2 Teilprojekt 1

B 7 Bestwig/Nuttlar (A 46) - Brilon (B 480n)

2.1 Übersicht

Quellbild nicht vorhanden
Abb. 1: Lage der Maßnahme

2.2 Grunddaten

ProjektnummerB7/B480-G10-NW-T1-NW
BundeslandNordrhein-Westfalen
StraßeB 7
Verbindungsfunktionsstufe 0/1Ja
Anzahl der Teilprojekte0
Länge11,0 km
Bautyp(en), Bauziel(e)3-streifiger Neubau
Planungsstände1)Vorentwurf in Bearbeitung seit 15.09.1999
Künftige mittlere Verkehrsbelastung
im Bezugsfall 20300 Kfz/24h
im Planfall 203010.000 Kfz/24h

1) Die Planungsstände beziehen sich auf den Zeitpunkt der Anmeldung.

DringlichkeitseinstufungVordringlicher Bedarf (VB)

Kostenbestandteile[Mio. €]Kosten
Dritter
[Mio. €]
Gesamtprojektkosten
(Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014)
69,5--
Ausbau-/Neubaukosten
(Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014)

69,5
davon
Länder0,0
Kommunen0,0
Deutsche Bahn0,0
Sonstige0,0
Summe Dritter0,0
Erhaltungs- bzw. Ersatzkosten
(Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014)
0,0--
Haushaltsrelevante Projektkosten BVWP
(Bruttogesamtprojektkosten abzüglich Kosten Dritter und abzüglich Erhaltungskosten, Preisstand 2014)
69,5--
Bewertungsrelevante Ausbau-/Neubaukosten
(Nettokosten, inkl. Planungskosten, Preisstand 20122))
65,7--

2) Für die gesamtwirtschaftliche Bewertung wird bei allen Verkehrsträgern der Preisstand 2012 gewählt.


BewertungsergebnisseProjektbewertung
Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) (Modul A)3,4
Umweltbetroffenheit (Modul B)mittel
Raumordnerische Bedeutung (Modul C)siehe Hauptprojekt
Städtebauliche Bedeutung (Modul D)unbedeutend

Begründung der Dringlichkeitseinstufung

Wegen des vergleichsweise hohen Nutzen-Kosten-Verhältnisses und der hohen raumordnerischen Bedeutung erfolgt eine Einstufung in den Vordringlichen Bedarf (VB).

Der Anmeldung zugrunde gelegte Notwendigkeit aus Sicht des Landes

Die B7n ist ein notw. Teilstück in der Netzkonzeption des mittleren Sauerlandes. Das fast komplettierte bzw. in Komplettierung befindliche Konzept umfasst die Verkehrsachse A46/B7n/B480n Hagen–Bad Wünnenberg (B480 OU Olsberg am 5.11.10 VF, A46 Velmede–Nuttlar in Bau, B480 OU Bad Wünnenberg Baubeginn 11.9.13). Die B7n ist ein Lückenschluss der überreg. Verkehrsachse u. damit unverzichtbar zur Aktivierung des Gesamtnutzens der bisherigen Investitionen des o. g. Konzeptes. Diese Netzmasche liegt innerhalb der weiträumigen BAB-Masche A45/A5/A7/A44. Das zzt. unzureichende Straßennetz erzeugt ein deutliches Erreichbarkeitsdefizit (durch den ROB 2005 bestätigt). Mit Beschäftigtenanteilen im prod. Gewerbe von 48% ist die Region in Deutschland auf Rang 3. Insbesondere verkehrsintensive Bereiche (große Gewerbe-/Industrie- o. Freizeitgeb. mit hohen Besucherzahlen) sind hier bedeutend. Das Sauerland ist die führende Tourismusregion in NRW. Das heutige Netz ist diesbzgl. inadäquat, die für die Verbindungsfunktion erf. Reisequalitäten zu erreichen. Die Verkehrsbel. schafft eine deutliche Unverträglichkeit im Netz und erhebl. Widerständen im Verkehrsablauf. Seit Jahren sind die Arbeiten der Wirtschafts-/Tourismusregion erfolgreich, um die Region zu stärken u. dem demograf. Wandel entgegenzuwirken. Die heutige Verkehrsinfrastruktur konterkariert dies. Daher ist der Lückenschluss unverzichtbar.

