1 Gesamtprojekt

W 08 Ausbau des Stichkanals Hildesheim

1.1 Übersicht

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Abb. 1: Lage der Maßnahme

1.2 Grunddaten

ProjektnummerW 08
BundeswasserstraßeStichkanal Hildesheim
BundeslandNiedersachsen
NetzkategorieC

Lagevon km 1,14 bis km 14,01
PlanungsständeDetailplanung, teilweise Planfeststellung
Verkehrsbelastung 2030 (Maximalwert der betr. Streckenabschnitte)0,8 Mio. t
AusbauparameterAusbau der Strecke für das 2,80 m abgeladene üGMS und SV bis 139 m Länge im Richtungsverkehr

DringlichkeitseinstufungWeiterer Bedarf (WB)

Kostenbestandteile[Mio. €]
Haushaltsrelevante Investitionskosten (brutto, inkl. Planungskosten, Preisstand 2014)126
davon
Aus-/Neubaukosten78
Erhaltungs- bzw. Ersatzkosten48
Bewertungsrelevante Aus-/Neubaukosten (netto, inkl. Planungskosten, Preisstand 20121))63

1) Für die gesamtwirtschaftliche Bewertung wird bei allen Verkehrsträgern der Preisstand 2012 gewählt.


BewertungsergebnisseProjektbewertung
Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) (Modul A)0,9
Umweltbetroffenheit (Modul B)gering
EngpassEngpasswirkung ist im Vergleich zu den erforderlichen Investitionskosten volkswirtschaftlich nicht relevant
Dringend anstehender Erhaltungs-/Ersatzinvestitionsanteilnein

Begründung der Dringlichkeitseinstufung

Fehlende Rentabilität (NKV < 1), Einstufung im BVWP 2030 in den Weiteren Bedarf (WB). In einer nachträglich durchgeführten Sensitivitätsberechnung unter Einbeziehung möglicher zusätzlicher Transportmengen hat sich ein Nutzen-Kostenverhältnis von 1,03 ergeben. Im Zuge des parlamentarischen Verfahrens wurde der Ausbau des Stichkanals Hildesheim auf dieser Basis in den Vordringlichen Bedarf im Wasserstraßenausbaugesetz eingestuft.

Beschreibung der Maßnahme

Derzeit ist auf dem SKH eine Befahrbarkeit mit einem bis zu 2,30 m abgeladenen Europaschiff möglich. Mit dem Ausbau der Strecke für das 2,80 m abgeladene üGMS im Richtungsverkehr soll die Befahrbarkeit qualitativ verbessert werden.

1.3 Lage

Stichkanal Hildesheim zwischen km 1,14 (oberhalb Schleuse Bolzum) und km 14,01 (Wendestelle unterhalb Hafen Hildesheim)

1.4 Alternativenprüfung

Für das Ziel der qualitativen Verbesserung des Engpasses gibt es keine bauliche Alternative.

1.5 Verkehrsbelastungen im Bezugs- und Planfall

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Abb. 2: Maximale Verkehrsbelastung im bewertungsrelevanten Projektabschnitt im Bezugsfall 2030: 0,8 Mio. t

Interdependenzen

Intramodale Interdependenzen: nicht relevant

Intermodale Interdependenzen: nicht relevant

1.6 Zentrale verkehrliche / physikalische Wirkungen

Kenngröße  Wirkungen  Einheit
Verkehrsbelastungen auf dem Projekt
Verkehrsbelastung im Bezugsfall
In Hauptverkehrsrichtung  (HV)0,5Mio. t/a
In Nebenverkehrsrichtung (NV)0,3Mio. t/a
Verlagerungsmenge im Planfall
von Bahn-Mio. t/a
von Straße-Mio. t/a
durchschnittliche Ladung/belad. Schiff
im Bezugsfall821t
im Planfall1.163t
Energieverbrauch
im Bezugsfall9.919MWh/a
im Planfall8.923MWh/a
Transportzeiten
im Bezugsfall137.753Fzg-h/a
im Planfall98.329Fzg-h/a
Davon aus verlagertem Verkehr0Fzg-h/a
Verkehrsleistung
im Bezugsfall338Mio. tkm/a
im Planfall338Mio. tkm/a
Davon aus verlagertem Verkehr-Mio. tkm/a

