1 Teilprojekt

B 7 Altenburg - Rositz

1.1 Übersicht

Quellbild nicht vorhanden
Abb. 1: Lage der Maßnahme

1.2 Grunddaten

ProjektnummerB7/B180-G10-TH-ST-SN-T3-TH
BundeslandThüringen
StraßeB 7
Straße 2B 180
Verbindungsfunktionsstufe 0/1Nein
Anzahl der Teilprojekte0
Länge8,2 km
Bautyp(en), Bauziel(e)2-streifiger Neubau
Planungsstände1)Umweltverträglichkeits- / Variantenunt. abgeschlossen seit 31.03.2013
Künftige mittlere Verkehrsbelastung
im Bezugsfall 20300 Kfz/24h
im Planfall 2030- Kfz/24h

1) Die Planungsstände beziehen sich auf den Zeitpunkt der Anmeldung.

DringlichkeitseinstufungVordringlicher Bedarf (VB)

Kostenbestandteile[Mio. €]Kosten
Dritter
[Mio. €]
Gesamtprojektkosten
(Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014)
32,3--
Ausbau-/Neubaukosten
(Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014)

32,3
davon
Länder0,0
Kommunen0,0
Deutsche Bahn0,0
Sonstige0,0
Summe Dritter0,0
Erhaltungs- bzw. Ersatzkosten
(Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014)
0,0--
Haushaltsrelevante Projektkosten BVWP
(Bruttogesamtprojektkosten abzüglich Kosten Dritter und abzüglich Erhaltungskosten, Preisstand 2014)
32,3--
Bewertungsrelevante Ausbau-/Neubaukosten
(Nettokosten, inkl. Planungskosten, Preisstand 20122))
31,2--

2) Für die gesamtwirtschaftliche Bewertung wird bei allen Verkehrsträgern der Preisstand 2012 gewählt.


BewertungsergebnisseProjektbewertung
Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) (Modul A)siehe Hauptprojekt
Umweltbetroffenheit (Modul B)mittel
Raumordnerische Bedeutung (Modul C)siehe Hauptprojekt
Städtebauliche Bedeutung (Modul D)hoch

Begründung der Dringlichkeitseinstufung

Einstufung in den Vordringlichen Bedarf (VB). Durch das Projekt wird die Leistungsfähigkeit für den übergeordneten Verkehr erhöht.

Bei dem Vorhaben handelt es sich um einen notwendigen Anschluss an die neue A 72.

Das Projekt wurde als Gesamtprojekt bewertet, da es nur so seine verkehrlichen Wirkungen voll entfalten kann.

Der Anmeldung zugrunde gelegte Notwendigkeit aus Sicht des Landes

Mit Herstellung d. leistungsfähigen Straßenverbindung d. B 7n zw. der A 72 AS Frohburg (SN) u. d. A 9 AS Naumburg (ST) u. d. B 180 zw. Altenburg u. Gößnitz werden sich die Verkehrsstärken im Zuge der B 180 OD Rositz von derzeit 7.500 Kfz/24 h (6,4 % SV-Anteil) auf bis zu 10.500 Kfz/24 h (SV-Anteil 9,5 %, Prognosejahr 2025) erhöhen. Schon heute ist angesichts d. starken Bundesstraßenverkehrs u. im Hinblick auf d. vorherrschende Bebauungssituation (dichte bis an den Fahrbahnrand reichende Bebauung, kurvige Linienführung) d. Grenze d. Ortsverträglichkeit überschritten. Die Lärm- u. Luftschadstoffbelastung für die Anwohner ist hoch. Die Verkehrssicherheit ist insbesondere für den nicht motorisierten Verkehr durch den hohen Schwerlastverkehr und die begrenzten Seitenräume eingeschränkt. Mit dem zu erwartenden Verkehrsanstieg wird die schon heute kritische Situation noch verschärft. Durch die geplante OU wird die OL Rositz entlastet und eine angemessene Verkehrsqualität u. Verkehrssicherheit für den Bundesstraßenverkehr der B 7 u. d. B 180 hergestellt. Durch den direkten Anschluss d. Neubaustrecke an die B 7 in Höhe der L 1355 wird die Erreichbarkeit der A 72 stark verbessert. Zusätzlich werden die B 180 OD Altenburg entlastet und die durch die Überlagerung v. Verbindungs-, Erschließungs- u. Aufenthaltsfunktionen auftretenden Konflikte zw. d. einzelnen Verkehrsteilnehmern beseitigt.

