4 Teilprojekt 3

B 87 OU Taugwitz/ OU Poppel - OU Gernstedt

4.1 Übersicht

Quellbild nicht vorhanden
Abb. 1: Lage der Maßnahme

4.2 Grunddaten

ProjektnummerB87-G20-ST-T3
BundeslandSachsen-Anhalt
StraßeB 87
Verbindungsfunktionsstufe 0/1Nein
Anzahl der Teilprojekte0
Länge3,6 km
Bautyp(en), Bauziel(e)2-streifiger Neubau
Planungsstände1)ohne Planungsbeginn seit 30.08.2013
Künftige mittlere Verkehrsbelastung
im Bezugsfall 20300 Kfz/24h
im Planfall 2030- Kfz/24h

1) Die Planungsstände beziehen sich auf den Zeitpunkt der Anmeldung.

Dringlichkeitseinstufungsiehe Hauptprojekt

Kostenbestandteile[Mio. €]Kosten
Dritter
[Mio. €]
Gesamtprojektkosten
(Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014)
4,7--
Ausbau-/Neubaukosten
(Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014)

4,7
davon
Länder0,0
Kommunen0,0
Deutsche Bahn0,0
Sonstige0,0
Summe Dritter0,0
Erhaltungs- bzw. Ersatzkosten
(Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014)
0,0--
Haushaltsrelevante Projektkosten BVWP
(Bruttogesamtprojektkosten abzüglich Kosten Dritter und abzüglich Erhaltungskosten, Preisstand 2014)
4,7--
Bewertungsrelevante Ausbau-/Neubaukosten
(Nettokosten, inkl. Planungskosten, Preisstand 20122))
4,5--

2) Für die gesamtwirtschaftliche Bewertung wird bei allen Verkehrsträgern der Preisstand 2012 gewählt.


BewertungsergebnisseProjektbewertung
Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) (Modul A)siehe Hauptprojekt
Umweltbetroffenheit (Modul B)gering
Raumordnerische Bedeutung (Modul C)siehe Hauptprojekt
Städtebauliche Bedeutung (Modul D)unbedeutend

Begründung der Dringlichkeitseinstufung

Dringlichkeitsbegründung und Nutzen-Kosten-Verhältnis siehe Hauptprojekt.

Der Anmeldung zugrunde gelegte Notwendigkeit aus Sicht des Landes

Der Bedarf zum Ausbau der B 87 ergab sich nach der Deutschen Einheit aus den ständig zunehmenden Verkehren. In den OD' en Taugwitz, Poppel, Gernstedt ist mit einer Prognosebelastung (VU Naumburg/Bad Kösen) von 6.500 KFZ/24h (SV-Anteil ca. 650 SV/24h) zu rechnen. Die Führung der B 87 von West nach Ost schlängelt sich in den Ortslagen mit kleinen Radienlängen durch die Bebauung hindurch. 3 Einmündungen von Kreisstraßen (zwei davon nicht verkehrsgerecht ausgebaut), 10 Einmündungen von Gemeindestraßen und mind. 25 direkte Grundstückszufahrten mit schlechten Sichtverhältnissen ergeben ein erhöhtes Gefährdungspotential. Der Neubau mit entsprechender Verkehrsqualität infolge der erheblichen Verkehrszunahme, vor allem des SV-Anteils, entlastet die OD' en von Lärm und Schadstoffemissionen. Durch den anbaufreien Neubau der OU Naumburg/Bad Kösen östlich von Taugwitz erhöhen sich neben den Verkehrsmengen auch die Anforderungen an die Streckengestaltung (Fahrbahnbreite, Linienführung und Geschwindigkeit), damit eine durchgängige einheitliche Streckencharakteristik erreicht wird. Eine OU zur Beseitigung der Defizite in den OD' en ist daher erforderlich.

4.3 Lage der Trasse und betroffene Kreise

Wichtiger Hinweis

Der in den nachfolgend aufgeführten, herunterzuladenden Lageplänen dargestellte Verlauf des Projekts stellt eine der Lösungsmöglichkeiten dar. Dieser Verlauf liegt der gesamtwirtschaftlichen, umweltfachlichen, städtebaulichen und raumordnerischen Bewertung bzw. Beurteilung zugrunde. In den nachfolgenden Planungsstufen kann sich der Verlauf verändern. In diesem Fall wird regelmäßig eine neue gesamtwirtschaftliche Bewertung zum Nachweis der Bauwürdigkeit des Projekts durchgeführt.

Zu diesem Projekt liegen folgende Lagepläne vor, die hier heruntergeladen werden können.

