4 Teilprojekt 3

B 87 n OU Torgau

4.1 Übersicht

Quellbild nicht vorhanden
Abb. 1: Lage der Maßnahme

4.2 Grunddaten

ProjektnummerB87-G21-SN-BB-T3-SN
BundeslandSachsen
StraßeB 87 n
Verbindungsfunktionsstufe 0/1Ja
Anzahl der Teilprojekte0
Länge11,4 km
Bautyp(en), Bauziel(e)3-streifiger Neubau
Planungsstände1)Raumordnungsverfahren in Vorbereitung seit 29.08.2011
Künftige mittlere Verkehrsbelastung
im Bezugsfall 20300 Kfz/24h
im Planfall 2030- Kfz/24h

1) Die Planungsstände beziehen sich auf den Zeitpunkt der Anmeldung.

Dringlichkeitseinstufungsiehe Hauptprojekt

Kostenbestandteile[Mio. €]Kosten
Dritter
[Mio. €]
Gesamtprojektkosten
(Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014)
78,4--
Ausbau-/Neubaukosten
(Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014)

76,7
davon
Länder0,0
Kommunen0,0
Deutsche Bahn0,0
Sonstige0,0
Summe Dritter0,0
Erhaltungs- bzw. Ersatzkosten
(Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014)
1,7--
Haushaltsrelevante Projektkosten BVWP
(Bruttogesamtprojektkosten abzüglich Kosten Dritter und abzüglich Erhaltungskosten, Preisstand 2014)
76,7--
Bewertungsrelevante Ausbau-/Neubaukosten
(Nettokosten, inkl. Planungskosten, Preisstand 20122))
73,9--

2) Für die gesamtwirtschaftliche Bewertung wird bei allen Verkehrsträgern der Preisstand 2012 gewählt.


BewertungsergebnisseProjektbewertung
Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) (Modul A)siehe Hauptprojekt
Umweltbetroffenheit (Modul B)hoch
Raumordnerische Bedeutung (Modul C)siehe Hauptprojekt
Städtebauliche Bedeutung (Modul D)mittel

Begründung der Dringlichkeitseinstufung

Dringlichkeitsbegründung und Nutzen-Kosten-Verhältnis siehe Hauptprojekt.

Der Anmeldung zugrunde gelegte Notwendigkeit aus Sicht des Landes

siehe Gesamtprojekt Die neue Trasse trägt zur Verbesserung der Erreichbarkeit der Großen Kreisstadt Torgau und ihrer Anbindung an das Autobahnnetz bei. Gegenwärtig überlagern sich auf der B 87 im Zuge der Ortsdurchfahrt Torgau die Verbindungs-, Erschließungs- und Aufenthaltsfunktion. In der Ortsdurchfahrt treffen drei Bundesstraßen (B 87, B 182, B 183) aufeinander. Von der Trasse geht auf Grund der hohen Verkehrsbelastung neben der erheblichen Schall- und Schadstoffbelastung eine erhöhte Trennwirkung im angebauten Stadtbereich aus. Ein Überqueren der Fahrbahn außerhalb der Lichtsignalanlagen ist kaum möglich. Die B 87 führt derzeit direkt durch die historische Altstadt.

4.3 Lage der Trasse und betroffene Kreise

Wichtiger Hinweis

Der in den nachfolgend aufgeführten, herunterzuladenden Lageplänen dargestellte Verlauf des Projekts stellt eine der Lösungsmöglichkeiten dar. Dieser Verlauf liegt der gesamtwirtschaftlichen, umweltfachlichen, städtebaulichen und raumordnerischen Bewertung bzw. Beurteilung zugrunde. In den nachfolgenden Planungsstufen kann sich der Verlauf verändern. In diesem Fall wird regelmäßig eine neue gesamtwirtschaftliche Bewertung zum Nachweis der Bauwürdigkeit des Projekts durchgeführt.