1.3 Lage der Trasse und betroffene Kreise

Wichtiger Hinweis

Der in den nachfolgend aufgeführten, herunterzuladenden Lageplänen dargestellte Verlauf des Projekts stellt eine der Lösungsmöglichkeiten dar. Dieser Verlauf liegt der gesamtwirtschaftlichen, umweltfachlichen, städtebaulichen und raumordnerischen Bewertung bzw. Beurteilung zugrunde. In den nachfolgenden Planungsstufen kann sich der Verlauf verändern. In diesem Fall wird regelmäßig eine neue gesamtwirtschaftliche Bewertung zum Nachweis der Bauwürdigkeit des Projekts durchgeführt.

Zu diesem Projekt liegen folgende Lagepläne vor, die hier heruntergeladen werden können.

LPL_1_1_B7_B180-G10-TH-ST-SN-T3-TH_Lageplan.pdf (1.5MB)
Quelle: © Landesvermessungsamt Thüringen, © Landesvermessungsamt Sachsen-Anhalt und © Landesvermessungsamt Sachsen

Betroffene Kreise

Länderübergreifendes Projektnein
Betroffene BundesländerThüringen
Betroffene Kreise/kreisfreie StädteAltenburger Land, Landkreis
Betroffene Wahlkreise (des Bundes)Greiz - Altenburger Land (195)

1.4 Der Anmeldung zugrundegelegte Alternativenprüfung

Die vorhandene Verkehrsanlage ist durch die vielen Zufahrten und einmündenden Straßenzüge schon heute nicht in der Lage den Verkehr flüssig und sicher zu bewältigen. Ein alternativer Ausbau einschließlich der erforderlichen Straßenseitenräume wäre angesichts der vorhandenen Flächenverfügbarkeit ohne Einengung der Fahrbahn bzw. der Gehwege oder dem Abriss von Gebäuden nicht möglich. Mit einem Ausbau würden auch die Nutzungsüberlagerungen der Durchgangs-, Pendler- und Binnenverkehre sowie der nichtmotorisierten Verkehre bestehen und die Verkehrssicherheit eingeschränkt bleiben. Auch für die Umfeldbelastungen der Anwohner und die stark eingeschränkte Wohn- und Aufenthaltsqualität ergäben sich im Fall eines Ausbaus keine Verbesserungen. Da in diesem Fall auch die OD Altenburg bestehen bliebe, wäre die Verbesserung der Erreichbarkeit der A 72 AS Frohburg gering. Ein Ausbau der Verkehrsanlage der B 7/B 180 stellt daher keine Alternative dar.

1.5 Verkehrsbelastungen im Bezugs- und Planfall

Siehe Hauptprojekt.

1.6 Zentrale verkehrliche / physikalische Wirkungen

Siehe Hauptprojekt.

1.7 Nutzen-Kosten-Analyse (Modul A)

Siehe Hauptprojekt.

1.8 Umwelt- und Naturschutzfachliche Beurteilung (Modul B)

Gesamtwirtschaftliche Bewertungsdaten liegen nur für das Hauptprojekt vor. Für dieses Teilprojekt ist deshalb der Umweltbeitrag Teil 1 nicht bewertungsrelevant.

Ergebnisübersicht

Umweltbeitrag Teil 2: Umwelt-Betroffenheit [gering/mittel/hoch] oder "Projekt planfestgestellt"mittel
Das Neubauprojekt verläuft nördlich von Altenburg durch eine hügelige Agrarlandschaft. ÜSG-Flächen am Gerstenbach werden an zwei Stellen gequert. Im Norden liegt ein LSG in der Wirkzone.

Karten

Nachfolgend ist in den Abbildung 2 und 3 die räumliche Lage des Projektes in Bezug auf die nicht monetarisierten Umweltkriterien dargestellt.

