen einbahnigen Querschnittsausbau mit einem RQ 15,5 überschritten, so dass diese Betriebsform als Alternative zur A 20 nicht in Betracht kommt.

5.5 Verkehrsbelastungen im Bezugs- und Planfall

Siehe Hauptprojekt.

5.6 Zentrale verkehrliche / physikalische Wirkungen

Siehe Hauptprojekt.

5.7 Nutzen-Kosten-Analyse (Modul A)

Siehe Hauptprojekt.

5.8 Umwelt- und Naturschutzfachliche Beurteilung (Modul B)

Gesamtwirtschaftliche Bewertungsdaten liegen nur für das Hauptprojekt vor. Für dieses Teilprojekt ist deshalb der Umweltbeitrag Teil 1 nicht bewertungsrelevant.

Ergebnisübersicht

Umweltbeitrag Teil 2: Umwelt-Betroffenheit [gering/mittel/hoch] oder "Projekt planfestgestellt"hoch
T4 besteht aus einem Ausbauabschnitt entlang der bestehenden B437 von der Weserquerung bis zur A27 und einem Neubauabschnitt, der südlich von Bremerhaven von der A27 nach Osten in Richtung Beverstedt abschwenkt und Heerstedt großräumig umfährt. Beide Abschnitte führen z.T. siedlungnah durch agrarisch genutzte Landschaft. Im Ausbauabschnitt werden ein Fließgewässer sowie ein fließgewässerbegleitendes FFH-Gebiet mittels Brückenbauwerk überquert. Ein weiteres FFH-Gebiet befindet sich im Wirkraum der Trasse, so dass für beide FFH-Gebiete erhebliche Beeinträchtigungen nicht ausgeschlossen werden können. Ein Kernraum (Feuchtlebensraum) (BfN) liegt innerhalb des direkten Eingriffsbereichs der Ausbaustrecke, weitere liegen im Bereich der Wirkzone des Neubauabschnitts. Weitere Beeinträchtigungen entstehen durch die Querungen von BfN-Großräumen (feucht). Im Neubauabschnitt wird mit dem Dorener Bach eine Lebensraumachse (feucht) gequert, deren Durchgängigkeit mittels Brückenbauwerk erhalten bleibt. Im Ausbauabschnitt sind keine prioritätren WVA betroffen. Ein weiterer Konflikt entsteht durch die Querung eines WSG Zone II und III im Bereich der Neubaustecke. Ein LSG liegt im Bereich der Wirkzone der Neubaustrecke, das durch die A 27 jedoch bereits vorbelastet ist.

Karten

Nachfolgend ist in den Abbildung 2 und 3 die räumliche Lage des Projektes in Bezug auf die nicht monetarisierten Umweltkriterien dargestellt.

Quellbild nicht vorhanden
Abb. 2: Geschützte Gebiete
Quellbild nicht vorhanden
Abb. 3: Bereiche ohne spezifischen Gebietsschutz

5.9 Raumordnerische Beurteilung (Modul C)

Siehe Hauptprojekt.

5.10 Städtebauliche Beurteilung (Modul D)

Nicht bewertungsrelevant.

5.11 Ergänzende Betrachtungen

Nicht bewertungsrelevant.