5 Teilprojekt 4

B 87 OU Eckartsberga

5.1 Übersicht

Quellbild nicht vorhanden
Abb. 1: Lage der Maßnahme

5.2 Grunddaten

ProjektnummerB87-G20-ST-T4
BundeslandSachsen-Anhalt, Thüringen
StraßeB 87
Verbindungsfunktionsstufe 0/1Nein
Anzahl der Teilprojekte0
Länge1,9 km
Bautyp(en), Bauziel(e)2-streifiger Neubau
Planungsstände1)ohne Planungsbeginn seit 30.08.2013
Künftige mittlere Verkehrsbelastung
im Bezugsfall 20300 Kfz/24h
im Planfall 2030- Kfz/24h

1) Die Planungsstände beziehen sich auf den Zeitpunkt der Anmeldung.

Dringlichkeitseinstufungsiehe Hauptprojekt

Kostenbestandteile[Mio. €]Kosten
Dritter
[Mio. €]
Gesamtprojektkosten
(Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014)
7,7--
Ausbau-/Neubaukosten
(Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014)

7,7
davon
Länder0,0
Kommunen0,0
Deutsche Bahn0,0
Sonstige0,0
Summe Dritter0,0
Erhaltungs- bzw. Ersatzkosten
(Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014)
0,0--
Haushaltsrelevante Projektkosten BVWP
(Bruttogesamtprojektkosten abzüglich Kosten Dritter und abzüglich Erhaltungskosten, Preisstand 2014)
7,7--
Bewertungsrelevante Ausbau-/Neubaukosten
(Nettokosten, inkl. Planungskosten, Preisstand 20122))
7,4--

2) Für die gesamtwirtschaftliche Bewertung wird bei allen Verkehrsträgern der Preisstand 2012 gewählt.

Kostenaufteilung bei länderübergreifenden Projekten[Mio. €]Länge
Sachsen-Anhalt7,7
Thüringen0,0

BewertungsergebnisseProjektbewertung
Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) (Modul A)siehe Hauptprojekt
Umweltbetroffenheit (Modul B)mittel
Raumordnerische Bedeutung (Modul C)siehe Hauptprojekt
Städtebauliche Bedeutung (Modul D)unbedeutend

Begründung der Dringlichkeitseinstufung

Dringlichkeitsbegründung und Nutzen-Kosten-Verhältnis siehe Hauptprojekt.

Der Anmeldung zugrunde gelegte Notwendigkeit aus Sicht des Landes

Die B 87 verläuft durch die in einem engen, steil ansteigenden Taleinschnitt liegende Kleinstadt Eckartsberga. Die Verlagerung des Duchgangsverkehrs aus dem Stadtgebiet wird wegen der Verkehrsraumbreiten von 3,60 m bis 4,15 m in der OD mit Einbahnstraßenführung ohne Radwege, Gehwege z. T. beidseitig 0,70 bis 2,10 m, erforderlich. Die OD ist ein Unfallschwerpunkt mit folgenden Unfallarten: Knotenpunkte mit L 210 und L 211 Unfälle mit abbiegenden/kreuzenden Fahrzeugen. Einbahnstraßenbereich Unfälle mit anfahrendem/anhaltenden Verkehr in Steigungs-/Gefällestrecken. Unzureichende Verkehrsverhältnisse in der OD: Einbahnstraßenregelung auf ca. 700 m im Stadtzentrum, Steigungsstrecke mit bis zu 10 % auf ca. 1.200 m, Kurvigkeit ca. 550 gon/km, min R=30, generell schlechte Sichtverhältnisse an Knoten, Zufahrten usw., Einkaufszentrumzufahrt ohne Linksabbiegestreifen, Einmündung L 210 ohne Tropfen/Linksabbieger in B 87, Einmündung L 211 im Einbahnstraßenbereich nur als Rechtsab-/ Rechtseinbieger befahrbar, Einmündungen von mind. 17 Stadtstraßen, Einmündung B 250 von Norden abgekröpft und ohne Fahrbahnteiler, Einmündung Naherholungsgebiet in Steigungsstrecke ohne Fahrbahnteiler und ohne Linksabbieger, Verlärmung/Abgasbelastung des Stadtgebiets (Steigungsstrecke), mind. 40 Grundstückszufahrten.

5.3 Lage der Trasse und betroffene Kreise

Wichtiger Hinweis

Der in den nachfolgend aufgeführten, herunterzuladenden Lageplänen dargestellte Verlauf des Projekts stellt eine der Lösungsmöglichkeiten dar. Dieser Verlauf liegt der gesamtwirtschaftlichen, umweltfachlichen, städtebaulichen und raumordnerischen Bewertung bzw. Beurteilung zugrunde. In den nachfolgenden Planungsstufen kann sich der Verlauf verändern. In diesem Fall wird regelmäßig eine neue gesamtwirtschaftliche Bewertung zum Nachweis der Bauwürdigkeit des Projekts durchgeführt.

Zu diesem Projekt liegen folgende Lagepläne vor, die hier heruntergeladen werden können.

