1 Gesamtprojekt

W 45 Fahrrinnenanpassung der Außenweser

1.1 Übersicht

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Abb. 1: Lage der Maßnahme

1.2 Grunddaten

ProjektnummerW 45
BundeswasserstraßeAußenweser
BundeslandNiedersachsen
NetzkategorieA

Lagevon km 65 bis km 130
PlanungsständePlanfeststellungsverfahren
Verkehrsbelastung 2030 (Maximalwert der betr. Streckenabschnitte)87,8 Mio. t
AusbauparameterVertiefung der Fahrrinne für den tideabhängigen Verkehr mit bis zu 14,50 m tiefgehenden Containerschiffen bzw. für den tideunabhängigen Verkehr mit bis zu 13,50 m Tiefgang (Verbesserung um 1,00 m) bis Bremerhaven

DringlichkeitseinstufungVordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung (VB-E)

Kostenbestandteile[Mio. €]
Haushaltsrelevante Investitionskosten (brutto, inkl. Planungskosten, Preisstand 2014)62
davon
Aus-/Neubaukosten62
Erhaltungs- bzw. Ersatzkosten0
Bewertungsrelevante Aus-/Neubaukosten (netto, inkl. Planungskosten, Preisstand 20121))51

1) Für die gesamtwirtschaftliche Bewertung wird bei allen Verkehrsträgern der Preisstand 2012 gewählt.


BewertungsergebnisseProjektbewertung
Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) (Modul A)11,4
Umweltbetroffenheit (Modul B)Projekt planfestgestellt
EngpassBeseitigung eines qualitativen Engpasses
Dringend anstehender Erhaltungs-/Ersatzinvestitionsanteilnein

Begründung der Dringlichkeitseinstufung

- Besonders hohes NKV (≥ 5) - Hohe Netzbedeutung (Kat. A)

Beschreibung der Maßnahme

Derzeit können Tiefgänge bis max. 12,50 m tideunabhängig bis Bremerhaven erreicht werden. Mit dem Vorhaben soll die Befahrbarkeit für den tideabhängigen Verkehr mit bis zu 14,50 m tiefgehenden Containerschiffen bzw. für den tideunabhängigen Verkehr mit bis zu 13,50 m Tiefgang (Verbesserung um 1,00 m) bis Bremerhaven hergestellt werden.

1.3 Lage

Fahrrinne der Außenweser zwischen km 130 und km 65 (Bremerhaven)

1.4 Alternativenprüfung

Für das Ziel der qualitativen Verbesserung des Engpasses gibt es keine bauliche Alternative.

1.5 Verkehrsbelastungen im Bezugs- und Planfall

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Abb. 2: Maximale Verkehrsbelastung im bewertungsrelevanten Projektabschnitt im Bezugsfall 2030: 87,8 Mio. t

Interdependenzen

Intramodale Interdependenzen: nicht relevant

Intermodale Interdependenzen: nicht relevant

1.6 Zentrale verkehrliche / physikalische Wirkungen

Kenngröße  Wirkungen  Einheit
Verkehrsbelastungen auf dem Projekt
Verkehrsbelastung im Bezugsfall
Seeeingang43,3Mio. t/a
Seeausgang44,5Mio. t/a

1.7 Nutzen-Kosten-Analyse (Modul A)

Barwert
der Nutzen
[Mio. Euro]
Veränderung der BetriebskostenNB494,698
Fahrzeugvorhaltekosten-
Betriebsführungskosten (Personal)-
Betriebsführungskosten (Fortbewegung)-
Veränderung der Instandhaltungs- und Betriebskosten der VerkehrswegeNW-243,288
Veränderung der VerkehrssicherheitNS-
Veränderung der Reisezeit im PersonenverkehrNRZ-
Veränderung der Transsportzeit der Ladung im GüterverkehrNTZ-
Nutzen aus verlagertem Verkehr (aus Transportkosten, Transportzeitkosten u. impliziten Nutzen)NV-
Veränderung der Lebenszyklusemissionen von Treibhausgasen der InfrastrukturNL-1,252
Veränderung der GeräuschbelastungNG-
InnerortsNGi-
AusserortsNGa-
Veränderung der AbgasbelastungenNA286,706
Veränderung der innerörtlichen TrennwirkungenNT-
Veränderung der ZuverlässigkeitNZ-
Gesamtnutzen536,865

Nutzen-Kosten-Verhältnis

Barwert der Nutzen536,865 Mio. €
Barwert der Investitionen47,012 Mio. €
Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV)11,4

Grundlagen der BarwertermittlungAnzahl Jahre
Dauer der Betriebsphase (mittlere über alle Anlagenteile gewichtete Nutzungsdauer)100

JahrDisk_FaktKNW1NW2NBNVNANLNTZNSSumme N
20180,95111.546000000000
20190,93522.7000-5.34010.85806.293-270011.784
20200,9196.2310-5.34010.85806.293-270011.784
20210,9045.4640-5.34010.85806.293-270011.784
20220,8892.2130-5.34010.85806.293-270011.784
20230,8741.3560-5.34010.85806.293-270011.784
20240,8595890-5.34010.85806.293-270011.784
20250,8451970-5.34010.85806.293-270011.784
20260,8311970-5.34010.85806.293-270011.784
20270,8171970-5.34010.85806.293-270011.784
20280,80300-5.34010.85806.293-270011.784
20290,7900-5.34010.85806.293-270011.784
....................................
....................................
21170,17900-5.34010.85806.293-270011.784
21180,17600-5.34010.85806.293-270011.784
Summe50.6910-534.0001.085.8280629.301-2.748001.178.380
Summe Barwert47.0120-243.288494.6980286.706-1.25200536.865
Abb. 3: Zeitlicher Verlauf der Nutzen und Kosten (1.000 EUR)