Zu diesem Projekt liegen folgende Lagepläne vor, die hier heruntergeladen werden können.

LPL_1_1_B87-G21-SN-BB-T3-SN_Lageplan_01.pdf (6.8MB)
Quelle: © Landesvermessungsamt Sachsen und © Bundesamt für Kartographie und Geodäsie

Betroffene Kreise

Länderübergreifendes Projektnein
Betroffene BundesländerSachsen
Betroffene Kreise/kreisfreie StädteNordsachsen
Betroffene Wahlkreise (des Bundes)Nordsachsen (151)

4.4 Der Anmeldung zugrundegelegte Alternativenprüfung

Die Führung der OU Torgau wurde in 2 Abschnitten mit mehreren Varianten verglichen. Im Bereich Zinna wurde eine stadtnahe Führung östl. Zinna (Vorzugsvariante) mit einer stadtfernen Führung westl. Zinna verglichen. Dabei wurde festgestellt, dass bei sonst ähnlicher verkehrlicher Bewertung die Vorzugsvariante eine günstigere umweltfachliche Bewertung aufweist und mit dieser auch Teile des bereits ausgebauten Bestandes mit genutzt werden können. Zudem ist die Enlastungswirkung größer. Im Bereich der Elbequerung bei Repitz wurde ebenfalls eine nördliche und eine südliche Umgehung untersucht. Die südliche Umgehung ist aus umweltfachlicher Sicht zu bevorzugen.

4.5 Verkehrsbelastungen im Bezugs- und Planfall

Siehe Hauptprojekt.

4.6 Zentrale verkehrliche / physikalische Wirkungen

Siehe Hauptprojekt.

4.7 Nutzen-Kosten-Analyse (Modul A)

Siehe Hauptprojekt.

4.8 Umwelt- und Naturschutzfachliche Beurteilung (Modul B)

Gesamtwirtschaftliche Bewertungsdaten liegen nur für das Hauptprojekt vor. Für dieses Teilprojekt ist deshalb der Umweltbeitrag Teil 1 nicht bewertungsrelevant.

Ergebnisübersicht

Umweltbeitrag Teil 2: Umwelt-Betroffenheit [gering/mittel/hoch] oder "Projekt planfestgestellt"hoch
Das Neubauprojekt ist lageidentisch mit B87-G20-SN-BB-T3-SN und umgeht Torgau nördlich. Es durchfährt bewegtes Ackerland, die Elbe und das gewässerbegleitende FFH-Gebiet werden weitgehend überspannt. Ein teilweise deckungsgleiches, jedoch breiteres Vogelschutzgebiet, weitere Teile des FFH-Gebiets, ein LSG sowie das ÜSG der Elbe werden durchfahren. Erhebliche Beeinträchtigungen sind für beide Gebiete wahrscheinlich. Ein weiteres FFH-Gebiet und das gleiche Vogelschutzgebiet liegen am Baubeginn randlich in der Wirkzone, erhebliche Beeinträchtigungen können hier nicht ausgeschlossen werden. Im Bereich der Elbe wird ein Großraum (Feuchtlebensräume) (BfN) durchfahren, am Baubeginn ist ein Großsäugerlebensraum (BfN) randlich betroffen. Kernräume liegen am Baubeginn randlich in der Wirkzone (Feuchtlebensräume, Waldlebensräume) (BfN). Ein Naturpark und ein UZVR werden randlich durchfahren, der UZVR bleibt mit einer Restgröße von > 100 km² erhalten. Aufgrund der Betroffenheit von Natura 2000, des BfN-Lebensraumnetzwerks, mehrerer Schutzgebiete und des UVZR hat das Projekt einen sehr hohes Konfliktpotenzial.

Karten

Nachfolgend ist in den Abbildung 2 und 3 die räumliche Lage des Projektes in Bezug auf die nicht monetarisierten Umweltkriterien dargestellt.

