2 Teilprojekt 1

B 271 n OU Herxheim

2.1 Übersicht

Quellbild nicht vorhanden
Abb. 1: Lage der Maßnahme

2.2 Grunddaten

ProjektnummerB271n-G20-RP-T1-RP
BundeslandRheinland-Pfalz
StraßeB 271 n
Verbindungsfunktionsstufe 0/1Nein
Anzahl der Teilprojekte0
Länge3,1 km
Bautyp(en), Bauziel(e)2-streifiger Neubau
Planungsstände1)Vorentwurf in Bearbeitung seit 13.08.2013
Künftige mittlere Verkehrsbelastung
im Bezugsfall 20300 Kfz/24h
im Planfall 2030- Kfz/24h

1) Die Planungsstände beziehen sich auf den Zeitpunkt der Anmeldung.

Dringlichkeitseinstufungsiehe Hauptprojekt

Kostenbestandteile[Mio. €]Kosten
Dritter
[Mio. €]
Gesamtprojektkosten
(Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014)
16,6--
Ausbau-/Neubaukosten
(Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014)

16,6
davon
Länder0,0
Kommunen0,0
Deutsche Bahn0,0
Sonstige0,0
Summe Dritter0,0
Erhaltungs- bzw. Ersatzkosten
(Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014)
0,0--
Haushaltsrelevante Projektkosten BVWP
(Bruttogesamtprojektkosten abzüglich Kosten Dritter und abzüglich Erhaltungskosten, Preisstand 2014)
16,6--
Bewertungsrelevante Ausbau-/Neubaukosten
(Nettokosten, inkl. Planungskosten, Preisstand 20122))
15,8--

2) Für die gesamtwirtschaftliche Bewertung wird bei allen Verkehrsträgern der Preisstand 2012 gewählt.


BewertungsergebnisseProjektbewertung
Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) (Modul A)siehe Hauptprojekt
Umweltbetroffenheit (Modul B)mittel
Raumordnerische Bedeutung (Modul C)nicht bewertungsrelevant
Städtebauliche Bedeutung (Modul D)unbedeutend

Begründung der Dringlichkeitseinstufung

Dringlichkeitsbegründung und Nutzen-Kosten-Verhältnis siehe Hauptprojekt.

Der Anmeldung zugrunde gelegte Notwendigkeit aus Sicht des Landes

Der Bund als Träger der Baulast hat den kompletten Ausbau der B271 von Neustadt a.d.W. bis zum Anschluss an die A6 bei Grünstadt vorgesehen. Der südliche Abschnitt bis Bad Dürkheim ist seit 1999 durchgehend fertiggestellt. Im nördlichen Abschnitt befindet sich die Ortsumgehung Kirchheim a. d. W. derzeit in Bau. Der vorliegende Teilabschnitt umfasst den Abschnitt der Ortsumgehung von Herxheim am Berg inkl. der Talbrücke südlich der Ortslage. Die B271 ist eine 2-streifige Bundesstraße, deren Verkehrscharakter durch Berufs-, Wirtschafts- u. Freizeitverkehr geprägt ist. Die vorhandenen eng bebauten, kurvenreichen Ortsdurchfahrten, entsprechen nicht mehr den Anforderungen an die Verkehrscharakteristik. Sie stellt die regionale Verbindung zwischen den Mittelzentren Neustadt, Bad Dürkheim und Grünstadt her und dient als Zubringer zu den Autobahnen A6, A65 und A650/B37. Auf der bestehenden B271 kommt es v.a. in den Ortslagen zunehmend zu Streckenüberlastungen und Rückstauungen, die durch das hohe Verkehrsaufkommen bedingt sind. Hinzu kommen fehlende bzw. zu schmale Anlagen für Fußgänger. Um den weiter wachsenden und für die Zukunft prognostizierten Verkehrsbelastungen gerecht werden zu können, ist ein durchgängiger Ausbau als Umgehungsstraße mit teilplanfreien Anbindungen ans untergeordnete Straßennetz unausweichlich.

