Allgemeine Begriff | Beschreibung | ||||||||
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Barwert der Investition/Kosten | Der Barwert der Investition umfasst alle Projektkosten inklusive Planungs- und Bauleitungskosten. Da sich Planungs- und Bauzeiten über mehrere Jahre erstrecken können, wird zur Bildung des NKVs auf das einheitliche Bezugsjahr 2015 abgezinst. | ||||||||
Barwert der Nutzen | Der Barwert der Nutzung umfasst alle Projektnutzen und berücksichtigt, dass diese zeitlich verteilt über die Lebensdauer (mittlerer gewichtete Nutzungsdauer) anfallen. Zur Bildung des NKVs werden die verteilt anfallenden Nutzen auf das einheitliche Bezugsjahr 2015 abgezinst. | ||||||||
Barwertfaktor | Der Barwertfaktor ist der Multiplikator, mit dem künftige Kosten in einen Barwert umgerechnet werden. Der Barwertfaktor berücksichtigt den zeitlichen Abstand zum Bezugsjahr und den Diskontierungszinssatz. | ||||||||
Bautyp, Bauziel | Ziel der Maßnahme (z.B. Erweiterung auf 6 Fahrstreifen oder 4-streifiger Neubau) | ||||||||
Betriebsführungskosten | Die leistungsabhängigen Betriebsführungskosten bestehen hauptsächlich aus den Personalkosten und den Energiekosten, d.h. den Treib- und Schmierstoffkosten. | ||||||||
Bezugsfall 2030 | Heutiges Verkehrsnetz sowie Projekte, die nicht noch einmal bewertet werden müssen (z.B. laufende Maßnahmen, die gerade im Bau sind), wird auch Vergleichsfall oder Ohne-Fall genannt. | ||||||||
BfN-Lebensraumnetzwerke | Vom Bundesamt für Naturschutz definierte Systeme benachbarter schutzwürdiger Lebensräume | ||||||||
Diskontierungszinssatz | Das ist der Zinssatz mit dem künftige Kosten und Nutzen in Barwerte abgezinst werden. Für den BVWP 2015 wurde ein einheitlicher Diskontierungszinssatz von 1,7 % p. a. vereinbart. Die Diskontierung wird vorgenommen aufgrund der Annahme, dass zukünftige Nutzen und Kosten aus heutiger Perspektive eine geringere Bedeutung haben als heute anfallende Nutzen und Kosten gleicher Höhe. | ||||||||
Dringlichkeitseinstufung | Zuordnung eines Vorhabens zu einer der Dringlichkeitskategorien: VB Vordringlicher Bedarf (einschließlich VB-E) und WB Weiterer Bedarf (einschließlich WB*) | ||||||||
Engpassanalyse | Untersuchung kapazitiver Engpässe (Stau) im Verkehrsnetz. | ||||||||
Entwurfsklassen für Autobahnen | Um die Einheitlichkeit von Autobahnen vergleichbarer Netzfunktion und Verkehrsbedeutung zu gewährleisten, werden sie nach Entwurfsklassen kategorisiert | ||||||||
Fauna-Flora-Habitat Richtlinie (FFH) | EG-Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen (1992). Im Mittelpunkt des Interesses steht der Schutz der Lebensräume. FFH-Gebiete bilden zusammen mit Gebieten, die nach der Vogelschutzrichtlinie der EU geschützt sind, das europaweite Schutzgebietsnetz Natura 2000. | ||||||||
Implizite Nutzen | Diese Nutzenkomponente berücksichtigt den Umstand, dass Entscheidungen im Verkehr von Menschen nicht allein auf Basis von Reisezeit- und Kostenvergleichen getroffen werden. Zusätzlich beeinflussen z.B. auch die Ausstattung der Verkehrsmittel oder die persönliche Einstellung das Verkehrsverhalten. Diese Eigenschaften der Mobilitätsoptionen sind zwar nicht direkt messbar, werden von den Verkehrsteilnehmern jedoch berücksichtigt. Die Komponenten erfasst somit z.B. Komfort-Nutzen durch den Wechsel vom Pkw auf den Zug oder zusätzliche Mobilitätsnutzen durch eine zusätzliche Fahrt (z.B. Nutzen aus dem Besuch von Freunden).Die Änderung der impliziten Nutzen kann über einen Abgleich mit den messbaren Nutzen ermittelt werden. | ||||||||
Induzierter Verkehr | Zusätzlicher Verkehr aufgrund des Ausbaus oder des Neubaus der Verkehrswege. | ||||||||
Innerörtliche Trennwirkungen | Zeitverluste von Fußgängern bei der Überquerung von Straßen. | ||||||||