LPL_1_1_B87-G20-ST-T3_Lageplan25000.pdf (2.9MB)
Quelle: © Landesvermessungsamt Sachsen-Anhalt
LPL_2_1_B87-G20-ST-T3_Lageplan10000.pdf (4.1MB)
Quelle: © Landesvermessungsamt Sachsen-Anhalt

Betroffene Kreise

Länderübergreifendes Projektnein
Betroffene BundesländerSachsen-Anhalt
Betroffene Kreise/kreisfreie StädteBurgenlandkreis
Betroffene Wahlkreise (des Bundes)Burgenland - Saalekreis (073)

4.4 Der Anmeldung zugrundegelegte Alternativenprüfung

Die Nullplusvariante wurde im Zuge der Abwägung vertiefend betrachtet. Die OD' en Taugwitz, Poppel und Gernstedt weisen eine kurvige Linienführung mit kleinen Radien zwischen R=150 und R=380 auf. Eine Verbesserung der ungünstigen Verkehrsverhältnisse ist auch bei den Einmündungen einer Kreisstraße und den meisten Gemeindestraßen wegen der engen Bebauung nicht möglich. Für die OU Taugwitz- Poppel - Gernstedt wurden 2 Varianten der Linienführung detailliert untersucht, die Südumgehung Poppel/Taugwitz, Nordumgehung Gernstedt und die Nordumgehung Poppel/Taugwitz, Südumgehung Gernstedt. Die Südumgehung Poppel/Taugwitz mit Nordumgehung Gernstedt ergab in den Untersuchungskriterien Baukosten, Streckenlänge, Entlastung der Ortslagen, Verkehrssicherheit, Eingriff in Natur und Landschaft, Verlärmung der Ortslage und Einpassung ins Gelände die jeweils optimale Lösung.

4.5 Verkehrsbelastungen im Bezugs- und Planfall

Siehe Hauptprojekt.

4.6 Zentrale verkehrliche / physikalische Wirkungen

Siehe Hauptprojekt.

4.7 Nutzen-Kosten-Analyse (Modul A)

Siehe Hauptprojekt.

4.8 Umwelt- und Naturschutzfachliche Beurteilung (Modul B)

Gesamtwirtschaftliche Bewertungsdaten liegen nur für das Hauptprojekt vor. Für dieses Teilprojekt ist deshalb der Umweltbeitrag Teil 1 nicht bewertungsrelevant.

Ergebnisübersicht

Umweltbeitrag Teil 2: Umwelt-Betroffenheit [gering/mittel/hoch] oder "Projekt planfestgestellt"gering
Neubauprojekt als OU von Taugwitz/Poppel und Gernstedt in einem ackerbaulich genutzten Raum. Nördlich der Trasse liegt ein großflächiges LSG. Das Vorhaben schneidet den nördlich befindlichen UZVR geringfügig an. Der UZVR bleibt mit einer Gesamtgröße > 100 km ² bestehen. Weitere Konflikte zu den betrachteten Umweltkriterien liegen nicht vor.

Karten

Nachfolgend ist in den Abbildung 2 und 3 die räumliche Lage des Projektes in Bezug auf die nicht monetarisierten Umweltkriterien dargestellt.

Quellbild nicht vorhanden
Abb. 2: Geschützte Gebiete
Quellbild nicht vorhanden
Abb. 3: Bereiche ohne spezifischen Gebietsschutz

4.9 Raumordnerische Beurteilung (Modul C)

Siehe Hauptprojekt.

4.10 Städtebauliche Beurteilung (Modul D)

Gesamtergebnis

Das Projekt besitzt keine städtebauliche Bedeutung.

Begründung

Bei einer erwogenen Realisierung der Maßnahme werden im Vergleich zur Situation im Bezugsfall auf allen betroffenen Streckenabschnitten nur geringe Unterschiede in den Verkehrsintensitäten, auftreten. Wirksamkeiten oder Beeinträchtigungen können daher nicht ausgewiesen werden. Städtebauliche Potentiale lassen sich deshalb voraussichtlich nicht oder nur auf niedrigem Niveau aktivieren.

Maßnahmewirkungen

Entlastungswirkungen

Entlastungen auf Streckenabschnitten mit der Hauptwirkung im Straßenraum und der Möglichkeit einer anderen Raumnutzung (Straßenraumeffekte)
 Innerörtliche Entlastungen stellen sich ein auf -
 Die Entlastungen führen in keinem Fall zu signifikanten Wirkungen.
 
    -
Entlastungen, die Aufwertungen in der Straßenrandnutzung wie Fassadensanierung, Umgestaltungen, Umnutzungen etc. ermöglichen (Sanierungseffekte)
 Innerörtliche Entlastungen stellen sich ein auf -
 Die Entlastungen führen in keinem Fall zu signifikanten Wirkungen.
 
    -
Entlastungen mit der Wirkung auf benachbarte Siedlungsareale, die durch die Verringerung der Verkehrsintensitäten in Verbindung mit den Netzanschlussmöglichkeiten Qualitätsgewinne z.B. durch Umorganisation ihrer Erschließung oder Verbesserung der Erreichbarkeit erhalten (Flächen- und Erschließungseffekte)
 Verbesserungen stellen sich ein für -
 Die Entlastungen führen in keinem Fall zu signifikanten Wirkungen.
 
    -

4.11 Ergänzende Betrachtungen

Nicht bewertungsrelevant.