2.3 Lage der Trasse und betroffene Kreise

Wichtiger Hinweis

Der in den nachfolgend aufgeführten, herunterzuladenden Lageplänen dargestellte Verlauf des Projekts stellt eine der Lösungsmöglichkeiten dar. Dieser Verlauf liegt der gesamtwirtschaftlichen, umweltfachlichen, städtebaulichen und raumordnerischen Bewertung bzw. Beurteilung zugrunde. In den nachfolgenden Planungsstufen kann sich der Verlauf verändern. In diesem Fall wird regelmäßig eine neue gesamtwirtschaftliche Bewertung zum Nachweis der Bauwürdigkeit des Projekts durchgeführt.

Zu diesem Projekt liegen folgende Lagepläne vor, die hier heruntergeladen werden können.

LPL_1_1_B271n-G20-RP-T1_RP_Lageplan_01.pdf (3.9MB)
Quelle: © Landesvermessungsamt Rheinland-Pfalz

Betroffene Kreise

Länderübergreifendes Projektnein
Betroffene BundesländerRheinland-Pfalz
Betroffene Kreise/kreisfreie StädteBad Dürkheim, Landkreis
Betroffene Wahlkreise (des Bundes)Neustadt - Speyer (209)

2.4 Der Anmeldung zugrundegelegte Alternativenprüfung

Aufgrund der vorhandenen und der prognostizierten Verkehrsbelastungen ist ein Ausbau der B271 auf der bestehenden Trassenführung innerhalb der Ortsdurchfahrt von Herxheim nicht realisierbar. Grund hierfür sind die beengten örtlichen Gegebenheiten. Ein funktionsgerechter Ausbau würde einen Abbruch teils historisch gewachsener Bausubstanz in größerem Umfang bedingen. Dies ist als nicht vertretbar anzusehen. Ähnliche Gegebenheiten liegen auch in den Ortslagen von Ungstein, Kallstadt und Kirchheim a. d. W. vor. Aus diesem Grund wurden im Raumordnungsverfahren von 1994 für den gesamten Netzabschnitt zwischen Bad Dürkheim und Grünstadt zwei grundsätzlich unterschiedliche Linienführungen untersucht. Die „West-Variante“ verläuft westlich der vorhandenen Trasse der B271 als Neubaustrecke. Sie wird gebildet durch die jeweiligen Ortsumgehungen unter teilweiser Einbeziehung vorhandener anbaufreier Abschnitte der B271. „Die Ost-Variante“ verläuft weitgehend von den jeweiligen Ortslagen und der vorhandenen Trasse der B271 abgerückt als Verbindungsachse zwischen Bad Dürkheim und Grünstadt. Im Zuge vieler intensiver Lösungs- und Kompromissverhandlungen wurden diese beiden Hauptvarianten modifiziert. Weitere Kombinationsmöglichkeiten und Teilvarianten wurden mit den von diversen Interessenverbänden und Bürgerinitiativen eingebrachten Zusatz- bzw. Alternativlinien ergänzt.

2.5 Verkehrsbelastungen im Bezugs- und Planfall

Siehe Hauptprojekt.

2.6 Zentrale verkehrliche / physikalische Wirkungen

Siehe Hauptprojekt.

2.7 Nutzen-Kosten-Analyse (Modul A)

Siehe Hauptprojekt.

2.8 Umwelt- und Naturschutzfachliche Beurteilung (Modul B)

Gesamtwirtschaftliche Bewertungsdaten liegen nur für das Hauptprojekt vor. Für dieses Teilprojekt ist deshalb der Umweltbeitrag Teil 1 nicht bewertungsrelevant.

Ergebnisübersicht

Umweltbeitrag Teil 2: Umwelt-Betroffenheit [gering/mittel/hoch] oder "Projekt planfestgestellt"mittel
Die Neubaustrecke der OU Herxheim verläuft z.T. siedlungsnah innerhalb eines Weinanbaugebietes mit mäßig bis stark bewegtem Relief. Ein VSG wird von der Trasse im Süden zerschnitten, erhebliche Beeinträchtigungen sind daher wahrscheinlich. Im Wirkraum liegt randlich ein FFH-Gebiet, so dass erhebliche Beeinträchtigungen nicht ausgeschlossen werden können. Im südlichen Bereich der Trasse liegt ein NSG, das mit Hilfe eines Brückenbauwerks überspannt wird. Darüber hinaus schneidet das Vorhaben einen BfN-Kernraum (Trockenlebensraum) und liegt komplett in einem Naturpark.

Karten

Nachfolgend ist in den Abbildung 2 und 3 die räumliche Lage des Projektes in Bezug auf die nicht monetarisierten Umweltkriterien dargestellt.

