6 Teilprojekt 5

B 87 n OU Löhsten

6.1 Übersicht

Quellbild nicht vorhanden
Abb. 1: Lage der Maßnahme

6.2 Grunddaten

ProjektnummerB87-G21-SN-BB-T5-BB
BundeslandBrandenburg
StraßeB 87 n
Verbindungsfunktionsstufe 0/1Nein
Anzahl der Teilprojekte0
Länge2,2 km
Bautyp(en), Bauziel(e)2-streifiger Neubau
Planungsstände1)Raumordnungsverfahren in Vorbereitung seit 29.08.2011
Künftige mittlere Verkehrsbelastung
im Bezugsfall 20300 Kfz/24h
im Planfall 2030- Kfz/24h

1) Die Planungsstände beziehen sich auf den Zeitpunkt der Anmeldung.

Dringlichkeitseinstufungsiehe Hauptprojekt

Kostenbestandteile[Mio. €]Kosten
Dritter
[Mio. €]
Gesamtprojektkosten
(Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014)
4,2--
Ausbau-/Neubaukosten
(Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014)

4,2
davon
Länder0,0
Kommunen0,0
Deutsche Bahn0,0
Sonstige0,0
Summe Dritter0,0
Erhaltungs- bzw. Ersatzkosten
(Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014)
0,0--
Haushaltsrelevante Projektkosten BVWP
(Bruttogesamtprojektkosten abzüglich Kosten Dritter und abzüglich Erhaltungskosten, Preisstand 2014)
4,2--
Bewertungsrelevante Ausbau-/Neubaukosten
(Nettokosten, inkl. Planungskosten, Preisstand 20122))
16,4--

2) Für die gesamtwirtschaftliche Bewertung wird bei allen Verkehrsträgern der Preisstand 2012 gewählt.
    Die Angabe entspricht den Kosten aller der Bewertung zugrunde gelegten Projekte (siehe Hinweis in Abbildung 1).


BewertungsergebnisseProjektbewertung
Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) (Modul A)siehe Hauptprojekt
Umweltbetroffenheit (Modul B)gering
Raumordnerische Bedeutung (Modul C)siehe Hauptprojekt
Städtebauliche Bedeutung (Modul D)unbedeutend

Begründung der Dringlichkeitseinstufung

Dringlichkeitsbegründung und Nutzen-Kosten-Verhältnis siehe Hauptprojekt.

Der Anmeldung zugrunde gelegte Notwendigkeit aus Sicht des Landes

Die B 87 ist Teil der großräumigen Verbindungsachse zwischen den Oberzentren Leipzig und Cottbus sowie Schlüsselprojekt im Landesverkehrsplan 2025 des Freistaates Sachsen. In Weiterführung der B 87n in Brandenburg ist diese bereits leistungsfähig ausgebaut bzw. es sind mehrere OU im aktuellen Bedarfsplan vordringlich eingestellt bzw. wieder für die Übernahme in den BVWP 2030 vorgesehen. Der Abschnitt zwischen Landesgrenze SN/BB und Herzberg ist Teil des besonders leistungsfähigen Blauen Netzes in Brandenburg. Mit den geplanten Maßnahmen an der südlichen Leipzig - Lausitz - Trasse entsteht eine leistungsstarke Ost - West - Verbindung, die überregionale Verkehre bewältigt und die vorhandenen Wirtschaftsstandorte der Region stärkt. Die Route weist gegenüber der angestrebten Reisegeschwindigkeit Defizite auf, die mit dem Bau der OU Löhsten beseitigt werden können. Durch den Bau der OU wird die OD komplett vom Durchgangsverkehr mit den negativen Wirkungen (Trennwirkung, Verkehrslärm, Feinstaub und Unfallgefahr) entlastet.

6.3 Lage der Trasse und betroffene Kreise

Wichtiger Hinweis

Der in den nachfolgend aufgeführten, herunterzuladenden Lageplänen dargestellte Verlauf des Projekts stellt eine der Lösungsmöglichkeiten dar. Dieser Verlauf liegt der gesamtwirtschaftlichen, umweltfachlichen, städtebaulichen und raumordnerischen Bewertung bzw. Beurteilung zugrunde. In den nachfolgenden Planungsstufen kann sich der Verlauf verändern. In diesem Fall wird regelmäßig eine neue gesamtwirtschaftliche Bewertung zum Nachweis der Bauwürdigkeit des Projekts durchgeführt.

Zu diesem Projekt liegen folgende Lagepläne vor, die hier heruntergeladen werden können.

