2 Teilprojekt 1

A 6 Lgr. BW/BY - AK Feuchtwangen

2.1 Übersicht

Quellbild nicht vorhanden
Abb. 1: Lage der Maßnahme

2.2 Grunddaten

ProjektnummerA006-G015-BY-T01-BY
BundeslandBayern
StraßeA 6
Verbindungsfunktionsstufe 0/1Ja
Anzahl der Teilprojekte0
Länge7,3 km
Bautyp(en), Bauziel(e)Erweiterung auf 6 Fahrstreifen
Planungsstände1)Vorentwurf in Bearbeitung seit 02.09.2013
Künftige mittlere Verkehrsbelastung
im Bezugsfall 2030- Kfz/24h
im Planfall 2030- Kfz/24h

1) Die Planungsstände beziehen sich auf den Zeitpunkt der Anmeldung.

DringlichkeitseinstufungVordringlicher Bedarf (VB)

Kostenbestandteile[Mio. €]Kosten
Dritter
[Mio. €]
Gesamtprojektkosten
(Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014)
81,6--
Ausbau-/Neubaukosten
(Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014)

43,9
davon
Länder0,0
Kommunen0,0
Deutsche Bahn0,0
Sonstige0,0
Summe Dritter0,0
Erhaltungs- bzw. Ersatzkosten
(Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014)
37,7--
Haushaltsrelevante Projektkosten BVWP
(Bruttogesamtprojektkosten abzüglich Kosten Dritter und abzüglich Erhaltungskosten, Preisstand 2014)
43,9--
Bewertungsrelevante Ausbau-/Neubaukosten
(Nettokosten, inkl. Planungskosten, Preisstand 20122))
41,6--

2) Für die gesamtwirtschaftliche Bewertung wird bei allen Verkehrsträgern der Preisstand 2012 gewählt.


BewertungsergebnisseProjektbewertung
Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) (Modul A)siehe Hauptprojekt
Umweltbetroffenheit (Modul B)mittel
Raumordnerische Bedeutung (Modul C)nicht bewertungsrelevant
Städtebauliche Bedeutung (Modul D)nicht bewertungsrelevant

Begründung der Dringlichkeitseinstufung

Das Projekt wurde in den Vordringlichen Bedarf (VB) eingestuft und leistet somit einen Beitrag für eine einheitliche Streckencharakteristik des zusammenhängenden Streckenabschnittes.

Das Projekt wurde als Gesamtprojekt bewertet, da es nur so seine verkehrlichen Wirkungen voll entfalten kann.

Die vom BVWP 2030 abweichende Dringlichkeitseinstufung ist das Ergebnis der parlamentarischen Beratungen.

Der Anmeldung zugrunde gelegte Notwendigkeit aus Sicht des Landes

Die A 6 als Teilstück der E 50 (Paris-Nürnberg-Prag) ist bereits heute stark belastet. Im Teilprojektabschnitt Lgr. BW/BY-AK Feuchtwangen lag der DTV 2010 bei 49.290 Kfz/24h, der SV 13.724 Kfz/24h. Für 2025 werden 56.700 Kfz/24h bzw. 14.900 Kfz/24h erwartet. Mit der Verkehrsbelastung des Jahres 2010 ergibt sich Qualitätsstufe D nach dem HBS. Für den Prognoseverkehr 2025 ergibt sich nach HBS nur noch Qualitätsstufe E. Durch den 6-streifigen Ausbau kann wieder Qualitätsstufe D erreicht werden. Zudem liegt der Lkw-Anteil im Teilprojektabschnitt bei 28 %. Dies hat zur Folge, dass der rechte Fahrstreifen meist nur von Lkw genutzt wird und damit das Geschwindigkeitsniveau auch auf dem Überholstreifen niedrig ist. Bei Überholvorgängen von Lkw kommt es häufig zu Kolonnenbildung. In der Engpassanalyse ist der Teilprojektabschnitt als Abschnitt mit „häufiger, kapazitätsabhängiger Stauwahrscheinlichkeit“ eingestuft. Gleiches gilt für den anschließenden in Baden-Württemberg liegenden Abschnitt Lgr. BW/BY-AS Neuenstein. Auch das Land Baden-Württemberg hält einen Ausbau der A 6 für vordringlich.

2.3 Lage der Trasse und betroffene Kreise

Wichtiger Hinweis

Der in den nachfolgend aufgeführten, herunterzuladenden Lageplänen dargestellte Verlauf des Projekts stellt eine der Lösungsmöglichkeiten dar. Dieser Verlauf liegt der gesamtwirtschaftlichen, umweltfachlichen, städtebaulichen und raumordnerischen Bewertung bzw. Beurteilung zugrunde. In den nachfolgenden Planungsstufen kann sich der Verlauf verändern. In diesem Fall wird regelmäßig eine neue gesamtwirtschaftliche Bewertung zum Nachweis der Bauwürdigkeit des Projekts durchgeführt.

Zu diesem Projekt liegen folgende Lagepläne vor, die hier heruntergeladen werden können.

LPL_1_1_A006-G015-BY-T01-BY_2015-02-20_Lageplan.pdf (9.3MB)
Quelle: Bayerische Straßenbauverwaltung

Betroffene Kreise

Länderübergreifendes Projektnein
Betroffene BundesländerBayern
Betroffene Kreise/kreisfreie StädteAnsbach, Landkreis
Betroffene Wahlkreise (des Bundes)Ansbach (241)

2.4 Der Anmeldung zugrundegelegte Alternativenprüfung

Alternativen wurden nicht untersucht, da auf Grund der örtlichen Verhältnisse jede größere Abweichung vom vorhandenen Trassenkorridor erhebliche Nachteile hinsichtlich der Belange von Natur und Landschaft, Flächenbedarf und Wirtschaftlichkeit nach sich ziehen würde.

2.5 Verkehrsbelastungen im Bezugs- und Planfall

Siehe Hauptprojekt.

2.6 Zentrale verkehrliche / physikalische Wirkungen

Siehe Hauptprojekt.

2.7 Nutzen-Kosten-Analyse (Modul A)

Siehe Hauptprojekt.

2.8 Umwelt- und Naturschutzfachliche Beurteilung (Modul B)

Gesamtwirtschaftliche Bewertungsdaten liegen nur für das Hauptprojekt vor. Für dieses Teilprojekt ist deshalb der Umweltbeitrag Teil 1 nicht bewertungsrelevant.

Ergebnisübersicht

Umweltbeitrag Teil 2: Umwelt-Betroffenheit [gering/mittel/hoch] oder "Projekt planfestgestellt"mittel
Das Ausbauprojekt liegt nördlich von Schnelldorf in einer bewegten Landschaft. Es durchfährt fast auf seiner gesamten Länge ein Waldgebiet. Am Baubeginn liegt ein Vogelschutzgebiet in der Wirkzone. Erhebliche Beeinträchtigungen können nicht ausgeschlossen werden.

Karten

Nachfolgend ist in den Abbildung 2 und 3 die räumliche Lage des Projektes in Bezug auf die nicht monetarisierten Umweltkriterien dargestellt.

Quellbild nicht vorhanden
Abb. 2: Geschützte Gebiete
Quellbild nicht vorhanden
Abb. 3: Bereiche ohne spezifischen Gebietsschutz

2.9 Raumordnerische Beurteilung (Modul C)

Nicht bewertungsrelevant.

2.10 Städtebauliche Beurteilung (Modul D)

Nicht bewertungsrelevant.

2.11 Ergänzende Betrachtungen

Nicht bewertungsrelevant.