Quellbild nicht vorhanden
Abb. 2: Geschützte Gebiete
Quellbild nicht vorhanden
Abb. 3: Bereiche ohne spezifischen Gebietsschutz

2.9 Raumordnerische Beurteilung (Modul C)

Nicht bewertungsrelevant.

2.10 Städtebauliche Beurteilung (Modul D)

Gesamtergebnis

Das Projekt besitzt keine städtebauliche Bedeutung.

Begründung

Die Zusatzbelastungen übersteigen in ihrer Bedeutung die positiven Wirkungen. In der Gesamtschau führt dies zur obengenannten Bewertung.

Beiträge der einzelnen Effekte zum Gesamtergebnis und zusammenfassende Beurteilung:

StraßenraumeffekteSanierungseffekteFlächen- und Erschließungseffekte
Wirksamkeitsgrad0,0%0,0%0,0%
Beeinträchtigungsgrad 66,0%0,0%0,0%
Wirkungsumfang 1.200 m0 m0 Einw.
Bewertung der pos. Wirkungen
Bewertung der neg. Wirkungen---
Zusammenfassende städtebauliche Bedeutungunbedeutend

Hinweis: Das Projekt ist mit seinen Wirkungsbereichen am Ende des Abschnitts kartografisch dargestellt.

Maßnahmewirkungen

Entlastungswirkungen

Entlastungen auf Streckenabschnitten mit der Hauptwirkung im Straßenraum und der Möglichkeit einer anderen Raumnutzung (Straßenraumeffekte)
 Innerörtliche Entlastungen stellen sich ein auf -
 Die Entlastungen führen in keinem Fall zu signifikanten Wirkungen.
 
    -
Entlastungen, die Aufwertungen in der Straßenrandnutzung wie Fassadensanierung, Umgestaltungen, Umnutzungen etc. ermöglichen (Sanierungseffekte)
 Innerörtliche Entlastungen stellen sich ein auf -
 Die Entlastungen führen in keinem Fall zu signifikanten Wirkungen.
 
    -
Entlastungen mit der Wirkung auf benachbarte Siedlungsareale, die durch die Verringerung der Verkehrsintensitäten in Verbindung mit den Netzanschlussmöglichkeiten Qualitätsgewinne z.B. durch Umorganisation ihrer Erschließung oder Verbesserung der Erreichbarkeit erhalten (Flächen- und Erschließungseffekte)
 Verbesserungen stellen sich ein für -
 Die Entlastungen führen in keinem Fall zu signifikanten Wirkungen.
 
    -

Belastungswirkungen

Beeinträchtigungen mit der Hauptwirkung im Straßenraum und der Reduktion von Umgestaltungspotentialen (Straßenraumeffekte)
 Zusätzliche Belastungen stellen sich innerorts ein auf 1.200 m (100% Längenanteil)
 Belastungen, die dabei zu Verschlechterungen von Aufenthaltsqualitäten führen können, stellen sich ein auf 800 m (66% Längenanteil)
 Ortslagen, in denen erhöhte Risiken für Aufenthaltsqualitäten entstehen:
    Grünstadt
Beeinträchtigungen, die zu qualitativen Abwertungen der Straßenrandnutzung führen können (Sanierungseffekte)
 Zusätzliche Belastungen stellen sich innerorts ein auf -
 Die Belastungen führen in keinem Fall zu signifikanten nachteiligen Wirkungen.
 
    -
Beeinträchtigungen mit der Wirkung auf benachbarte Siedlungsareale, die durch die Erhöhung von Verkehrsintensitäten im Hinblick auf die Netzanschlüsse Qualitätseinbußen erfahren, z.B. wegen Verschlechterung ihrer Erschließung (Flächen- und Erschließungseffekte)
 Beeinträchtigende Wirkungen stellen sich ein für -
 Die Belastungen führen in keinem Fall zu signifikanten nachteiligen Wirkungen.
 
    -

Quellbild nicht vorhanden

Städtebauliche Beurteilung (© GeoBasis-DE / BKG 2013 (Daten verändert))

Abb. 4: Städtebauliche Beurteilung

Quellbild nicht vorhanden

Abb. 5: Legende zu Abbildung 4

2.11 Ergänzende Betrachtungen

Nicht bewertungsrelevant.