LPL_1_1_B87-G21-SN-BB-T5-BB_Lageplan_01.pdf (1.9MB)
Quelle: © Landesvermessungsamt Sachsen und © Bundesamt für Kartographie und Geodäsie

Betroffene Kreise

Länderübergreifendes Projektnein
Betroffene BundesländerBrandenburg
Betroffene Kreise/kreisfreie StädteElbe-Elster, Landkreis
Betroffene Wahlkreise (des Bundes)Elbe-Elster - Oberspreewald-Lausitz II (65)

6.4 Der Anmeldung zugrundegelegte Alternativenprüfung

Die Vorzugsvariante einer bestandsnahen nördlichen Umfahrung wurde mit der Variante südliche Umfahrung von Löhsten / Döbrichau verglichen. Eine weiter nördlich vom Bestand abgerückte Umfahrung wurde auf Grund der sehr hohen Eingriffe in Natur und Landschaft nicht weiter verfolgt. Der Nordumfahrung wurde auf Grund der kürzeren Baustrecke und der höheren Umweltverträglichkeit der Vorzug gegeben. Die Vorzugsvariante entspricht damit der aus naturschutzfachlicher Sicht zu bevorzugenden Variante. Hinsichtlich der Verkehrswirksamkeit unterscheiden sich beide Varianten nicht. Ein Ausbau im Bestand ist nicht zielführend, weder wird damit die anzustrebende Entlastung der Ortslage vom Durchgangsverkehr noch eine Reduzierung der zahlreichen Verknüpfungen mit dem nachgeordneten Straßennetz und den damit verbundenen Konflktpunkten erreicht.

6.5 Verkehrsbelastungen im Bezugs- und Planfall

Siehe Hauptprojekt.

6.6 Zentrale verkehrliche / physikalische Wirkungen

Siehe Hauptprojekt.

6.7 Nutzen-Kosten-Analyse (Modul A)

Siehe Hauptprojekt.

6.8 Umwelt- und Naturschutzfachliche Beurteilung (Modul B)

Gesamtwirtschaftliche Bewertungsdaten liegen nur für das Hauptprojekt vor. Für dieses Teilprojekt ist deshalb der Umweltbeitrag Teil 1 nicht bewertungsrelevant.

Ergebnisübersicht

Umweltbeitrag Teil 2: Umwelt-Betroffenheit [gering/mittel/hoch] oder "Projekt planfestgestellt"gering
Das Neubauprojekt ist lageidentisch mit B87-G20-SN-BB-T5-BB und verläuft nordwestlich von Löhsten über leicht bewegtes Ackerland. Das Projekt durchquert einen Großsäugerlebensraum auf ganzer Länge, ein Großraum (Feuchtlebensräume) (BfN) liegt in der Wirkzone. Ein UZVR wird durchfahren, er bleibt mit einer Restgröße von > 100 km² erhalten.

Karten

Nachfolgend ist in den Abbildung 2 und 3 die räumliche Lage des Projektes in Bezug auf die nicht monetarisierten Umweltkriterien dargestellt.

Quellbild nicht vorhanden
Abb. 2: Geschützte Gebiete
Quellbild nicht vorhanden
Abb. 3: Bereiche ohne spezifischen Gebietsschutz

6.9 Raumordnerische Beurteilung (Modul C)

Siehe Hauptprojekt.

6.10 Städtebauliche Beurteilung (Modul D)

Gesamtergebnis

Das Projekt besitzt keine städtebauliche Bedeutung.

Begründung

Bei einer erwogenen Realisierung der Maßnahme werden im Vergleich zur Situation im Bezugsfall auf allen betroffenen Streckenabschnitten nur geringe Unterschiede in den Verkehrsintensitäten, auftreten. Wirksamkeiten oder Beeinträchtigungen können daher nicht ausgewiesen werden. Städtebauliche Potentiale lassen sich deshalb voraussichtlich nicht oder nur auf niedrigem Niveau aktivieren.

Maßnahmewirkungen

Entlastungswirkungen

Entlastungen auf Streckenabschnitten mit der Hauptwirkung im Straßenraum und der Möglichkeit einer anderen Raumnutzung (Straßenraumeffekte)
 Innerörtliche Entlastungen stellen sich ein auf -
 Die Entlastungen führen in keinem Fall zu signifikanten Wirkungen.
 
    -
Entlastungen, die Aufwertungen in der Straßenrandnutzung wie Fassadensanierung, Umgestaltungen, Umnutzungen etc. ermöglichen (Sanierungseffekte)
 Innerörtliche Entlastungen stellen sich ein auf -
 Die Entlastungen führen in keinem Fall zu signifikanten Wirkungen.
 
    -
Entlastungen mit der Wirkung auf benachbarte Siedlungsareale, die durch die Verringerung der Verkehrsintensitäten in Verbindung mit den Netzanschlussmöglichkeiten Qualitätsgewinne z.B. durch Umorganisation ihrer Erschließung oder Verbesserung der Erreichbarkeit erhalten (Flächen- und Erschließungseffekte)
 Verbesserungen stellen sich ein für -
 Die Entlastungen führen in keinem Fall zu signifikanten Wirkungen.
 
    -

6.11 Ergänzende Betrachtungen

Nicht bewertungsrelevant.