2.3 Lage der Trasse und betroffene Kreise

Wichtiger Hinweis

Der in den nachfolgend aufgeführten, herunterzuladenden Lageplänen dargestellte Verlauf des Projekts stellt eine der Lösungsmöglichkeiten dar. Dieser Verlauf liegt der gesamtwirtschaftlichen, umweltfachlichen, städtebaulichen und raumordnerischen Bewertung bzw. Beurteilung zugrunde. In den nachfolgenden Planungsstufen kann sich der Verlauf verändern. In diesem Fall wird regelmäßig eine neue gesamtwirtschaftliche Bewertung zum Nachweis der Bauwürdigkeit des Projekts durchgeführt.

Zu diesem Projekt liegen folgende Lagepläne vor, die hier heruntergeladen werden können.

LPL_2_1_B7_B480_G10_NW_T1_NW_ÜPL.pdf (1.2MB)
Quelle: © Landesvermessungsamt Nordrhein-Westfalen

Betroffene Kreise

Länderübergreifendes Projektnein
Betroffene BundesländerNordrhein-Westfalen
Betroffene Kreise/kreisfreie StädteHochsauerlandkreis
Betroffene Wahlkreise (des Bundes)Siegen-Wittgenstein (148)

2.4 Der Anmeldung zugrundegelegte Alternativenprüfung

Alternativen wie Ausbau der bestehenden Ortsdurchfahrten der B7, Ausbau von Knotenpunkten o.ä. bestehen nicht. Die Anbin-dung an das Autobahnende der sich im Bau befindlichen A 46 in Bestwig/Nuttlar ist aufgrund der Topographie nur über geplante B7n verkehrsplanerisch sinnvoll zu realisieren. Ansonsten würde der gesamte Durchgangsverkehr von Altenbüren talwärts nach Antfeld geführt, um hinter Antfeld wieder den Anstieg zur AS Nutt-lar zu bewältigen. Dadurch werden das grundsätzliche Problem des hohen Durchgangsverkehrs und die damit verbundenen ne-gativen Wirkungen nicht behoben. Obwohl in Brilon und Olsberg noch Schieneninfrastruktur vorhanden ist, ist eine Umverteilung der zu transportierenden Güter auf diesen Verkehrsträger nur sehr begrenzt möglich, auch deswegen, weil ein großer Anteil des Individualverkehrs touristischer Verkehr ist.

2.5 Verkehrsbelastungen im Bezugs- und Planfall

Die Quelle für die nachfolgenden Karten ist das Geodatenzentrum des Bundesamtes für Kartographie und Geodäsie (BKG).

Quellbild nicht vorhanden
Abb. 2: Kfz-Querschnittsbelastungen des DTVw im Bezugsfall 2030

Quellbild nicht vorhanden
Abb. 3: Lkw-Querschnittsbelastungen des DTVw im Bezugsfall 2030

Quellbild nicht vorhanden
Abb. 4: Kfz-Querschnittsbelastungen des DTVw im Planfall 2030

Quellbild nicht vorhanden
Abb. 5: Lkw-Querschnittsbelastungen des DTVw im Planfall 2030

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Abb. 6: Querschnittsbezogene Kfz-Belastungsdifferenzen des DTVw zwischen dem Planfall und dem Bezugsfall 2030

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Abb. 7: Querschnittsbezogene Lkw-Belastungsdifferenzen des DTVw zwischen dem Planfall und dem Bezugsfall 2030