LPL_1_1_B87-G20-ST-T4_Lageplan25000.pdf (2.9MB)
Quelle: © Landesvermessungsamt Sachsen-Anhalt
LPL_2_1_B87-G20-ST-T4_Lageplan10000.pdf (2.9MB)
Quelle: © Landesvermessungsamt Sachsen-Anhalt

Betroffene Kreise

Länderübergreifendes Projektja
Betroffene BundesländerSachsen-Anhalt, Thüringen
Betroffene Kreise/kreisfreie StädteBurgenlandkreis; Weimarer Land, Landkreis
Betroffene Wahlkreise (des Bundes)Burgenland - Saalekreis (073); Kyffhäuserkreis - Sömmerda - Weimarer Land I (191)

5.4 Der Anmeldung zugrundegelegte Alternativenprüfung

Die Nullplusvariante wurde nicht vertiefend untersucht, da eine Verbesserung der Verkehrssituation durch die beengten Verhältnisse und die Topographie nicht möglich ist. Die Bestandsbebauung bestimmt die verfügbaren Verkehrsraumbreiten und führte zu der Einbahnstraßenregelung. Deswegen ist ein Ausbau der OD Eckartsberga gemäß RASt 06 mit Aufhebung der Einbahnstraßenregelung und Verbesserung der Knotenpunktsituationen nicht möglich. Für die OU Eckartsberga wurden insgesamt 3 Varianten detailliert untersucht, eine kleinräumige Ortsumgehung mit Teilzerschneidung der Ortslage, eine kleinräumige Ortsumgehung und eine großräumige Ortsumgehung. Eine weitere Alternative mit einer Tunnellösung wurde auf Grund der Bau-/Folgekosten im Vorfeld ausgeschlossen. Als Vorzugslösung wurde die kleinräumige OU mit Teilzerschneidung der Ortslage mit folgenden Untersuchungskriterien ermittelt: Baukosten, Entlastung der Stadtlage, Verkehrssicherheit, Eingriff in Natur und Landschaft, Verlärmung der Ortslage und Einpassung ins Gelände.

5.5 Verkehrsbelastungen im Bezugs- und Planfall

Siehe Hauptprojekt.

5.6 Zentrale verkehrliche / physikalische Wirkungen

Siehe Hauptprojekt.

5.7 Nutzen-Kosten-Analyse (Modul A)

Siehe Hauptprojekt.

5.8 Umwelt- und Naturschutzfachliche Beurteilung (Modul B)

Gesamtwirtschaftliche Bewertungsdaten liegen nur für das Hauptprojekt vor. Für dieses Teilprojekt ist deshalb der Umweltbeitrag Teil 1 nicht bewertungsrelevant.

Ergebnisübersicht

Umweltbeitrag Teil 2: Umwelt-Betroffenheit [gering/mittel/hoch] oder "Projekt planfestgestellt"mittel
Neubauprojekt als OU von Eckartsberga mit ortsnaher Linienführung in einem Landschaftraum mit überwiegend landwirtschaftlichen Nutzflächen. Es kommt zur Querung von Großräumen (Waldlebensraum und Trockenlebensräume) sowie eines Großsäugerlebensraumes (BfN). Drei nationale Lebensraumachsen (Anspruchstypen Wald- und Trockenlebensräume) (BfN) werden aufgrund der Trassenführung zweimal gequert. Im Bereich des Finne-Höhenzuges und des Hohendorfer Rückens liegen zwei FFH-Gebiete. Aufgrund möglicher indirekter Vorhabenwirkungen können erhebliche Beeinträchtigungen beider FFH-Gebiete nicht ausgeschlossen werden. Die Trasse verläuft durch einen Naturpark sowie ein Landschaftsschutzgebiet.

Karten

Nachfolgend ist in den Abbildung 2 und 3 die räumliche Lage des Projektes in Bezug auf die nicht monetarisierten Umweltkriterien dargestellt.

Quellbild nicht vorhanden
Abb. 2: Geschützte Gebiete
Quellbild nicht vorhanden
Abb. 3: Bereiche ohne spezifischen Gebietsschutz

5.9 Raumordnerische Beurteilung (Modul C)

Siehe Hauptprojekt.

5.10 Städtebauliche Beurteilung (Modul D)

Gesamtergebnis

Das Projekt besitzt keine städtebauliche Bedeutung.

Begründung

Bei einer erwogenen Realisierung der Maßnahme werden im Vergleich zur Situation im Bezugsfall auf allen betroffenen Streckenabschnitten nur geringe Unterschiede in den Verkehrsintensitäten, auftreten. Wirksamkeiten oder Beeinträchtigungen können daher nicht ausgewiesen werden. Städtebauliche Potentiale lassen sich deshalb voraussichtlich nicht oder nur auf niedrigem Niveau aktivieren.

Maßnahmewirkungen

Entlastungswirkungen

Entlastungen auf Streckenabschnitten mit der Hauptwirkung im Straßenraum und der Möglichkeit einer anderen Raumnutzung (Straßenraumeffekte)
 Innerörtliche Entlastungen stellen sich ein auf -
 Die Entlastungen führen in keinem Fall zu signifikanten Wirkungen.
 
    -
Entlastungen, die Aufwertungen in der Straßenrandnutzung wie Fassadensanierung, Umgestaltungen, Umnutzungen etc. ermöglichen (Sanierungseffekte)
 Innerörtliche Entlastungen stellen sich ein auf -
 Die Entlastungen führen in keinem Fall zu signifikanten Wirkungen.
 
    -
Entlastungen mit der Wirkung auf benachbarte Siedlungsareale, die durch die Verringerung der Verkehrsintensitäten in Verbindung mit den Netzanschlussmöglichkeiten Qualitätsgewinne z.B. durch Umorganisation ihrer Erschließung oder Verbesserung der Erreichbarkeit erhalten (Flächen- und Erschließungseffekte)
 Verbesserungen stellen sich ein für -
 Die Entlastungen führen in keinem Fall zu signifikanten Wirkungen.
 
    -

5.11 Ergänzende Betrachtungen

Nicht bewertungsrelevant.