1.8 Umwelt- und Naturschutzfachliche Beurteilung (Modul B)

Ergebnisübersicht

Umweltbeitrag Teil 1: Nutzensumme Umwelt [Mio. Euro Barwert]285,454

Umweltbeitrag Teil 2: Umwelt-Betroffenheit [gering/mittel/hoch] oder "Projekt planfestgestellt"Projekt planfestgestellt
Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau der Bundeswasserstraße Weser durch die Anpassung der Unterweser und die Anpassung der Außenweser an die Entwicklung im Schiffsverkehr, vom 15. Juli 2011, Az. P-143.3/75, P-143.3/77, erlassen von der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nordwest – Planfeststellungsbehörde

Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen

Umweltbeitrag Teil 1
(monetarisierte Umweltkriterien, übernommen aus der Nutzen-Kosten-Analyse)

Beschreibung Bewertung
Nr. Kriterium Differenz Planfall-Bezugsfall Nutzen [Mio. €/a]Barwert
[Mio. €]
1.1Veränderung der Anzahl von Verkehrslärm betroffenen Einwohner--
Neubelastung oder stärker betroffen-Einw.--
Entlastung-Einw.--
1.2Veränderung der Geräuschbelastung außerorts (fiktive außerörtliche Lärmschutzwand)-qm--
1.3Kohlendioxid-Emissionen (CO2) (bestehend aus CO2 aus Betrieb und CO2-Äquivalenten aus Lebenszyklusemissionen)-30.448,139t/a4,416201,146
1.4Luftschadstoff-Emissionen
Stickoxid-Emissionen (NOX)-108,957t/a1,67876,446
Kohlenmonoxid-Emissionen (CO)-t/a--
Kohlenwasserstoff-Emissionen (HC)-9,477t/a0,0160,734
Feinstaub-Emissionen-t/a--
Schwefeldioxid-Emissionen (SO2)-11,853t/a0,1567,128
Nutzensumme Umwelt285,454

Umweltbeitrag Teil 2
(nicht-monetarisierte Kriterien)

Nr. Kriterium Beschreibung Bewertung
absolut Betroffenheit
pro Strecken km
je Kriterium
2.1 Inanspruchnahme / Beeinträchtigung Naturschutzvorrangflächen mit herausragender Bedeutung 103,9 ha 1,60 ha/km planfestgestellt
2.2 Erhebliche Beeinträchtigung von Natura 2000-Gebieten planfestgestellt
Erhebliche Beeinträchtigung nicht ausgeschlossen 0 Anzahl Gebiete-- -
Erhebliche Beeinträchtigung wahrscheinlich 3 Anzahl Gebiete - - -
2.3 Inanspruchnahme von unzerschnittenen Kernräumen (UFR 250) 0,0 ha 0,00 ha/km planfestgestellt
2.4 Zerschneidung von unzerschnittenen Großräumen und Lebensraumachsen/-korridoren (BfN-Lebensraumnetzwerke) planfestgestellt
1a) Neubau: Zerschneidung von unzerschnittenen Großräumen (UFR 1.000/1.500: Feucht-, Trocken- und Waldlebensräume) 0,0 km 0,00 km/km -
1b) Neubau: Zerschneidung von unzerschnittenen Großsäuger-Lebensräumen (UFR 1.500) 0,0 km 0,00 km/km -
1c) Neubau: Zerschneidung von Lebensraumachsen/-korridoren 0 Anzahl - - -
2) Ausbau: Wiedervernetzung von Lebensraumnetzwerken 0 Anzahl - - -
2.5 Flächeninanspruchnahme 0,0 ha - - -
2.6 Durchfahrung von Überschwemmungsgebieten 0,0 km 0,00 km/km planfestgestellt
2.7 Durchfahrung von Wasserschutzgebieten 0,0 km 0,00 km/km planfestgestellt
2.8 Zerschneidung Unzerschnittener verkehrsarmer Räume (UZVR) 0,0 ha - - planfestgestellt
2.9 Inanspruchnahme / Beeinträchtigung von Vorrangflächen des (Kultur-)Landschaftsschutzes 0,0 ha 0,00 ha/km planfestgestellt

Zusätzliche bewertungsrelevante Sachverhalte

1Trassenführung verursacht nur indirekte Betroffenheiten-
2 Querungshilfen eingeplant -
3 Bündelungsmöglichkeit mit bestehenden Vorbelastungen -
4 Sonstiges: -
  -
Die zusätzlichen Sachverhalte führen
zur Heraufstufung des Ergebnisses, d. h. das Vorhaben wird aus Umweltsicht kritischer eingestuft, als nur die Bewertung nach Umweltbeitrag 1 und 2 ergibt-
zu keiner Veränderung des Ergebnisses-
zur Herabstufung des Ergebnisses, d. h. das Vorhaben wird aus Umweltsicht weniger kritisch eingestuft, als nur die Bewertung nach Umweltbeitrag 1 und 2 ergibt-

Karten

Nachfolgend ist die räumliche Lage des Projektes in Bezug auf die nicht monetarisierten Umweltkriterien dargestellt.

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Abb. 4: Fahrrinnenanpassungder Außenweser - Geschützte Gebiete
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Abb. 5: Fahrrinnenanpassungder Außenweser - Bereiche ohne spezifischen Gebietsschutz

1.9 Ergänzende Betrachtungen

Das Projekt liegt innerhalb des Kernnetzes der Bundeswasserstraßen. Ihrer verkehrlichen Bedeutung entsprechend ist die Außenweser in die Kategorie A eingestuft.