2.6 Zentrale verkehrliche / physikalische Wirkungen

Kenngröße  Wirkungen  
Verkehrsbelastungen auf dem Projekt
mittlere Kfz-Belastungen
im Bezugsfall0Kfz/Tag
im Planfall10.000Kfz/Tag
mittlerer Lkw-Anteil
im Bezugsfall0%
im Planfall24%
Verkehrswirkungen im Planfall
Veränderung der Betriebsleistung im Personenverkehr (PV)2,14Mio. Pkw-km/a
(88 % Fahrzweck Privat, 12 % Fahrzweck Geschäft)
davon aus induziertem Verkehr3,13Mio. Pkw-km/a
nachrichtlich aus Modal - verlagertem Verkehr0,00Mio. Pkw-km/a
Veränderung der Fahrzeugeinsatzzeiten im PV-0,34Mio. Pkw-h/a
(88 % Fahrzweck Privat, 12 % Fahrzweck Geschäft)
davon aus induziertem Verkehr0,04Mio. Pkw-h/a
nachrichtlich aus Modal - verlagertem Verkehr0,00Mio. Pkw-h/a
Veränderung der Reisezeit im PV-0,50Mio. Personen-h/a
(91 % Fahrzweck Privat, 9 % Fahrzweck Geschäft)
davon aus induziertem Verkehr0,06Mio. Personen-h/a
nachrichtlich aus Modal - verlagertem Verkehr0,00Mio. Personen-h/a
Veränderung der Betriebsleistung Güterverkehr (GV)1,03Mio. Lkw-km/a
Veränderung der Fahrzeugeinsatzzeiten im GV-0,07Mio. Lkw-h/a
Fahrzeitdifferenz im Lkw-Verkehr mit Fahrtweiten < 50 km-0,01Mio. Lkw-h/a
Fahrzeitdifferenz im Lkw-Verkehr mit Fahrtweiten ≥ 50 km-0,07Mio. Lkw-h/a
Veränderung der Kraftstoffverbräuche (PV+GV)
Benzin0,05Mio. l/a
Diesel0,18Mio. l/a
Gas0,02Mio. l/a
Elektro0,05Mio. kWh/a
Veränderung der Abgasemissionen (PV+GV)PkwLkwKfz
Stickoxid-Emissionen (NOx)-0,08-0,81-0,89t/a
Kohlenmonoxid-Emissionen (CO)2,39-1,231,17t/a
Kohlendioxid-Emissionen (CO2)265,08416,76681,85t/a
Kohlenwasserstoff-Emissionen (HC)0,03-0,05-0,02t/a
Feinstaub-Emissionen (PM)0,00-0,000,00t/a
Schwefeldioxid-Emissionen (SO2)0,010,000,01t/a
Veränderung der Zuverlässigkeit
Summendifferenz der Standardabweichungen
der Reisezeitverluste über alle Routen
39,30Tsd. h/a
Veränderung der Trennwirkungen1,00Tsd. Personen-h/a

2.7 Nutzen-Kosten-Analyse (Modul A)

Jährliche
Nutzen
[Mio.
€/Jahr]
Barwert
der Nutzen
[Mio. €]
Veränderung der Betriebskosten im Personen- und GüterverkehrNB2,20955,638
Fahrzeugvorhaltekosten0,48512,213
Betriebsführungskosten (Personal)2,46362,049
Betriebsführungskosten (Betrieb)-0,739-18,624
Veränderung der Instandhaltungs- und Betriebskosten der VerkehrswegeNW-0,235-5,927
Veränderung der VerkehrssicherheitNS1,46736,938
Veränderung der Reisezeit im PersonenverkehrNRZ2,55264,290
davon Reisezeitnutzen aus Einzelreisezeitgewinnen < 1 min0,0000,000
Veränderung der Transportzeit der Ladung im GüterverkehrNTZ0,3248,168
Veränderung der impliziten NutzenNI1,07327,026
Veränderung der Lebenszyklusemissionen von Treibhausgasen der InfrastrukturNL-0,142-3,584
Veränderung der GeräuschbelastungNG0,0651,639
InnerortsNGi0,1313,298
AusserortsNGa-0,066-1,659
Veränderung der AbgasbelastungenNA-0,081-2,051
Stickoxid-Emissionen (NOx)NA10,0140,344
Kohlenmonoxid-Emissionen (CO)NA20,000-0,002
Kohlendioxid-Emissionen (CO2)NA3-0,099-2,490
Kohlenwasserstoff-Emissionen (HC)NA40,0000,001
Feinstaub-Emissionen (PM)NA50,0040,099
Schwefeldioxid-Emissionen (SO2)NA60,000-0,003
Veränderung der innerörtlichen TrennwirkungenNT-0,006-0,161
Veränderung der ZuverlässigkeitNZ0,59414,960
Gesamtnutzen7,819196,930