Intermodale Interdependenzen | Wirkungen einer Projektrealisierung auf andere erwogene Projekte eines anderen Verkehrsträgers. | ||||||||
Intramodale Interdependenzen | Wirkungen einer Projektrealisierung auf andere erwogene Projekte desselben Verkehrsträgers. | ||||||||
Kein Bedarf | Dringlichkeitseinstufung
In der Regel nicht wirtschaftliches Projekt (NKV < 1) |
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Kfz-Querschnittsbelastungen des DTVW im Bezugsfall 2030 | Durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke an Werktagen (DTVW) und Verkehrsbelastungen werden in beiden Fahrtrichtungen zur sogenannten "Querschnittsbelastung" zusammengefasst | ||||||||
Lebenszyklusemissionen | Darunter werden alle Treibhausgasemissionen verstanden, die mit den Erstinvestitionen, Reinvestitionen der Streckenunterhaltung und dem Betrieb der zu bewertenden Infrastrukturmaßnahme verbunden sind. | ||||||||
Monetarisierte Umweltkriterien | Bewertung von umweltrelevanten Projektwirkungen in Geldwerten. Diese Größen sind in der Nutzen-Kosten-Analyse berücksichtigt. | ||||||||
Monetarisierung | Mittels der Monetarisierung werden Projektwirkungen (z. B. umweltrelevante Wirkungen), die in physikalischen Maßstäben bewertet sind, in Geldgrößen (€) bewertet. | ||||||||
Natura 2000-Gebiet | Ist ein Netz von Schutzgebieten innerhalb der Europäischen Union nach den Maßgaben der Richtlinie 92/43/EWG (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, kurz FFH-Richtlinie). | ||||||||
Netzkategorie (A –C) (Wasserstraße) |
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Nutzen-Kosten-Analyse (NKA) | Bewertungsmethode zur Bestimmung der gesamtwirtschaftlichen Vorteilhaftigkeit einer erwogenen Investition. Hierbei wird allen projektbedingten Wirkungen (Kostenerhöhungen und Kosteneinsparungen = Nutzen) ein Geldwert zugeordnet und den Investitionskosten gegenübergestellt. | ||||||||
Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) | Quotient, dessen Zähler alle Nutzen (positive und negative Projektwirkungen als in Geldeinheiten ausgedrückte Größe) und dessen Nenner die Projektinvestition enthält. Ist der Quotient größer 1, das heißt, der monetarisierte Nutzen ist höher als die Kosten, ist die erwogene Investition grundsätzlich wirtschaftlich. | ||||||||
Planfall 2030 | Entspricht dem Bezugsfall/Ohne-Fall-Netz (siehe „Bezugsfall 2030“), enthält aber zusätzlich das zu bewertende Verkehrsinfrastrukturprojekt. Wird auch Mit-Fall-Netz genannt. | ||||||||
PlanGIS | Geografisches Informationssystem der Wasserstraße | ||||||||
PR | Dringlichkeitseinstufung,
Projekt mit NKV < 1, das zu einem späteren Zeitpunkte einer erneuten Prüfung unterzogen werden soll. |
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Qualitätsstufe des Verkehrsablaufes (A-F) | Sechstufige Skala (A bis F) zur Beschreibung der Qualität des Ablaufs im Kfz-Verkehr (Stufe A = beste Qualität; Stufe F = schechteste Qualität). Im Straßenwesen wird bei Aus- und Neubauanlagen angestrebt, die Qualitätsstufe „D“ nicht zu unterschreiten. (Siehe HBS) | ||||||||
Querungshilfen | Ein Bauwerk im Verlaufe eines Verkehrsträgers (z. B. Straße, Schiene oder Kanales), welches Menschen, Tieren oder auch Pflanzen das Über- bzw. Unterqueren des Verkehrsträgers ermöglicht und somit Lebensräume verbindet. | ||||||||
Raumordnerische Bedeutung (Modul C) | Beurteilung raumordnerischer Effekte | ||||||||
Sensitivitätsbetrachtung | Veränderung einer einzelnen Annahme der Bewertung bei Konstanz der übrigen Bedingungen, um die Stabilität von Bewertungsergebnissen festzustellen. | ||||||||
SPA-Verträglichkeitsprüfung | „Special Protection Areas“ – Vereinbarkeit von Baumaßnahmen mit Vogelschutzgebieten | ||||||||
Städtebauliche Bedeutung (Modul D) | Den Städtebau betreffende Bedeutung. Wird nur bei regional wirksamen Straßenprojekten untersucht. | ||||||||