Quellbild nicht vorhanden
Abb. 2: Geschützte Gebiete
Quellbild nicht vorhanden
Abb. 3: Bereiche ohne spezifischen Gebietsschutz

1.9 Raumordnerische Beurteilung (Modul C)

Siehe Hauptprojekt.

1.10 Städtebauliche Beurteilung (Modul D)

Gesamtergebnis

Das Projekt besitzt eine hohe städtebauliche Bedeutung.

Begründung

Es sind sehr hohe Wirkungen ohne nennenswerte Zusatzbelastungen zu erwarten. In der Gesamtschau führt dies zur obengenannten Bewertung.

Beiträge der einzelnen Effekte zum Gesamtergebnis und zusammenfassende Beurteilung:

StraßenraumeffekteSanierungseffekteFlächen- und Erschließungseffekte
Wirksamkeitsgrad100,0%0,0%0,0%
Beeinträchtigungsgrad 0,0%0,0%0,0%
Wirkungsumfang 1.600 m0 m0 Einw.
Bewertung der pos. Wirkungen++++
Bewertung der neg. Wirkungen
Zusammenfassende städtebauliche Bedeutunghoch

Hinweis: Das Projekt ist mit seinen Wirkungsbereichen am Ende des Abschnitts kartografisch dargestellt.

Maßnahmewirkungen

Entlastungswirkungen

Entlastungen auf Streckenabschnitten mit der Hauptwirkung im Straßenraum und der Möglichkeit einer anderen Raumnutzung (Straßenraumeffekte)
 Innerörtliche Entlastungen stellen sich ein auf 1.600 m (100% Längenanteil)
 Entlastungen, die dabei zu signifikanten Erhöhungen der Umgestaltungspotentiale beitragen, stellen sich ein auf 1.600 m (100% Längenanteil)
 Ortslagen, in denen sich signifikante Erhöhungen der Umgestaltungspotentiale einstellen:
    Rositz, Rositz-Schelditz
Entlastungen, die Aufwertungen in der Straßenrandnutzung wie Fassadensanierung, Umgestaltungen, Umnutzungen etc. ermöglichen (Sanierungseffekte)
 Innerörtliche Entlastungen stellen sich ein auf -
 Die Entlastungen führen in keinem Fall zu signifikanten Wirkungen.
 
    -
Entlastungen mit der Wirkung auf benachbarte Siedlungsareale, die durch die Verringerung der Verkehrsintensitäten in Verbindung mit den Netzanschlussmöglichkeiten Qualitätsgewinne z.B. durch Umorganisation ihrer Erschließung oder Verbesserung der Erreichbarkeit erhalten (Flächen- und Erschließungseffekte)
 Verbesserungen stellen sich ein für -
 Die Entlastungen führen in keinem Fall zu signifikanten Wirkungen.
 
    -

Belastungswirkungen

Beeinträchtigungen mit der Hauptwirkung im Straßenraum und der Reduktion von Umgestaltungspotentialen (Straßenraumeffekte)
 Zusätzliche Belastungen stellen sich innerorts ein auf -
 Die Belastungen führen in keinem Fall zu signifikanten nachteiligen Wirkungen.
 
    -
Beeinträchtigungen, die zu qualitativen Abwertungen der Straßenrandnutzung führen können (Sanierungseffekte)
 Zusätzliche Belastungen stellen sich innerorts ein auf -
 Die Belastungen führen in keinem Fall zu signifikanten nachteiligen Wirkungen.
 
    -
Beeinträchtigungen mit der Wirkung auf benachbarte Siedlungsareale, die durch die Erhöhung von Verkehrsintensitäten im Hinblick auf die Netzanschlüsse Qualitätseinbußen erfahren, z.B. wegen Verschlechterung ihrer Erschließung (Flächen- und Erschließungseffekte)
 Beeinträchtigende Wirkungen stellen sich ein für -
 Die Belastungen führen in keinem Fall zu signifikanten nachteiligen Wirkungen.
 
    -

Quellbild nicht vorhanden

Städtebauliche Beurteilung (© GeoBasis-DE / BKG 2013 (Daten verändert))

Abb. 4: Städtebauliche Beurteilung

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Abb. 5: Legende zu Abbildung 4

1.11 Ergänzende Betrachtungen

Nicht bewertungsrelevant.