Kosten

Bewertungsrelevante KostenKosten
[Mio. €]
Barwert
der Kosten
[Mio. €]
Planungskosten8,92-
Aus- und Neubaukosten56,76-
Summe bewertungsrelevanter Investitionskosten65,6858,646

Nutzen-Kosten-Verhältnis

Barwert des Nutzens196,9 Mio. €
Barwert der bewertungsrelevanten Investitionskosten58,6 Mio. €
Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV)3,4

Grundlagen der Barwertermittlung
Dauer der noch ausstehenden Planungen96 Monate
Dauer der Bauphase24 Monate
Dauer der Betriebsphase (mittlere über alle Anlagenteile gewichtete Nutzungsdauer)42 Jahre

2.8 Umwelt- und Naturschutzfachliche Beurteilung (Modul B)

Ergebnisübersicht

Umweltbeitrag Teil 1: Nutzensumme Umwelt [Mio. Euro Barwert]-3,996

Umweltbeitrag Teil 2: Umwelt-Betroffenheit [gering/mittel/hoch] oder "Projekt planfestgestellt"mittel
Neubauprojekt westlich von Brilon in einem überwiegend stark bewegten geprägten Landschaftsraum, insbesondere mit Grünlandnutzung. Nördlich der Trassierung schließen sich unmittelbar größere zusammenhängende Waldgebiete an. Innerhalb der Wirkzone des Vorhabens liegt ein kleinräumiger Bestandteil eines Komplexes mehrere Kuppenstandorte, die zusammen ein FFH-Gebiet bilden. Erhebliche Beeinträchtigungen durch indirekte Wirkungen können nicht vollständig ausgeschlossen werden. Nationale Lebensraumachsen (einmal Anspruchstyp Waldlebensräume, einmal Anspruchstypen Waldlebens- und Feuchtlebensäume) sind an zwei Stellen betroffen. Im Bereich dieser Querungen sind Brückenbauwerke zur Aufrechterhaltung der Durchlässigkeit vorgesehen. Vorhabenbedingt kommt es zu Zerschneidungen von Großsäugerlebensräumen (BfN), teilweise auch von Großräumen (insbesondere Waldlebensräume) (BfN). Im Bereich der randlichen Zerschneidung eines Kernraumes (Feuchtlebensraum) (BfN) ist ein Brückenbauwerk vorgesehen. Der westliche Trassenabschnitt liegt innerhalb eines Naturparks, der überwiegend als LSG ausgewiesen ist. Teilflächen, z.B. im Bereich von Fließgewässern, sind als NSG ausgewiesen. Die Trassierung grenzt unmittelbar an ein NSG an.

Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen

Umweltbeitrag Teil 1
(monetarisierte Umweltkriterien, übernommen aus der Nutzen-Kosten-Analyse)

Beschreibung Bewertung
Nr. Kriterium Differenz Planfall-Bezugsfall Nutzen [Mio. €/a]Barwert
[Mio. €]
1.13) Veränderung der Anzahl von Verkehrslärm betroffenen Einwohner (innerörtlicher Anteil)- - 0,1313,298
Neubelastung oder stärker betroffen 1.394Einw. - -
Entlastung 553 Einw. - -
1.2 Veränderung der Geräuschbelastung außerorts (fiktive außerörtliche Lärmschutzwand)0,0 Tsd. qm-0,066-1,659
1.3 Kohlendioxid-Emissionen (CO2) (bestehend aus CO2 aus Betrieb und CO2-Äquivalenten aus Lebenszyklusemissionen) 1.663,274 t/a -0,241 -6,074
1.4 Luftschadstoff-Emissionen
Stickoxid-Emissionen (NOX) -0,887 t/a 0,014 0,344
Kohlenmonoxid-Emissionen (CO) 1,166 t/a 0,000 -0,002
Kohlenwasserstoff-Emissionen (HC) -0,020 t/a 0,000 0,001
Feinstaub-Emissionen 0,001 t/a 0,004 0,099
Schwefeldioxid-Emissionen (SO2) 0,010 t/a 0,000 -0,003
Nutzensumme Umwelt-3,996

3) Die konkrete Ermittlung der Lärmbetroffenheit und des notwendigen Lärmschutzes im Bereich des Projektes erfolgt in nachgelagerten Planungs- und Genehmigungsverfahren.