GrößenklasseTransportkostenExterne Kosten Abgase
VorhaltungPersonalFortbewegungInsgesamtCO2SonstigeInsgesamt
Einzelfahrer bis 400 TT 0,20,50,10,70,00,00,0
Einzelfahrer bis 650 TT 127,1201,347,0375,424,03,827,9
Einzelfahrer bis 900 TT 593,5665,4222,41.481,3113,618,1131,7
Einzelfahrer bis 1.000 TT 153,8143,149,8346,725,44,029,5
Einzelfahrer bis 1.500 TT 4.099,03.114,71.362,28.575,9695,7110,8806,5
Einzelfahrer bis 2.000 TT 91,393,326,1210,813,32,115,5
Einzelfahrer bis 2.500 TT 0,00,00,00,00,00,00,0
Einzelfahrer bis 3.000 TT 0,00,00,00,00,00,00,0
Einzelfahrer ab 3.000 TT 0,00,00,00,00,00,00,0
Summe Einzelfahrer5.064,94.218,31.707,610.990,7872,1138,91.011,0
Summe Verbände175,3403,080,7659,141,26,647,8
Insgesamt5.240,24.621,41.788,311.649,9913,3145,51.058,9
Abb. 3: Gesamtwirtschaftliche Transportkosten (NB) und Externe Kosten aus Abgasbelastungen (NA) im Bezugsfall (1.000 EUR pro Jahr)

GrößenklasseTransportkostenExterne Kosten Abgase
VorhaltungPersonalFortbewegungInsgesamtCO2SonstigeInsgesamt
Einzelfahrer bis 400 TT 0,00,00,00,00,00,00,0
Einzelfahrer bis 650 TT 82,9131,333,6247,817,22,719,9
Einzelfahrer bis 900 TT 466,4522,9172,01.161,287,814,0101,8
Einzelfahrer bis 1.000 TT 107,099,534,0240,617,42,820,1
Einzelfahrer bis 1.500 TT 1.319,11.002,3454,92.776,3232,337,0269,3
Einzelfahrer bis 2.000 TT 391,8400,5145,1937,474,111,885,9
Einzelfahrer bis 2.500 TT 556,0557,8231,51.345,3118,218,8137,1
Einzelfahrer bis 3.000 TT 519,0463,5212,71.195,2108,617,3125,9
Einzelfahrer ab 3.000 TT 544,4449,9254,21.248,5129,820,7150,5
Summe Einzelfahrer3.986,63.627,81.538,09.152,3785,5125,1910,6
Summe Verbände127,0293,370,7491,036,15,841,9
Insgesamt4.113,63.921,11.608,79.643,3821,6130,9952,5
Abb. 4: Gesamtwirtschaftliche Transportkosten (NB) und Externe Kosten aus Abgasbelastungen (NA) im Planfall (1.000 EUR pro Jahr)

1.7 Nutzen-Kosten-Analyse (Modul A)

Barwert
der Nutzen
[Mio. Euro]
Veränderung der BetriebskostenNB48,896
Fahrzeugvorhaltekosten-
Betriebsführungskosten (Personal)-
Betriebsführungskosten (Fortbewegung)-
Veränderung der Instandhaltungs- und Betriebskosten der VerkehrswegeNW-1,243
Veränderung der VerkehrssicherheitNS-
Veränderung der Reisezeit im PersonenverkehrNRZ-
Veränderung der Transsportzeit der Ladung im GüterverkehrNTZ-
Nutzen aus verlagertem Verkehr (aus Transportkosten, Transportzeitkosten u. impliziten Nutzen)NV-
Veränderung der Lebenszyklusemissionen von Treibhausgasen der InfrastrukturNL-0,866
Veränderung der GeräuschbelastungNG-
InnerortsNGi-
AusserortsNGa-
Veränderung der AbgasbelastungenNA2,593
Veränderung der innerörtlichen TrennwirkungenNT-
Veränderung der ZuverlässigkeitNZ-
Gesamtnutzen49,381

