Projektinformationssystem (PRINS) zum Bundesverkehrswegeplan 2030
ProjektinfoAbb. 1: Lage der Maßnahme |
Projektnummer | A006-G015-BY-T01-BY |
Bundesland | Bayern |
Straße | A 6 |
Verbindungsfunktionsstufe 0/1 | Ja |
Anzahl der Teilprojekte | 0 |
Länge | 7,3 km |
Bautyp(en), Bauziel(e) | Erweiterung auf 6 Fahrstreifen |
Planungsstände1) | Vorentwurf in Bearbeitung seit 02.09.2013 |
Künftige mittlere Verkehrsbelastung | |
im Bezugsfall 2030 | - Kfz/24h |
im Planfall 2030 | - Kfz/24h |
1) Die Planungsstände beziehen sich auf den Zeitpunkt der Anmeldung.
Dringlichkeitseinstufung | Vordringlicher Bedarf (VB) |
Kostenbestandteile | [Mio. €] | Kosten Dritter | [Mio. €] |
---|---|---|---|
Gesamtprojektkosten (Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014) | 81,6 | - | - |
Ausbau-/Neubaukosten (Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014) | 43,9 | davon | |
Länder | 0,0 | ||
Kommunen | 0,0 | ||
Deutsche Bahn | 0,0 | ||
Sonstige | 0,0 | ||
Summe Dritter | 0,0 | ||
Erhaltungs- bzw. Ersatzkosten (Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014) | 37,7 | - | - |
Haushaltsrelevante Projektkosten BVWP (Bruttogesamtprojektkosten abzüglich Kosten Dritter und abzüglich Erhaltungskosten, Preisstand 2014) | 43,9 | - | - |
Bewertungsrelevante Ausbau-/Neubaukosten (Nettokosten, inkl. Planungskosten, Preisstand 20122)) | 41,6 | - | - |
2) Für die gesamtwirtschaftliche Bewertung wird bei allen Verkehrsträgern der Preisstand 2012 gewählt.
Bewertungsergebnisse | Projektbewertung |
---|---|
Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) (Modul A) | siehe Hauptprojekt |
Umweltbetroffenheit (Modul B) | mittel |
Raumordnerische Bedeutung (Modul C) | nicht bewertungsrelevant |
Städtebauliche Bedeutung (Modul D) | nicht bewertungsrelevant |
Das Projekt wurde in den Vordringlichen Bedarf (VB) eingestuft und leistet somit einen Beitrag für eine einheitliche Streckencharakteristik des zusammenhängenden Streckenabschnittes.
Das Projekt wurde als Gesamtprojekt bewertet, da es nur so seine verkehrlichen Wirkungen voll entfalten kann.
Die vom BVWP 2030 abweichende Dringlichkeitseinstufung ist das Ergebnis der parlamentarischen Beratungen.
Die A 6 als Teilstück der E 50 (Paris-Nürnberg-Prag) ist bereits heute stark belastet. Im Teilprojektabschnitt Lgr. BW/BY-AK Feuchtwangen lag der DTV 2010 bei 49.290 Kfz/24h, der SV 13.724 Kfz/24h. Für 2025 werden 56.700 Kfz/24h bzw. 14.900 Kfz/24h erwartet. Mit der Verkehrsbelastung des Jahres 2010 ergibt sich Qualitätsstufe D nach dem HBS. Für den Prognoseverkehr 2025 ergibt sich nach HBS nur noch Qualitätsstufe E. Durch den 6-streifigen Ausbau kann wieder Qualitätsstufe D erreicht werden. Zudem liegt der Lkw-Anteil im Teilprojektabschnitt bei 28 %. Dies hat zur Folge, dass der rechte Fahrstreifen meist nur von Lkw genutzt wird und damit das Geschwindigkeitsniveau auch auf dem Überholstreifen niedrig ist. Bei Überholvorgängen von Lkw kommt es häufig zu Kolonnenbildung. In der Engpassanalyse ist der Teilprojektabschnitt als Abschnitt mit „häufiger, kapazitätsabhängiger Stauwahrscheinlichkeit“ eingestuft. Gleiches gilt für den anschließenden in Baden-Württemberg liegenden Abschnitt Lgr. BW/BY-AS Neuenstein. Auch das Land Baden-Württemberg hält einen Ausbau der A 6 für vordringlich.
Der in den nachfolgend aufgeführten, herunterzuladenden Lageplänen dargestellte Verlauf des Projekts stellt eine der Lösungsmöglichkeiten dar. Dieser Verlauf liegt der gesamtwirtschaftlichen, umweltfachlichen, städtebaulichen und raumordnerischen Bewertung bzw. Beurteilung zugrunde. In den nachfolgenden Planungsstufen kann sich der Verlauf verändern. In diesem Fall wird regelmäßig eine neue gesamtwirtschaftliche Bewertung zum Nachweis der Bauwürdigkeit des Projekts durchgeführt.
Zu diesem Projekt liegen folgende Lagepläne vor, die hier heruntergeladen werden können.
LPL_1_1_A006-G015-BY-T01-BY_2015-02-20_Lageplan.pdf (9.3MB)Länderübergreifendes Projekt | nein |
Betroffene Bundesländer | Bayern |
Betroffene Kreise/kreisfreie Städte | Ansbach, Landkreis |
Betroffene Wahlkreise (des Bundes) | Ansbach (241) |
Siehe Hauptprojekt.
Siehe Hauptprojekt.
Siehe Hauptprojekt.
Gesamtwirtschaftliche Bewertungsdaten liegen nur für das Hauptprojekt vor. Für dieses Teilprojekt ist deshalb der Umweltbeitrag Teil 1 nicht bewertungsrelevant.
Umweltbeitrag Teil 2: Umwelt-Betroffenheit [gering/mittel/hoch] oder "Projekt planfestgestellt" | mittel |
Das Ausbauprojekt liegt nördlich von Schnelldorf in einer bewegten Landschaft. Es durchfährt fast auf seiner gesamten Länge ein Waldgebiet. Am Baubeginn liegt ein Vogelschutzgebiet in der Wirkzone. Erhebliche Beeinträchtigungen können nicht ausgeschlossen werden. |
Nachfolgend ist in den Abbildung 2 und 3 die räumliche Lage des Projektes in Bezug auf die nicht monetarisierten Umweltkriterien dargestellt.
Abb. 2: Geschützte Gebiete |
Abb. 3: Bereiche ohne spezifischen Gebietsschutz |