Projektinformationssystem (PRINS) zum Bundesverkehrswegeplan 2030
ProjektinfoAbb. 1: Lage der Maßnahme |
Projektnummer | B87-G20-ST-T4 |
Bundesland | Sachsen-Anhalt, Thüringen |
Straße | B 87 |
Verbindungsfunktionsstufe 0/1 | Nein |
Anzahl der Teilprojekte | 0 |
Länge | 1,9 km |
Bautyp(en), Bauziel(e) | 2-streifiger Neubau |
Planungsstände1) | ohne Planungsbeginn seit 30.08.2013 |
Künftige mittlere Verkehrsbelastung | |
im Bezugsfall 2030 | 0 Kfz/24h |
im Planfall 2030 | - Kfz/24h |
1) Die Planungsstände beziehen sich auf den Zeitpunkt der Anmeldung.
Dringlichkeitseinstufung | siehe Hauptprojekt |
Kostenbestandteile | [Mio. €] | Kosten Dritter | [Mio. €] |
---|---|---|---|
Gesamtprojektkosten (Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014) | 7,7 | - | - |
Ausbau-/Neubaukosten (Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014) | 7,7 | davon | |
Länder | 0,0 | ||
Kommunen | 0,0 | ||
Deutsche Bahn | 0,0 | ||
Sonstige | 0,0 | ||
Summe Dritter | 0,0 | ||
Erhaltungs- bzw. Ersatzkosten (Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014) | 0,0 | - | - |
Haushaltsrelevante Projektkosten BVWP (Bruttogesamtprojektkosten abzüglich Kosten Dritter und abzüglich Erhaltungskosten, Preisstand 2014) | 7,7 | - | - |
Bewertungsrelevante Ausbau-/Neubaukosten (Nettokosten, inkl. Planungskosten, Preisstand 20122)) | 7,4 | - | - |
2) Für die gesamtwirtschaftliche Bewertung wird bei allen Verkehrsträgern der Preisstand 2012 gewählt.
Kostenaufteilung bei länderübergreifenden Projekten | [Mio. €] | Länge |
---|---|---|
Sachsen-Anhalt | 7,7 | |
Thüringen | 0,0 |
Bewertungsergebnisse | Projektbewertung |
---|---|
Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) (Modul A) | siehe Hauptprojekt |
Umweltbetroffenheit (Modul B) | mittel |
Raumordnerische Bedeutung (Modul C) | siehe Hauptprojekt |
Städtebauliche Bedeutung (Modul D) | unbedeutend |
Dringlichkeitsbegründung und Nutzen-Kosten-Verhältnis siehe Hauptprojekt.
Die B 87 verläuft durch die in einem engen, steil ansteigenden Taleinschnitt liegende Kleinstadt Eckartsberga. Die Verlagerung des Duchgangsverkehrs aus dem Stadtgebiet wird wegen der Verkehrsraumbreiten von 3,60 m bis 4,15 m in der OD mit Einbahnstraßenführung ohne Radwege, Gehwege z. T. beidseitig 0,70 bis 2,10 m, erforderlich. Die OD ist ein Unfallschwerpunkt mit folgenden Unfallarten: Knotenpunkte mit L 210 und L 211 Unfälle mit abbiegenden/kreuzenden Fahrzeugen. Einbahnstraßenbereich Unfälle mit anfahrendem/anhaltenden Verkehr in Steigungs-/Gefällestrecken. Unzureichende Verkehrsverhältnisse in der OD: Einbahnstraßenregelung auf ca. 700 m im Stadtzentrum, Steigungsstrecke mit bis zu 10 % auf ca. 1.200 m, Kurvigkeit ca. 550 gon/km, min R=30, generell schlechte Sichtverhältnisse an Knoten, Zufahrten usw., Einkaufszentrumzufahrt ohne Linksabbiegestreifen, Einmündung L 210 ohne Tropfen/Linksabbieger in B 87, Einmündung L 211 im Einbahnstraßenbereich nur als Rechtsab-/ Rechtseinbieger befahrbar, Einmündungen von mind. 17 Stadtstraßen, Einmündung B 250 von Norden abgekröpft und ohne Fahrbahnteiler, Einmündung Naherholungsgebiet in Steigungsstrecke ohne Fahrbahnteiler und ohne Linksabbieger, Verlärmung/Abgasbelastung des Stadtgebiets (Steigungsstrecke), mind. 40 Grundstückszufahrten.