Quellbild nicht vorhanden
Abb. 2: Geschützte Gebiete
Quellbild nicht vorhanden
Abb. 3: Bereiche ohne spezifischen Gebietsschutz

4.9 Raumordnerische Beurteilung (Modul C)

Siehe Hauptprojekt.

4.10 Städtebauliche Beurteilung (Modul D)

Gesamtergebnis

Das Projekt besitzt eine mittlere städtebauliche Bedeutung.

Begründung

Es sind Wirkungen auf mittlerem Niveau ohne nennenswerte Zusatzbelastungen zu erwarten. In der Gesamtschau führt dies zur obengenannten Bewertung.

Beiträge der einzelnen Effekte zum Gesamtergebnis und zusammenfassende Beurteilung:

StraßenraumeffekteSanierungseffekteFlächen- und Erschließungseffekte
Wirksamkeitsgrad0,0%100,0%0,0%
Beeinträchtigungsgrad 0,0%0,0%0,0%
Wirkungsumfang 0 m1.200 m0 Einw.
Bewertung der pos. Wirkungen++++
Bewertung der neg. Wirkungen
Zusammenfassende städtebauliche Bedeutungmittel

Maßnahmewirkungen

Entlastungswirkungen

Entlastungen auf Streckenabschnitten mit der Hauptwirkung im Straßenraum und der Möglichkeit einer anderen Raumnutzung (Straßenraumeffekte)
 Innerörtliche Entlastungen stellen sich ein auf -
 Die Entlastungen führen in keinem Fall zu signifikanten Wirkungen.
 
    -
Entlastungen, die Aufwertungen in der Straßenrandnutzung wie Fassadensanierung, Umgestaltungen, Umnutzungen etc. ermöglichen (Sanierungseffekte)
 Innerörtliche Entlastungen stellen sich ein auf 1.200 m (100% Längenanteil)
 Entlastungen, die dabei zu signifikanten Erhöhungen der Sanierungspotentiale beitragen, stellen sich ein auf 1.200 m (100% Längenanteil)
 Ortslagen, in denen sich signifikante Erhöhungen der Sanierungspotentiale einstellen:
    Torgau
Entlastungen mit der Wirkung auf benachbarte Siedlungsareale, die durch die Verringerung der Verkehrsintensitäten in Verbindung mit den Netzanschlussmöglichkeiten Qualitätsgewinne z.B. durch Umorganisation ihrer Erschließung oder Verbesserung der Erreichbarkeit erhalten (Flächen- und Erschließungseffekte)
 Verbesserungen stellen sich ein für -
 Die Entlastungen führen in keinem Fall zu signifikanten Wirkungen.
 
    -

Belastungswirkungen

Beeinträchtigungen mit der Hauptwirkung im Straßenraum und der Reduktion von Umgestaltungspotentialen (Straßenraumeffekte)
 Zusätzliche Belastungen stellen sich innerorts ein auf -
 Die Belastungen führen in keinem Fall zu signifikanten nachteiligen Wirkungen.
 
    -
Beeinträchtigungen, die zu qualitativen Abwertungen der Straßenrandnutzung führen können (Sanierungseffekte)
 Zusätzliche Belastungen stellen sich innerorts ein auf -
 Die Belastungen führen in keinem Fall zu signifikanten nachteiligen Wirkungen.
 
    -
Beeinträchtigungen mit der Wirkung auf benachbarte Siedlungsareale, die durch die Erhöhung von Verkehrsintensitäten im Hinblick auf die Netzanschlüsse Qualitätseinbußen erfahren, z.B. wegen Verschlechterung ihrer Erschließung (Flächen- und Erschließungseffekte)
 Beeinträchtigende Wirkungen stellen sich ein für -
 Die Belastungen führen in keinem Fall zu signifikanten nachteiligen Wirkungen.
 
    -

4.11 Ergänzende Betrachtungen

Nicht bewertungsrelevant.