Nutzen-Kosten-Verhältnis

Barwert der Nutzen49,381 Mio. €
Barwert der Investitionen56,240 Mio. €
Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV)0,9

Grundlagen der BarwertermittlungAnzahl Jahre
Dauer der Betriebsphase (mittlere über alle Anlagenteile gewichtete Nutzungsdauer)42

JahrDisk_FaktKNW1NW2NBNVNANLNTZNSSumme N
20160,9834.840000000000
20170,9678.140000000000
20180,951-308000000000
20190,9351.892000000000
20200,919-308000000000
20210,9047.700000000000
20220,8897.700000000000
20230,8747.700000000000
20240,8597.700000000000
20250,8454.600000000000
20260,8318.050000000000
20270,8175.750000000000
20280,80300-552.0060106-36002.021
20290,7900-552.0060106-36002.021
....................................
....................................
20640,43800-162.0060106-36002.060
20650,4300-162.0060106-36002.060
....................................
....................................
20680,40900-162.0060106-36002.060
20690,40200-162.0060106-36002.060
Summe63.4560-2.07684.23604.467-1.4920085.136
Summe Barwert56.2400-1.24348.89602.593-8660049.381
Abb. 5: Zeitlicher Verlauf der Nutzen und Kosten (1.000 EUR)

1.8 Umwelt- und Naturschutzfachliche Beurteilung (Modul B)

Ergebnisübersicht

Umweltbeitrag Teil 1: Nutzensumme Umwelt [Mio. Euro Barwert]1,727

Umweltbeitrag Teil 2: Umwelt-Betroffenheit [gering/mittel/hoch] oder "Projekt planfestgestellt"gering
Ausbau des Stichkanals Hildesheim. Nordwestlich des Hildesheimer Hafens befindet sich im nahen Umfeld des Projekts das FFH-Gebiet (3825-301) "Haseder Busch, Geesener Berge, Gallberg, Finkenberg". Im direkten Wirkungsbereich des Vorhabens befinden sich keine Natura-2000 Gebiete. Zwischen Vorhaben und dem o. g. FFH-Gebiet verläuft die mehrspurig ausgebaute B6 bzw. liegen Bauflächen (Hafen, Kläranlage). Indirekte Auswirkungen auf das FFH-Gebiet sind in Anbetracht der Vorbelastung nicht zu erwarten. Gleiches gilt für die nahezu deckungsgleichen NSG „Haseder Busch“ und „Innersteaue unter dem Mastberg“. Im Bereich der Querung des Alpebachs westlich des Ortes Algermissen umfasst das Projektgebiet eine Fläche von ca. 3,5 ha innerhalb des ÜSG. Diese Fläche ist als Ausgleichsfläche vorgesehen. Eine Beeinträchtigung des ÜSG kann deshalb ausgeschlossen werden. Da durch die Böschungsabflachung Ufergehölze verloren gehen, werden die Kulturlandvorrangflächen visuell beeinträchtigt. Betroffen sind die LSG „Kanalkippe Bolzum“, „Algemissener Kippe“ und „Harsumer Holz“. Weitere Bereiche mit besonderen Umweltqualitäten sind nicht betroffen."

Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen

Umweltbeitrag Teil 1
(monetarisierte Umweltkriterien, übernommen aus der Nutzen-Kosten-Analyse)

Beschreibung Bewertung
Nr. Kriterium Differenz Planfall-Bezugsfall Nutzen [Mio. €/a]Barwert
[Mio. €]
1.1Veränderung der Anzahl von Verkehrslärm betroffenen Einwohner--
Neubelastung oder stärker betroffen-Einw.--
Entlastung-Einw.--
1.2Veränderung der Geräuschbelastung außerorts (fiktive außerörtliche Lärmschutzwand)-qm--
1.3Kohlendioxid-Emissionen (CO2) (bestehend aus CO2 aus Betrieb und CO2-Äquivalenten aus Lebenszyklusemissionen)-387,494t/a0,0561,371
1.4Luftschadstoff-Emissionen
Stickoxid-Emissionen (NOX)-0,398t/a0,0060,150
Kohlenmonoxid-Emissionen (CO)-0,432t/a0,0000,000
Kohlenwasserstoff-Emissionen (HC)-0,187t/a0,0000,008
Feinstaub-Emissionen-0,030t/a0,0040,089
Schwefeldioxid-Emissionen (SO2)-0,339t/a0,0040,109
Nutzensumme Umwelt1,727