Der in den nachfolgend aufgeführten, herunterzuladenden Lageplänen dargestellte Verlauf des Projekts stellt eine der Lösungsmöglichkeiten dar. Dieser Verlauf liegt der gesamtwirtschaftlichen, umweltfachlichen, städtebaulichen und raumordnerischen Bewertung bzw. Beurteilung zugrunde. In den nachfolgenden Planungsstufen kann sich der Verlauf verändern. In diesem Fall wird regelmäßig eine neue gesamtwirtschaftliche Bewertung zum Nachweis der Bauwürdigkeit des Projekts durchgeführt.
Zu diesem Projekt liegen folgende Lagepläne vor, die hier heruntergeladen werden können.
LPL_1_1_B87-G20-ST-T4_Lageplan25000.pdf (2.9MB)Länderübergreifendes Projekt | ja |
Betroffene Bundesländer | Sachsen-Anhalt, Thüringen |
Betroffene Kreise/kreisfreie Städte | Burgenlandkreis; Weimarer Land, Landkreis |
Betroffene Wahlkreise (des Bundes) | Burgenland - Saalekreis (073); Kyffhäuserkreis - Sömmerda - Weimarer Land I (191) |
Siehe Hauptprojekt.
Siehe Hauptprojekt.
Siehe Hauptprojekt.
Gesamtwirtschaftliche Bewertungsdaten liegen nur für das Hauptprojekt vor. Für dieses Teilprojekt ist deshalb der Umweltbeitrag Teil 1 nicht bewertungsrelevant.
Umweltbeitrag Teil 2: Umwelt-Betroffenheit [gering/mittel/hoch] oder "Projekt planfestgestellt" | mittel |
Neubauprojekt als OU von Eckartsberga mit ortsnaher Linienführung in einem Landschaftraum mit überwiegend landwirtschaftlichen Nutzflächen. Es kommt zur Querung von Großräumen (Waldlebensraum und Trockenlebensräume) sowie eines Großsäugerlebensraumes (BfN). Drei nationale Lebensraumachsen (Anspruchstypen Wald- und Trockenlebensräume) (BfN) werden aufgrund der Trassenführung zweimal gequert. Im Bereich des Finne-Höhenzuges und des Hohendorfer Rückens liegen zwei FFH-Gebiete. Aufgrund möglicher indirekter Vorhabenwirkungen können erhebliche Beeinträchtigungen beider FFH-Gebiete nicht ausgeschlossen werden. Die Trasse verläuft durch einen Naturpark sowie ein Landschaftsschutzgebiet. |
Nachfolgend ist in den Abbildung 2 und 3 die räumliche Lage des Projektes in Bezug auf die nicht monetarisierten Umweltkriterien dargestellt.
Abb. 2: Geschützte Gebiete |
Abb. 3: Bereiche ohne spezifischen Gebietsschutz |
Das Projekt besitzt keine städtebauliche Bedeutung.
Bei einer erwogenen Realisierung der Maßnahme werden im Vergleich zur Situation im Bezugsfall auf allen betroffenen Streckenabschnitten nur geringe Unterschiede in den Verkehrsintensitäten, auftreten. Wirksamkeiten oder Beeinträchtigungen können daher nicht ausgewiesen werden. Städtebauliche Potentiale lassen sich deshalb voraussichtlich nicht oder nur auf niedrigem Niveau aktivieren.
Entlastungen auf Streckenabschnitten mit der Hauptwirkung im Straßenraum und der Möglichkeit einer anderen Raumnutzung (Straßenraumeffekte) | ||
Innerörtliche Entlastungen stellen sich ein auf | - | |
Die Entlastungen führen in keinem Fall zu signifikanten Wirkungen. | ||
- | ||
Entlastungen, die Aufwertungen in der Straßenrandnutzung wie Fassadensanierung, Umgestaltungen, Umnutzungen etc. ermöglichen (Sanierungseffekte) | ||
Innerörtliche Entlastungen stellen sich ein auf | - | |
Die Entlastungen führen in keinem Fall zu signifikanten Wirkungen. | ||
- | ||
Entlastungen mit der Wirkung auf benachbarte Siedlungsareale, die durch die Verringerung der Verkehrsintensitäten in Verbindung mit den Netzanschlussmöglichkeiten Qualitätsgewinne z.B. durch Umorganisation ihrer Erschließung oder Verbesserung der Erreichbarkeit erhalten (Flächen- und Erschließungseffekte) | ||
Verbesserungen stellen sich ein für | - | |
Die Entlastungen führen in keinem Fall zu signifikanten Wirkungen. | ||
- |