Umweltbeitrag Teil 2
(nicht-monetarisierte Kriterien)

Nr. Kriterium Beschreibung Bewertung
absolut Betroffenheit
pro Strecken km
je Kriterium
2.1 Inanspruchnahme / Beeinträchtigung Naturschutzvorrangflächen mit herausragender Bedeutung 0,2 ha 0,02 ha/km mittel
2.2 Erhebliche Beeinträchtigung von Natura 2000-Gebieten mittel
Erhebliche Beeinträchtigung nicht ausgeschlossen 1 Anzahl Gebiete-- -
Erhebliche Beeinträchtigung wahrscheinlich 0 Anzahl Gebiete - - -
2.3 Inanspruchnahme von unzerschnittenen Kernräumen (UFR 250) 0,2 ha 0,02 ha/km mittel
2.4 Zerschneidung von unzerschnittenen Großräumen und Lebensraumachsen/-korridoren (BfN-Lebensraumnetzwerke) hoch
1a) Neubau: Zerschneidung von unzerschnittenen Großräumen (UFR 1.000/1.500: Feucht-, Trocken- und Waldlebensräume) 1,7 km 0,15 km/km -
1b) Neubau: Zerschneidung von unzerschnittenen Großsäuger-Lebensräumen (UFR 1.500) 6,1 km 0,56 km/km -
1c) Neubau: Zerschneidung von Lebensraumachsen/-korridoren 0 Anzahl - - -
2) Ausbau: Wiedervernetzung von Lebensraumnetzwerken - Anzahl - - -
2.5 Flächeninanspruchnahme 47,9 ha - - -
2.6 Durchfahrung von Überschwemmungsgebieten 0,0 km 0,00 km/km gering
2.7 Durchfahrung von Wasserschutzgebieten 0,0 km 0,00 km/km gering
2.8 Zerschneidung Unzerschnittener verkehrsarmer Räume (UZVR) 0,0 ha - - gering
2.9 Inanspruchnahme / Beeinträchtigung von Vorrangflächen des (Kultur-)Landschaftsschutzes 35,5 ha 3,24 ha/km hoch

Zusätzliche bewertungsrelevante Sachverhalte

1Trassenführung verursacht nur indirekte Betroffenheiten-
2 Querungshilfen eingeplant -
3 Bündelungsmöglichkeit mit bestehenden Vorbelastungen -
4 Sonstiges: -
  -
Die zusätzlichen Sachverhalte führen
zur Heraufstufung des Ergebnisses, d. h. das Vorhaben wird aus Umweltsicht kritischer eingestuft, als nur die Bewertung nach Umweltbeitrag 1 und 2 ergibt-
zu keiner Veränderung des ErgebnissesX
zur Herabstufung des Ergebnisses, d. h. das Vorhaben wird aus Umweltsicht weniger kritisch eingestuft, als nur die Bewertung nach Umweltbeitrag 1 und 2 ergibt-

Karten

Nachfolgend ist in den Abbildung 8 und 9 die räumliche Lage des Projektes in Bezug auf die nicht monetarisierten Umweltkriterien dargestellt.

Quellbild nicht vorhanden
Abb. 8: Geschützte Gebiete
Quellbild nicht vorhanden
Abb. 9: Bereiche ohne spezifischen Gebietsschutz

2.9 Raumordnerische Beurteilung (Modul C)

Siehe Hauptprojekt.

2.10 Städtebauliche Beurteilung (Modul D)

Gesamtergebnis

Das Projekt besitzt keine städtebauliche Bedeutung.