Umweltbeitrag Teil 2
(nicht-monetarisierte Kriterien)

Nr. Kriterium Beschreibung Bewertung
absolut Betroffenheit
pro Strecken km
je Kriterium
2.1 Inanspruchnahme / Beeinträchtigung Naturschutzvorrangflächen mit herausragender Bedeutung 0,0 ha 0,00 ha/km gering
2.2 Erhebliche Beeinträchtigung von Natura 2000-Gebieten gering
Erhebliche Beeinträchtigung nicht ausgeschlossen 0 Anzahl Gebiete-- -
Erhebliche Beeinträchtigung wahrscheinlich 0 Anzahl Gebiete - - -
2.3 Inanspruchnahme von unzerschnittenen Kernräumen (UFR 250) 0,0 ha 0,00 ha/km gering
2.4 Zerschneidung von unzerschnittenen Großräumen und Lebensraumachsen/-korridoren (BfN-Lebensraumnetzwerke) gering
1a) Neubau: Zerschneidung von unzerschnittenen Großräumen (UFR 1.000/1.500: Feucht-, Trocken- und Waldlebensräume) 0,0 km 0,00 km/km -
1b) Neubau: Zerschneidung von unzerschnittenen Großsäuger-Lebensräumen (UFR 1.500) 0,0 km 0,00 km/km -
1c) Neubau: Zerschneidung von Lebensraumachsen/-korridoren 0 Anzahl - - -
2) Ausbau: Wiedervernetzung von Lebensraumnetzwerken 0 Anzahl - - -
2.5 Flächeninanspruchnahme 0,0 ha - - -
2.6 Durchfahrung von Überschwemmungsgebieten 0,0 km 0,00 km/km gering
2.7 Durchfahrung von Wasserschutzgebieten 0,0 km 0,00 km/km gering
2.8 Zerschneidung Unzerschnittener verkehrsarmer Räume (UZVR) 0,0 ha - - gering
2.9 Inanspruchnahme / Beeinträchtigung von Vorrangflächen des (Kultur-)Landschaftsschutzes 1,3 ha 0,10 ha/km mittel

Zusätzliche bewertungsrelevante Sachverhalte

1Trassenführung verursacht nur indirekte Betroffenheiten-
2 Querungshilfen eingeplant -
3 Bündelungsmöglichkeit mit bestehenden Vorbelastungen -
4 Sonstiges: -
  -
Die zusätzlichen Sachverhalte führen
zur Heraufstufung des Ergebnisses, d. h. das Vorhaben wird aus Umweltsicht kritischer eingestuft, als nur die Bewertung nach Umweltbeitrag 1 und 2 ergibt-
zu keiner Veränderung des Ergebnisses-
zur Herabstufung des Ergebnisses, d. h. das Vorhaben wird aus Umweltsicht weniger kritisch eingestuft, als nur die Bewertung nach Umweltbeitrag 1 und 2 ergibt-

Karten

Nachfolgend ist die räumliche Lage des Projektes in Bezug auf die nicht monetarisierten Umweltkriterien dargestellt.

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Abb. 6: Ausbau des Stichkanals Hildesheim - Geschützte Gebiete
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Abb. 7: Ausbau des Stichkanals Hildesheim - Bereiche ohne spezifischen Gebietsschutz

1.9 Ergänzende Betrachtungen

Das Projekt liegt innerhalb des Kernnetzes der Bundeswasserstraßen. Seiner verkehrlichen Bedeutung entsprechend ist der Stichkanal Hildesheim in die Kategorie C eingestuft.