Summendifferenz der Standardabweichungen | Differenz zwischen der Summe der Standardabweichung über alle Relation im Planfall und im Bezugsfall. Die Standardabweichung zeigt auf, wie Reisezeiten auf einer Relation schwanken. Die Summendifferenz ist ein Maß für die Zuverlässigkeit der Reisezeiten im Verkehrsnetz. | ||||||||
SV-Anteil (Schwerverkehrsanteil) | Anteil der LKW über 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht und Busse am gesamten Kfz-Aufkommen | ||||||||
Trasse, Linienführung | Verlauf eines Verkehrswegs | ||||||||
Umweltbetroffenheit (Modul B) | Ergebnis der umwelt- und naturschutzfachlichen Prüfung, welche die Umweltgrößen umfasst, die nicht bereits in der Nutzen-Kosten-Analyse abgebildet wurden. | ||||||||
Umwelteffekte | Dazu zählen Lärmeffekte sowie Emissionen von CO2, NOX und kanzerogenen Luftschadstoffen (HC, CO, SO2 und Feinstaub). | ||||||||
Unzerschnittene Funktionsräume (UFR) | Teilräume der BfN-Lebensraumnetzwerke, die durch Verkehrsinfrastruktur mit erheblicher Barrierewirkung begrenzt, aber selbst nicht zerschnitten werden. | ||||||||
Unzerschnittene Großräume (UFR 1000/1500) | Bei unzerschnittenen Großräumen (UFR 1000/1500) der BfN-Lebensraumnetzwerke (Feucht-, Trocken-, Wald- und Großsäugerlebensräume) werden die innerhalb einer definierten Distanzklasse von 1000 m bzw. 1500 m beieinander liegenden Flächen zu einem Großraum zusammengefasst. | ||||||||
Unzerschnittene Kernräume (UFR 250) | Bei unzerschnittenen Kernräumen (UFR 250) werden die innerhalb einer definierten Distanzklasse von 250 m beieinander liegenden Flächen zu einem Kernraum zusammengefasst. | ||||||||
Unzerschnittene verkehrsarme Räume (UZVR) | Unzerschnittene verkehrsarme Räume (UZVR) sind Flächen von mindestens 100 km² Größe, die nicht von Verkehrsnetzen (insb. Straßen, Schienenwegen, schiffbare Kanälen, Verkehrsflugplätzen) zerschnitten sind. | ||||||||
Verbindungsfunktionsstufe | Die Verbindungsfunktionsstufe kennzeichnet die funktionale Bedeutung einer Verbindung (Begriff aus den Richtlinien für integrierte Netzgestaltung). Es gibt insgesamt sechs Stufen, wobei 0 und 1 für großräumige Straßenverbindungen genutzt werden: 0 = kontinentale Straßenverbindung, 1 = großräumige, überörtlichen Straßenverbindung. | ||||||||
Vordringlicher Bedarf | Der Vordringliche Bedarf umfasst die Projekte, die bis 2030 gebaut oder begonnen werden sollen. | ||||||||
Vordringlicher Bedarf mit Engpaßbeseitigung | Besonders dringliche Projekte des Vordringlichen Bedarfs werden als Vordringlicher Bedarf mit Engpaßbeseitigung gekennzeichnet. Das sind insbesondere Projekte mit einem Beitrag zur Engpassbeseitigung und keiner hohen Umweltbetroffenheit. | ||||||||
Weiterer Bedarf | Vorhaben für die ein Bedarf festgestellt wurde, deren Investitionsvolumen jedoch den voraussichtlich bis 2030 zur Verfügung stehenden Finanzrahmen überschreitet. Diese Projekte können erst nach 2030 begonnen werden. | ||||||||
Weiterer Bedarf mit Planungsrecht | Vorhaben für die ein Weiterer Bedarf festgestellt wurde, deren Planung aber aufgrund besonderer, positiver Wirkungen begonnen bzw. fortgesetzt werden kann. | ||||||||
Wiedervernetzungsabschnitt | Straßenabschnitte mit hoher Verkehrsstärke (DTV 24h >10.000 Kfz), die im ökologischen Vernetzungszusammenhang eine besonders schwerwiegende Zerschneidungswirkung auf Lebensraumnetzwerke entfalten, weshalb die betroffenen Lebensraumnetzwerke vorrangig wiedervernetzt (entschnitten) werden sollen. | ||||||||
Wirkzone | Die Wirkzone umfasst das Gebiet, in welchem durch ein Projekt Beeinträchtigungen entstehen können. Es werden direkte Beeinträchtigungen (z.B. Flächeninanspruchnahme) und indirekte Beeinträchtigungen (z.B. durch visuelle Wirkungen) unterschieden. |