Begründung

Es sind geringe Wirkungen bei geringen Zusatzbelastungen zu erwarten. In der Gesamtschau führt dies zur obengenannten Bewertung.

Beiträge der einzelnen Effekte zum Gesamtergebnis und zusammenfassende Beurteilung:

StraßenraumeffekteSanierungseffekteFlächen- und Erschließungseffekte
Wirksamkeitsgrad29,0%0,0%0,0%
Beeinträchtigungsgrad 14,0%0,0%0,0%
Wirkungsumfang 3.600 m0 m0 Einw.
Bewertung der pos. Wirkungen+
Bewertung der neg. Wirkungen-
Zusammenfassende städtebauliche Bedeutungunbedeutend

Hinweis: Das Projekt ist mit seinen Wirkungsbereichen am Ende des Abschnitts kartografisch dargestellt.

Maßnahmewirkungen

Entlastungswirkungen

Entlastungen auf Streckenabschnitten mit der Hauptwirkung im Straßenraum und der Möglichkeit einer anderen Raumnutzung (Straßenraumeffekte)
 Innerörtliche Entlastungen stellen sich ein auf 2.300 m (65% Längenanteil)
 Entlastungen, die dabei zu signifikanten Erhöhungen der Umgestaltungspotentiale beitragen, stellen sich ein auf 1.100 m (29% Längenanteil)
 Ortslagen, in denen sich signifikante Erhöhungen der Umgestaltungspotentiale einstellen:
    Brilon-Altenbüren, Olsberg, Olsberg-Antfeld
Entlastungen, die Aufwertungen in der Straßenrandnutzung wie Fassadensanierung, Umgestaltungen, Umnutzungen etc. ermöglichen (Sanierungseffekte)
 Innerörtliche Entlastungen stellen sich ein auf -
 Die Entlastungen führen in keinem Fall zu signifikanten Wirkungen.
 
    -
Entlastungen mit der Wirkung auf benachbarte Siedlungsareale, die durch die Verringerung der Verkehrsintensitäten in Verbindung mit den Netzanschlussmöglichkeiten Qualitätsgewinne z.B. durch Umorganisation ihrer Erschließung oder Verbesserung der Erreichbarkeit erhalten (Flächen- und Erschließungseffekte)
 Verbesserungen stellen sich ein für -
 Die Entlastungen führen in keinem Fall zu signifikanten Wirkungen.
 
    -

Belastungswirkungen

Beeinträchtigungen mit der Hauptwirkung im Straßenraum und der Reduktion von Umgestaltungspotentialen (Straßenraumeffekte)
 Zusätzliche Belastungen stellen sich innerorts ein auf 1.300 m (35% Längenanteil)
 Belastungen, die dabei zu Verschlechterungen von Aufenthaltsqualitäten führen können, stellen sich ein auf 500 m (14% Längenanteil)
 Ortslagen, in denen erhöhte Risiken für Aufenthaltsqualitäten entstehen:
    Brilon-Altenbüren
Beeinträchtigungen, die zu qualitativen Abwertungen der Straßenrandnutzung führen können (Sanierungseffekte)
 Zusätzliche Belastungen stellen sich innerorts ein auf -
 Die Belastungen führen in keinem Fall zu signifikanten nachteiligen Wirkungen.
 
    -
Beeinträchtigungen mit der Wirkung auf benachbarte Siedlungsareale, die durch die Erhöhung von Verkehrsintensitäten im Hinblick auf die Netzanschlüsse Qualitätseinbußen erfahren, z.B. wegen Verschlechterung ihrer Erschließung (Flächen- und Erschließungseffekte)
 Beeinträchtigende Wirkungen stellen sich ein für -
 Die Belastungen führen in keinem Fall zu signifikanten nachteiligen Wirkungen.
 
    -

Quellbild nicht vorhanden

Städtebauliche Beurteilung (© GeoBasis-DE / BKG 2013 (Daten verändert))

Abb. 10: Städtebauliche Beurteilung

Quellbild nicht vorhanden

Abb. 11: Legende zu Abbildung 10

2.11 Ergänzende Betrachtungen

Nicht bewertungsrelevant.